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Unfall im Parkhaus

Letzte Woche einem Bekannten in D passiert:

Er fährt mit etwas mehr als Schrittempo (20kmh sind erlaubt) mit seinem T5 in einem sehr engen Parkhaus mit Gegenverkehr.
Er muss sehr auf den Gegenverkehr achten, zudem auf die Leute die einfach über die Fahrbahn rennen. Es ist ein älteres Parkhaus und nicht wirklich gut beleuchtet.

Plötzlich öffnet sich automatisch die Heckklappe eines SUV, er sieht es nicht und reisst diese ab. Der SUV ist erheblich beschädigt der T5 auch, evlt. ist der SUV sogar Totalschaden.

Die Dame welchen den SUV geöffnet hatte, war noch ca. 50m vom Auto entfernt und hat die Klappe "versehentlich" per Fernbedienung geöffnet, in der Überwachungskamera sieht man dass sie ihr Fahrzeug, bzw. das Heck gar nicht sehen konnte.

Nun ist man der Meinung der Bekannte sei Schuld, er hätte die Klappe sehen müssen und anhalten können, was er nicht hat, erst als es gekracht hat.

Die Polizei kam nicht, da Privatgrundstück.

Wie ist die Rechtslage. Bundesland BW

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Der Fahrer des T5 hat gegen das Sichtfahrgebot § StVO 3 Geschwindigkeit nicht beachtet

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Imho Fehlinterpretation der STVO. Sichtfahrgebot heisst, dass ich innerhalb des Horizontes, bis zu dem ich schauen kann, halten können muss. Wenn zwischen Auto und Horizont ein plötzliches Hindernis auftaucht, verstößt das nicht gegen das Sichtfahrgebot. Sonst wäre faktisch jedes Tempo zu hoch.

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Sonst wäre faktisch jedes Tempo zu hoch.

Das dachte ich beim Lesen der vorherigen Kommentare auch...

Am Besten gar nicht fahren! ^^

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Der Fahrer des T5 hat gegen das Sichtfahrgebot § StVO 3 Geschwindigkeit nicht beachtet

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Imho Fehlinterpretation der STVO. Sichtfahrgebot heisst, dass ich innerhalb des Horizontes, bis zu dem ich schauen kann, halten können muss. Wenn zwischen Auto und Horizont ein plötzliches Hindernis auftaucht, verstößt das nicht gegen das Sichtfahrgebot. Sonst wäre faktisch jedes Tempo zu hoch.

Der Horizont ist aufgrund der Erdkrümmung in ca 50km Entfernung...... Aber lese mal den genauen Gesetzestext

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§3 StVO Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die Unfehlbaren wieder. Wenn ich mich im engen Parkhaus auf den Gegenverkehr konzentriere, dann kann ich eine dunkle, schmale Heckklappe schon mal übersehen. Auch bei wirklicher Schrittgeschwindigkeit. Und gerade bei geringer die Geschwindigkeit ist, umso näher bin ich ja auch dran, so dass sie sich die erste Zeit auch im toten Winkel vorm Fahrzeug befindet.

um das gehts doch net. is eben dumm gelaufen und man is einem draufgesemmelt. insoweit sollte die schuld doch klar sein und das mit der unfehlbarkeit auch klein gehalten werden. es ging um unsere meinung.

Pepperduster, ich bin mir durchaus im Klaren, was der Horizont ist. Ich habe dir aber soviel Interpretationsvermögen unterstellt, dass du weißt was ich meine. Und dein Auszug gibt mir ja auch recht. Innerhalb der übersehbaren Strecke. Das kann die nächste Ecke, die nächste Kurve, der Horizont bei langen Geraden oder der Beginn der Nebelwand sein. Wenn zwischen diesem Punkt ein Hindernis auftaucht, kann niemand verlangen, dass man dann anhalten kann.
Denn nach der Logik hätte auch derjenige halten können müssen, wenn er Schrittgeschwindigkeit auf der AB fährt und ihm ein Reh 5cm vors Auto springt. Ergo: Zu schnell 😉

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die Unfehlbaren wieder. Wenn ich mich im engen Parkhaus auf den Gegenverkehr konzentriere, dann kann ich eine dunkle, schmale Heckklappe schon mal übersehen. Auch bei wirklicher Schrittgeschwindigkeit. Und gerade bei geringer die Geschwindigkeit ist, umso näher bin ich ja auch dran, so dass sie sich die erste Zeit auch im toten Winkel vorm Fahrzeug befindet.
um das gehts doch net. is eben dumm gelaufen und man is einem draufgesemmelt. insoweit sollte die schuld doch klar sein und das mit der unfehlbarkeit auch klein gehalten werden. es ging um unsere meinung.

