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Unfall mit Auto des Freundes(Gefälligkeit?)

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 11:55

Hallo,

und zwar hatte ich einen Unfall mit dem Auto eines Freundes, mit ihm als Beifahrer. Wir waren auf dem Weg zu einem Ferienwochenende und er hat mich gefragt ob ich fahren könnte, da er noch Arbeit erledigen musste.

Schneefall und Stau gab es, ich habe dann einen Moment nicht richtig aufgepasst und bin meinem Vordermann reingeschlittert. Nicht schnell, vielleicht 20 km/h, der Wagen hat trotzdem einen Totalschaden.

Vom Freund angegebener Wert ist 5000 €. Mein Freund möchte jetzt von mir den Schaden an seinem Auto bezahlt bekommen, was sich auf den Wert beläuft, da der Kostenvoranschlag 13000€ beträgt.

Bin ich verpflichtet ihm diesen Schaden, abzüglich des Restwertes, zu bezahlen, immerhin bin ich nur auf seine ausdrückliche Bitte, zum aller ersten Mal mit seinem Auto gefahren? Qualifiziert sich das nicht als Gefälligkeit? Ich würde selbstverständlich auch selber etwas von dem Schaden übernehmen, aber bevor ich von ihm eine Beteiligung verlange, wollte ich wissen, ob das so überhaupt rechtens ist.

Und lohnt es sich einen Gutachter hinzuzuziehen?(Das Auto hat 310.000 gefahrene Kilometer)

Schonmal Danke für die Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Wir sollten hier Restwert und Wiederbeschaffungswert auseinanderhalten!

Mir ist mal ein T4 in meinen damals 9Jahre jungen Saab 9-5 Kombi (Neupreis jenseits der 40.000€) mit knapp 300.000km gefahren.

Dabei kamen laut Gutachten folgende Zeitwerte heraus:

Schadenhöhe: 7000€

Restwert: 1500€

Wiederbeschaffungswert: 5500€

Habe den Wagen behalten, den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert kassiert und den Wagen selber repariert...

Also sind Fahrzeuge mit "hoher" Laufleistung nicht automatisch "garnix" mehr wert.

Die Deutschen sind eh Kilometerstandsneurotiker, wehe das Auto hat die 100.000km erreicht, dann muss sofort ein neues gekauft werden...

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Kauf ihm ne neue gebrauchte Karre und gut! 5000 restwert? Wo hat er den Wert oh GA her?

Hallo,

Du hast den Wagen doch nur gefahren.

Ich würde auf keinen Fall bezahlen auch auf die Gefahr hin einen Freund weniger zu haben.

Dein Freund hätte eine Vollkaskoversicherung abschliessen sollen wen er so gerne

sein Auto anderen Fahrern gibt.

Ich halte es grundsätzlich so niemals ein Auto von Bekannten oder Verwanten zu fahren.

Seelze 01

Sollte es eine Gefälligkeitshandlung sein, könnte der "stillschweigende Haftungsausschluß gelten und somit musst du nicht zahlen

am 2. Februar 2015 um 13:53

Ist es nur leicht Fahrlässig, wenn man das Auto bei Schneeglätte schrottet?

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 14:05

Ja,wenn überhaupt, fast alles ist leicht fahrlässig, schwer ist sowas wie betrunken fahren. Und danke für die schnellen Antworten, ich werde das mal zur Sprache bringen, vielleicht kann man sich ja noch freundschaftlich einigen.

310.000km und 5000euro restwert? was fürn auto ist das? porsche?

der versucht doch dich zu verarschen.

IMO liegt hier ein Stillschweigender Haftungsausschluss vor:

http://www.anwalt.de/.../...eit-haftung-fuer-missgeschicke_003432.html

ich fahre über vollkasko mit rabattschutz und 150€ selbstbeteiligung. ich sage den fahrern vorher immer, das 150€ auf sie zukommt falls sie die karre zerlegen. ist ein sehr überschaubarer betrag.

Bei 20 km/h ein Schaden am Fahrzeug von 13000.- €.Das passt doch nicht

Lamborghini Miura ;)

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 2. Februar 2015 um 17:15:31 Uhr:

Bei 20 km/h ein Schaden am Fahrzeug von 13000.- €.Das passt doch nicht

Bitte die Aufprallgeschwindigkeit nicht unterschätzen.

Die Aufprallgeschwindigkeit dieses Citroens, den ich in den 70 Jahren zerlegt habe, betrug max. 25 km/h.

Allerdings war der Gegner eine Mauer

Citroen1
am 2. Februar 2015 um 17:11

Ist es ein Gefallen, der hier passiert ist?

Schließlich hatte der Beifahrer das gleiche Ziel?

a) keine unnötigen Kosten verursachen, selber einen Gutachter beauftragen fällt darunter, was soll der großartig feststellen?

b) mithilfe der Marke/Bezeichnung auf gängigen Portalen (Autoscout, mobile, Ebay nur bedingt) einen marktrealistischen Preis suchen. Bedenke dabei, das gute Anzeigen bei den Portalen nicht lange stehen, während zu teure drin bleiben. Aber ein Auto mit mehr als 300.000 km dürfte nicht viel mehr wert als 1000 bis 2000 € sein. Unabhängig vom Restwert kann man natürlich ein Fahrzeug für 1000 € auch für 15000 € reparieren.

c) lass dich nicht bequatschen. Du musst selber wissen, was dir die Freundschaft wert ist. Aber bedenke, das ein Nichtbezahlen des geforderten Schadens dir keine Nachteile bringen muss. Wenn die Karre noch angenommene 2000 € wert ist, kann wohl niemand etwas dagegen sagen, das du keine 5000 € zahlst. Und ehe du vielzuviel Geld für die "Freundschaft" bezahlst, sei den Freund besser los. Wenn sich dadurch auch noch andere geldgeile Freunde offenbaren, ist es halt so ...

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 2. Februar 2015 um 17:15:31 Uhr:

Bei 20 km/h ein Schaden am Fahrzeug von 13000.- €.Das passt doch nicht

Doch ich hatte vor nem halben Jahr nen Unfall! Aufprall Geschwindigkeit 20 km/h Reparaturkosten Ca 10k!

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