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Unfall in der Familie... beide die selbe Versicherung... Bitte um dringende Hilfe!!

Themenstarteram 6. August 2019 um 5:55

Sehr geehrte Damen und Herren,

Heute, 05.08.19, sollte ich, wie immer meine Mutter "raus" lassen, da wir immer hintereinander uns hinstellen müssen. Ich wollte rückwärts ausparken, konnte ich aber nicht ganz, da ein anderes Auto vor der Nachbarstiefgarage stand.(Zeugen vorhanden falls nötig) Meine Mutter, hat den Rückwärtsgang eingelegt und fuhr los. Dabei ist sie mir vorne rechts rein gefahren. Hat dabei die Stoßstange, Scheinwerfer und noch nicht ersichtliche Teile beschädigt.

Beide Autos sind auf meine Mutter gemeldet und versichert. Den Audi A4 (mein Auto) finanziere ich selbst und kann auch den Vertrag vorlegen, falls von denen gewünscht.

Meine Mutter hat sich den Citroen selbst gezahlt.

Ich bin als 2ter Fahrer bei dem Audi versichert.

Es sind beide Fahrzeuge bei der HUK24 versichert.

 

Vielen Dank und über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

Halter und Versicherungsnehmer sind bei beiden Fahrzeugen identisch? Dann Pech, es sei denn, du hast "Eigenbeschädigung" mit versichert.

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Zitat:

@PayDay schrieb am 6. August 2019 um 19:38:46 Uhr:

im prinzip ist das schon eine relativ unbekannte gefahr vieler familien zur quasi pleite. 2 dicke finanzierte karren, beide auf gleichen namen versichert und irgendwer! ballert einfach das eine ins andere rein. man kann ggf. den "irgendwer" auf schadensersatz zwängen, aber wer nicht hat der hat halt nichts (weshalb die fahrzeuge auch finanziert und versichert waren).

diese konstellation kommt so schon häufiger vor, wo die kinder auf mami/papi versichert sind und finanziert ist heute gefühlt eh jedes auto über 10.000€...

daher versichert man ja die fahrzeuge über "kreuz".. dann kommt man erst gar nicht in die situation.

wie schon geschrieben, hier liegt ein klassischer eigenschaden vor. es ist unerheblich, wer das fahrzeug finanziert.. maßgeblich ist hier nur, wer versicherungsnehmer und halter ist. deine mutter kann schlecht gegen sich selbst ansprüche stellen. ist halt keine dritte.

wie beschrieben, prüfe ob ggf. eine eigenschadenversicherung besteht. gute versicherungen haben sowas inzwischen im programm.. dann würden die schäden (zumindest bei uns so) über einen kaskoschaden mit zusätzlichem selbstbehalt abgerechnet. so hat man nur 1x hochstufung.

ansonsten sind es halt 2 vollkaskoschäden.

da man aus schaden bekanntlich klug wird, empfehle ich spätestens jetzt, die vertragskonstellationen ändern zu lassen, damit ihr künftig auch untereinander abgesichert seid.

Reicht "über Kreuz" versichern? Oder müssen nicht auch die Halter unterschiedlich sein?

das habe ich jetzt mal vorausgesetzt @PeterBH

Entscheidend, ob hier ein Eigenschaden oder Fremdschaden vorliegt ist, wer Eigentümer des geschädigten Fahrzeugs ist!

Wer Halter oder Versicherungsnehmer ist, ist irrelevant.

Zumindest bei der HUK24 als Beispiel ist das sehr wohl relevant, s. Zitat aus den AVB:

Zitat:

A.8.2 Kasko PLUS: Baustein zur Kaskoversicherung Eigenschadenversicherung Wir ersetzen Sachschäden unter folgenden Voraussetzungen: • Sie haben eine Vollkasko abgeschlossen. • Durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden: – an einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug

Bitte nicht immer Haftpflicht und Kasko durcheinanderwürfeln...

