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Unfall Leasingfahrzeug

Themenstarteram 11. März 2009 um 10:29

Hallo,

mich interessiert mal folgendes: Ich fahre einen Opel Signum 1,9 Edition (NP 37000,-€), wird im April 09 2 Jahre alt. Das Fahrzeug hatte ich über meinen Opelhändler geleast.

Am letzten Montag kam es nun zu einem Verkehrsunfall in Berlin. Mir ist eine junge Dame mit ca. 40km/h ungebremst ins Heck gefahren. Ich mußte ins Krankenhaus, Polizei vor Ort, Unfallaufnahme ect. Schuldfrage eindeutig.

Am gleichen Tag wurde ich wieder aus dem KH entlassen. Gegen Abend konnte ich mich dann kaum noch bewegen. Arztbesuch am Unfalltag, Röntgen (keine Fraktur!) und nächste Woche MRT (welch ein Glück mit den Termin!)

Zum Tatbestand:

Der Golf der jungen Dame ist Totalschaden!

Mein Fahrzeug wurde sofort in die zuständige Opelwerkstatt (Lesinggeber) abgeschleppt. Es folgte zeitnah ein Gutachten (der Kollege war ziemlich schnell vor Ort) Und jetzt kommt's.

Gutachten:

Schadenshöhe mit MwSt am Opel: 15600,-€

Wiederbeschaffungswert:17000,-€

Restwert mit MwSt: 3800,-€

Wertminderung: 1200,-€

Reparaturdauer: ca. 10 Werkstage

Ich selbst bin für die nächsten 14 Tage krankgeschrieben. Mein Opelhändler sitzt ca. 45km entfernt! Ein Mietwagen habe ich nicht genommen (kann eh kaum Autofahren).

Über den Opelhändler wurde mir auch gleich ein RA vermittelt,der sich um alles kümmert. Eine Vollmacht habe ich unterschrieben. Bis jetzt hat sich aber keiner gemeldet.

Nun würde ich gerne wissen wollen, was da alles auf mich zukommt, wie hoch der Nutzungsausfall ist, gegebenenfalls Schmerzensgeld u.s.w. Wie soll ich mich in diesen Fall verhalten? Da ich ö.D. tätig bin, habe ich keinen Verdienstausfall.

 

Lohnt sich der Aufwand das Fahrzeug wieder aufbauen zu lassen? Der Leasingvertrag läuft ja noch 1 Jahr. Dummer weise finde ich in meinen Vertrag nichts was mit Unfall zu tun hat (außer dass ich den Leasinggeber umgehend zu unterrichten habe).

Was soll ich eurer Meinung nach am besten tun?

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2009 um 21:19

Hallo und auch von mir gute Besserung!

Im Grunde kann ich nur sagen: Delle hat schon das Wesentliche kurz und knackig zusammengefasst. Ich kann mich seiner Sichtweise nur anschließen.

Die Entscheidung trifft der Leasinggeber und der wird mit sehr hoher Wahrscheinlichlichkeit keiner Reparatur zustimmen. Die Abrechnung wäre dann halt Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Ich finde den WBW etwas dürftig, aber das ist nicht mein Gebiet, sondern das von Delle.

Ich sag´s mal so: Du hast einem Rechtsanwalt das Mandat erteilt, dann ist er jetzt am Zug, das Optimum für dich rauszuholen. Von der Art, wie es zur Mandatserteilung kam, halte ich persönlich eher weniger. Ruf ihn bitte morgen an und vereinbare einen Termin, sonst geht ja hier überhaupt nichts los. Die Problematik Leasingvertrag musst du allerdings selbst klären, zumindest insoweit, als sie nichts mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu tun hat. Du kannst natürlich aber auch dafür ihm ein Mandat erteilen, die Kosten zahlt aber nicht die Versicherung.

Gruß

traumzauber

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Zitat:

Original geschrieben von infabi

 

Lohnt sich der Aufwand das Fahrzeug wieder aufbauen zu lassen? Der Leasingvertrag läuft ja noch 1 Jahr. Dummer weise finde ich in meinen Vertrag nichts was mit Unfall zu tun hat (außer dass ich den Leasinggeber umgehend zu unterrichten habe).

 

Was soll ich eurer Meinung nach am besten tun?

Schnellstens den Leasinggeber informieren ....... und schneller und problemloser kommst Du nicht aus einem Leasigvertrag heraus. :)

 

mfg

 

Omega-OPA

 

 

PS : Gute Besserung!

Themenstarteram 11. März 2009 um 12:23

Danke für die Antwort und insbesondere für die Genesungswünsche,

könntest Du das bitte präzisieren? Kann ich den Leasingvertrag kündigen? Aus meiner Sicht haben sich ja eigentlich die "Vertragsbedingungen geändert". Ich würde auch gerne bei Opel bzw. bei meinem Opelhändler bleiben. Aber "nasse" wollte ich auch nicht machen, zumahl ich für den Unfall nix kann.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von infabi

Danke für die Antwort und insbesondere für die Genesungswünsche,

 

könntest Du das bitte präzisieren? Kann ich den Leasingvertrag kündigen? Aus meiner Sicht haben sich ja eigentlich die "Vertragsbedingungen geändert". Ich würde auch gerne bei Opel bzw. bei meinem Opelhändler bleiben. Aber "nasse" wollte ich auch nicht machen, zumahl ich für den Unfall nix kann.

