Unfall mit einem Polen in Deutschland!
Hallo alle zusammen, habe heute folgendes erleiden müssen;
Mein Bruder war mit mir morgens Unterwegs anschliessend setzte er mich zuhause ab um zur Schule zu Fahren. 2min später erhilt ich einen Anruf von meinem Bruder das das Auto einen Total-Schaden erlitten hat. Als ich dann am Unfallort angekommen war sah ich 2 Total demolierte Autos eins davon war ja meins das andere hatte ein Polnisches Kennzeichen zudem waren 3 Polnische Staatsangehörige ohne Deutschkenntnisse dabei. Der Polnische Fahrer missachtete das Rechts vor Links Gebot und war zudem noch vie zu schnell Unterwegs.
Mein Bruder ist 18 Jahre das Auto ist bei der Versicherung ab 24 Jahre versichert.
Meine fragen:
Über Vollkasko laufen lassen und dann später das Geld der Polnischen Versicherung differenzieren? Wenn ja welche Vorteile und Nachteile.
Wird ein Wertverlust für den Wagen angerechnet? Die erste Rate wurde noch nicht einmal bezahlt! Kann ich aus der Sache mit +-0 rauskommen?
Mein Bruder erlitt Prällungen und hatte eine Schockzustand und war im Krankenhaus für 5Stunden! Wird Ihm Schmerzensgeld gewährt.
Wird mein Auto oder der Rest was noch davon übrig ist "Eingezogen" um evtllle mehrkosten zu tilgen?
Hatte schon jemand einen ähnlichen Fall?
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Glutexo
um Thema Neuwagen: Es gibt ein Urteil des BGH, demnach ist ein Auto nur noch dann als fabrikneu anzusehen, wenn seit Herstellung (nicht Erstzulassung !!) weniger als 12 Monate vergangen sind. Das bezieht sich auf den Verkauf durch einen Händler. Eine Versicherung sieht das bei Regulierung sicher noch enger.Danke! Das wollte ich eigentlich wissen. Den der Verkauf und die Anmeldung verliefen am selben Tag.
Hi,
den Neuwert bekommst du nur innerhalb eines Monats oder ca. 2000km nach dem Kauf. Danach ist ein Wagen nur noch ein gebrauchter.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
also gibt es die Grüne Karte doch noch, auch in der EU ?😕Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Das Mitführen der Grünen Karte ist zwar innerhalb der EU-Staaten keine Pflicht; bei Unfällen in Deutschland, die durch ein ausländisches Fahrzeug verursacht werden, ist das deutsche Büro Grüne Karte e.V. dennoch erste Anlaufstelle.
Sofern der ausländische Versicherer bereits bekannt ist, kann das Grüne Karte Büro sogar sofort die Stelle benennen, die den Schadenfall hier in Deutschland bearbeiten wird.
Kontaktdaten sind:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Telefon (040) 33 44 0 0
Telefax (040) 33 44 0 70 40
Allgemeine Anfragen: dbgk@gruene-karte.de
Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de
Eine Abwicklung über die Vollkaskoversicherung wäre nur dann sinnvoll, sofern die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt sein sollte oder aber die Leistungen der Vollkaskoversicherung über die der gegnerischen Haftpflichtversicherung liegen.
Der Unfallgegner wird den Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes am Tage des Schadens ersetzen. Da das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt noch kein Jahr alt war, könnte in der Vollkaskoversicherung möglicherweise ein Anspruch auf Erstattung des Neupreises bestehen. Hier hilft ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.
Dieser wird ohnehin erforderlich sein, da aufgrund eines Verstoßes gegen Tarifmerkmale aufgrund des nicht angemeldeten Fahrers bei einer Schadenmeldung an die eigene Versicherung mit einer mehr oder minder erheblichen Vertragsstrafen zu rechnen sein wird.Gruß
Delle
Natürlich gibt es diese Karte noch. Aber sie ist eben nicht mehr zwingend mitzuführen. Ich kann mich daran erinnern, daß die deutschen Zöllner regelmäßig danach gefragt haben, wenn wir vor der EU-Erweiterung über die Grenze nach Polen gefahren sind.
Jetzt steht da noch nichtmal mehr jemand.....
