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Unfall in 2010 - Neue Versicherung gesucht mit besserer Rückstufungstabelle

Themenstarteram 13. März 2010 um 18:44

Hallo Gemeinsam,

es liegt ein der Versicherung im Februar 2010 gemeldeter Unfallschaden vor. Der Unfallverursacher, sofern er in diesem Jahr keinen weiteren Unfall meldet, fällt bei seiner aktuellen Versicherung von SFK 10 auf SFK 4. Eine Übernahme der Reperatur-Kosten des Geschädigten durch den Unfallverursacher kommt nicht in Frage, da dies unwirtschaftlich ist. Jetzt möchte der Unfallverursacher zum 01.01.2011, oder unmittelbar 4 Wochen nach dem Schreiben der Versicherung zum regulierten Schaden, zu einer anderen Versicherung wechseln, die eine "bessere Rückstufungstabelle" anbietet. Sprich, der Unfallverursacher sucht eine Versicherung, die durch den gemeldeten Schaden diesen nicht 6 schadensfreie Jahre durch einen Unfall zurück stuft, sondern weniger stark zurückstuft.

Kann hier jemand eine entsprechende Versicherung nennen? Man muss in diesem Zusammenhang in seinem entsprechenden Vertrag nachsachauen, welche Rückstufungstabelle die eigene Versicherung nutzt. Es würde mich sehr freuen, wenn ihr bei eurer Versicherung im Versicherungsschein bzw. in den Vertragsunterlagen der Versicherung nachschauen könntet und hier entsprechend posten würdet.

Die Versicherungen selbst scheinen zu einem solchen Sachverhalt nicht so sehr auskunftsfreudig zu sein.

Ich freue mich sehr auf entsprechende Namen der Versicherungen zur Lösung meiner Problemstellung.

Viele Grüße,

Giuli

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33 Antworten
am 16. März 2010 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

 

Wieso sollte in 2012 der Unfall aus 2010 noch relevant sein, wenn in 2011 kein Unfall gemeldet war? Für einen Wechsel der Versicherung von 2011 nach 2012 ist einzig und allein die SFK und die Anzahl der geregellten Unfälle aus 2011 relevant. Deswegen bin ich doch aktuell daran interessiert, in 2011 eine Versicherung zu finden, die aufgrund des geregellten Schadens aus 2010 und der SFK 10 nicht so stark für das Jahr 2011 zurück stuft.

Für die Berechnung der SF-Klasse nimmt die Versicherung nicht die SF-Klasse des Vorversicherers sondern das Rabattgrundjahr.

Gruß

Frank, der deine Berechnungen "interessant" findet. ;)

Themenstarteram 16. März 2010 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

 

Wieso sollte in 2012 der Unfall aus 2010 noch relevant sein, wenn in 2011 kein Unfall gemeldet war? Für einen Wechsel der Versicherung von 2011 nach 2012 ist einzig und allein die SFK und die Anzahl der geregellten Unfälle aus 2011 relevant. Deswegen bin ich doch aktuell daran interessiert, in 2011 eine Versicherung zu finden, die aufgrund des geregellten Schadens aus 2010 und der SFK 10 nicht so stark für das Jahr 2011 zurück stuft.

Für die Berechnung der SF-Klasse nimmt die Versicherung nicht die SF-Klasse des Vorversicherers sondern das Rabattgrundjahr.

Gruß

Frank, der deine Berechnungen "interessant" findet. ;)

Das Rabattgrundjahr? Ich freue mich auf eine erweiterte Ausführung deiner Aussage.

am 16. März 2010 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Das Rabattgrundjahr? Ich freue mich auf eine erweiterte Ausführung deiner Aussage.

Gerne. Und da ich nicht das Ganze heruntertippen will schau hier nach. Ist ganz gut beschrieben.

Klick

Gruß

Frank, der auch mal auf andere Quellen verweist. ;)

Themenstarteram 16. März 2010 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Das Rabattgrundjahr? Ich freue mich auf eine erweiterte Ausführung deiner Aussage.

Gerne. Und da ich nicht das Ganze heruntertippen will schau hier nach. Ist ganz gut beschrieben.

Klick

Gruß

Frank, der auch mal auf andere Quellen verweist. ;)

Danke, da war ich auch gerade. Ich zitiere:

Zitat:

Im Falle eines Wechsels der Fahrzeugversicherung wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt oder der Beitragssatz an den neuen Versicherer übertragen. Vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer das Rabattgrundjahr, also quasi die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Anzahl der Schäden des Vorjahres (eigene Anmerkung: In unserem Falle, also Wechsel der Vesicherung aus 2011 nach 2012, die 6 oder 4 schadenfreie Jahre aus 2011 an den neuen Versicherer). Der neue Versicherer errechnet dann gemäß seiner eigenen Tarifbestimmungen den „neuen“ SF-Rabatt.

