Unfall im Ausland, Versicherung des Verursachers will keine Reparatur zahlen
Hallo zusammen,
ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall in Bosnien-Herzegowina. Ich war nicht der Verursacher, das ist auch eindeutig belegt (Polizeibericht, Dashcam).
Seitdem steht der Wagen beim Skoda Servicepartner in Sarajevo. Dieser hat per Kostenvoranschlag die Reparaturkosten auf umgerechnet ca. 11.400 € angesetzt und betont, dass es kein funktionaler Totalschaden sei.
Ich habe den Schaden bei der bosnischen Versicherung des Verursachers gemeldet. Diese hatten auch einen Gutachter zum Skoda Partner geschickt. Nun haben sie per Einschreiben geantwortet, dass der Schaden lediglich umgerechnet ca. 7.500 € betragen würde. Das Auto sei aber angeblich sowohl funktional(!) als auch wirtschaftlich ein Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert würde angeblich nur umgerechnet ca. 10.000 € betragen und damit sei der Schaden ein wirtschaftlicher Totalschaden. Auszahlen wollen sie mir auch nur die 7.500 €, den Rest des Wiederbeschaffungswertes bekäme ich ja durch Verwertung des Restwerts des Autos selbst rein.
Diese Rechnung ist von hinten bis vorne Quatsch. Der Wagen ist ein Skoda Octavia II (5E) mit CNG-Antrieb, Baujahr/Erstzulassung 2018, seit 2019 in meinem Besitz und hatte zum Zeitpunkt des Unfalls noch nichtmal 37.000 Kilometer hinter sich. Die Versicherung des Verursachers setzt aber in ihrer Berechnung gerademal 16.715 € als Neuwagen(!)-Preis an. Das ist auch für bosnische Verhältnisse nichtmal im Ansatz der tatsächliche Neupreis.
Der Wagen ist auch laut Autohaus keinesfalls ein funktionaler Totalschaden.
Ich möchte einfach nur, dass der Schaden repariert wird, am besten vor Ort beim Skoda Partner, und ich auf keinen Kosten sitzen bleibe.
Daher meine Frage: Ist es noch möglich den Schaden bei meiner eigenen Versicherung als Vollkasko-Schaden zu melden, damit diese die Reparaturkosten wieder von der Versicherung des Verursachers holt, oder wird die sich da rauswieseln können, da ich bereits eine Schadensregulierung bei der bosnischen Versicherung eingeleitet habe?
Ich weiß, dass ich dann erstmal in den Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft würde. Da ich aber eindeutig belegen kann, dass ich zu 100% nicht der Verursacher bin, sollte das nur vorübergehend sein. Ich möchte einfach nicht, dass ich auf Kosten sitzen bleibe, die ich zu 0% selbst verursacht habe.
27 Antworten
Das wird noch spannend. Was steht in deinen Kasko-Bedingungen zu Schäden außerhalb der EU? Bosnien ist noch kein EU-Mitglied. Das ist in vielen Policen ausgeschlossen.
Letztlich einfach den Schaden bei deiner Kasko melden, die Situation schildern und gucken was die antworten. Fragen kostet nichts. 😉
Zitat:
@Moers75 schrieb am 27. September 2022 um 18:34:27 Uhr:
Das wird noch spannend. Was steht in deinen Kasko-Bedingungen zu Schäden außerhalb der EU? Bosnien ist noch kein EU-Mitglied. Das ist in vielen Policen ausgeschlossen.Letztlich einfach den Schaden bei deiner Kasko melden, die Situation schildern und gucken was die antworten. Fragen kostet nichts. 😉
Darum steht in den AKBs auch was von geographischen Grenzen von Europa und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören.
Zitat:
@drs schrieb am 27. September 2022 um 14:58:06 Uhr:
nun, ich frage mich halt, ob ich bei Inanspruchnahme der VK mir die Erstattung der Höherstufung dann auch wieder von der bosnischen Haftpflicht reinklagen muss und ich dann – ohne selbst Schuld zu sein – ggf. auf einer Höherstufung sitzen bleibe
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 27. September 2022 um 16:45:33 Uhr:
Wenn deine Versicherung alles von der gegnersichen Haftpflicht bekommt, dann gibt es keine Höherstufung.
