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Unfall mit eigentlich klarer Sachlage...

Mercedes C-Klasse W202

Wenn der Unfallgegner nur nicht behaupten würde, dass ich ihm reingefahren bin, komisch nur, dass mein Auto ganz normal an der Kreuzung steht mit Blinker rechts und er mitten drauf auf der falschen Straßenseite, sehr sehr seltsam...

46 Antworten

Hallo,

nein in 3 Tagen ist es einen Monat her.
Die Versicherung hat bisher nur einen Zeugen überhaupt angeschrieben. Der andere wartet bis heute auf ein Schreiben der Versicherung.
Ein Rechtsanwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht habe ich mittels Rechtsschutz eingeschaltet.
Die Frist zum 7.09.07 zur Schadensbegleichung ist auch bereits erloschen.
Da leistet sich meine Versicherung nicht gerade ein Glanzstück.

Ich frage mich nur, wenn mein Auto nicht mehr "laufen" würde hätte ich in diesem Monat wahrscheinlich keinen Ersatz bekommen richtig? Sprich 1 Monat ohne PKW den ich täglich benötige. Unfassbar.

Hallo,

genau so ist es, bei mir hat es sage und schreibe ein Jahr gedauert, bis es vor Gericht ist, gott sei dank hatte ich nur ne kleine Beule im rechten Kotflügel und konnte das Auto nach Einstellen der Spur weiternutzen!

Zitat:

Original geschrieben von EleganceC


Ein Rechtsanwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht habe ich mittels Rechtsschutz eingeschaltet.
Die Frist zum 7.09.07 zur Schadensbegleichung ist auch bereits erloschen.
Da leistet sich meine Versicherung nicht gerade ein Glanzstück.
 

 Dein Anwalt soll ein Mahnverfahren einleiten.😁 Versicherungen mögen es gar nicht wenn der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht.So weit wirds zwar kaum kommen aber in einem Mahnverfahren können sie nicht mehr so leicht auf Zeit spielen,da müssen sie begründen weshalb sie nicht bezahlt haben.

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Nun habe ich noch ein zweites Problem:

Im Juli ist mir ein Stein in die Scheibe geflogen, habe den Wagen des Paketdienstes GLS angehalten, der Fahrer gab mir die Adresse von Hertz und sagte die übernehmen das. Der Chef sagte dann zu mir von Hertz Kiel kein Problem, schicken sie mir die Rechnung zu dann ist das erledigt. Sollte am Folgetag noch einem Mitarbeiter sprechen wegen Schadensnummer, gesagt getan wollte er mir zuschicken, nie angekommen, nun wurde die Rechnung zurück geschickt mit Begründung wird nicht übernommen.
Nun ein Schreiben an HCM die Versicherungsstelle für Hertz.
Habe ich da überhaupt eine Chance nun das Geld noch zu bekommen? Ort, Zeit Fahrer inkl. Schrift habe ich und Kennzeichen.#

Falls ich da nun nichts bekomme müsste ich es dann über die Versicherung laufen lassen Teilkasko 150 Euro Sb.
Nur wenn diese nun schon den Schaden nicht bezahlen möchte, wie sieht es dann aus??

Hi,
spielt bei deiner eigenen Versicherung keine Rolle wie und wann dir etwas in die Scheibe geflogen ist.
Wenn du Teilkasko mit SB hast kommst du um die SB rum wenn du den Steinschlag nur reparieren lässt.
Sollte das nicht mehr funktionieren weil der Steinschlagschaden zu groß ist und du eine neue Scheibe brauchst gibt es genug Werkstätten die das so "regeln" das du die SB nicht zahlen musst.
Gruß Udo

Hallo Udo, die Scheibe ist mittlerweile erneuert im Juli noch.
Daher die Problematik, ich hatte aber schon vor mehreren Monaten mit meiner Versicherungsfrau gesprochen.
die SB lässt sich im Nachhinein nun nicht mehr regeln, werde wohl diese im Falle des Nichttragens von HCM bezahlen müssen und dann über meine Versicherung.
Die Frage ist nur wenn sie sich so schon anstellen, ob sie das denn auch noch übernehmen.

Hi Hano,
na ja, da bleibt dir wohl leider nichts anderes übrig als zu hoffen das sie den Schaden doch noch übernehmen.
Falls du eine Rechtsschutuversicherung hast hilft das schon mal weiter denn so ein netter Brief vom Anwalt wirkt schon ganz anders als wenn man da selber etwas zu schreibt.
Zumal du ja mit Sicherheit einen Zeugen im Fahrzeug sitzen hattest als das passiert ist.
Und der Fahrer des Kurierdienstes macht ja nicht einfach so Angaben zum Ort, Zeit Fahrer und Kennzeichen.
Da sollte noch was zu machen sein , ich habe immer wieder die Erfahrung gemacht das man einfach " dranbleiben " muss und sich nicht so einfach abwimmeln lassen sollte.
Gruß Udo

Urteil wurde gesprochen 40% für mich 60% für ihn.

Begründung:

Um 0% Schuld zu bekommen hätte ich als ich ihn gesehen habe 10 m vor der Kreuzung anhalten müssen.

