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Unfall! Gutachter kein Plan?

Audi 80 B3/89

Mahlzeit, vor 2Wochen ist ein Führerscheinneuling mit etwa 80km/H innerorts ins parkende Auto meiner Freundin gerasst!
Die Kiste hat nen Heckschaden
Reparaturkosten etwa 5500Euro
also wirtschaftlicher Totalschaden!

Audi 80 1,8S (PM) 90PS HU/AU (09.07) 195000KM Top Zustand, habe gerade alles überholt!

Der Gutachter ist der Meinung Wiederbeschaffungswert ist 850Euro-135EuroRestwert=715Euro

Dafür bekomme ich nie und nimmer in Schleswig-Holstein ein Audi 80 mit KAT,keine 200000KM gelaufen!!

Außerdem muss ich wieder neu Anmelden,Nummernschilder usw.

Warum muss man noch etwa 300Euro draufbezahlen um ein vergleichbares Auto wiederzubekommen,nur weil son Idiot einem Raufballert, das kann doch nicht gerecht sein!!

MFG
Schueddi

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Schallpegel2002


Trotzdem darf man nicht erwarten, dass es für einen fast 20 Jahre altes Massenmodell mit wahrscheinlich fast null Ausstattung noch 2000,- und mehr gibt, das muss man mal realistisch sehen.

Es geht ja hier nicht primär ums Geld (um die Höhe des Betrages an sich), sondern darum, dem Geschädigten wieder ein adäquates Fahrzeug, welches dem Zustand des geschrotteten Fahrzeuges entspricht, vor die Tür zu stellen.

Wenn die Versicherungen dazu nicht selbst in der Lage sind, so müssen sie den Geschädigten zumindest finanziell so ausstatten, daß dieser auch eine realistische Möglichkeit hat, sich ein entsprechendes Fahrzeug zu beschaffen.

genau so siehts aus! Der Geschädigte muß von der Versicherung in den Zustand versetzt werden, in dem er sich vor dem Unfall befand! Punktum! Da können die Versicherungen erzählen was sie wollen. Versicherungsmitarbeiter werden im Übrigen darauf geschult alles mögliche zu erzählen, nur um der Versicherung Geld zu sparen. Also wie gesagt am besten immer gleich einen Anwalt einschalten.

Es gab vor Jahren mal einen Fall, daß ein sehr hochpreisiger Oldtimer (aktueller Zeitwert) schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde. Die Versicherung wollte auf Neuwagenpreis-Basis abrechnen (der Zeitwert betrug ca. das 4-fache des Neuwertes).

Die Versicherung wurde gerichtlich dazu verpflichtet, auf Zeitwert-Basis abzurechnen, da dies auch so in ihren Versicherungsbedingungen stand ohne Nennung von Ausnahmegründen...

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