ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall (Kfz gegen Radfahrer) - Versicherungsschaden?

Unfall (Kfz gegen Radfahrer) - Versicherungsschaden?

Themenstarteram 4. November 2013 um 11:29

Moin Leute,

wie die Überschrift schon vermuten lässt, ist mir am Wochenende etwas eher unwitziges passiert. Und zwar wurde "ich" von einem Autofahrer angefahren (Vorfahrt genommen).

Verletzungen habe ich soweit keine (signifikanten) aber das Fahrrad (Rennrad) bzw. meine Kleidung hat natürlich etwas abbekommen.

Kratzer an der Gangschaltung, teilw. verbogener Umwerfer, Pedale im Eimer usw...

Regenjacke aufgerissen, Rucksack, Hose usw...

Der Verursacher war vollkommen kooperativ und hat seine Schuld gleich zugegeben, alles safe.

Meine Frage ist nun, ob Jemand bereits Erfahrungen mit solch einem Vorfall gemacht hat? In wie weit zahlt die Versicherung die Wertminderung bzw. Beschädigung meines Fahrrad`s bzw. meiner Kleidung?

Denn die Anbauteile waren zwar schon bisschen älter, jedoch "neuwertig" da ich mit dem Rad immer sehr sehr sorgfältig umgegangen bin.

Besteht die Chance das ich den Neupreis der Teile erstattet kriege?

Benötige ich Zwangsläufig ein Gutachten/Kostenvoranschlag vom Fahrradhändler oder reicht eine eidesstaatliche Versicherung?

Fragen über Fragen :(

Denn das "besch**" an der Geschichte ist, dass ich das Fahrrad eig. an dem Wochenende (ohne flaxx) verkaufen wollte und nun in dem Konflikt zwischen "Reparaturkosten" und "Wertminderung vom Käufer" stehe...

Danke im Vorfeld für eure Mühe!!

LG

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Frech und realitätsfern sind nur die Versicherungen und viele Richter.

MfG

Hallo,

die haben aber im Gegensatz zu dir keine Probleme mit dem Rechnen.........................:D:D:D:p:rolleyes:

Gruß

fordfuchs

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Hallo,

über welche Summen reden wir denn hier insgesamt.

Könnte mir vorstellen, daß der Unfallverursacher das ohne Inanspruchnahme der Versicherung regeln möchte, allerdings mußt du dich darauf nicht einlassen und kannst die Versicherung in Anspruch nehmen.

Liebe Grüße

Herbert

Entschädigung immer nur Zeitwert. Dies wird dich auf jeden Fall bei der Kleidung treffen.

Ansonsten ist halt die Frage wie gut du den neuwertigen Zustand vor dem Unfall beweisen kannst.

Der Schaden ist ja wohl nicht so hoch. Hat man einen kooperativen Sachbearbeiter würde ich mit ihm sprechen, so von wegen ich besorge alle Teile günstig im I-Net und baue selbst ein, dafür volle Erstattung der Teile.

Man kann natürlich auch die harte Tour fahren und das Bike beim Händler wieder auf Vordermann bringen lassen, Alt-Teile aufheben und den vollen Rechnungsbetrag fordern.

Bei einem Zusammenstoß zwischen zwei Autos macht sich auch keiner Gedanken, wenn das Fahrzeug des Unfallgegners in einem halbwegs guten Zustand war, dass die neue Stoßstange und neu lackierter Kotflügel auch schon etwas älter waren. Man hat das Anrecht, den Zustand vor dem Unfall herstellen zu lassen.

Und ich glaube nicht, dass die Versicherung die Lackierung für eine Gangschaltung zahlen möchte.

Bei Fahrrädern hat das halt immer so den Beigeschmack, "vielleicht waren doch schon einige Kratzer vorher" und "auch mit einem verkratzten Rad fährt es sich gut" beim Sachbearbeiter. Fahrradschäden laufen meist nicht so "schön" wie Autoschäden, wo es auch immer dran liegen mag.