Mach ich nicht und im übrigen auch der BGH nicht, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 313/06: https://openjur.de/u/75215.html

 

Zitat:

Der Kläger begehrt die Zahlung des genannten Betrages und meint, die Beklagte müsse ihm diesen Schaden wie einem geschädigten Dritten erstatten. Die Beklagte beruft sich auf den Haftungsausschluss aus § 11 Nr. 2 ihrer den Versicherungsverträgen zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Danach sind Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden von der Versicherung ausgeschlossen.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen, mit der Revision verfolgt der Kläger sein Klageziel weiter.

Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.

Es kommt also auf die Formulierung in den AKB/ AVB an, wann ein Eigenschaden vorliegt.

Zitat:

@hydrou schrieb am 6. August 2019 um 23:02:21 Uhr:

Mach ich nicht und im übrigen auch der BGH nicht, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 313/06: https://openjur.de/u/75215.html

Andere Baustelle. Dies wäre zutreffend, wenn er das Fahrzeug der Mutter geschädigt hätte.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. August 2019 um 21:42:34 Uhr:

Entscheidend, ob hier ein Eigenschaden oder Fremdschaden vorliegt ist, wer Eigentümer des geschädigten Fahrzeugs ist!

Wer Halter oder Versicherungsnehmer ist, ist irrelevant.

Eigentümer die Bank, also immer ein Fremdschaden?

Vielleicht haben die Versicherungen einen guten Grund gehabt, es in ihren AGB's so zu formulieren, wie @hydrou es zitiert hat. Gäbe ansonsten bestimmt immer jemanden, dem das Fahrzeug vor zwei Minuten verkauft und übereignet worden wäre - nur die Ummeldung sollte erst morgen erfolgen...

"Andere Baustelle. Dies wäre zutreffend, wenn er das Fahrzeug der Mutter geschädigt hätte."

Warum? Hier hat die Mutter mit dem auf sie zugelassenen und von ihr versicherten Fahrzeug das andere auf sie selbst zugelassene und versicherte Fahrzeug beschädigt.

Themenstarteram 7. August 2019 um 9:02

Also wenn ich das dann alles richtig sehe, habe ich da überhaupt garkeine Chance?

Der A4 ist auf Teilkasko versichert...

Keine Bausteine dazu...

der Citroen ist auf Haftpflicht..

und über die normal Haftpflicht meiner Mutter geht dann auch nichts oder?

Zitat:

@schorti98 schrieb am 7. August 2019 um 11:02:36 Uhr:

Also wenn ich das dann alles richtig sehe, habe ich da überhaupt garkeine Chance?

und über die normal Haftpflicht meiner Mutter geht dann auch nichts oder?

Wenn Du der Eigentümer des A4 bist, ist Dein Schaden durch die Haftpflicht des Citroen zu zahlen.

Themenstarteram 7. August 2019 um 9:20

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. August 2019 um 11:08:34 Uhr:

Zitat:

@schorti98 schrieb am 7. August 2019 um 11:02:36 Uhr:

Also wenn ich das dann alles richtig sehe, habe ich da überhaupt garkeine Chance?

und über die normal Haftpflicht meiner Mutter geht dann auch nichts oder?

Wenn Du der Eigentümer des A4 bist, ist Dein Schaden durch die Haftpflicht des Citroen zu zahlen.

Obwohl meine Mutter von beiden Autos die Halterin ist?

Das wäre ja ein Traum :D

Ich stehe ja im Finanzierungsvertrag vom A4.

Themenstarteram 7. August 2019 um 9:41

Also... E-Mail ist da..

Nein es wird nicht gezahlt. Kein Cent..

Finde ich schon etwas Mager

Aber klar alle wollen Geld.

Aus Sicht der Versicherung ist, bei identischem Halter, Deine Mutter in Ihren eigenen Zweitwagen rein gefahren und da wird gar nichts bezahlt, weil es ja keine Vollkasko gibt.

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