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Unfall mit einem Radfahrer, mit Flucht! Welche Kasko zahlt?

Hallo,
dumm gelaufen, habe beim Rechtsabbiegen Radfahrer mit Bierflasche in der Hand (er hatte rot!) umgefahren, im ist nichts passiert, mein Auto Schaden von ca. 1800,- €.
Er guckt sich den Schaden an, für ihn ist nichts passiert, er flüchtet, keine Chance ihn "einzufangen", kein Zeuge, er weg, mein Auto kaputt, habe aus Ärger und Frust keine Polizei gerufen, er war sowieso weg, bin auch nicht zur Polizei gefahren, sinnlos, zahlt nun meine Teil -oder Vollkasko mit SB?
Danke für eure Antwort...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von highline69



so denke ich auch... rot ist rot und somit darf auch er als Radfahrer nicht fahren!!

Und wen er es doch tut, darf man ihn umfahren? Soso.

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Zitat:

Original geschrieben von highline69


1 Woche, war beim Ausbeuler, da geht nix, weil blöde Stelle am Knick unterm Fenster, Werkstatt sagt das selbe, ferner unten an der Tür noch einen Kratzen, darum so relativ "hoher" Schaden!!!
Gruß

Hallo,

so, wie du dich verhalten hast, hast du keine guten Karten.

Selbst wenn du den Fahrradfahrer identifizieren könntest, wäre deine Unschuld noch lange nicht bewiesen, außer der Fahrradfahrer würde seine Schuld einräumen, was eher unwahrscheinlich wäre, oder du hättest Zeugen.

Bei der Versicherung solltest du auch mit Problemen rechnen, nachdem du dir so lange Zeit gelassen hast. Abgesehen davon stellt sich die Frage, in welcher Höhe die Versicherung zahlen würde und was das unter dem Strich, nach Berücksichtigung von Selbstbeteiligung und Rückstufung, für dich bedeuten würde.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn überhaupt; könnte das am Ende sogar ein Totalschaden sein?

Liebe Grüße

Herbert

Nur mal so am Rande: für eine Leistung aus der Vollkasko ist es völlig unerheblich, ob der TE Schuld hat oder nicht... Grobe Fahrlässigkeit wäre ein Thema, ist bei dieser Konstellation aber auch eher weit hergeholt.
Melde den Schaden Deiner Vollkasko und lass Dir berechnen, bis zu welcher Höhe eine Regulierung über diese sinnvoll ist.
Bitte beachten: Ermittlung des Schadens obliegt dem Versicherer; wenn Du eine Werkstattbindung vereinbart hast, auch die Wahl des Reparaturbetriebes.

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