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Unfall mit 1,67 Promille - Versicherung zahlt nichts?

Themenstarteram 18. April 2016 um 7:41

Hallo zusammen,

ich hatte einen Unfall mit 1,67 Promille. Mein Auto ist Totalschaden und das andere Auto hat einen Schaden um die 30.000 €. Ich habe eine Vollkasko Versicherung bei der Aachener Münchener. Jetzt wurde mir (vorerst telefonisch) mitgeteilt, dass die Versicherung nichts übernehmen wird bzw mich komplett in Regress nimmt.

Ich habe oft gelesen dass die Versicherungen einen bis 5.000 € in Regress nehmen, aber den Rest bezahlen!?

Habe ich eine Chance darauf oder muss ich tatsächlich damit Rechnen für den gesamten Schaden aufzukommen?

Mfg

Alksünder

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 18. April 2016 um 11:03:18 Uhr:

Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Immer wieder geil, wie alle gleich hochspringen, wenn einer mal Scheiße gebaut hat :D

Nach meinem Geschmack geht so eine Alkoholfahrt über "Scheiße bauen" hinaus.

Zumal rein statistisch gesehen, wer mit Alkohol erwischt wird oder gar einen Unfall baut, in der Vergangenheit schon viele, viele Male so unterwegs war.

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Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. April 2016 um 11:35:17 Uhr:

für moralische Beratungen gibt sicherlich kompetentere Foren.

Der TE dürfte schon genug Schei... an der Hacke haben.

"moralische Beratungen" haben erwiesenermaßen bei Leuten, die sich mit 1,6 ATÜ hinters Steuer setzen, noch nie was gebracht. Daher kann ich auch manche Mitleidsbekundungen nicht ganz nachvollziehen. Bei einigen brauchts halt erst ein einschneidendes "Erlebnis" wie dieses - um das Wort Schei.. zu vermeiden ;)

am 18. April 2016 um 10:07

Bei manchen- wenn ich mich umschaue, bei nahezu allen im Bekanntenkreis; ganz wenige Ausnahmen - reicht auch das eigene Hirn. Vordenken ist immer besser als Nachdenken.

Hoffen wir für alle Betroffenen, dass die Sache wenigsten ohne Personenschaden abgelaufen ist.

am 18. April 2016 um 10:10

So. Hat nun jeder den TE belehrt, oder seine bedenken geäußert, wie unverantwortlich das ganze war? :rolleyes:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. April 2016 um 09:47:25 Uhr:

Gilt IMHO nur für die Haftpflicht.

Nichtnur das!

Die Haftpflicht leistet auch nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung...bei schwerwiegenden Sach/Personenschäden gehts da schnell an die eigene Altersvorsorge....

 

am 18. April 2016 um 11:44

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. April 2016 um 13:07:11 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. April 2016 um 09:47:25 Uhr:

Gilt IMHO nur für die Haftpflicht.

Nichtnur das!

Die Haftpflicht leistet auch nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung...bei schwerwiegenden Sach/Personenschäden gehts da schnell an die eigene Altersvorsorge....

Wo bitte steht das? Ohne Quellenangabe sinnloser Hinweis, den man glaubt oder vielleicht besser nicht.

Ich kann in den ABK nichts dergleichen finden. Müsste dort ja stehen, oder? Finde aber nur die übliche 5.000 EUR Klausel.

Wo bitte steht das? Ohne Quellenangabe sinnloser Hinweis, den man glaubt oder vielleicht besser nicht.

Ich kann in den ABK nichts dergleichen finden. Müsste dort ja stehen, oder? Finde aber nur die übliche 5.000 EUR Klausel.

So sinnlos ist der Post nicht, ob du das nun glauben magst oder nicht.

Nur etwas falsch formuliert.

Selbstverständlich kann das Unfallopfer den Schädiger auch privat in die Haftung nehmen. Auch auf die Differenz zu bereits geleiteten Zahlungen seitens eines Versicheres.

Und das kann in der Tat bedeuten:

Zahlen bis zum Rentenalter.

Themenstarteram 18. April 2016 um 12:10

Also in meinem Fall handelt es sich "nur" um Blechschaden, da ich gegen ein geparktes Auto gefahren bin. Also kein Personenschaden.

Zitat:

@Alksuender schrieb am 18. April 2016 um 14:10:34 Uhr:

Also in meinem Fall handelt es sich "nur" um Blechschaden, da ich gegen ein geparktes Auto gefahren bin. Also kein Personenschaden.

Na, dann frei nach Norbert Blüm..........

am 18. April 2016 um 12:55

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. April 2016 um 13:58:39 Uhr:

Wo bitte steht das? Ohne Quellenangabe sinnloser Hinweis, den man glaubt oder vielleicht besser nicht.

Ich kann in den ABK nichts dergleichen finden. Müsste dort ja stehen, oder? Finde aber nur die übliche 5.000 EUR Klausel.

So sinnlos ist der Post nicht, ob du das nun glauben magst oder nicht.

