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Unfall nicht Verschuldet, Frage zum Gutachten

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 14:37

Hallo, vielleicht kennt sich ja hier jemand besser aus.

Es geht um einen Unfall der beim Zurücksetzen des Vordermanns geschehen ist. Er traf mich in höhe des 2. PDC von Rechts.

Durch den Aufprall hat sich die Stoßstange seitlich gelöst, den Halter ausgebrochen sowie einen Riss im Kotflügel in der Kante also den nicht sichtbaren bereich verursacht. Der Teil wo am Halter aufliegt.

Nun habe ich ins Gutachten geschaut und der Kotflügel wurde nicht aufgeführt, lediglich der Halter.

Wie ist hier zu Verfahren? Sollte der Kotflügel aufgeführt werden? Wenn ja wie? Ausbauen und zurückbiegen und Stelle lackieren? Oder nur zurückbiegen? Oder gänzlich ersetzen?

Beste Antwort im Thema

Besprich das mit dem GA. Der sollte wissen, wie die fachgerechte Reparatur zu erfolgen hat

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Besprich das mit dem GA. Der sollte wissen, wie die fachgerechte Reparatur zu erfolgen hat

Normal geht man mit den Gutachter jeden Posten durch, der unklar ist oder wo was fehlt.

Willst Du auf Gutachten abrechnen oder reparieren lassen?

Bei Reparatur, ist das Gutachten nicht ganz so wichtig. ;)

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 15:06

Der Gutachter hat "viel" zutun und antwortet nicht.

Eine Auszahlung kommt eher in Frage, der Wagen ist schon alt :)

Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:06:02 Uhr:

Der Gutachter hat "viel" zutun und antwortet nicht.

Dem Gutachter Schriftlich (Brief oder Mail) eine Frist von 1 Woche geben und die Versicherung informieren und mit eigenem Gutachten drohen. ;)

Wer hat den Gutachter beauftragt? Du oder die gegnerische Versicherung?!

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 15:16

Den Gutachter habe ich beauftragt, darum verstehe ich nicht wieso er den Posten nicht aufgeführt hat.

Dies hat er auch ohne Absprache einfach der Versicherung geschickt statt dem Anwalt.

Tja, ist wohl ein sehr selbstherrlicher GA wenn er nicht nach Absprache arbeitet. Schade.

Würde ihn schriftlich auf alle Mängel und nicht eingehaltenen Absprachen aufmerksam machen und ihn darauf hinweisen das er einen möglichen Schadenersatz sowie die Kosten seine GAtens zu tragen hat.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 18:19

Werde ich machen lieber Kapitän :D

Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 14. Dezember 2017 um 19:19:39 Uhr:

Werde ich machen lieber Kapitän :D

Das mit den "Absprachen" würde ich mir an deiner Stelle aber verkneifen....:rolleyes:

Mann sollte hier nicht jedem Ratschlag folgen. Einfach nett und freundlich nachfragen, aber nicht auf dicke Hose machen.

@Käptn Iglo

sowie die Kosten seine GAtens zu tragen hat.

Was ist das denn hier schon wieder für ein Bullschit?

Erst überlegen, Gedanken sortieren und dann posten.

Danke.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 20:54

Absprache vielleicht nicht aber "Feststellungen"

Mein lieber Zähler der Dellen, dein Iglo Männeken bin ich aber nicht.

Und überlegen muss ich da gar nicht den du unterstellst mir hier nur das es bei meiner Aussage um Betrugsabsichten geht. Oder wie soll ich dich verstehen?

Nein es geht einfach um Absprachen warum der beauftragt wird und wie es zu laufen hat und daran scheint er sich wohl nicht gehalten zu haben.

Die beiden haben immerhin einen Vertrag!! Wenn auch nur vielleicht mündlich. Macht es zwar schwierig für die Beweisbarkeit aber unerheblich in der Sache da hier Formvorschriften nicht vorliegen.

Wenn er den vertrag nicht so erfüllt wie abgesprochen ergeben sich hieraus einige Rechte. Wenn dir meine Vorschläge nicht gefallen dann unterbreite bitte dem TE deine eigenen Ideen und Vorschläge.

Und warum muss man immer kuschen und bitte bitte machen? Vor allem wenn der GA nicht will oder reagiert!!

Aber jeder kann machen was er will, ich für meinen Teil wüsste was ich mache würde. Ende!

Dellenzähler deutete nur dezent an, dass diese "der-GA-trägt-seine-Kosten-selbst-Idee" in dieser Form unzutreffend ist. Damit hat er durchaus Recht. Und dass es Sinn macht, den GA eher mal nett auf das anzusprechen, was schief gelaufen ist, sollte auch nicht in Abrede gestellt werden. So machen das die erwachsenen Menschen eben, wenn sie einen geschehenen Fehler stress- und schmerzfrei beheben wollen.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 23:23

Ich werde da persönlich vorbeifahren und das klarstellen. Die Versicherung die GEGNERISCHE!!! Hatte mir am Telefon anhand der Bilder sogar Zustimmung gegeben!!!.

 

Also Versicherung weiß schon bescheid muss nur noch das Gutachten geändert werden.

 

Glaube die HUK darf mich nächstes Jahr wieder als Kunden begrüßen :D

 

Aber nochmal die Frage an euch. Wie soll der posten "richtig" geändert werden? Muss bei einem riss der Kotflügel ganz getauscht werden oder lediglich instandgesetzt?

Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 15. Dezember 2017 um 00:23:19 Uhr:

Ich werde da persönlich vorbeifahren und das klarstellen. Die Versicherung die GEGNERISCHE!!! Hatte mir am Telefon anhand der Bilder sogar Zustimmung gegeben!!!.

Also Versicherung weiß schon bescheid muss nur noch das Gutachten geändert werden.

Glaube die HUK darf mich nächstes Jahr wieder als Kunden begrüßen :D

Aber nochmal die Frage an euch. Wie soll der posten "richtig" geändert werden? Muss bei einem riss der Kotflügel ganz getauscht werden oder lediglich instandgesetzt?

Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 15. Dezember 2017 um 00:23:19 Uhr:

Ich werde da persönlich vorbeifahren und das klarstellen. Die Versicherung die GEGNERISCHE!!! Hatte mir am Telefon anhand der Bilder sogar Zustimmung gegeben!!!.

Sorry, aber was soll bitte so ein Unsinn? Du beauftragst Gutachter und Anwalt und sprichst hinter deren Rücken telefonsich Dinge mit der Versicherung ab? Als Anwalt würde ich da überlegen mein Mandat abzugeben.

Zum Gutachten: Guck mal nach draußen, dann könntest du darauf kommen warum aktuell viel zu tun ist. Wenn der sich so nach 2 Tagen nicht meldet nochmal freundlich aber bestimmt darauf hinweisen. Der Gutachter trägt letztlich auch die Verantwortung für sein Gutachten, wenn darin was fehlt muss er nachbessern oder am Ende selber Regress leisten wenn dem Geschädigten aufgrund seines Fehlers etwas nicht bezahlt wird. Zunächst steht aber - wenn notwendig - ein Gutachtennachtrag an. Soll auch passieren dass er das schlicht vergessen hat. Wie gesagt, dann hat er halt nachzubessern.

 

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