Unfall! Ich sehe horrenden Kosten entgegen...

Opel Corsa B

Hallo. Heute ist mir richtig scheisse passiert. Bin mit meinem Tigra hinter einem Bus in ner 30er Zone gefahren. Der blinkt um an Haltestelle anzuhalten, ich überhole ihn. Alles was geradeaus frei. Nur leider war direkt vor dem Bus rechts eine Strasse. Ich war zwar auf Vorfahrtsstrasse aber egal. Ich seh nur noch vor dem Bus ein Auto auf meine Spur einbiegen. Ich bremse (hatte bestimmt 40 drauf) aber merke das wird nichts mehr. also hab ich mich für ausweichen entschieden statt frontal rein. naja war scheisse. Der Unfall Gegner fuhr ne 500 EURO Möhre aber hätten auch Kinder drin sein können. Ich bin dann mit linkem Kotflügel an einem Audi leicht an der Stossstange vorbei und einem parkenden Avensis voll in den rechten Scheinwerfer. Scheisse war nur ich hab den Avensis gegen nen Fiat Panda geschoben (Vollschaden) und den wiederum gegen die Seite von nem neuen 3er BMW. Super.

Konsequenz Polizei. Ein unabhängiger Zeuge wurde befragt (rofl unabhängig von wegen) der meinte ich sei gerast. Naja meiner hört sich bei 40 im 2 Gang schon laut an aber egal. Der war also gegen mich. Dann hab ich auch noch nen Bus überholt (Anzeige) und überhöhte Geschwindigkeit (haben die vermutet, beweisen kann ja keiner was). Die größte Kacke ist das ich ein Glas Bier getrunken hatte.

Ich werde wohl volle Schuld kriegen. Meint ihr meine Teilkasko zahlt das? 0,1 Promille (1 Bier) bin noch in Probezeit.

Mein Tigi ist vorne hin. Ist mir aber egal weil hab keinen Bock mein Leben lang 3 Autos zu bezahlen.

Ich mein ich hab volle Schuld gekriegt, weil ich den Bus überholt hab. Sonst hätte der andere Teilschuld gehabt.

Wollte euch das nur mal zeigen. Im selbstgemalten Bild könnt ihr euch das besser erklären.

Was sagt ihr dazu? Übernimmt Versicherung?

26 Antworten

Servus!

Wenn du weniger wie 0,3 Promille hattest, dann ist es völlig egal ob du was getrunken hast!

§ 316 StGB spielt erst ab 1,1 Promille eine Rolle!

Gruß
Atred

Zitat:

Original geschrieben von Atred


Servus!

Wenn du weniger wie 0,3 Promille hattest, dann ist es völlig egal ob du was getrunken hast!

§ 316 StGB spielt erst ab 1,1 Promille eine Rolle!

Gruß
Atred

unter 1,1 ist alk am steuer keine straftat! aber wenn er nen unfall hat ist alkohol immer eine bestaetigung fuer seine schuld

Klar!
Hab's ja auch in Verbindung mit § 316 StGB geschrieben!

Hallo,

also ich glaube, dass die Versicherung nicht bezahlen muss sobald Alkohol im Spiel ist.

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Häng ich mich auch mal mit rein...

In dem Augenblick wo er Alkohol getrunken hat wird ihn jeder Kleinstanwalt zerpflücken. Denn der Punkt ist doch im Zweifel für Alkohl.

Die überhöhte Geschwindigkeit: Der Punkt ist nicht was passierte WÄRE wenn er 30 gefahren wäre. Sondern er ist NICHT 30 gefahren. Woher willst Du so genau wissen ob es 38, 40 oder 45 waren? Wieso sollte ein Richter Dir (angetrunkenen Fahranfänger, männlich) glauben? Leute wie Du (sag ich mal so hart) sind es doch, die Freitag- und Samstagabend in den Gegenverkehr rasen... klingt hart, aber ich würd vom Gericht Abstand nehmen. Die Gefahr von zusätzlichen Kosten ist meiner Meinung nach zu hoch...

Und zum Thema Autos verschieben:
Sachverständigen holen. Der kann das alles berechnen. Photos etc. vorrausgesetzt.

Was sagt der Busfahrer?

Ich wollte Dich nicht persönlich beleidigen, aber die Welt ist gegen Dich... zuviele solcher Unfälle (wie Du schon sagst, Kidner und so im Auto) enden böse.
Und die Aussage "eben schnell vorbeihuschen" ist tödlich. Ich kann es NACHVOLLZIEHEN Deine Handlung. Aber ok war es nicht - Wie schon geschrieben: SCHRITTGESCHWINDIGKEIT

Aber mail doch bitte wie das ausgegangen ist...