Also, wenn du selber gerne schraubst, mach das Angebot, wenn nicht oder der Sachbearbeiter dumm kommt, gibt's halt die Keule.

Themenstarteram 4. November 2013 um 13:49

Erst einmal Danke für die Antwort!

Also zu der ersten Frage; Privat einigen wollte er sich nicht, da er seitens seiner Versicherung eh einen Schaden "pro Jahr" frei hätte bzw. zuvor auch noch nix hatte.

- Die Geschichte mit dem Zeitwert und den Gebrauchtteilen habe ich mir auch schon fast gedacht.

- Bei den Teilen handelt es sich teilweise um hochwertige Rennrad-Bauteile (Shimano Ultegra) und die Kosten belaufen sich mit Kleidung etc. auf ca. 400-500€ (meiner Rechnung nach) :)

Der Verursacher und ich kommen eig. sehr gut zurecht, da die Geschichte auf der Dienstelle passiert ist (auf dem Nachhauseweg) und er sich seiner Schuld 100% bewusst ist. Schließlich ist es ja auch sogesehen nicht direkt sein Geld, sondern dass der jahrelang "unbenutzten" Versicherung!

Kann man da im Vorfeld nicht schon etwas drehen? Bei der Unfallmeldung etc?

Naja, wenn die Versicherung (HuK) rumgurkt, dann bleibt mir wohl nix anderes übrig als mir einen Kostenvorananschlag der "Neuteile" vom Fahrradhändler zu holen. Denn auch wenn deren Meinung die Teile nur beschädigt jedoch funktionsfähig sind; für Rennradfahrer ist das "Aussehen" genauso wichtig wie bei einem Autofahrer!

Und da die (wie du bereits erwähnt hast) die Gangschaltung o.a. nicht lackieren können, bleibt denen ja nix anderes übrig!

Hmpf....

Ich selbst bin ebenfalls vor 3 Jahren von eine Autofahrer umgefahren worden. Allerdings mit Verletztungen. Bin damals mit Krankenwagen ins Krankenhausgekommen .....

Ich hatte noch die Orginalrechnung von dem Fahrrad. Zu diesem Zeitpunkt 4 Jahre alt. War ein hochwertiges MTB, welches allerdings zu Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr gebaut wurde.

Die Versicherung des Unfallgegners hat mir die Rechnung für Fahrrad 1:1 nach Neuwert gezahlt. Auch bei Kleidung, Helm hat die Versicherung meine Werte übernommen.

Beim Schmerzensgeld haben wir uns "in der Mitte" getroffen.

Das alles lief allerdings über einen Anwalt. Und es hat Monate gedauert bis ich das Geld hat. Zum Glück stehen in meiner Garage mehrer Fahrräder, da ich für die tägliche Fahrt zur Arbeit darauf angewiesen bin.

_running_

 

Themenstarteram 4. November 2013 um 13:58

Hm,

Gut, die Geschichte mit dem Schmerzensgeld hat sich für mich irgendwo "glücklicherweise" erledigt. Ich konnte zum. direkt nach dem Unfall nachhause fahren.

Eine Rechnung für das Rad kann ich leider nicht vorlegen, da ich diese nicht mehr habe. Ich weiß nur noch wieviel es gekostet hat bzw. wann ich es gekauft habe :(

Das gleiche trifft auf die Kleidungsstücke bzw. Fahrradteile zu.

Schwierige Geschichte...

Was fordern denn die Versicherung teilweise für "genaue" Daten? Ich hab damit echt 0 Erfahrungen.

Reicht nicht prinzipiell eine "eidesstaatliche Versicherung" mit den geschätzen Angaben der Kosten?

Gruß

Was macht man bei einem beschädigten Fahrzeug um den Schadenumfang feststellen zu lassen?

Man geht zu einem..............................naaaaa...........................................................

 

 

Sachverständigen

 

.......und lässt dort ein Gutachten erstellen.

 

Warum sollte das bei einem Fahrrad anders sein?

