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Unfall Instandsetzung - Was tun?

Mercedes E-Klasse C207
Themenstarteram 27. September 2017 um 14:37

Hallo zusammen,

leider habe ich kurz aufeinander zwei Schäden am Fahrzeug erlitten. Ein Schaden hinten rechts an der Stoßstange und Zierleisten beim Zurücksetzten und ein Schaden hinten rechts am Kotflügel/Felge/Seitenschweller durch Hängenbleiben in der Tiefgarage. Bei Regelung über die Vollkasko beliefe sich der finanzielle Schaden auf max. 2.300 € (500€ SB plus Hochstufung), sofern ich das bei der Versicherung als einen Schaden durchbekomme.

Folgende drei Angebote habe ich mir eingeholt:

1) Anbieter A: Versicherung Vertragswerkstatt - 5.600€ netto

- Schneiden den Kotflügel aus und bauen einen neuen ein

- Alle anderen Teile werden auch getauscht (neue Felge, Reifen, Zierleisten)

- Vermisst Achse

2) Anbieter B: Versicherung Vertragswerkstatt - 3.200€ netto

- Repariert Kotflügel durch Aufzinnen/Füllstoff und rät dringend davon ab, den Kotflügel ganz auszutauschen

- Alle Teile außer Kotflügel werden auch getauscht (neue Felge, Reifen, Zierleisten)

- Vermisst Achse

3) Anbieter C: Smart Repair Center / Autoaufbereitung - 1.200 € netto

- Keine Neuteile

- Repariert alles (Smart Repair nicht möglich). Felge wird geschliffen und versiegelt. Die Plastikzierleiste wird wohl mit kleinem Kratzer verbleiben. Der Abgeplatzte Gummi am Reifen könne man scheinbar kleben.

- Arbeitet nicht mit Versicherung zusammen

Nun ist die Frage, was haltet ihr von den Angeboten? Für welche Option würdet ihr euch entscheiden? Option 3 und selber zahlen oder Option 1/2 und über Versicherung abwickeln?

Danke und liebe Grüße!

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+2
Beste Antwort im Thema

Naja, der Status "Unfallfzg" kommt nicht vom reparieren, sondern vom Schaden selbst und drüber pfuschen macht es nicht besser, da man es beim genau hinsehen erkennen wird!

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35 Antworten
Themenstarteram 28. September 2017 um 9:16

Vielen Dank erst mal für die ganze Hilfestellung!

Zitat:

@Pahul schrieb am 27. September 2017 um 18:38:04 Uhr:

Das Reifenkleben kann nur als Witz aufgefasst werden, da Niederquerschnittsreifen recht dünne Seitenwände haben.

Hier ist 50:50 eigentlich die Gefahr zu groß ... siehe meinen beigefügten Reifenschaden.(besser tausch.)

Ich erkenne am Reifen keinen Riss. Meines Erachtens wurde nur an der Oberfläche ein hauchdünnes Stück Gummi abgeschabt. Das Kleben bezog sich darauf, dies optisch vielleicht ein wenig auszubessern. Siehst du bei mir tatsächlich die Notwendigkeit den Reifen auszutauschen?

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 27. September 2017 um 19:38:56 Uhr:

Gleichzeitig bin ich aber auch der Meinung, das Rep-Variante 3 einen schönen Pfusch mit sich bringt.

Aufgrund des Preises? Oder weil die Felge nur repariert und der Reifen nicht erneuert wird? Die Reperaturmethode des Kotflügels ist bei 2 und 3 eigentlich die gleiche. Smart Repair ist bei 3 nicht möglich.

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 27. September 2017 um 20:56:25 Uhr:

Von vorn, Achse hat nix = dann einen KV besorgen ala´ Variante 1, Inst. ala´Variante 2, Vers kündigen (Sonderkündigungsrecht) und eine andere, günstigere, suchen (die gibt es, ganz bestimmt)

Verstehe ich richtig: 1. Achse vermessen lassen 2. KV für Variante 1 besorgen (hab ich schon) 3. Variante 2 in Auftrag geben 3. Zu einer günstigeren Versicherung wechseln aufgrund der Hochstufung

Wenn ja, folgende Fragen

a) Zahlt die Versicherung Variante 1 und ich kann dann die günstigere Variante 2 beauftragen? Funktioniert das auch bei einer Versicherung mit Werkstattbindung, wie ich sie habe?

b) Da ich noch gar nicht weiß, ob die Versicherung das als einen Schaden durchgehen lässt, zu welchem Zeitpunkt sollte ich das am besten prüfen bzw. wie bei der Versicherung einreichen?