 

MfG

Den genauen Weg können Dir die Profis im Versicherungsforum besser erklären .........

 

Ich hatte auch einen Unfall mit meinem Signum und habe es so hinbekommen.

 

Ich werde einen Mod bitten das Thema dahin zu verschieben.

 

 

mfg

 

Omega-OPA

Themenstarteram 11. März 2009 um 16:53

Hallo,

ich hatte gerade ein Telefonat mit meinen Opelhändler. Tenor war, dass es auch passieren kann, dass ich finanzielle Einbußen habe, da die Reparaturkosten 80% vom Wiederbeschaffungswert betragen. Der Leasingvertrag gilt ja bis April 2010. Nun rechnet man hin und her????

Kann das sein, dass ich finanziell dazu zahle muss falls der Vertrag gekündigt wird. Mit einem Fahrzeug, dass ein Unfallwagen ist und der so wie oben geschildert herheblich ist möchte ich eigentlich nicht weiterfahren. Noch dazu kann ich ja für den Unfall nicht's!

MfG

PS. Vielleicht kann jemand das Thema in ein anderes Forum stellen sollte ich hier falsch sein. Danke

Hallo Männers,

 

zunächst auch von mir gute Besserung.

 

Also, zunächst einmal halte ich eine Reparatur hier nicht für sinnvoll. Hier verbleibt auch ein enormes Reparaturrisiko.

 

Die Wertminderung bei diesem Schaden ist ein Witz !

 

Man muss hier aber unterscheiden zwischen dem Fahrzeugschaden und deinem (einem) evtl. Vermögensschaden der dir durch diesen Schadensfall enstehen kann und sicher auch wird.

 

Da es sich hier um ein Leasingfahrzeug handelt, hast du aber kein "Mitspracherecht" ob repariert wird oder nicht. Anspruchsteller ist der Leasinggeber.

 

Ich glaube aber nicht wirklich, dass die Leasing einer Reparatur hier zustimmen werden.

 

Schau bitte mal in deinen Leasingvertrag, da steht bestimmt etwas dazu. 

 

Deinen Vermögebsschaden und dein Schmerzensgeld wirst du selber geltend machen müssen.

 

In diesem Fall ist wirklich der Gang zum Rechtsanwalt angebracht, dass Thema ist zu komplex um es alleine händeln zu können. 

 

Ich gehe davon aus, dass wird in "unser" Forum verschoben:D 

 

also, wenn noch Fragen sind nur zu........:D

 

Gruß von Delle

 

 

herzlich auch an Omega-OPA ;)

am 11. März 2009 um 21:19

Hallo und auch von mir gute Besserung!

Im Grunde kann ich nur sagen: Delle hat schon das Wesentliche kurz und knackig zusammengefasst. Ich kann mich seiner Sichtweise nur anschließen.

Die Entscheidung trifft der Leasinggeber und der wird mit sehr hoher Wahrscheinlichlichkeit keiner Reparatur zustimmen. Die Abrechnung wäre dann halt Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Ich finde den WBW etwas dürftig, aber das ist nicht mein Gebiet, sondern das von Delle.

Ich sag´s mal so: Du hast einem Rechtsanwalt das Mandat erteilt, dann ist er jetzt am Zug, das Optimum für dich rauszuholen. Von der Art, wie es zur Mandatserteilung kam, halte ich persönlich eher weniger. Ruf ihn bitte morgen an und vereinbare einen Termin, sonst geht ja hier überhaupt nichts los. Die Problematik Leasingvertrag musst du allerdings selbst klären, zumindest insoweit, als sie nichts mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu tun hat. Du kannst natürlich aber auch dafür ihm ein Mandat erteilen, die Kosten zahlt aber nicht die Versicherung.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

 

Ich sag´s mal so: Du hast einem Rechtsanwalt das Mandat erteilt, dann ist er jetzt am Zug, das Optimum für dich rauszuholen. Von der Art, wie es zur Mandatserteilung kam, halte ich persönlich eher weniger. Ruf ihn bitte morgen an und vereinbare einen Termin, sonst geht ja hier überhaupt nichts los. Die Problematik Leasingvertrag musst du allerdings selbst klären, zumindest insoweit, als sie nichts mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu tun hat. Du kannst natürlich aber auch dafür ihm ein Mandat erteilen, die Kosten zahlt aber nicht die Versicherung.

Dem kann ich nur zustimmen.

Leider hast Du die Vollmacht schon unterschrieben. Du kannst dem Anwalt zwar immernoch das Mandat entziehen, aber einfacher wäre es gewesen, wenn Du noch keine Unterschrift geleistet hättest.

Dann könntest Du Dir nämlich den Anwalt aussuchen, den DU am geeingnetsten findest  und nicht den, der mit der Werkstatt die beste Geschäftsbeziehung unterhält.