Lt. diesem Zitat (sofern wir mal Wikipedia als Quelle "vertrauen" können) ändert sich nichts an meiner vorgeschlagenen Vorgehensweise selbst, um schadenfreie Jahre durch einen "cleveren" Wechsel der Vesicherung in 2011 (von 2010 aus) zu retten. Oder täusche ich mich da? Vielleicht sollten wir in diesem Zusammenhang mal die genaue Terminologie der Fachbegriffe festhalten:

Der Schadenfreiheitsrabatt, in Kurzform SFR, wird auch als SF-Klasse (von mir hier in diesem Thread auch als SFK abgekürzt) bezeichnet. Er gibt die Anzahl der schadenfreie Kalender-Jahre an, die der Versicherungsnehmer bisher mit seinen bisher versicherten Fahrzeugen und unter Berücksichtigung aller von den Versicherungen finanziell übernommenen Schäden bei den entsprechenden Versicherungen unfallfrei gefahren ist.

Der Beitragssatz ist eine Angabe in %, die für jede SF-Klasse angibt, wie hoch die entsprechende prozentuale Prämie in der entsprechenden SF-Klasse bei der jeweiligen Versicherung ist.

Der Tarifbeitrag gibt die höhe der Prämie der jeweiligen Versicherung bei dem Beitragssatz von 100 % an. Der Beitragssatz von 100 % entspricht in der Regel der SF-Klasse 1. Erst die Kombination aus Tarifbeitrag und Beitragssatz der jeweiligen SF-Klasse der entsprechenden Versicherung ergibt die letztlich vom Versicherungsnehmer zu zahlende kunden- und fahrzeugspezifischen Prämie für das zu versichernde KFZ.

Rabattgrundjahr: Ich hab mal bei meiner Versicherung angerufen. Unter der Voraussetzung, dass pro unfallfreiem gefahrenen Kalenderjahr der Versicherungsnehmer immer in eine um eine Einheit bessere SFK eingstuft wird, so berechnet sich das Rabattgrundjahr aus folgender Formel:

Rabattgrundjahr = aktuelles Jahr - schadenfreie Kalenderjahre.

Für Versicherer, die sich in höheren SFK befinden, gilt diese Formel so nicht mehr, da sie unter Umständen mehrere unfallfreie Kalenderjahre benötigen, um in eine höhere bzw. bessere SFK aufzusteigen.

Zusammenfassung bzw. Kurzfassung und Ursprungszweck dieses Threads: In unserem besprochen in diesem Thread dargelegten Fall bleibt es also bei der Suche nach einer Versicherung, die von SFK 10 aufgrund eines Unfalls in 2010 nicht so stark zurück stuft, wie es die Regel ist (Regel: SFK 10 ->SFK 4; Ausnahme: SFK 10 -> SFK 6 der nicht namentlich genannten Versicherung von futria). Unabhängig also davon, was genau der neuen Versicherung für das Jahr 2011 von der alten Versicherung aus 2010 an Daten übermittelt wird, ist also eine Versicherung für 2011 zu finden, die nicht so stark zurück stuft. Dass diese neue Versicherung für 2011 etwas teurer sein könnte ist nicht ausschlaggebend, denn es geht in erster Linie darum, mehr schadenfreie Jahre für das Jahr 2011 aufgrund des Unfalls aus dem Jahre 2010 behalten zu können. Am Ende von 2011 bzw. zum 1.1.2012 kann ja wieder die Versicherung gewechselt werden, dann zu einer günstigeren, aber eben mit der Mitnahme der "besseren Ausgangslange" aufgrund der mehr behaltenen schadenfreie Jahre.

Ich würde mich daher sehr über die Nennung entsprechender Versicherungsgesellschaften freuen; daher würde ich mich auch sehr freuen, wenn du futria, mir den Namen der von dir angesprochenen Versicherung nennst. Aktuell weiß ich nicht, wieso man diese Versicherung nicht namentlich nennen darf. Gerne lasse ich mich eines besseren belehren.

Bei Antworten bitte immer gegenteilige oder anderslauternde Meinungen soweit es natürlich möglich ist begründen, da dadurch die Diskussion fruchtbarer und der Erkenntnisgewinn größer wird. Danke.

am 16. März 2010 um 14:56

ich bereue jetzt schon das ich meinen kommetar geschrieben habe, hab 6 pms deswegen bekommen....

in erster linie möchte ich keine werbung machen, wenn du aber selber bissle suchst, findest du diese versicherung. gibt vielleicht auch noch mehr.

ob jetzt bei einer sfr übertragung das rabattgrundjahr oder jeder vr das neu berechnet, weiss ich nicht. werde ich aber bestimmt nächsten monat erfahren, wenn ich in der k-abteilung bin.

inv. rabatt = individueller rabatt.