 

Zitat:

@mailo 54 schrieb am 28. September 2017 um 09:48:48 Uhr:

Die paar kleinen Kratzer sind noch kein Unfallschaden. Dann hätte ich ja auch einen, meine Felgen links haben auch ordentliche Bordsteinmacken

Es geht hier wohl weniger um die Felge als um den Schaden am Kotflügel. Da muss ja das Blech/Alu bearbeitet und neu lackiert werden.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 27. September 2017 um 22:57:15 Uhr:

option 3 dann hast du keinen unfallwagen.

Option 3 ist ja wie Option 2, nur dass Reifen und Felge nicht erneuert werden. Warum soll ich dann keinen Unfallwagen haben? Ist doch eher vom Schaden abhängig, in diesem Fall der zerbeulte Kotflügel.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 28. September 2017 um 11:06:09 Uhr:

Ich finden den Austausch des Kotflügels keineswegs gerechtfertigt, zudem wäre das Auto hier sicher schon als Unfallwagen anzusehen. Die Schäden sind jedoch eher kosmetischer Art und haben mit der Struktur m. E. nicht zu tun. Und wenn sich das als Smart Repair lösen lässt: ist doch prima.

Die Felge kann sicherlich ebenfalls instand gesetzt werden. Den Reifen würde ich selbst weiterfahren, solltest Du aber vielleicht einem Fachmann vorstellen.

Smart Repair geht nicht (habe ich im Eingangstext schon geschrieben, geht leider etwas unter, weil iuch geschrieben habe, dass die Werkstatt auf Smart Repair spezialisiert ist.) Deshalb denke ich, dass der Kotflügel sowohl bei Option 2 als auch bei Option 3 mit der gleichen Technik repariert wird.

Reifen habe ich ja in drei Werkstätten vorgestellt. Option 1 und 2 haben gesagt, dass sie ihn aus Sicherheitsgründen immer austauschen müssen (im Unterton es aber wohl nicht für erforderlich halten). Option 3 hat gemeint, dass dies überhaupt nicht erforderlich sei.

Zitat:

Verstehe ich richtig: 1. Achse vermessen lassen 2. KV für Variante 1 besorgen (hab ich schon) 3. Variante 2 in Auftrag geben 3. Zu einer günstigeren Versicherung wechseln aufgrund der Hochstufung

SO IST ES!

Zitat:

a) Zahlt die Versicherung Variante 1 und ich kann dann die günstigere Variante 2 beauftragen? Funktioniert das auch bei einer Versicherung mit Werkstattbindung, wie ich sie habe?

Nur wenn der KV vom Partnerbetrieb ist!

Hattest du "Select" erwähnt???

Zitat:

Da ich noch gar nicht weiß, ob die Versicherung das als einen Schaden durchgehen lässt, zu welchem Zeitpunkt sollte ich das am besten prüfen bzw. wie bei der Versicherung einreichen?

Vorab natürlich, aber i.R ist der Partnerbetríeb schon ein Indikator dafür, soll heissen, wenn der sich quer stellt das als einen Schaden anzusehen weist du was los ist.

Aus welcher Ecke bist du?

Themenstarteram 28. September 2017 um 10:46

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. September 2017 um 12:33:06 Uhr:

Zitat:

a) Zahlt die Versicherung Variante 1 und ich kann dann die günstigere Variante 2 beauftragen? Funktioniert das auch bei einer Versicherung mit Werkstattbindung, wie ich sie habe?

Nur wenn der KV vom Partnerbetrieb ist!

Hattest du "Select" erwähnt???

Option 1 und 2 sind KV von Partnerbetrieben. Heißt "Select" Werkstattbindung?

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. September 2017 um 12:33:06 Uhr:

Zitat:

Da ich noch gar nicht weiß, ob die Versicherung das als einen Schaden durchgehen lässt, zu welchem Zeitpunkt sollte ich das am besten prüfen bzw. wie bei der Versicherung einreichen?

Vorab natürlich, aber i.R ist der Partnerbetríeb schon ein Indikator dafür, soll heissen, wenn der sich quer stellt das als einen Schaden anzusehen weist du was los ist.

Aus welcher Ecke bist du?

Beide Partnerbetriebe haben es als einen Schaden aufgenommen. Meinten aber es könne sein, dass die Versicherung einen Gutachter schickt der dies prüft. Wohne in München.

 

Jetzt den teuren KV an die Vers senden, nach einer Kostenübernahme fragen und darauf warten. Kommt sie, kannst du so wie ich es tun würde verfahren.

Schicken sie einen SV, abwarten was der sagt. Sagt der "nein", neue Taktik, sagt er "ja"............

Themenstarteram 28. September 2017 um 14:06

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. September 2017 um 13:48:33 Uhr:

Jetzt den teuren KV an die Vers senden, nach einer Kostenübernahme fragen und darauf warten. Kommt sie, kannst du so wie ich es tun würde verfahren.

