Unfall in 2010 - Neue Versicherung gesucht mit besserer Rückstufungstabelle
Hallo Gemeinsam,
es liegt ein der Versicherung im Februar 2010 gemeldeter Unfallschaden vor. Der Unfallverursacher, sofern er in diesem Jahr keinen weiteren Unfall meldet, fällt bei seiner aktuellen Versicherung von SFK 10 auf SFK 4. Eine Übernahme der Reperatur-Kosten des Geschädigten durch den Unfallverursacher kommt nicht in Frage, da dies unwirtschaftlich ist. Jetzt möchte der Unfallverursacher zum 01.01.2011, oder unmittelbar 4 Wochen nach dem Schreiben der Versicherung zum regulierten Schaden, zu einer anderen Versicherung wechseln, die eine "bessere Rückstufungstabelle" anbietet. Sprich, der Unfallverursacher sucht eine Versicherung, die durch den gemeldeten Schaden diesen nicht 6 schadensfreie Jahre durch einen Unfall zurück stuft, sondern weniger stark zurückstuft.
Kann hier jemand eine entsprechende Versicherung nennen? Man muss in diesem Zusammenhang in seinem entsprechenden Vertrag nachsachauen, welche Rückstufungstabelle die eigene Versicherung nutzt. Es würde mich sehr freuen, wenn ihr bei eurer Versicherung im Versicherungsschein bzw. in den Vertragsunterlagen der Versicherung nachschauen könntet und hier entsprechend posten würdet.
Die Versicherungen selbst scheinen zu einem solchen Sachverhalt nicht so sehr auskunftsfreudig zu sein.
Ich freue mich sehr auf entsprechende Namen der Versicherungen zur Lösung meiner Problemstellung.
Viele Grüße,
Giuli
33 Antworten
Wozu eine Verjährungsfrist?
Wenn die abgebende Versicherung ihre Meldung gemacht hat, ist der Fall für sie erledigt.
Die neue Versicherung weiß nichts von dem vergessenen Schaden, also läuft der Vertrag mit dem gemeldeten SF.
Wer sollte also den vergessenen Schaden ausgraben?
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Gibt es eine Art "Verjährungsfrist" für so etwas? Also, dass ein Schaden vergessen wurde weiterzugeben.Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@Sause4711,Änderung Rabattgrundjahr!
Eines ist ganz sicher, Tippfehler wird es immer geben - überall. Auch das versäumt wurde einen Vertrag mit einem Schaden zu belasten gab es, wird es weiter geben.
Grüße
Beukeodgruss TazaTDI
Nein, oder besser, eine solche wäre mir unbekannt.
Sollte nachträglich ein SFR, wegen eines bis dahin nicht belasteten Schaden berichtigt werden, hätte man nach dem allgemein geltenden Rechtsverständnis kein Recht auf eine "Ungleichbehandlung" gegenüber anderen Versicherten. Wie wollte man da auch argumentieren! Im Unrecht wiederum, gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. 😉 Beispiel: Es wird gerast aber die Laserkontrolleure stoppen nur mich - Pech gehabt.
Wie @Rolf39 schon geschrieben hat, die Entdeckung einer Nichtbelastung ist eher unwahrscheinlich, trotzdem durch eine Revision der Versicherungsaufsicht oder durch internes Controlling möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@Sause4711,Änderung Rabattgrundjahr!
Eines ist ganz sicher, Tippfehler wird es immer geben - überall. Auch das versäumt wurde einen Vertrag mit einem Schaden zu belasten gab es, wird es weiter geben.
Aber grundsätzlich muss der Vorversicherer dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr wahrheitsgemäß berichten/bestätigen.
Die Versichererwechselbescheinigung darf keinesfalls nach "Gutdünken" willkürlich ausgefüllt werden. Erfolgt dieses so, liegt als Geringstes ein Verstoss gegen das UWG vor.
Grüße
Beukeod
Hääää, versteh' ich jetzt nicht - wieso Tippfehler und Gutdünken und UWG und überhaupt??
Ich kann mich ja völlig irren, aber meines Wissens wird die "Hochstufung" eines Vertrages intern durch nichts anderes als eine Änderung des Rabattgrundjahres festgehalten und anschließend bekommt der Kunde eine SF-Klasse genannt.
Von nicht wahrheitsgemäßer Bestätigung, etc... habe ich garnix gesagt...
Gruß vom Sause, der grade ein par ???? auf der Stirn hat
Zitat:
Original geschrieben von futria
bei uns wird ebenfalls von 10 auf 4 runtergestuft, was zu 99 % bei jeden vr so ist. ich persönlich kenn nur einen vr der von 10 auf 6 stuft, allerdings ist der von den % bei 6 ebenfalls 60% ( wie meistens bei sfr 4 schon). ich werd
allerdings keinen namen hier nennen, musst dir schon selber raussuchen.
ob sich die rennerei allerdings lohnt, denk ich eher nicht, da du ja zum 31.12.2011 (31.12.2010 geht nicht, da sonst sf 10+schaden wieder weitergegeben wird) wahrscheinlich ja wieder wechseln würdest.frag bei deiner vr, ob sie mit einem inv. rabatt dich eventuell bissle abfangen, kommt aber natürlich auf die kundenanbindung an.
Bis du dir sicher, dass du die Rückstufung von SFK 10 in SFK 6 der KfZ-Haftpflicht, und nicht die Rückstufung der Vollkasko meinst? Die Rückstufung in der VK ist nämlich nicht so groß wie die in der KfZ-Haftpflichtversicherung. Bei meiner bisherigen Recherche finde ich kein Versicherungsunternehmen, welches aufgrund des Schadens im Jahr 2010 von SFK 10 auf SFK 6 in der Kfz-Haftpflicht zurück stuft.