Unfall ICE/LKW in Hamburg
Meldung des NDR:
https://www.ndr.de/.../...fall-von-ICE-und-Sattelzug,zugunfall626.html
Wer sich die Situation auf dem Luftbild anschaut,
https://maps.app.goo.gl/F5zp7E2xEZmohi1b7
kann sich sicher vorstellen, warum der LKW auf den Gleisen stand. Allerdings, warum versagte die Bahn-Sicherungstechnik?
Mischkolino
76 Antworten
Offenbar wurden die Gesetze aber vor der technischen Möglichkeit der Schiene sind frei / nicht frei Erkennung gemacht, deswegen hat der Zug Vorrang. Man darf also nicht auf einem Bahnübergang liegenbleiben .
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. Februar 2025 um 14:23:51 Uhr:"Vermute Fehlfunktion des Überganges oder der LKW Fahrer hat gepennt.
Glaube aber eher Ersteres.""warum versagte die Bahn-Sicherungstechnik? "
"Schranken dem Triebfahrzeugführer per Signal angezeigt wird, aber nicht ob sie wirklich in der Waagerechten angekommen sind, ist das für mich unsichere Technik."
...reicht das? Hannes 1971.
Gruß jaro
Nein. In keinem der Beiträge wird die Bahn als Verursacher benannt. Es werden nur wege aufgezeigt, wie der Unfall trotz des Versagen des LKW-Fahrers hätte vermieden oder gemindert werden können.
Es ist einfach nur schlimm, was hier von so vielen "Sachverständigen" über ein Unglück, bei dem ein Mensch ums Leben gekommen ist, rumgelabert wird!
Und das bei einem Unglück, bei dem sie nicht dabei waren und sie auch nicht an der Aufklärung beteiligt sind, also praktisch so gut wie gar nichts dazu wissen!
Lasst doch einfach die Verantwortlichen ihre Arbeit machen, die werden rauskriegen, woran es letztendlich wirklich gelegen hat.
Auch als Respekt für die Hinterbliebenen des Toten. Man kann nur hoffen, dass nicht zufällig einer von denen hier mitliest und das ertragen muss!
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Zitat:
@flummi500 schrieb am 12. Februar 2025 um 14:37:44 Uhr:Gut, hier sind hauptsächlich Aber trotzdem kann hier jeder auf den Gedanken kommen, daß auch beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs dieses jederzeit an jeder Stelle liegenbleiben kann. Und jeder Verkehrsteilnehmer muß damit rechnen.
Wenn die Bahn dann, im Jahre 2025 wohlgemerkt und nicht 1835, einen Reisezug mit voller Geschwindigkeit in dieses liegengebliebene Fahrzeug fahren läßt, ist das ausschließlich die Schuld der Bahn und sonst von niemandem.
Jetzt kommt ja doch jemand unter seinem Stein hervorgekrochen...
Verantwortlich für sein Fahrzeug ist nun einmal einzig und alleine der Fahrer. Niemand sonst. Und wer an einem Bahnübergang Vorfahrt hat, lernt man in der Fahrschule.
Und die gegebenheiten sind wie sie sind. Wenn die Zufahrt zu seinem Werk problematisch ist (und problematisch ist ja eher die Straßenführung und -Ausbau, da hat die Bahn ja keine Aktien dran), ist es Sache des Betreibers das zu ändern oder eine Änderung anzustoßen. Aber ganz offensichtlich schafft es ja die Mehrheit der LKW, die Hürde problemlos zu meistern. Sonst gäbe es dort wohl mehr Unfälle.
Wenn der LKW nachts und unbeleuchtet quer über der Bundesstraße liegengeblieben wäre und jemand wäre ihm in die Seite gerauscht, wäre da auch der Straßenbauträger Schuld, weil er dort keine Unterführung gebaut hat?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. Februar 2025 um 15:00:21 Uhr:Nein. In keinem der Beiträge wird die Bahn als Verursacher benannt. Es werden nur wege aufgezeigt, wie der Unfall trotz des Versagen des LKW-Fahrers hätte vermieden oder gemindert werden können.
Mit dem Disclaimer von Hannes hat sich doch alles erklärt.
Oder will Hannes nicht verstehen, das auch indirekte Kommunikation als Zuweisung einer Schuld verstanden werden kann , selbst wenn es dies buchstäblich nicht ist.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 12. Februar 2025 um 15:23:47 Uhr😁er Fahrer wurde auf freiem Fuß gelassen. (NDR aktuell)
Habs auch grad gelesen.