Schicken sie einen SV, abwarten was der sagt. Sagt der "nein", neue Taktik, sagt er "ja"............

Danke! Genauso gehe ich es jetzt an.

toi toi toi

Themenstarteram 28. September 2017 um 15:08

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. September 2017 um 13:48:33 Uhr:

Jetzt den teuren KV an die Vers senden, nach einer Kostenübernahme fragen und darauf warten. Kommt sie, kannst du so wie ich es tun würde verfahren.

Schicken sie einen SV, abwarten was der sagt. Sagt der "nein", neue Taktik, sagt er "ja"............

Habe jetzt gerade den KV an die Versicherung weitergeleitet. Die meinten man müsse es aufgrund der Werkstattbindung dann auch bei der Werkstatt die den KV erstellt hat machen lassen und alles würde mit der Werkstatt direkt (ohne mein Zutun) abgewickelt. Also funktioniert die Vorgehensweise dann doch nicht?

am 28. September 2017 um 16:33

Geld auszahlen lassen - neben bei machen lassen - Versicherung wechseln

Wenn du Werkstattbindung hast fällt doch Variante 1 weg. Fraglich ob Variante 2 durchgeht.

Zitat:

@big.bud99 schrieb am 28. September 2017 um 17:08:43 Uhr:

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. September 2017 um 13:48:33 Uhr:

Jetzt den teuren KV an die Vers senden, nach einer Kostenübernahme fragen und darauf warten. Kommt sie, kannst du so wie ich es tun würde verfahren.

Schicken sie einen SV, abwarten was der sagt. Sagt der "nein", neue Taktik, sagt er "ja"............

Habe jetzt gerade den KV an die Versicherung weitergeleitet. Die meinten man müsse es aufgrund der Werkstattbindung dann auch bei der Werkstatt die den KV erstellt hat machen lassen und alles würde mit der Werkstatt direkt (ohne mein Zutun) abgewickelt. Also funktioniert die Vorgehensweise dann doch nicht?

Du musst der Vers. sagen das du fiktiv abrechnen willst.

Das müssen sie akzeptieren, die Frage war ja, auch als ein Schaden.

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 28. September 2017 um 19:22:30 Uhr:

Zitat:

@big.bud99 schrieb am 28. September 2017 um 17:08:43 Uhr:

 

Habe jetzt gerade den KV an die Versicherung weitergeleitet. Die meinten man müsse es aufgrund der Werkstattbindung dann auch bei der Werkstatt die den KV erstellt hat machen lassen und alles würde mit der Werkstatt direkt (ohne mein Zutun) abgewickelt. Also funktioniert die Vorgehensweise dann doch nicht?

Du musst der Vers. sagen das du fiktiv abrechnen willst.

Das müssen sie akzeptieren, die Frage war ja, auch als ein Schaden.

dann aber ohne mwst.

koennte ein eigentor werden.

 

peso

Zitat:

1) Anbieter A: Versicherung Vertragswerkstatt - 5.600€ netto

- Schneiden den Kotflügel aus und bauen einen neuen ein

- Alle anderen Teile werden auch getauscht (neue Felge, Reifen, Zierleisten)

- Vermisst Achse

 

2) Anbieter B: Versicherung Vertragswerkstatt - 3.200€ netto

- Repariert Kotflügel durch Aufzinnen/Füllstoff und rät dringend davon ab, den Kotflügel ganz auszutauschen

- Alle Teile außer Kotflügel werden auch getauscht (neue Felge, Reifen, Zierleisten)

- Vermisst Achse

Nach "A" kassieren

nach "B" reparieren

seine beste Chance geschmeidig, ohne drauf zu legen, incl. ordentlicher Rep. aus der Sache rauszukommen.

und kompensiert den SB und die Rückstufung, fast komplett.

Ein Hallelujah wenns klappt..............;)

Der hat Werkstattbindung und damit fällt doch A weg.

Themenstarteram 29. September 2017 um 21:08

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 29. September 2017 um 18:51:05 Uhr:

Der hat Werkstattbindung und damit fällt doch A weg.

Genau das hat mir die Versicherung auch erzählt

Genau aus diesem Grund ist mein Vertrag ohne Werkstattbindung. Ich möchte einfach zu meiner MB NDL und dort die Reparatur durchführen lassen. Damit habe ich auch die Durchrostungsgarantie und systemseitig ist das auch hinterlegt. Und wenn ich das Fahrzeug verkaufe sieht der Käufer auch das es bei MB gemacht wurde und nicht bei der Tanke um die Ecke weil die Versicherung mit dort angebunden ist.

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