Unfall Leasingfahrzeug
Hallo,
mich interessiert mal folgendes: Ich fahre einen Opel Signum 1,9 Edition (NP 37000,-€), wird im April 09 2 Jahre alt. Das Fahrzeug hatte ich über meinen Opelhändler geleast.
Am letzten Montag kam es nun zu einem Verkehrsunfall in Berlin. Mir ist eine junge Dame mit ca. 40km/h ungebremst ins Heck gefahren. Ich mußte ins Krankenhaus, Polizei vor Ort, Unfallaufnahme ect. Schuldfrage eindeutig.
Am gleichen Tag wurde ich wieder aus dem KH entlassen. Gegen Abend konnte ich mich dann kaum noch bewegen. Arztbesuch am Unfalltag, Röntgen (keine Fraktur!) und nächste Woche MRT (welch ein Glück mit den Termin!)
Zum Tatbestand:
Der Golf der jungen Dame ist Totalschaden!
Mein Fahrzeug wurde sofort in die zuständige Opelwerkstatt (Lesinggeber) abgeschleppt. Es folgte zeitnah ein Gutachten (der Kollege war ziemlich schnell vor Ort) Und jetzt kommt's.
Gutachten:
Schadenshöhe mit MwSt am Opel: 15600,-€
Wiederbeschaffungswert:17000,-€
Restwert mit MwSt: 3800,-€
Wertminderung: 1200,-€
Reparaturdauer: ca. 10 Werkstage
Ich selbst bin für die nächsten 14 Tage krankgeschrieben. Mein Opelhändler sitzt ca. 45km entfernt! Ein Mietwagen habe ich nicht genommen (kann eh kaum Autofahren).
Über den Opelhändler wurde mir auch gleich ein RA vermittelt,der sich um alles kümmert. Eine Vollmacht habe ich unterschrieben. Bis jetzt hat sich aber keiner gemeldet.
Nun würde ich gerne wissen wollen, was da alles auf mich zukommt, wie hoch der Nutzungsausfall ist, gegebenenfalls Schmerzensgeld u.s.w. Wie soll ich mich in diesen Fall verhalten? Da ich ö.D. tätig bin, habe ich keinen Verdienstausfall.
Lohnt sich der Aufwand das Fahrzeug wieder aufbauen zu lassen? Der Leasingvertrag läuft ja noch 1 Jahr. Dummer weise finde ich in meinen Vertrag nichts was mit Unfall zu tun hat (außer dass ich den Leasinggeber umgehend zu unterrichten habe).
Was soll ich eurer Meinung nach am besten tun?
Beste Antwort im Thema
Hallo und auch von mir gute Besserung!
Im Grunde kann ich nur sagen: Delle hat schon das Wesentliche kurz und knackig zusammengefasst. Ich kann mich seiner Sichtweise nur anschließen.
Die Entscheidung trifft der Leasinggeber und der wird mit sehr hoher Wahrscheinlichlichkeit keiner Reparatur zustimmen. Die Abrechnung wäre dann halt Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Ich finde den WBW etwas dürftig, aber das ist nicht mein Gebiet, sondern das von Delle.
Ich sag´s mal so: Du hast einem Rechtsanwalt das Mandat erteilt, dann ist er jetzt am Zug, das Optimum für dich rauszuholen. Von der Art, wie es zur Mandatserteilung kam, halte ich persönlich eher weniger. Ruf ihn bitte morgen an und vereinbare einen Termin, sonst geht ja hier überhaupt nichts los. Die Problematik Leasingvertrag musst du allerdings selbst klären, zumindest insoweit, als sie nichts mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu tun hat. Du kannst natürlich aber auch dafür ihm ein Mandat erteilen, die Kosten zahlt aber nicht die Versicherung.
Gruß
traumzauber
17 Antworten
Schön, dass du nochmal berichtet hast und offenbar für dich alles weitestgehend zu deiner Zufriedenheit abgewickelt wurde.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von infabi
Hallo,wie versprochen der Ausgang meiner "Geschichte". Der Leasingvertrag wurde gekündigt, das Fahrzeug wurde abgemeldet, keine weiteren Kosten für mich, keine Leasingrate u.s.w...!
Heute dann:
Neues Fahrzeug bestellt (beim gleichen Händler), ein Opel Insignia ST 1.9 CdTI 160 PS Cosmo (Leder AGR, Standheizung, Nebelscheinwerfer, FlexRide Fahrwerk, Parkassistent.
Listenpreis: 49450,-€
Barzahlung: 32900,-€
Liefertermin: 2 Woche im Mai (hoffentlich)
An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle die mir mit guten Rat zur Seite standen!
Glückwunsch zum guten Ausgang. ....... kommt mir alles so bekannt vor 😁 😁
mfg
Omega-OPA