Warum ist die Schuld klar? Bevor ich eine Tür aufmache, muss ich mich vergewissern, dass ich das für andere gefahrlos tun kann. Warum sollte das nicht für Heckklappen gelten?

Und selbst wenn man das Kind als Beispiel heranzieht: auch dieses darf nicht einfach aus dem Auto springen und auf die Fahrbahn rennen.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die Unfehlbaren wieder........

.....Nein, die kritischen wieder.

Nur das ein Kind etwas anderes ist als eine schwarze Heckklappe in einem recht dunkeln Parkhaus.
Das Kind ist eine Bewegung und eine recht grosse Form, das sieht man ziemlich gut, zumal Kinder nicht unbedingt schwarz gekleidet sind.
Befindet sich aber irgendwas plötzlich auf Augenhöhe und dann noch dort wo man nichts erwarten kann.
Würde eine Person die Heckklappe öffnen, würde sie dahinter stehen und man sieht sie. öffnet sich das Ding aber automatisch und dann noch ohne Licht (so wie z.b. bei Türen bei einigen Fahrzeugen) dann wird es kritisch.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Pepperduster, ich bin mir durchaus im Klaren, was der Horizont ist. Ich habe dir aber soviel Interpretationsvermögen unterstellt, dass du weißt was ich meine. Und dein Auszug gibt mir ja auch recht. Innerhalb der übersehbaren Strecke. Das kann die nächste Ecke, die nächste Kurve, der Horizont bei langen Geraden oder der Beginn der Nebelwand sein. Wenn zwischen diesem Punkt ein Hindernis auftaucht, kann niemand verlangen, dass man dann anhalten kann.
Denn nach der Logik hätte auch derjenige halten können müssen, wenn er Schrittgeschwindigkeit auf der AB fährt und ihm ein Reh 5cm vors Auto springt. Ergo: Zu schnell 😉

Ist die übersehbare Stecke nicht wie weit man sieht? Also  das ist doch das Sichtfahrgebot.

Und wenn man 200m weit schauen kann und 2 m vor einem ein Reh auf die Straße springt so hat das doch mit der Geschwindigkeit nach dem Sichtfahrgebot nichts zu tun.

Wieder Hobbyanwälte am Werk 😁

Was denkst du warum man bei der Führerscheinprüfung erst kucken sollte bevor man die Türen öffnet?? Ach neee stimmt ja, Unfallgefahr! Und was kann dann der Fahrer für die Bequemlichkeit unserer Mitbürger? Nichts, er ist ganz normal gefahren. Wenn dann jemand ohne Vorwarnung die Türen/Klappen aufmacht ist selber SCHULD!!

@TE

Nimm dir einen Anwalt und lass nicht nach. Die "Klappenöffnerin" ist ja auch noch so dreist zu behaupten sie treffe keine Schuld.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die Unfehlbaren wieder........
.....Nein, die kritischen wieder.

Kritisch schön und gut. Aber hier werden wilde Berechnungen angestellt und vorausgesetzt, dass man jederzeit das komplette vordere Sichtfeld im Auge haben muss, auch wenn man sich in dem Moment anders konzentriert (Gegenverkehr). Dann wird natürlich gleich wieder das beliebte Kind zur Verdeutlichung herangezogen. Nicht zu vergessen die Prgrf. 1 und 3 der STVO, deren Einhaltung völlige Unfehlbarkeit aller Verkehrsteilnehmer zur Folge hätte.