Dann wirds wohl juristisch nicht viel mehr als (vllt. grobe) Fahrlässigkeit sein und deswegen geht niemand in U-Haft.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 12. Februar 2025 um 14:23:51 Uhr:
[...]
"warum versagte die Bahn-Sicherungstechnik? ""Schranken dem Triebfahrzeugführer per Signal angezeigt wird, aber nicht ob sie wirklich in der Waagerechten angekommen sind, ist das für mich unsichere Technik."
[...]
Meine Behauptungsfrage im Startbeitrag konnte ich leider nicht mehr editieren, ich habe sie in einem späteren Beitrag als reine Frage abgeändert, Asche auf mein Haupt.
Zum zweiten Zitat stehe ich fest. Alle modernen automatischen Werktore haben Laserscanner u./o. Induktionsschleife, Photoschranke und meist auch noch Kameraüberwachung. Solche Technik ist scheinbar bei der Bahn noch nicht angekommen. Vor allem auf einer solch stark frequentierten Strecke.
In meinen Augen trägt aber der Kraftfahrer die Hauptschuld, zumal er ja vorher schon einmal in der anderen Richtung über der BÜ gefahren sein muß und sozusagen ortskundig war...
Bahnübergänge werden z.T. Radarüberwacht. Ob das dort so ist weiß ich nicht.
Gruß jaro
P. S....man kann ein Werktor nicht mit einem BÜ vergleichen.
Zu 99.999999% sind es die Verkehrsteilnehmer, die Schuld an Bü Unfällen haben.
Ich selbst hab vor gut 12 - 13 Jahren einen LKW am Bahnübergang mitgenommen.
Und etliche Male war es mehr als knapp.
Es ist einfach nicht machbar sämtliche Bahnübergänge so abzusichern das selbst der Dümmste es begreift" Vorsicht hier kommt gleich ein Zug"
Zitat:
@Spi95 schrieb am 12. Februar 2025 um 14:30:04 Uhr😁er Fahrer wurde heute dem Haftrichter vorgeführt zwecks Prüfung U-Haft.
Sowas macht man nicht aus Spaß und sicher nicht wenn man technische Defekte an den Bahnanlagen vermutet.
Schätze eher, dass das Standard-Prozedere ist und noch nicht viel zu bedeuten hat.
Ich verstehe allerdings nicht, warum sich hier einige berufen fühlen, die Bahn so übereifrig aus der Schusslinie nehmen zu wollen, als ob es da keine Probleme gäbe.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 12. Februar 2025 um 15:36:07 Uhr:Mit dem Disclaimer von
Oder will Hannes nicht verstehen, das auch indirekte Kommunikation als Zuweisung einer Schuld verstanden werden kann , selbst wenn es dies buchstäblich nicht ist.
Nur von Paranoikern. Sachliche Menschen formulieren Schuldzuweisungen und Verantwortlichkeiten direkt...
Zumindest in meinem beruflichen Umfeld. Durchaus möglich, dass mir der betroffene ICE beruflich noch über den Weg läuft.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 12. Februar 2025 um 17:56:08 Uhr:Schätze eher, dass das Standard-Prozedere ist und noch nicht viel zu bedeuten hat.
Naja, für eine vorübergehende Ingewahrsamnahme muss es schon starke Gründe geben: Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr... Standard ist das nicht.
Zitat:
Ich verstehe allerdings nicht, warum sich hier einige berufen fühlen, die Bahn so übereifrig aus der Schusslinie nehmen zu wollen, als ob es da keine Probleme gäbe.
Bei der Bahn gibt es genug Probleme. Aber wer diesen Unfall verschuldet hat, ist ganz eindeutig. Und zwar nicht die Bahn. Die hätte allenfalls Maßnahmen ergreifen können, um den Unfall zu vermeiden oder die Folgen zu mindern. Gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 12. Februar 2025 um 15:04:35 Uhr:
Lasst doch einfach die Verantwortlichen ihre Arbeit machen, die werden rauskriegen, woran es letztendlich wirklich gelegen hat.
Es hält sie keienr von ab und es behindert/bremst sie keiner.
Zitat:
Auch als Respekt für die Hinterbliebenen des Toten. Man kann nur hoffen, dass nicht zufällig einer von denen hier mitliest und das ertragen muss!
Der Respekt wird nicht verletzt. Es wird heir nicht über eine explizite Person hergezogen. Aber "jemand" hat in dem Raum geworfen das dafür ein unsachgemäße Sicherheitstechnik damit Verantwortliche zu bennen werden. Man sollte also auch darüber sinnieren und diskutieren dürfen ob der Stand der Technik Ok ist und auch welche trgische verkettung von Umständen zu dem unglück geführt haben.