Zitat:
@germania47 schrieb am 27. September 2022 um 17:19:15 Uhr:
Ist das ein Textbaustein von Dir?
Nö. Aber exakt die richtige Antwort auf die Frage vom TE.
Zitat:
I.4.1 Schadenfreier Verlauf
I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem Umfang.
Ich hatte das Problem mal in Italien, da ging die Versicherung komplett auf Tauchstation.
Weil ich das Auto brauchte habe ich, allerdings hier in Deutschland, vorerst über die Vollkasko regulieren lassen.
Damit hast du ein kostenloses Gutachten und ein zügig repariertes Auto.
Dann kannst du versuchen so viel wie möglich von der ausländischen Vesicherung zu bekommen.
Der Anspruch gegen die ausländische Versicherung geht bei Regulierung über die Vollkasko automatisch auf deine Versicherung über. Das heißt aber nicht dass die sich bemühen von der gegnerischen Versicherung Geld zu bekommen. Meine hatte da 0 Ambitionen.
Je nachdem wieviel Geld du bekommst kannst du dich entscheiden ob du dich hochstufen lässt oder die Differenz selbst bezahlst.
Bei mir hat es damals ewig gedauert, aber letztendlich funktioniert weil es innerhalb der EU war. Da gibt es immer eine Partnerversicherung oder ein Regulierungsbüro in Deutschland. Das gibt es bei dir sicher nicht.
Deshalb Fahrten in derartige Länder nur mit Auslandsschutz oder Rabattretter in der VK.
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Zitat:
@celica1992 schrieb am 1. Oktober 2022 um 09:27:39 Uhr:
Unter 10 Euro
Danke, Du hast recht.
Ich zahle € 9,60. 🙂
Problem ist wohl eher, dass keiner weiß, was das genau ist, bzw. dass es sowas überhaupt gibt und es deshalb nicht dazu nimmt.
Hab grad mal ein Auto bei check24 durchgeklickt.
Diesen Punkt gibt es bei Check24 überhaupt nicht zum auswählen.
Auch ein Klick auf "Empfohlene Leistungen nach Stiftung Warentest" löst diesen Punkt nicht aus.
Ich sehe da kein Problem. 😕
Die Suche hat ca. 15 Sekunden gedauert. Aber eigentlich wollte ich kein weiteres Thema eröffnen.
"Was ist der Ausland-Schadenschutz?
Der Ausland-Schadenschutz ergänzt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung um zusätzlichen Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland. In diesem Fall ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns.
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Weitere Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung."
Edit: Quelle = HUK - Coburg, die er so gerne zitiert.
Zitat:
@germania47 schrieb am 1. Oktober 2022 um 09:56:48 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 1. Oktober 2022 um 09:27:39 Uhr:
Unter 10 EuroDanke, Du hast recht.
Ich zahle € 9,60. 🙂
Ich auch 🙂
Zitat:
@germania47 schrieb am 1. Oktober 2022 um 11:19:39 Uhr:
Ich sehe da kein Problem. 😕
Es ist kein Problem raus zu kriegen, was genau dahinter steckt.
Aber dazu muss man überhaupt erst einmal wissen, dass es sowas gibt.
Und daran scheitert es. Die meisten Leute denken noch nicht mal so weit, dass es im Ausland Probleme geben könnte, wenn sie einen Verkehrsunfall haben.
Die Erkenntnis kommt meistens erst dann, wenn es zu spät ist.
So wie in unserem Fall hier eben auch.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. Oktober 2022 um 11:25:02 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 1. Oktober 2022 um 09:56:48 Uhr:
Danke, Du hast recht.
Ich zahle € 9,60. 🙂Ich auch 🙂
Mee too.