Unfall mit Auto des Freundes(Gefälligkeit?)

Hallo,

und zwar hatte ich einen Unfall mit dem Auto eines Freundes, mit ihm als Beifahrer. Wir waren auf dem Weg zu einem Ferienwochenende und er hat mich gefragt ob ich fahren könnte, da er noch Arbeit erledigen musste.
Schneefall und Stau gab es, ich habe dann einen Moment nicht richtig aufgepasst und bin meinem Vordermann reingeschlittert. Nicht schnell, vielleicht 20 km/h, der Wagen hat trotzdem einen Totalschaden.
Vom Freund angegebener Wert ist 5000 €. Mein Freund möchte jetzt von mir den Schaden an seinem Auto bezahlt bekommen, was sich auf den Wert beläuft, da der Kostenvoranschlag 13000€ beträgt.
Bin ich verpflichtet ihm diesen Schaden, abzüglich des Restwertes, zu bezahlen, immerhin bin ich nur auf seine ausdrückliche Bitte, zum aller ersten Mal mit seinem Auto gefahren? Qualifiziert sich das nicht als Gefälligkeit? Ich würde selbstverständlich auch selber etwas von dem Schaden übernehmen, aber bevor ich von ihm eine Beteiligung verlange, wollte ich wissen, ob das so überhaupt rechtens ist.
Und lohnt es sich einen Gutachter hinzuzuziehen?(Das Auto hat 310.000 gefahrene Kilometer)

Schonmal Danke für die Antworten 🙂

Beste Antwort im Thema

Wir sollten hier Restwert und Wiederbeschaffungswert auseinanderhalten!

Mir ist mal ein T4 in meinen damals 9Jahre jungen Saab 9-5 Kombi (Neupreis jenseits der 40.000€) mit knapp 300.000km gefahren.

Dabei kamen laut Gutachten folgende Zeitwerte heraus:

Schadenhöhe: 7000€
Restwert: 1500€
Wiederbeschaffungswert: 5500€

Habe den Wagen behalten, den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert kassiert und den Wagen selber repariert...

Also sind Fahrzeuge mit "hoher" Laufleistung nicht automatisch "garnix" mehr wert.
Die Deutschen sind eh Kilometerstandsneurotiker, wehe das Auto hat die 100.000km erreicht, dann muss sofort ein neues gekauft werden...

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Um welches Auto handelt es sich hier?
Eine Laufleistung über 300 000KM und ein angeblicher Wert von 5000€ passt nicht zusammen.

Ich würde ggf. einen Anwalt konsultieren. Beim ADAC je nach Mitgliedschaft kostenlos oder im besten Fall hast du eine Rechtschutzversicherung.

Wir sollten hier Restwert und Wiederbeschaffungswert auseinanderhalten!

Mir ist mal ein T4 in meinen damals 9Jahre jungen Saab 9-5 Kombi (Neupreis jenseits der 40.000€) mit knapp 300.000km gefahren.

Dabei kamen laut Gutachten folgende Zeitwerte heraus:

Schadenhöhe: 7000€
Restwert: 1500€
Wiederbeschaffungswert: 5500€

Habe den Wagen behalten, den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert kassiert und den Wagen selber repariert...

Also sind Fahrzeuge mit "hoher" Laufleistung nicht automatisch "garnix" mehr wert.
Die Deutschen sind eh Kilometerstandsneurotiker, wehe das Auto hat die 100.000km erreicht, dann muss sofort ein neues gekauft werden...

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