 

Wenn sich ein RA schon auf diese höchst fragwürdige Weise Mandate zuschustern lässt, soll er wenigstens ordentlich dafür schuften. Also kann ich nur traumzauber zustimmen: mach einen Termin aus und löcher den Typ bis Du Schweißränder unter den Achseln sehen kannst.

 

Gruß

Hafi

 

 

Themenstarteram 12. März 2009 um 7:54

Hallo,

ich bedanke mich erst einmal für die netten Wünsche und für die Tipps. Ich werde einiges davon beherzigen und euer Einverständnis vorausgesetzt, halte ich euch auf den laufenden.

Eine Frage habe ich dennoch. Hier war die Rede von einem Vermögensschaden. Habe ich es so verstanden, dass auf mich Kosten zu kommen werden für einen Unfall, den ich nicht verursacht habe??

Liebe Grüße

wenn zum Beispiel zwischen dem ermittelten Wiederbeschaffungswert und dem noch offenstehenden vertraglich zu leistenden Beträgen eine Lücke klafft zum Beispiel, dann ja.

 

Oder die Bearbeitungsgebühren der Leasinggesellschaft für den alten und den neuen Vertrag.

 

All diese wären von dir zu tragender Beträge, die dann einen Vermögensschaden für dich darstellen würden.

 

Und auf deren Ausgleich hast du natürlich einen Anspruch. Lass dir das alles schön vom Rechtsanwalt "aufbröseln" und in aller Ruhe erklären.

 

Wird schon werden, nur die Ruhe Bewahren.......;)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von infabi

Hallo,

ich bedanke mich erst einmal für die netten Wünsche und für die Tipps. Ich werde einiges davon beherzigen und euer Einverständnis vorausgesetzt, halte ich euch auf den laufenden.

Eine Frage habe ich dennoch. Hier war die Rede von einem Vermögensschaden. Habe ich es so verstanden, dass auf mich Kosten zu kommen werden für einen Unfall, den ich nicht verursacht habe??

Liebe Grüße

Tach auch,

zuerst auch einmal von mir alles Gute für deinen Hals/Rücken/Kopf und was dir noch alles weh tut.

Ich hoffe nur , dass bei dir vor allem die Genesung gut gelingt, denn das kann durchaus länger dauern - wollen wir aber nicht hoffen.

Es wäre schön, wenn du uns über den "Ausgang des Verfahrens" auf dem Laufenden hältst.

Ich als Leasingnehmer habe auch immer mal drüber nachgedacht, was wäre wenn es mal knallt. Bis jetzt ging es aber immer gut (und das bei all den vielen "Pflegefällen" auf unseren Straßen).

Gruß

Angel

Zitat:

Original geschrieben von cc-angel

Ich als Leasingnehmer habe auch immer mal drüber nachgedacht, was wäre wenn es mal knallt. Bis jetzt ging es aber immer gut (und das bei all den vielen "Pflegefällen" auf unseren Straßen).

 

Gruß

Angel

und ich wünsche dir, dass es auch so bleibt...... ;)

 

Bei so einigen Spastikern, die hier auf unseren Straßen rumfahren, geht das wirklich schneller wie man schauen kann, so manches mal......:(

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 16. März 2009 um 16:41

Hallo,

also ich hatte heute einen Anruf von meinen Opelhändler. Die Sache sieht so aus, dass ich komplett aus den alten Vertrag für meinen Signum komme. Die Leasingbank hat auch grünes Licht gegeben.

Berücksichtige ich die letzten beiden Jahre bei einer Anzahlung von 10000,- € für den Signum und einer monatlichen Rate von 209,-€ (Laufleistung 90000,-km für 3 Jahre), habe ich für 2 Jahre (April 07-April 09) 15000,-€ gezahlt! Ganz schön teuer!!!

Mein Händler hat mich jetzt schon gefragt, "was für einen Insignia ich möchte"...!

Ich hoffe nun, er mir für den ST ein vernünftiges Angebot unterbreitet. Laut Liste kostet das neue Fahrzeug 38100,-€ (Internetkonfiguration). Mal sehen was an Rabatt drin ist.

Gruss

Ja, geliehenes Geld ist teuer........:(

 

Viel Spass beim Neukauf deines Insignia.......:)

 

Ein sehr gutes Auto, wie ich finde und:

 

"Made in Germany"

 

so soll es sein ;)

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 24. März 2009 um 20:36

Hallo,

wie versprochen der Ausgang meiner "Geschichte". Der Leasingvertrag wurde gekündigt, das Fahrzeug wurde abgemeldet, keine weiteren Kosten für mich, keine Leasingrate u.s.w...!

Heute dann:

Neues Fahrzeug bestellt (beim gleichen Händler), ein Opel Insignia ST 1.9 CdTI 160 PS Cosmo (Leder AGR, Standheizung, Nebelscheinwerfer, FlexRide Fahrwerk, Parkassistent.

Listenpreis: 49450,-€

Barzahlung: 32900,-€

Liefertermin: 2 Woche im Mai (hoffentlich)

An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle die mir mit guten Rat zur Seite standen!

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