 

Fahrradsachverständige gibt es einige, wenn auch nicht so viele, wie Kfz-Gutachter.

 

Wenn man keinen kennt, empfiehlt es sich kurz beim Bundesverband der Fahrradsachverständigen anzurufen, oder man sendet eine Mail : http://www.bdfs.de/ da bekommt man bestimmt einen Gutachter genannt.

Und schon hat man einen Nachweis zur Vorlage bei der Versicherung.

 

Was die Kleidungsstücke anbelangt, sollte man sich aufgrund des eher geringen Schadenumfanges wohl auch so einigen können, ggf. Fotos der beschädigten Kleidung zur Versicherung schicken.

Zitat:

Original geschrieben von rLz4u

 

 

Kann man da im Vorfeld nicht schon etwas drehen? Bei der Unfallmeldung etc?

Bleib mal schön bei der Wahrheit.

Denn wenn rauskommt, daß Du getrickst hast bleibst Du ganz schnell auf den gesamten Kosten sitzen.

Plus Anzeige.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Fahrradsachverständige gibt es einige, wenn auch nicht so viele, wie Kfz-Gutachter.

IMHO: Wobei mein Fahrradhändler damals meinte, dass von den Versicherungen meist eh nur ein Kfz-Gutachter geschickt wird, und der dann Ihn als Fahrradhänder fragt "was Sache ist".

Daher eventuell erst einfach mal ein "Kostenvoranschlag" von deinem Radhändler des Vertrauens holen und damit anfangen.

_running_

Themenstarteram 4. November 2013 um 20:51

Also, erst einmal Danke - obwohl ich mich bei dem einen oder anderen Kommentar bisschen kindisch behandelt fühle ;)

Die Geschichte mit dem "Gutachter" ist angesichts der Kosten (Bagatellschaden) glaube ich gar nicht so einfach, deswegen habe ich mich heute mit einem Fahrradhändler besprochen. Der wird das Rad "begutachten" und mir einen Kostenvoranschlag machen.

Und @Siggi; Es war ja lediglich eine Frage, auch wenn evtl. eine Dumme. Nur wie soll man "Geschädigter" reagieren wenn man überall liest das man von den Versicherungen teilweise nur billig abgespeist wird, gerade bei solchen Fällen wie meinen?

Mein Rad ist beschädigt, wenn auch kein Totalschaden - trotzdem eine enorme Wertminderung. Genauso sind meine Kleidungsstücke usw. beschädigt... und ich wette ich kriege nur ein Appel&Ei wieder..

Beiträge zahlen sollen alle fleißig, aber wenn es darum geht mal eine wirkliche "Entschädigung" dafür zu bekommen, das ich umgefahren wurde, muss ICH den ganzen Stress in Kauf nehmen :/

Da dreht sich viel im Kopf ;) Betrug gehört aber trotzdem nicht dazu, so blöd bin ich für die paar Kröten auch nicht... trotzdem ärgerlich ;P

Na bevor hier die abgewetzte Keule a la Versicherungen kürzen IMMER und ÜBERALL raugepackt wird, mach Dir doch mal selber Gedanken:

Bezüglich des Schadens am Fahrrad ist bereits alles gesagt:

Die Versicherung benötigt für die Instandsetzung einen Kostenvoranschlag mit Fotos von den Beschädigungen und einen Hinweis, was das Fahrrad wann und wo gekostet hat.

Wenn die Reparaturkosten deines persönlichen Erachtens nach schon etwas höher sind, macht es zusätzlich noch Sinn, vom seinerzeitigen Fahrradhändler entweder eine Zweitschrift der Rechnung zu erhalten (der ist ja nach Gesetz 10 Jahre zur Aufbewahrung verpflichtet).

Unter Umständen reicht aber auch schon eine Info deinerseits:

Habe das Fahrrad der Marke XY am 01.01.200X zu YYY EUR bei Fahrrad XYZ gekauft.

Das gibt dem Mitarbeiter der Versicherung schomal einen Anhaltspunkt.