@futria: Du bist Dir aber sicher, dass Du nicht in der Spalte verrutscht bist und bei der Rückstufungstabelle der Vollkasko hängen geblieben bist?!?!

Denn da wird ja in die SF6 zurückgestuft, und da gibt´s auch Deinen erwähnten Beitragssatz in Höhe von 60%.

Vielleicht meinste das??

Gruß Tobi

Themenstarteram 16. März 2010 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von futria

ich bereue jetzt schon das ich meinen kommetar geschrieben habe, hab 6 pms deswegen bekommen....

in erster linie möchte ich keine werbung machen, wenn du aber selber bissle suchst, findest du diese versicherung. gibt vielleicht auch noch mehr.

ob jetzt bei einer sfr übertragung das rabattgrundjahr oder jeder vr das neu berechnet, weiss ich nicht. werde ich aber bestimmt nächsten monat erfahren, wenn ich in der k-abteilung bin.

inv. rabatt = individueller rabatt.

Bist du Versicherungsmakler oder vertreibst diese von dir nicht namentlich genannte Versicherung? Wenn dem so ist, so wäre es keine Werbung, den Namen der Versicherung zu nennen, sondern eine Antwort auf meine Fragestellung, die ich iniziierte. Ich kann diese Geheimnistuerei nicht nachvollziehen, sorry. Wie dem auch sei, da du aus welchen Gründen auch immer die Versicherung nicht nennen magst, werde ich wohl über übel selbst nach dieser Versicherung recherchieren müssen. Immerhin habe ich jetzt die Gewissheit, dass es eine Versicherung zu geben scheint, die für meinen Fall nicht so stark zurück stuft - sofern deine Aussage wirklich den Tatsachen entspricht.

Eigentlich gibt es hier nichts mehr zu klären. @Frank128 hat es bereits richtig beschrieben.

 

TE kann wechseln so viel er will, das Rabattgrundjahr wird er so wenig los wie die Schadenbelastung des Jahres 2010.

 

Vorversicherer bestätigen nichts anderes als das Rabattgrundjahr eines Vertrages, zuzüglich evtl. Schäden pro Sparte.

 

 

 

Themenstarteram 16. März 2010 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Eigentlich gibt es hier nichts mehr zu klären. @Frank128 hat es bereits richtig beschrieben.

TE kann wechseln so viel er will, das Rabattgrundjahr wird er so wenig los wie die Schadenbelastung des Jahres 2010.

Vorversicherer bestätigen nichts anderes als das Rabattgrundjahr eines Vertrages, zuzüglich evtl. Schäden pro Sparte.

Die Diskussion entwickelt sich in die falsche Richtung. Mir ist schon klar, dass Daten des Vorversicherers, welche auch immer, an den neuen Versicherer gehen. Das hab ich nicht bestritten. Ich wiederhole mich zwar nochmals, aber Sinn und Zweck dieses von mir gestarteten Threads war und ist einzig und allein zu erfahren, ob durch die von mir geschilderten Wechselabsichten des Versicherungsnehmers zu einer rückstufungsfreundlicheren Versicherung im Jahr 2011 das Ziel erreicht wird, schadensfreie Jahre zu retten (was gleichbedeutend ist mit der Aussage, dass das Rabattgrundjahr aufgrund eines rückstufungsfreundlicheren Versicherers weiter in der Vergangenheit gelegt werden kann als eine "Standardrückstufung" der SFK von 6 Jahren). Wenn ich hier was falsch verstanden habe, freue ich mich auf eine Korrektur.

Zur besseren Diskussion-Ausgangs- bzw. Grundlage möchte ich meine aktuellen Vorstellungen zu diesem Sachverhalt und dem genannten Ziel darlegen:

Fall 1: "Standardfall" - Rückstufung von SFK 10 auf SFK 4:

- 2010: SFK 10 (entspricht Rabattgrundjahr 2000, weil aktuelles Jahr 2010 - SFK 10 das Jahr 2000 ergibt).

- Kein Versicherungswechsel des Versicherungsnehmers zum Jahresende: In 2011 fällt der Versicherungsnehmer bei der aktuellen Versicherung auf die SFK 4 zurück. Das Rabattgrundjahr für 2011 beträgt demnach: Aktuelles Jahr 2011 - SFK 4 in 2011 = 2007.

- Im Jahre 2012 befindet sich dann der Versicherungsnehmer in SFK 5; das Rabattgrundjahr für das Jahr 2012 bleibt hier weiterhin auf das Jahr 2007 fixiert (Aktuelles Jahr 2012 - SFK 5 = 2007)

Fall 2: "Moderatere Rückstufung - Rückstufung von SFK 10 auf SFK 6:

- Das Rabattgrundjahr in 2010 ist auch hier wie im Standardfall das Jahr 2000. Es ändert sich ja nichts an der Ausgangssituation.

