Unfall im Ausland, Versicherung des Verursachers will keine Reparatur zahlen
Hallo zusammen,
ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall in Bosnien-Herzegowina. Ich war nicht der Verursacher, das ist auch eindeutig belegt (Polizeibericht, Dashcam).
Seitdem steht der Wagen beim Skoda Servicepartner in Sarajevo. Dieser hat per Kostenvoranschlag die Reparaturkosten auf umgerechnet ca. 11.400 € angesetzt und betont, dass es kein funktionaler Totalschaden sei.
Ich habe den Schaden bei der bosnischen Versicherung des Verursachers gemeldet. Diese hatten auch einen Gutachter zum Skoda Partner geschickt. Nun haben sie per Einschreiben geantwortet, dass der Schaden lediglich umgerechnet ca. 7.500 € betragen würde. Das Auto sei aber angeblich sowohl funktional(!) als auch wirtschaftlich ein Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert würde angeblich nur umgerechnet ca. 10.000 € betragen und damit sei der Schaden ein wirtschaftlicher Totalschaden. Auszahlen wollen sie mir auch nur die 7.500 €, den Rest des Wiederbeschaffungswertes bekäme ich ja durch Verwertung des Restwerts des Autos selbst rein.
Diese Rechnung ist von hinten bis vorne Quatsch. Der Wagen ist ein Skoda Octavia II (5E) mit CNG-Antrieb, Baujahr/Erstzulassung 2018, seit 2019 in meinem Besitz und hatte zum Zeitpunkt des Unfalls noch nichtmal 37.000 Kilometer hinter sich. Die Versicherung des Verursachers setzt aber in ihrer Berechnung gerademal 16.715 € als Neuwagen(!)-Preis an. Das ist auch für bosnische Verhältnisse nichtmal im Ansatz der tatsächliche Neupreis.
Der Wagen ist auch laut Autohaus keinesfalls ein funktionaler Totalschaden.
Ich möchte einfach nur, dass der Schaden repariert wird, am besten vor Ort beim Skoda Partner, und ich auf keinen Kosten sitzen bleibe.
Daher meine Frage: Ist es noch möglich den Schaden bei meiner eigenen Versicherung als Vollkasko-Schaden zu melden, damit diese die Reparaturkosten wieder von der Versicherung des Verursachers holt, oder wird die sich da rauswieseln können, da ich bereits eine Schadensregulierung bei der bosnischen Versicherung eingeleitet habe?
Ich weiß, dass ich dann erstmal in den Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft würde. Da ich aber eindeutig belegen kann, dass ich zu 100% nicht der Verursacher bin, sollte das nur vorübergehend sein. Ich möchte einfach nicht, dass ich auf Kosten sitzen bleibe, die ich zu 0% selbst verursacht habe.
27 Antworten
Da bleibt doch nur der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Oder warst Du dort schon und hast Die Frage anschließend hier gestellt?
Es gilt das Recht in dem Falle des Landes des Verursachers.
Hast Du eine sogenannte Auslandsschadenversicherung?
Diese würde nach deutschem Recht regulieren.
Da waren wir alle schneller.
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Genau so ist es.
Auslandsschadenschutz und auch ein Pickup Service im Schutzbrief wären hier wohl sehr hilfreich.
Man kann jetzt zwar den Schaden auch noch über die eigene VK regeln.
Aber man wird trotzdem hochgestuft werden und die SB fällt auch an.
Bosnien ist bei diesem Thema wohl noch ein verdammt heißes Pflaster, du hast wohl schon mal Glück das du als Ausländer nicht automatisch der Schuldige bist.
Das kann auch anders laufen, Nachbarn von Freunden von uns wurde ein sehr teurer umgebauter Land Rover zu Schrott gefahren. Ein dicker Mercedes hat sie abgeschossen, und für die Polizei war klar der Ausländer ist Schuld. Ob der Verursacher "nur" ein hohes Tier in der Region ist oder gleich der örtliche Mafiaboss ließ sich dann nicht mehr raus finden. Die hatten schon Schwierigkeiten aus dem Land zu kommen und nicht im Knast zu lasen.
Uns nein das ist nicht lange her sondern nur 2-3 Jahre.
Zunächst mal müsste man klären welche Recht du als (zum Glück anerkannter) Geschädigter hast. Durchaus möglich das das Bosnische Recht da andere Regularien hat als Deutschland. ich denke da wirst du einen Bosnischen Anwalt brauchen.
Frag doch mal bei deiner Versicherung an ob das erst mal über die VK laufen kann, du musst aber durchaus im Hinterkopf behalten das du ggf. auf einem Teil der kosten sitzen bleibst.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 26. September 2022 um 22:52:21 Uhr:
Genau so ist es.
Auslandsschadenschutz und auch ein Pickup Service im Schutzbrief wären hier wohl sehr hilfreich.Man kann jetzt zwar den Schaden auch noch über die eigene VK regeln.
Aber man wird trotzdem hochgestuft werden und die SB fällt auch an.
Bei dem Auslandsschadenschutz reguliert die eigene Haftpflicht, ohne den Vertrag zu belasten.
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. September 2022 um 23:05:16 Uhr:
Bei dem Auslandsschadenschutz reguliert die eigene Haftpflicht, ohne den Vertrag zu belasten.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass er keine hat, weil er selber ja schon das Thema Vollkasko in den Raum geworfen hat.
Vielen Dank für eure Antworten!
@remarque4711 ich habe schon einen Anwalt in Bosnien kontaktiert, der meinte mit Blick auf die Berechnung der Versicherung, er könnte wohl nur eine Auszahlung von ca. 10.000 € erstreiten, was aber halt immer noch zu wenig für die Reparaturkosten ist.
Eine Auslandsschadenversicherung habe ich leider nicht, nur den Schutzbrief, über den ich Abschleppung, Hotelkosten, Flugkosten usw. abwickle.
> Man kann jetzt zwar den Schaden auch noch über die eigene VK regeln.
> Aber man wird trotzdem hochgestuft werden und die SB fällt auch an.
die 300 € SB würde ich sogar in Kauf nehmen, möchte aber natürlich nicht auf der Hochstufung sitzen bleiben
Entweder man setzt sich mit der bosnischen Haftpflicht auseinander oder man nimmt die eigene VK in Anspruch.
Was schneller und erfolgsversprechender ist sollte leicht zu beantworten sein.
Zitat:
Was schneller und erfolgsversprechender ist sollte leicht zu beantworten sein.
nun, ich frage mich halt, ob ich bei Inanspruchnahme der VK mir die Erstattung der Höherstufung dann auch wieder von der bosnischen Haftpflicht reinklagen muss und ich dann – ohne selbst Schuld zu sein – ggf. auf einer Höherstufung sitzen bleibe
Das wird Dir nur jemand beantworten können, der sich mit dem bosnischen Recht auskennt.
Den Anwalt fragen.
Wenn deine Versicherung alles von der gegnersichen Haftpflicht bekommt, dann gibt es keine Höherstufung.
Das sollte auch so in deinen Vertragsbedingungen stehen.
Aber wie du ja merkst, wird das nicht unbedingt der Fall sein.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 27. September 2022 um 16:45:33 Uhr:
Wenn deine Versicherung alles von der gegnersichen Haftpflicht bekommt, dann gibt es keine Höherstufung.
Das sollte auch so in deinen Vertragsbedingungen stehen.
Ist das ein Textbaustein von Dir?