Alkohl

was vergessen: Hab mal gelernt, das es bei einem Unfall egal ist wieviel man getrunken hat. Man hat ab einer bestimmten Grenze (ist das diese 0,3er Grenze?) genauso behandelt wird, als hätte man 1,x Promille

Aber auch schon bei einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille kann es passieren, dass der Versicherungsschutz gefährdet ist. Kommt es zum Beispiel auf gerader, trockener Strecke zu einem Unfall, bei dem der Versicherungsnehmer bzw. der Fahrer Alkohol getrunken hat, muss schon ab 0,3 Promille mit einem Regress bzw. Leistungsverweigerung gerechnet werden. Kollidiert ein Linksabbieger aber mit dem Gegenverkehr, den er übersehen oder dessen Geschwindigkeit er falsch eingeschätzt hat, ist das noch kein alkoholtypischer Geschehensablauf (LG Frankfurt/M., Urteil v. 20.11.2002, r+s 2003,143).

Das hab ich so im Netz gefunden und hier mal reingestellt.
Also ab 0,3 kann (nicht muss) es Probleme mit der Versicherung geben, was dich maximal 5000 Euro kosten (Obligenheitsverletzung) kann, die deine Versicherung von dir zurückverlangt.

Wenn es wirklich bei 0,1 Promille bleibt, wird die Versicherung aber normalerweise zahlen.

Wieder was gelernt 😉 Deckt sich aber mit meiner Meinung: Mit dem schlimmsten rechnen, und dann ist die Versicherung erstmal "dahin"

Ich bin totgeweihter ...

Woher 5000 €?

also ich geb dir für die dachleisten 30euro (beide) .. die abdeckung vom umluftschalter 5 euro und für die abdeckung am plastikteil was von der a säule kommt (also das kleine teil links übern fahrersitz) 5 euro 😁
dann brauchst nur noch 4960 😉

Hey mal langsam und genau lesen.

Bei 0,1 Promille passiert dir garnix.
Bis 0,3 auch nicht.
Von 0,3 bis 1,1 vielleicht.

Die Versicherung wird den Schaden auf jeden Fall begleichen. Bei einer Obligenheitsverletzung kann die Versicherung von dir wiederum max. 5000 Euro zurückverlangen, die du dann abstottern mußt. Wenn du aber wirklich nur 0,1 hattest, wird das bei dir nicht der Fall sein.

Erst mal cool bleiben. Wenn du ein Bier getrunken hast, kommst du glaub ich nicht auf 0,3. Es sei denn du hast dir das 1 Liter Glas zu Gemüte geführt. Ich kann mich noch erinnern als ich in einer ähnlichen Situation war. Ich hatte den Füherschein 8 Monate, war DJ in einer Disko, hatte meine Schicht hinter mir und wollte noch ein paar Freunde nach Hause fahren. Ich bin ein bischen zu schnell durch eine Kurve und direkt neben der Kurve war ein 2 Meter tiefes Betoniertes Bachbett. Da ist ein Hinterrad über den Betonrand und dann ist der Wagen wie auf Schienen reingezogen worden. Der Wagen ist 50 Meter auf der rechten Seite durch das Bachbett gerutscht und dann in einem Großen Abflussrohr hängen geblieben. Wir sind rausgeklettert, keinem ist was passiert. Da das mitten im Wald war, sind wir los und wollten die Polizei anrufen. Bis zur nächsten Ortschaft gelaufen, Bullen angerufen, zurück zum Auto.Handy gabs noch nicht, war 1990. Die Bullen waren schon da und wollten mich wegen Fahrerflucht drankriegen. War ganz schön schwer, denen zu erklären, das ich sie ja angerufen habe. Blasen durfte ich auch noch. Ich hatte 0,3 im Blut. Moral von der Geschichte: 11 Monate Füherschein weg, Geldstrafe, Nachschulung, MPU, Auto Totalschaden. Bilanz: Auto 6500 DM, Geldstrafe von damals 3000 DM konnte ich in Raten bezahlen. Nachschulung kostete 500 DM, MPU auch. Meine Versicherung hat die Bergung und den entstandenen Schaden, ohne zu Murren bezahlt. Und der Schaden war nicht ohne. Bachbett teilweise im Eimer Abflussrohr im Arsch, Öl und Benzin liefen in den Bach und das alles in einem Natur- und Trinkwasserschutzgebiet. Einsatz von Feuerwehr und Polizei. In Regress hat meine Versicherung mich nicht genommen. Klar war das alles Scheiße und ich hätte Kotzen können, aber schließlich hätten dabei auch Leute Sterben können, wenn der Wagen nur 2 Meter weiter in das Rohr gerutscht wär. Dann wäre uns allen die Rübe abgesäbelt worden. So waren es nur Sachwerte die beschädigt wurden. Also, Kopf hoch, du hast keine Menschen verletzt, sondern nur Blech beschädigt.. Und das kann man ersetzen. Ich denke schon, dass deine Versicherung den Schaden übernimmt. Den Führerschein wirst du aber wahrscheinlich erstmal los sein. Nachschulung darfst du auf jeden Fall machen. Und Geldstrafe kommt wahrscheinlich auch. Das alles geht aber auch vorrüber und dann kann es gut sein, dass du irgendwann drüber Grinsen musst, wie viel Schrott du mit deinem kleinen Wagen angerichtet hast.

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