Wenn es zusätzlich noch Besonderheiten gibt (exklusive Fahrradteile, in sehr gutem Zustand) dann kannst Du dies natürlich mit dabei schreiben (je mehr der Versicherungsmensch erfährt, desto mehr kann er berücksichtigen) - derartige Infos über Wertigkeit und Erhaltungszustand der Teile machen sich ggfls. auch auf einem Kostenvoranschlag sehr gut.

Bezüglich der beschädigten Kleidungsstücke gibt es grundsätzlich einen einfachen Grundsatz:

Je älter die Sachen sind, desto stärker sinkt der "Zeitwert", also der Gebrauchswert, den die Sachen aufgrund des Alters noch haben.

Auch hier gilt wieder das gleiche: Versicherungen haben hier im Regelfall Tabellen, aus denen der Mitarbeiter dann abliest, dass er bei Kleidungsstücken X% vom Anschaffungspreis pro Jahr abzieht.

Soweit Belege noch vorhanden, einfach mit reinschicken.

 

und dann, wenn die Versicherung dich gnadenlos abgezockt hat, dann kannst Du Dich ja gerne nochmal beschweren....

Themenstarteram 8. November 2013 um 10:34

Danke Relaxolator für dein Beitrag.

Recht hast du schon, das man vielleicht im Vorfeld immer ein wenig kritisch und "negativ" auf die Versicherungen zugeht - nun warte ich mal ab.

Donnerstag hatte ich den Personalbogen etc. im Briefkasten und heute kriege ich den Kostenvoranschlag vom Händler. Dieser verläuft sich auf ca. 280€, da bestimmte Teile nicht "zwingend" 1:1 ausgetauscht werden müssen. Da greift vielleicht noch die Wertminderung.

Die Geschichte mit der Kleidung hatte ich im Vorfeld auch schon gelesen, mal schauen wie kulant dort alles verläuft.

Eine Sache die mich jedoch noch wurmt sind die Kosten für den "An- und Abtransport von dem Fahrrad".

Das Fahrrad hat zwar kein Totalschaden, jedoch ist der Händler 13km entfernt und ich persönlich sehe es sicherlich nicht ein, nach der Arbeit dort noch hinzufahren um mit dem Zug zurückzudüsen, pfff.

Erst Recht nicht wenn man überlegt das der einmalige Transpoirt 12,50€ kostet. Da wäre ich mit einem Zugticket teurer dran. Die 26€ machen das Fett wohl auch nicht mehr heiß.... oder was denkst du?

Schließlich könnte ich bei einem Kfz die Benzinkosten angeben, wie soll das denn bei körperlicher Leistung berechnet werden? :)

 

Es gibt eine Unkostenpauschale die du ansetzen kannst. Damit sind dann deine Zeitaufwendungen, Benzin, Telefon usw. beglichen. Freche Leute fordern 40 € und bekommen meist deutlich weniger (25 €).

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Entschädigung immer nur Zeitwert. Dies wird dich auf jeden Fall bei der Kleidung treffen.

Ansonsten ist halt die Frage wie gut du den neuwertigen Zustand vor dem Unfall beweisen kannst.

Ist das echt so?

Gibts da Ausnahmen im KFZ - Bereich?

Wenn mir bei meinem Auto einer in den Kotflügel rauscht, bekomme ich ja auch die tatsächlichen Reparaturkosten erstattet

Kein Versicherer sagt: Auto ist 5 Jahre alt, also werden auch nur noch 40% der Reparaturkosten ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Freche Leute fordern 40 € und bekommen meist deutlich weniger (25 €).

Bereits vor 25 Jahren betrug die Kostenpauschale DM 50,-, das waren nach €-Wert 25,56.

Auf heutige Kaufkraft berechnet, entspricht dies einem Betrag von € 42,17.

Das Geschädigte heute weniger bekommen als vor 25 Jahren, das ist frech.

MfG

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall (Kfz gegen Radfahrer) - Versicherungsschaden?