Wenn man aber mal ehrlich zu sich ist: Engstelle, gleich wo. Worauf schaut man: auf den Gegenverkehr bzw. sein Fahrzeug. In dem Moment ist man nunmal konzentriert im wahrsten Sinne des Wortes und nicht offensichtliche Geschehen können auch mal übersehen werden. Von jedem hier.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Pepperduster, ich bin mir durchaus im Klaren, was der Horizont ist. Ich habe dir aber soviel Interpretationsvermögen unterstellt, dass du weißt was ich meine. Und dein Auszug gibt mir ja auch recht. Innerhalb der übersehbaren Strecke. Das kann die nächste Ecke, die nächste Kurve, der Horizont bei langen Geraden oder der Beginn der Nebelwand sein. Wenn zwischen diesem Punkt ein Hindernis auftaucht, kann niemand verlangen, dass man dann anhalten kann.
Denn nach der Logik hätte auch derjenige halten können müssen, wenn er Schrittgeschwindigkeit auf der AB fährt und ihm ein Reh 5cm vors Auto springt. Ergo: Zu schnell 😉
Ist die übersehbare Stecke nicht wie weit man sieht? Also  das ist doch das Sichtfahrgebot.

Und wenn man 200m weit schauen kann und 2 m vor einem ein Reh auf die Straße springt so hat das doch mit der Geschwindigkeit nach dem Sichtfahrgebot nichts zu tun.

Eben. Und wenn ich im Parkhaus 30m sehen kann und 15m (oder wo auch immer unter 30m) vor mir eine Heckklappe aufgeht, hat das auch nix mit dem Sichtfahrgebot zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von brazzident


Wieder Hobbyanwälte am Werk 😁

Was denkst du warum man bei der Führerscheinprüfung erst kucken sollte bevor man die Türen öffnet?? Ach neee stimmt ja, Unfallgefahr! Und was kann dann der Fahrer für die Bequemlichkeit unserer Mitbürger? Nichts, er ist ganz normal gefahren. Wenn dann jemand ohne Vorwarnung die Türen/Klappen aufmacht ist selber SCHULD!!

und wen ich einfach mal eben so bremse dann bin ich schuld und nicht der der mir hinten drauf semmelt?interesant!

Also Ich rechne in Parkhäusern und Tiefgaragen mit allem Möglichen aber nicht das eine Heckklappe aufgeht ohne das Jemand in unmittelbarere Nähe zu Dieser steht. Eher achte ich darauf ob irgendein Dödel oder ein Kind zwischen den Autos hervorkommt, Jemand ohne aufzupassen ausparkt oder vor lauter Parkplatzsuchen die ganze Gasse braucht.
Davon mal abgesehen das ein Heckklappe bei schlechten Sichtverhältnissen von der Seite eine sehr schmale Silhouette bietet und bei dunkelblauem Lack Aussen und vermutlich schwarzem Kunststoff Innen noch schlechter zu erkennen sein dürfte und von der Seite werden auch eventuelle Rückstrahler nicht vom Licht getroffen, bzw leuchten nicht zur Seite.

Wenn einer hinten an der Heckklappe steht, rechnet man damit das diese geoffnet werden kann.
-Wenn du einen Ball auf der strasse rollen siehst, rechnest Du auch damit das ein Kind folgen kann-
Ich wurde einen Anwalt beauftragen.
Mit viel Gluck als T-Fahrer keine Schuld oder geringe Mitschuld.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Schöne Rechnung, berücksichtigt aber einen Punkt nicht: man realisiert ja nicht ab der ersten Sekunde, dass sich da eine Klappe öffnet. Bis man das realisiert, ist sie quasi schon halb auf. Außer man schaut natürlich genau in dem Moment auf das Auto. Aber wenn dann von links ein Kind vors Auto läuft, wird es auch schon wieder kritisch ;-)

Deswegen ist die einzig richtige Lösung Geschwindigkeit herausnehmen und voll in die Bremse treten, alles andere, ausweichen führt doch unter umständen zu einem erheblicheren Schaden.( Heckklappe ausgewichen und links nen Kind übergefahren)

Wie oft liest man in der Zeitung Pkw weicht Reh aus und knallt vorn Baum....

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