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
In Italien wurde kürzlich* ein Italiener mit in D zugelassenem KfZ kontrolliert und durfte wegen fehlender Grüner Karte nicht mehr weiterfahren, bis die Karte im it. Polizeirevier per Fax eingetroffen war. Zwangsaufenthalt: 5 Stunden.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
also gibt es die Grüne Karte doch noch, auch in der EU ?😕
Gruß
Delle
* Sommer 2008Merke: nicht überall, wo EU draufsteht, ist EU drin...
PS: hab die Karte selbst gefaxt...
Naja, vielleicht hat noch nicht jeder Carabinieri mitbekommen, daß Italien schon ein paar Tage zur EU gehört 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von semataui Merke: nicht überall, wo EU draufsteht, ist EU drin...
😁
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Naja, vielleicht hat noch nicht jeder Carabinieri mitbekommen, daß Italien schon ein paar Tage zur EU gehört 😉
Bene, was sind schon 5 Jahre ...........😎
Italien ist erst seit 5 Jahren in der EU? 😰
Dann wundert mich nix mehr 😉
Allerdings müsste dann Wikipedia mal dringend überarbeitet werden.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Italien ist erst seit 5 Jahren in der EU? 😰Dann wundert mich nix mehr 😉
Allerdings müsste dann Wikipedia mal dringend überarbeitet werden.
Ja, stimmt, hast Recht, die schreiben öfter so einen Bullschit..........😁
Fakten zu Italien in Europa
* EU-Beitritt am 1.1.1958
* 73,1% Wahlbeteiligung bei der Europawahl '04
* 87 EP-Abgeordnete
* Letzte EU-Ratspräsidentschaft: 2. Halbjahr 2003
* Die italienischen Euro-Münzen
🙄 Gruß Delle
Bei den Fakten fehlt aber, daß man gelegentlich die Grüne Karte dabei haben muss 😉
Jaa.....ist ja gut, du hast gewonnen, man muss auch mal verlieren können.......🙁
Gruß
Delle 😉
Zitat:
Original geschrieben von Glutexo
Die polizei war vor Ort und hat eine Anzeige aufgenommen auch wegen Personenschäden/Straftatbestand! Der Wagen wurde 05/2008 von Fiat gekauft; 0Km gefahren also nagel neu. Alle Daten habe ich mir ist jetzt nur Unklar ob der jetztige Marktwert oder der Neupreis angerechnet wird. Übrigends sind 4 von 10 Airbags aktiviert worden.Ich habe nur keine lust wegen Fehler anderer um sonst eine Differenz (Marktwert minus Neupreis) zu bezahlen.
Hm, wenn Du jetzt selbst gefahren wärst würde ich Dir raten mal in die Bedingungen Deiner Versicherung zu schauen. Evtl. steht da was von Neupreiserstattung drinnen (Vollkasko meine ich). Manche Versicherungen haben ne Neupreisregelung bis zu 12 Monaten. Wäre in solch einem Fall evtl. "günstiger" als das über die KH abzurechnen wo Du ja nur Wiederbeschaffungswert - Restwert bekommst.
Da Dein Bruder aber gefahren ist und unter 24 keiner fahren darf....ich weiss nicht.
Schau doch auch mal in den Bedingungen nach was das für Folgen hat (evtl. steht´s ja drinnen?) wenn gegen die "Fahrerklausel" verstossen wird.
Mehrbeitrag? Doppelter Beitrag? Pauschaler Abzug? Auspeitschen? 😁
Wie gesagt, wenn das keine Folgen hätte würde ich´s persönlich über die VK abrechnen, damit Du den Neuwert bekommst.
J
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
den Neuwert bekommst du nur innerhalb eines Monats oder ca. 2000km nach dem Kauf. Danach ist ein Wagen nur noch ein gebrauchter.
Vielleicht bei Deiner Versicherung.
Das kann aber bei jeder anderen Versicherung, wie schon geschrieben bis zu einem Jahr sein.
Also nicht Verallgemeinern, sondern das "Kleingedruckte" lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Vielleicht bei Deiner Versicherung.Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
den Neuwert bekommst du nur innerhalb eines Monats oder ca. 2000km nach dem Kauf. Danach ist ein Wagen nur noch ein gebrauchter.
Das kann aber bei jeder anderen Versicherung, wie schon geschrieben bis zu einem Jahr sein.Also nicht Verallgemeinern, sondern das "Kleingedruckte" lesen.
Ich glaube er meint das in KH - Neuwertanspruch
Wollte nur nochmal fragen ob jemand erfahrung hat und wie lange ungefähr die abwicklung in der regel dauert?