Unfall mit 1 Jahr alten Golf VI - Hilfe

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich hatte unverschuldet einen Unfall mit meinem Golf VI (Erstzulassung Oktober 2009, 1.4 TSI, 90KW, Comfortline, 4-türig, viele Extras).
Das Auto ist vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden, Gutachten steht noch aus.
Hat jemand Erfahrung? Wie gehts es nun weiter?
Ich möchte nach dem Unfall nicht schlechter dastehen als vorher, vermute aber, dass es genau so kommen wird. Wie viel Geld wird mir vermutlich zugesprochen? Neupreis waren ca. 25000 Euro. Wie viel Wert hätte mein Auto vor dem Unfall noch gehabt? Auf verschiedenen Seiten Seiten (www.dat.de/fzgwerte/index.php) kann man ja den Wert berechnen lassen. Da steht aber nur ca. 14.500 Euro. Das kann ja wohl nicht sein? Ist das der Wert, den ich von der Versicherung bekomme?
Wie soll ich damit mir ein gleichwertiges Auto zulegen können?

Falls irgend jemand Erfahrung in solchen Sachen hat, oder tipps - bitte meldet euch bei mir!
Mein Auto ist unverschuldet kaputt und ich will nur, dass alles wieder ist wie vorher...

Danke!

Beste Antwort im Thema

Der Gutachter wird bei einem tatsächlichen Totalschaden einen realistischen Zeitwert (der dürfte aber mindestens 30% unterm Listenpreis liegen) ermitteln.
Das Geld wird dir ohne Mehrwertsteuerbetrag und abzüglich des Unfallwagenrestwertes (diesen er aber für dich an einer entsprechenden Unfallbörse verkaufen wird, wenn du es willst) überwiesen.
Wenn du dann den Kauf eines Ersatzfahrzeuges nachweisen kannst, wird dir der volle Mehrwertsteuerbetrag gutgeschrieben, soweit dieses Auto nicht billiger wie der geschätzte Zeitwert ist, dann nur anteilig.

Ein Unfall "lohnt" sich nur, wenn du einen Neuwagenersatz in deiner Kasko mit drin hast (gibt es für 6,12 oder 18Monate), dann kannst du alles über deine Vollkasko abrechnen und die holen sich dann das Geld wieder. Klingt aber bei dir nicht so.

Dir steht eine gewisse Zeit ein Ersatzfahrzeug zu (meist mindestens eine Woche), wenn du nachweislich auf ein Fahrzeug angewiesen bist.

Du musst keine Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, sondern kannst dir eine Gutachter (ich empfehle von der Dekra oder mindest dekrageprüft- sehr genau und penibel) selbst aussuchen.

Auch muss die gegn. Versicherung deine Anwaltskosten übernehmen. Auf Grund der offenen Fragen (Totalschaden us.w.) und der komplizierten Rechtssprechung kann dir sowas nicht verwehrt werden und somit muss die gegnerische Versicherungen die entsprechenden Kosten übernehmen.

15 weitere Antworten
15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66


Mein Golf ist noch kein Jahr alt. Wie ist das, wenn ich einen unverschuldeten Totalschaden habe, zahlt dann die Versicherung solange einen Mietwagen, bis ein neuer lieferbar ist oder werde ich gezwungen einen Gebrauchtwagen zu kaufen?

Du bekommst

nicht

für die ganze Wartezeit einen Mietwagen. Wenn ich mich richtig an meinen Unfall (2009) erinnere, hat der ADAC (hab mir dort einen Mietwagen geholt) für genau zwei Wochen die Kosten erstattet bekommen. Alles danach hätte ich selbst bezahlen müssen, gemäß Auskunft ADAC.

Deine Antwort
Ähnliche Themen