Zitat:
Was schneller und erfolgsversprechender ist sollte leicht zu beantworten sein.
nun, ich frage mich halt, ob ich bei Inanspruchnahme der VK mir die Erstattung der Höherstufung dann auch wieder von der bosnischen Haftpflicht reinklagen muss und ich dann – ohne selbst Schuld zu sein – ggf. auf einer Höherstufung sitzen bleibe