Unfall--keine Polizei
Hi leute,
ich war gestern auf einer Party,hatte meine Freundin abgeholt und sind da zusammen hin.Ich musste dann noch mal wenden...ich bin also gewendet..zeitgleich wollte ein älterer herr ausparken und legte den Rückwärstgang ein... ich hupte dann...er blieb kurz stehen und hatte eigentlich genug platz um nachvorne raus zu fahren...ich dachte er macht das auch..doch dann fuhr er weiter und ich Hupte nochmal...doch da wars schon zu Spät...dann hat er mich schon erwischt...sind dann rechts ran und ausgestiegen..der alte Mann hatte fast ein Herzanfall...voll gezittert...seine Frau meinte auch gleich das sie Schuld sind und sie hat mich auch mehrmals Hupen gehört...nun zusehen war erstmal nichts..ich hab dann auch nicht die Grün geholt....haben nur Nummern getauscht.Ich war dann heut nochmal gucken..ein Paar lackspuren...die Felge hat was abbekommen und einige Sachen sind geriisen...von dem Radlauf halt...Jetzt bin ich mir nun nicht mehr so sicher ob es Richtig war nicht die Grünen zu holen...ich ruf die Leute nachher an und werde es denen so sagen was ist..aber was meint ihr???Wie soll ich mich verhalten?Doch zur Polizei???
71 Antworten
Naja bei der Versicherung musst es schon rechtzeitig melden, sonst sagen die es ist zu lange her. Habt ihr eigentlich auch keinen Unfallhergang ausgefüllt? Eigentlich hast du ja nichts in der Hand. Mal sehen wie es ausgeht.
Da du ja gut versichert bist hast du ja eine Rechtschutz
Zitat:
Original geschrieben von hirsetier
@cocooncrew: so hatte ich das bei meinem Posting auch gemeint, daß man das Geld für den Gutachter vorstrecken muß, und dann wieder bekommt von der Versicherung.
Dann mal nichts für Ungut, mir wurde das anders erklärt.
Der Gutachter (Privat) hat direkt mit der Versicherung abgerechnet und ich musst kein Geld vorstrecken.
Zitat:
Original geschrieben von cocooncrew
Dann mal nichts für Ungut, mir wurde das anders erklärt.
Der Gutachter (Privat) hat direkt mit der Versicherung abgerechnet und ich musst kein Geld vorstrecken.
Könnte möglich sein, dass das von Gutachter zu Gutachter unterschiedlich ist.
Wenn ICH meinen Gutachter beauftrage, weil ich nach Gutachten abrechnen will ( sonst brauch ich den ja nicht *g ), dann muss ich bei ihm in Vorleistung treten und bekomme das Geld dann von der gegnerischen Versicherung wieder.
ACHTUNG !! Die Versicherung fragen, ab welcher Schadenshöhe die einen Gutachter bezahlen ( manche erst ab 750 Euro Schadenhöhe ) !!
Sag ich doch:
Generische Versicherung anrufen ob die einen Gutachter schicken. Wenn nicht dann kannst Du auch n Kostenvoranschlag in der Werkstatt machen lassen (Kostet n bißchen was). Auf jeden Fall bei der anderen Versicherung angeben, das der Opi Schuld war. Die eigene erstmal außen vor lassen. Der Opi wird sich da schon melden wenn er meint er wäre nicht Schuld und er seine Ansprüche bei dir geltend machen will.
Wenn ja dann schaltest Du einen Anwalt ein (wenn Du rechtsschutz versichert bist ohne SB hast natürlich keine Kosten, ansonsten nur wenn Du verlierst oder beide schuldig gesprochen werden). Der wird dann mit dem Versicherer klären wer jetzt Schuld war. Was raus kommt musste schauen. Das will ich jetzt nicht beurteilen.
Wenn jeder ne Teilschuld bekommt bleibst halt eventuell auf Deinem Schaden sitzen.
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Aaaaallsooo:
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keine polizei gerufen? trottel.
hier ist dein schild. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
4:We finde ich jetzt ohne meinen Anwalt raus wo er Versichert ist?
Zentralruf in Hamburg.
Versuchs mal unter der : 040 23748444
verschoben ins Versicherungsforum...
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1) KVA.
2) Kopie vom KVA an den Rentner und seine Versicherung (dort mit Unfallschilderung) schicken - vielleicht glaubt er ja wirklich, dass der Schaden so gering ist...
3) Wenn von ihm kein Geld kommt, weiter mit der Versicherung streiten - dann ggf. mit Anwalt. Vorher finde ich ist der noch nicht nötig, treibt nur die Kosten unnötig hoch...
MfG, HeRo
Absolute Zustimmung zu HeRo.
Anwalt nicht jetzt schon - bei so ner Summe ist das absoluter Quark - einfach abwarten, was kommt.
Normalerweise dürfte das bei ausreichender Nachweisführung deinerseits (Skizze und KVA) erledigt sein. Als überflüssig betrachte ich auch die Frage, ob die gegnerische Versdicherung nen Gutachter schicken will - das muss man nicht fragen.
Grüße
Schreddi
Tag zusammen,
erstmal wollte ich zum besten geben, dass wenn man keinen plan hat, man besser nix sagt.der ganze unfug von wegen ohne polizei zahlt ne versicherung nicht und gutachter wird erst ab 1000€ bezahlt...
manchmal sollte man einfach auch mal bei der gegnerischen vers. anrufen, die machen das jeden tag und zocken im normal fall niemand ab, denn wenn einer zum anwalt geht weil er sich über den tisch gezogen fühlt wird das noch teurer...
ganz allgemein mal zum thema mir steht ein anwalt zu also geh ich auch hin:
wenn die verhältnismaßigkeit nicht gegeben ist kann die gegnerische vers. die bezahlung des anwalts verweigern, was bei einem schaden vonn paar hundert euro wohl gegeben ist...
ausserdem:
ihr wisst schon das wenn jeder depp wegen einem sch** auffahrunfall zum anwalt rennt das sich auch auf EURE prämien auswirkt und mehr zahlen will ja wohl auch keiner, also vielleicht erstmal nachdenken sachverhalt klären und dann ergibt sich vieles von selbst...
achja und wer das gute faq mal durch liest kann sich auch so manche frage selbst erklären
Zum Gutachten:
Der sogenannte Bagatellschaden erfordert kein vollunfängliches Gutachten.
Hierfür gibt es kostengünstige Kurzgutachten.
Also bei Kleinschäden (unter 1.000 EUR, meist 750 EUR) aufpassen. Gutachter erkennen das meist selbstständig und fertigen das entsprechende Gutachten.