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Unfall Frontstoßstange unteres gitter

Mercedes E-Klasse C207
Themenstarteram 29. Mai 2018 um 19:05

Hallo mir ist jmd rückwärts in die Frontstoßstange gefahren Fazit Kennzeichen kaputt und unten das gitter in der Frontstoßstange auch kaputt .Meine Frage ist kann man das gitter separat wechseln oder muss ne neue Frontstoßstange her.Habe erst am freitag ein Termin bekommen wegen Kostenvoranschlag oder was das auch ist .Und soll ich gleich einen anwalt einschalten oder es erst mal selber klären besitze Rechtsschutz

Beste Antwort im Thema

Als allererstes geht man immer zum Anwalt. Das ist oberstes Gesetz, denn nur mit anwaltlicher Hilfe bekommst Du anschließend den gewünschten Gerichtsentscheid!

Nein, jetzt einmal ernsthaft. Die Versicherugsnummer des Verurachers hast Du ja sicherlich erhalten. Jetzt gibt es zwei Wege, die natürlich von der Schadenshöhe und den handelnden Personen abhängen:

Du lässt den Freundlichen mal drüberschauen und weißt dann, ob es mit dem Austausch des Gitters getan ist oder weitere Arbeiten nötig sind. Im günstigsten Fall übernimmt der Verursacher nach Vereinbarung die Kosten ohne Versicherung und weiteres Tamtam. Ein richtiger und kostenpflichtiger Kostenvoranschlag ist dafür nicht nötig, unter Gentlemen läuft das problemlos ab. Diese Erfahrung habe ich übrigens in ähnlicher Sache.

Sind die Kosten höher und der Verursacher möchte den Schaden über seine Versicherug abwickeln, informiere die selbe und die Sache nimmt gemeinhin ihren geordneten Gang. Dabei gibt es wieder zwei Wege:

Entweder erhältst Du von der Versicherung die Aufforderung, einen Kostenvoranschlag einzuholen oder bei einem Gutachter vorzustellen. Bei geringfügigem Schaden kannst Du das Auto auf Basis des Kostenvoranschlages mit Genehmigung der Versicherung sofort reparieren lassen.

Ist der Schaden etwas höher, kommt es auf den Gutachter an. Hier ist tatsächlich alles drin von: Stoßstange komplett ersetzen ohne irgendwelche Abzüge oder die penibelste Begutachtung und Anrechnung von eventuellen Vorschäden usw.. Ab hier sollte man sich dann ein wenig auskennen.

Ich unterstelle aber, dass die allermeisten Haftpflichtschäden einwandfrei und ohne anwaltliche Hilfe abgewickelt werden.

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Ich hätte mir einen Anwalt genommen, der kann gleich den Kostenvoranschlag zur gegnerischen Versicherung senden und alles weitere klären.

Dafür hat man eine Rechtsschutz.

Wenn du aber einen Eigenanteil in der Rechtsschutz hast dann kannst du es dir eventuell sparen wenn der Schuldige die Tat gesteht. Und die Versicherung auch schon Bescheid weiß.

Viel Erfolg :)

Warum Rechtsschutz? Wenn dir einer ins Auto fährt und du keine Schuld daran hast kannst nen Anwalt nehmen und bezahlen tut den die Gegnerische Versicherung

Ja aber wenn der Gegner die Schuld nicht anerkennt, gibt es ja das Risiko das ein Richter sich dem anschließt.

Zitat:

@W203-Dennis schrieb am 30. Mai 2018 um 13:01:55 Uhr:

Ja aber wenn der Gegner die Schuld nicht anerkennt, gibt es ja das Risiko das ein Richter sich dem anschließt.

Wenn der Gegner die Schuld nicht anerkennt wirds wohl ohne Anwalt eh nichts werden Rechtsschutz hin oder her, außer du willst Harakiri machen

Zitat:

@W203-Dennis schrieb am 30. Mai 2018 um 13:01:55 Uhr:

Ja aber wenn der Gegner die Schuld nicht anerkennt, gibt es ja das Risiko das ein Richter sich dem anschließt.

Darum IMMER Polizei holen.

 

Gitter gibts natürlich einzeln zu kaufen.

Zitat:

@niggerson schrieb am 30. Mai 2018 um 16:37:13 Uhr:

Zitat:

@W203-Dennis schrieb am 30. Mai 2018 um 13:01:55 Uhr:

Ja aber wenn der Gegner die Schuld nicht anerkennt, gibt es ja das Risiko das ein Richter sich dem anschließt.

Darum IMMER Polizei holen.

 

Gitter gibts natürlich einzeln zu kaufen.

Polizei bringt dir auch keinen Vorteil, da die Polizei immer erst nach dem Unfall hinzukommt und, wenn sie denn bei Bagatellen überhaupt kommt, deshalb zum Unfallhergang selber nix beitragen kann. Bei Bagatellen wird auch nix aufgenommen oder gesichert.