Nur etwas falsch formuliert.

Selbstverständlich kann das Unfallopfer den Schädiger auch privat in die Haftung nehmen. Auch auf die Differenz zu bereits geleiteten Zahlungen seitens eines Versicheres.

Und das kann in der Tat bedeuten:

Zahlen bis zum Rentenalter.

Das ist doch aber etwas völlig anderes, wie behauptet wurde (nämlich Reduzierung der max. Leistung auf die gesetzliche Mindestversicherung und nicht auf die von mir abgeschlossenen Versicherungssummen). Also nicht "etwas" falsch, sondern völlig falsch formuliert.

Wären interessante Urteile, dass ein Richter eine Zahlungspflicht feststellt und gleichzeitig (oder ein anderer) die Versicherung davon freistellt, obschon die Zahlung im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungsleistung läge. In meiner Naivität glaubte ich bis eben, dass der Haftpflichtversicherer innerhalb seiner Leistungsgrenzen alles übernehmen muss, für was ich nach Recht und Gesetz zu haften habe oder ein letztinstanzlicher Richter zumindest das so meint.

Eine Selbstverständlichkeit, dass man im Haftungsfall selber löhnen muss, wenn dieser nicht (ausreichend) durch eine Versicherung gedeckt ist.

Ist aber ein völlig anderes Thema.

Zitat:

@Alksuender schrieb am 18. April 2016 um 14:10:34 Uhr:

Also in meinem Fall handelt es sich "nur" um Blechschaden, da ich gegen ein geparktes Auto gefahren bin. Also kein Personenschaden.

Sei froh, dass Du keine Gesundheit oder Leben eines anderen Menschen auf dem Gewissen hast. Das geht bestimmt genau so schnell, wie gegen ein Auto zu rammen. Zahle die Regressforderung ab und gut. Soll Dir eine Lehre sein, nie wieder unter Alkohol zu fahren. Taxi ist billiger.

am 18. April 2016 um 15:11

:rolleyes:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. April 2016 um 13:07:11 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. April 2016 um 09:47:25 Uhr:

Gilt IMHO nur für die Haftpflicht.

Nichtnur das!

Die Haftpflicht leistet auch nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung...bei schwerwiegenden Sach/Personenschäden gehts da schnell an die eigene Altersvorsorge....

Wo hast Du das denn her? Da verwechselst Du aber etwas! Vermutlich mit der Leistungsverpflichtung während der Nachhaftungszeit.

am 18. April 2016 um 16:04

Zitat:

@Alksuender schrieb am 18. April 2016 um 09:41:14 Uhr:

Hallo zusammen,

ich hatte einen Unfall mit 1,67 Promille. Mein Auto ist Totalschaden und das andere Auto hat einen Schaden um die 30.000 €. Ich habe eine Vollkasko Versicherung bei der Aachener Münchener. Jetzt wurde mir (vorerst telefonisch) mitgeteilt, dass die Versicherung nichts übernehmen wird bzw mich komplett in Regress nimmt.

Ich habe oft gelesen dass die Versicherungen einen bis 5.000 € in Regress nehmen, aber den Rest bezahlen!?

Habe ich eine Chance darauf oder muss ich tatsächlich damit Rechnen für den gesamten Schaden aufzukommen?

Mfg

Alksünder

zur Fahren unter Alkoholeinfluss selbst sage ich lieber nichts, es wäre - verständlichermaßen - nur unsachlich.

Bitte beantworte zunächst folgende Fragen:

Wer ist:

  • Versicherungsnehmer
  • Halter
  • Eigentümer (auch Eigentumsübereignung)und
  • Fahrer

des Fahzeuges.

Bitte nenne das relevante Tarifwerk (die AKB des Versicherers)-

am 18. April 2016 um 16:29

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. April 2016 um 18:04:46 Uhr:

 

zur Fahren unter Alkoholeinfluss selbst sage ich lieber nichts, es wäre - verständlichermaßen - nur unsachlich.

Bitte beantworte zunächst folgende Fragen:

Wer ist:

  • Versicherungsnehmer
  • Halter
  • Eigentümer (auch Eigentumsübereignung)und
  • Fahrer

des Fahzeuges.

Bitte nenne das relevante Tarifwerk (die AKB des Versicherers)-

Und warum schreibst du hier einen Beitrag mit einer überflüssigen Fragestellung?

Bei der BAK wird der Fahrer in Regress genommen, egal welches Tarifwerk, welcher VN, Halter oder Eigentümer. Bei KH bis 5.000 Euro - bei VK in voller Höhe, sofern er als VN oder dessen Repräsentant ohnehin keine Entschädigung erhält.

am 18. April 2016 um 16:35

Fahrer war seine Oma.

Er ist mit den 1,67 Promille zu Hause gewesen und hat geschlafen.

Verstehe aber nicht, warum man hier überhaupt nach dem Fahrer frägt. Spielt das überhaupt eine Rolle?

:rolleyes:

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