Diese Begründung ist in der Praxis nicht umsetzbar. Stell sich einer mal vor, man hält über 2 Auto längen vor der Kreuzung an und einer fährt hinter einem, die Gefahr eines Auffahrunfalles ist da wirklich deutlich erhöht.

Hallo,
was für eine saudumme Begründung.
Nicht nur, das der Hintermann einem dann den Kofferraum verkleinert, auch die
Straße dürfte man aus 10 Metern kaum einsehen können.
Klar, eine Teilschuld bekommt man fast immer wenn es vor Gericht geht, aber in diesem Fall erscheint mit diese recht hoch.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung ?

Gruß
NIKO

Oh Gott, was hast Du denn da für einen Richter erwischt? Hat der schon mal einen Führerschein erworben? 10 Meter vor der Kreuzung oder Einmündung anhalten ist ja völlig hirnrissig. Wenn Dir dabei einer in den Kofferraum rauscht bist Du 100 % Schuld, weil Du ja ohne erkennbaren Grund plötzlich stark bremst und 10 Meter vor der Einmündung anhältst. Es reicht doch im Normalfall unmittelbar vor der Einmündung anzuhalten, wenn rechts vor links gilt. Und auf dem zweiten Foto ist ja eindeutig zu sehen, dass Dein Unfallgegner viel zu weit links gefahren ist. Ich unterstelle dem Hodafahrer dass der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde.
Gibt es eine Möglichkeit der Revision oder Berufung? Was sagt Dein Rechtsanwalt?

Gruß Horst

Der Rechtsschutz gilt nur für die erste Instanz. Danach auf eigene Kosten.

Mein Rechtsanwalt sagt ich sollte mir überlegen, ob ich den Vergleich annehme, also das Angebot an sich. Eine Berufung auf jeden Fall erscheint mir als schwierig.

Es scheint so, dass ich mit diesem sehr enttäuschenden Urteil leben muss.
Ein Grund mehr auszuwandern.

Das ist wirklich peinlich.

Zitat:

Original geschrieben von EleganceC


Der Rechtsschutz gilt nur für die erste Instanz. Danach auf eigene Kosten.

Mein Rechtsanwalt sagt ich sollte mir überlegen, ob ich den Vergleich annehme, also das Angebot an sich. Eine Berufung auf jeden Fall erscheint mir als schwierig.

Es scheint so, dass ich mit diesem sehr enttäuschenden Urteil leben muss.
Ein Grund mehr auszuwandern.

Das ist wirklich peinlich.

Jetzt komme ich völlig ins Schleudern?

Was hat der Richter denn jetzt gemacht ? einen Vergleich vorgeschlagen? oder ist ein Urteil ergangen? Das sind also 2 verschiedene Dinge?

Es gibt 2 Varianten sagte mein Anwalt zu mir (war ja als Zeuge geladen und durfte bei der Verhandlung nicht weiter dabei sein, da ja das Auto meiner Mutter 😉 als Klägerin...

Er meinte zu mir,

dass der Richter mind. 30% schuld bei mir sieht, wenn ich beweisen kann, mittels Gutachten und Zeugenaussagen, dass ich da gestanden habe wie auf dem Bild.

Fehlt eins der beiden Sachen die die Position bestimmen, dann hab ich wie jetzt ohne Aufwand 40% Teilschuld.

Dabei viel auch das Wort Vergleich im Gespräch.

Auf jeden Fall würde es auf diese zwei Varianten hinauslaufen, nur dass die 30er Lösung ein Haufen Geld kostet und nicht viel bringt.

Der Rechtsanwalt geht deshalb von den 30% nicht runter, weil ich an der imaginären Haltelinie stand (wenn ich es beweisen kann mit dem Gutachten + Zeugen).

Hätte ich 10m von der Kreuzung abgestanden, dann hätte ich keine Teilschuld an dem Unfall gehabt.

Wie gesagt, das Urteil ist völlig absurd. Aber was soll man machen? Die 2. Instanz wird nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen, somit hätte ich da ein mittelgroßes Problem, dass für mich die Sache finanziell nicht unbedingt günstiger macht, selbst wenn ich dann nur 10% Schuld noch haben sollte, dürften dann sowie ich denke Gerichts und Anwaltskosten hinzukommen, die den eingesparten Betrag übertreffen.

Somit muss ich in den sauren Apfel beissen und hole immer, egal wer es ist die Polizei. Das habe ich gelernt definitiv.

Wer übrigens noch eine gebrauchte Stoßstange liegen hat, darf sich bei mir melden 😉

hmm,

meine Rechtsschutz hat schon die 2. Instanz also Landgericht gezahlt.
Hab aber auch nix gebracht, da der Richter einfach das 1. Urteil übernommen
hat. Die haben gar kein Interesse, sich mit solchen Bagatellen zu beschäftigen..

In diesem Land werden eh nur die Großen und Reichen freigesprochen.
die Kleinen hängt man, die großen lässt man laufen...

Ärger Dich einfach nicht mehr darüber und akzeptier dass das kein
Rechtsstaat ist. Aber woanders ists sicherlich auch nicht besser..

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