Schuldanerkenntnis vor Ort sollte man sowieso nicht abgegeben.

Zitat:

@saeck schrieb am 30. Mai 2018 um 13:14:54 Uhr:

Zitat:

@W203-Dennis schrieb am 30. Mai 2018 um 13:01:55 Uhr:

Ja aber wenn der Gegner die Schuld nicht anerkennt, gibt es ja das Risiko das ein Richter sich dem anschließt.

Wenn der Gegner die Schuld nicht anerkennt wirds wohl ohne Anwalt eh nichts werden Rechtsschutz hin oder her, außer du willst Harakiri machen

Bei den meisten Verträgen sagt die Rechtsschutz dir welchen Anwalt du nehmen sollst. Du kannst also nicht einfach einen Anwalt nehmen und anschließend wenn du verlierst und der Gegner nicht zahlt dann sagen „hier Rechtsschutz überweis mal die Rechnung“

Deshalb meinte ich das man es vorher machen sollte und nicht erst wenn was passiert, hinterher ist man immer schlauer :-)

Als allererstes geht man immer zum Anwalt. Das ist oberstes Gesetz, denn nur mit anwaltlicher Hilfe bekommst Du anschließend den gewünschten Gerichtsentscheid!

Nein, jetzt einmal ernsthaft. Die Versicherugsnummer des Verurachers hast Du ja sicherlich erhalten. Jetzt gibt es zwei Wege, die natürlich von der Schadenshöhe und den handelnden Personen abhängen:

Du lässt den Freundlichen mal drüberschauen und weißt dann, ob es mit dem Austausch des Gitters getan ist oder weitere Arbeiten nötig sind. Im günstigsten Fall übernimmt der Verursacher nach Vereinbarung die Kosten ohne Versicherung und weiteres Tamtam. Ein richtiger und kostenpflichtiger Kostenvoranschlag ist dafür nicht nötig, unter Gentlemen läuft das problemlos ab. Diese Erfahrung habe ich übrigens in ähnlicher Sache.

Sind die Kosten höher und der Verursacher möchte den Schaden über seine Versicherug abwickeln, informiere die selbe und die Sache nimmt gemeinhin ihren geordneten Gang. Dabei gibt es wieder zwei Wege:

Entweder erhältst Du von der Versicherung die Aufforderung, einen Kostenvoranschlag einzuholen oder bei einem Gutachter vorzustellen. Bei geringfügigem Schaden kannst Du das Auto auf Basis des Kostenvoranschlages mit Genehmigung der Versicherung sofort reparieren lassen.

Ist der Schaden etwas höher, kommt es auf den Gutachter an. Hier ist tatsächlich alles drin von: Stoßstange komplett ersetzen ohne irgendwelche Abzüge oder die penibelste Begutachtung und Anrechnung von eventuellen Vorschäden usw.. Ab hier sollte man sich dann ein wenig auskennen.

Ich unterstelle aber, dass die allermeisten Haftpflichtschäden einwandfrei und ohne anwaltliche Hilfe abgewickelt werden.

Wenn du den Verursacher kennst und seine Versicherungsnummer hast Fahr zur Werkstatt lass dir ein Kostenvoranschlag machen. Und schick den zur Versicherung. Anwalt kannst du immer noch nehmen falls du der Meinung bist das die Versicherung die Forderung kürzt oder ablehnt.

Lass dich nicht auf einen Gutachter von der Versicherung ein oder auch das der Fahrer das bezahlen will.

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 19:51

so ich sollte doch einen anwalt nehmen :D der Unfallverursacher hat seine schuld zu 100 bestätigt vor der Polizei. War beim tüv habe einen Kostenvoranschlag der Versicherung geschickt. Gestern rufe ich an und da meinte der herr ja die fotos sind anscheinend nicht aussagekräftig :D:D sind nicht mal von mir sondern vom tüv. ICh bekomme bald ne Antwort ich werde jetzt abwarten wenn es mir zu bunt wird schalte ich den anwalt ein sollen sie den bezahlen und die kosten.Immer das selbe willst gutmütig sein nutzen sie es aus.Der schaden liegt bei 969 euro brutto

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 19:53

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 31. Mai 2018 um 12:03:29 Uhr:

Wenn du den Verursacher kennst und seine Versicherungsnummer hast Fahr zur Werkstatt lass dir ein Kostenvoranschlag machen. Und schick den zur Versicherung. Anwalt kannst du immer noch nehmen falls du der Meinung bist das die Versicherung die Forderung kürzt oder ablehnt.

Lass dich nicht auf einen Gutachter von der Versicherung ein oder auch das der Fahrer das bezahlen will.

genau so mache ich das

Ich würde mal abwarten bis das offizielle Schreiben kommt. Am Telefon spinnen die manchmal rum und bezahlen trotzdem.

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