- Der Versicherungsnehmer entscheidet sich aber in diesem Fall ab dem 1.1.2011 zum Wechsel einer rückstufungsfreudlicheren Versicherung. Diese stuft den Versicherungsnehmer im Jahre 2011 nicht auf die SFK 4, sondern auf die SFK 6 zurück. Das Rabattgrundjahr dieser "besseren Versicherung" für den Versicherungsnehmer beträgt demnach im Jahre 2011: Aktuelles Jahr 2011 - SFK 6 = 2005. Im oben geschilderten Standardfall beträgt im Jahre 2011 das Rabattgrundjahr nicht wie in diesem Fall 2005, sondern 2007.

Im Standardfall hat also der Versicherungsnehmer zu Beginn des Jahres 2012 die SFK 5, bzw. das Rabattgrundjahr 2007 vorliegen. Im besseren gewünschten 2. Fall besitzt er aber zu Beginn des Jahres 2012 die SFK 7 und das Rabattgrundjahr 2005 (in beiden Fällen wird natürlich davon ausgegangen, dass keine weiteren Unfälle dazukommen).

Somit ist der Versicherungsnehmer im Jahre 2012 für den zweiten Fall besser gestellt.

 

 

Moin,

ich bin da durchaus der Ansicht, dass es genauso funktioniert, wie der TE es geschrieben hat. Wenn es wirklich eine Versicherung gibt, die nur in SF 6 zurückstuft, passiert doch das folgende:

in 2010 -> SF 10 -> Rabattgrundjahr 2000

Rückstufung in SF 6 -> Änderung Rabattgrundjahr auf 2005 in 2011

Rückstufung in SF 4 -> Änderung Rabattgrundjahr auf 2007 in 2011

...und damit wird dann auch bei künftigen Versichererwechseln weitergearbeitet...

Habe des teilweise auch schon bei VR mit unterschiedlichen Tarifen gemacht, wenn der Kunde in einer SF-Klasse war, wo sich Rückstufungsunterschiede ergeben.

Gruß vom Sause, der allerdings nicht glaubt, dass es den VR von Futria wirklich gibt...

Edith: Hatte ne falsche Jahreszahl drin + TE war schneller

am 16. März 2010 um 21:01

Also die Berechnungen in allen Ehren. Nur sehe ich das pragmatisch. Erst eine Versicherung finden die auch Wirklich nur auf SF 6 zurückstuft. Und dann das Fell des Bären verteilen.

Gruß

Frank, der nicht glaubt das der TE die Versicherung noch von unserem "Versicherungsprofi :D" genannt bekommt.

Themenstarteram 16. März 2010 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Also die Berechnungen in allen Ehren. Nur sehe ich das pragmatisch. Erst eine Versicherung finden die auch Wirklich nur auf SF 6 zurückstuft. Und dann das Fell des Bären verteilen.

Gruß

Frank, der nicht glaubt das der TE die Versicherung noch von unserem "Versicherungsprofi :D" genannt bekommt.

Das einzig schwierige an diesem Sachverhalt ist eine Versicherung zu finden, die nicht so stark zurückstuft. Alles andere ist kein Thema, denn eine KFZ-Versicherung jährlich zu wechseln stellt kein Problem dar.

am 16. März 2010 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Das einzig schwierige an diesem Sachverhalt ist eine Versicherung zu finden, die nicht so stark zurückstuft. Alles andere ist kein Thema, denn eine KFZ-Versicherung jährlich zu wechseln stellt kein Problem dar.

Das sehe ich genauso.

Gruß

Frank, der dir bei der Suche viel Erfolg wünscht. ;)

@Sause4711,

 

Änderung Rabattgrundjahr!

 

Eines ist ganz sicher, Tippfehler wird es immer geben - überall. Auch das versäumt wurde einen Vertrag mit einem Schaden zu belasten gab es, wird es weiter geben.

 

Aber grundsätzlich muss der Vorversicherer dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr wahrheitsgemäß berichten/bestätigen.

 

Die Versichererwechselbescheinigung darf keinesfalls nach "Gutdünken" willkürlich ausgefüllt werden. Erfolgt dieses so, liegt als Geringstes ein Verstoss gegen das UWG vor.

 

Grüße

Beukeod

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Sause4711,

Änderung Rabattgrundjahr!

Eines ist ganz sicher, Tippfehler wird es immer geben - überall. Auch das versäumt wurde einen Vertrag mit einem Schaden zu belasten gab es, wird es weiter geben.

 

Grüße

Beukeod

Gibt es eine Art "Verjährungsfrist" für so etwas? Also, dass ein Schaden vergessen wurde weiterzugeben.

gruss TazaTDI

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