Unfall: Gutachter einschalten?

Hallo zusammen,

mein Nachbar ist mir beim Ausparken ins Auto gefahren. Schuldfrage ist eindeutig, er hat auch seine Versicherung eingeschaltet.

Ich frage mich, ob ich nun einen Gutachter einschalten soll, habe aber bisschen Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben (Stichwort Bagatellschaden).

Habt ihr eine Einschätzung, wie hoch der Schaden in etwa ist (inkl. Wertminderung des Fahrzeugs)? Toyota Corolla Hybrid Combi, 1,5 Jahre alt. Schaden an der Felge, Kotflügel (Kratzer+Delle) sowie Kratzer an der Stoßstange.

Die gegnerische Versicherung sagte mir, ich soll einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zuschicken, ich denke aber, dass ein Gutachten aufgrund des Wertverlustes (merkantiler Wertverlust) hier der richtige Weg ist.

Was würdet ihr tun? Würdet ihr euch beim Gutachten An TÜV oder Dekra wenden, oder andere unabhängige Gutachter beauftragen?

Schaden 1
Schaden 2
Schaden 3
83 Antworten

Gutachter wozu ? unklare Sachlage

Meine Tocher 3 Jahre alter Mii erst fährt ihr ein Mülllaster vorne links rein,
Sachlage klar, Werkstatt repariert, Versicherung zahlt komplett.

Halbes Jahr später selbe Stelle, Nachbar fährt ihr rückwärts links vorne rein.
Sachlage klar, Werkstatt repariert, Versicherung zahlt komplett.

Gutachter Anwalt wurde nicht gebraucht.

Tom

Der Gutachter wird zur Ermittlung der Schadenshöhe eingeschaltet und nicht zur Ermittlung des Unfallhergangs.

Und wenn die Versicherung nicht komplett gezahlt hätte? Wenn sie die Rechnung gekürzt hätte?

Wenn repariert werden soll ist das idR kein Problem, nur wenn fiktiv abgerechnet wird.

Es wird dann zu einem Problem, wenn die Werkstatt einen Kostenvoranschlag macht, die Versicherung akzeptiert und bei der Reparatur stellt sich raus, es wird doch teurer.
Da hilft auch die Abtretungserklärung nichts, denn die Werkstatt sichert sich dahingehend ab, dass der Auftraggeber der Schuldner ist, wenn die Versicherung nicht oder nicht voll zahlt.
Auch wird im KVA vermerkt, dass dieser aus jetziger Sicht erstellt ist und es sein kann, dass im Laufe der Reparatur noch weitere Schäden sichtbar werden.

Auch bei unterschiedlichen Ansichten bzgl. Kosten des Leihwagens oder Nutzungsausfall, sowie Wertminderung hilft die Werkstatt nicht weiter.

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Die Freigabe zur Reparatur wird immer gebraucht. Und dann soll die Versicherung entscheiden, es sei denn ich sehe eine Wertminderung. Dann will ich den Gutachter.

@fehlzündung
Das stimmt, aber das Prognoserisiko trägt der Schädiger und damit dessen HV. Dass die dann aber zicken könnte, das ist nicht ausgeschlossen. Selbst bei vorliegender Reparaturfreigabe.

Deshalb würd eich bei neueren Fahrzeugen (stichwort Wertminderung) oder größeren Blechschäden (Stichwort versteckte Defekte) immer den Gutachter wählen.

Bei 10 Jahre alten 08/15-Fahrzeug, wo ein Kratzer an die Tür gekommen ist oder der Soiegel abgefahren wurde, sieht das wieder anders aus. Aber das trifft ja auf den TE nicht zu.

Ja, das macht Sinn.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 20. Juli 2024 um 13:28:45 Uhr:


... Versicherung zahlt komplett.

Wertminderung hat die Versicherung sicher auch 2 x bezahlt.

Die hat wer ermittelt ?

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 20. Juli 2024 um 14:54:48 Uhr:


Die Freigabe zur Reparatur wird immer gebraucht.

Nonsens, die hat noch nie jemand gebraucht.

Wenn das Gutachten vorliegt und keinen wirtschaftlichen ausweist, kann repariert werden. Ob eine Versicherung da irgendwas freigibt oder nicht.
Seit wann entscheidet eine Versicherung darüber was ich mit meinem Eigentum mache, soweit kommts noch.

Manche Legenden halten sich irgendwie 1000 Jahre plus noch eins.

Und ganz am Ende, wenn das Schätzchen mal verkauft wird und am hinteren Seitenteil Spachtelmasse und zu hohe Lackdicken gemessen werden, würde mir als Käufer eine Rechnung allein nicht ausreichen wenn es dazu kein korrespondierendes Gutachten gibt. Mit Schadensdokumentation, beschriebenem Reparaturweg und Wertverlust.

Die Alternative ist freilich der Gang ins Steakhaus mit der Nachbarschaft- den Tip gabs hier ja auch schon. 😛

Zitat:

@Spi95 schrieb am 20. Juli 2024 um 15:29:19 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 20. Juli 2024 um 13:28:45 Uhr:


... Versicherung zahlt komplett.
Wertminderung hat die Versicherung sicher auch 2 x bezahlt.

Die hat wer ermittelt ?

Jo Wertminderung 2x und alles was dazu gehört.

Tom

Eine Versicherung die alles ohne Kürzung und Widersprüche zahlt inkl. Wertminderung habe ich die letzten 10 Jahre nicht mehr erlebt, und ich bin täglich in dem Geschäft.

Es sei denn die Reparaturkosten, der Reparaturweg und die Wertminderung wurde gleich von der gegnerischen Versicherung ermittelt. Laien die von nichts Ahnung haben glauben dann ja gerne mal der Versicherung, die müssen ja wissen was sie tun 😁

Zum Glück wird ja niemand gezwungen, einen Anwalt oder unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Wer meint, es ist nicht nötig, kann man allein oder die Versicherung wird schon wissen, wie es korrekt läuft, braucht das ja nicht machen.

Oder man läßt sich haltvom Schädiger auf eine Zuckerwatte oder ein Becher Blubberlutsch einladen und wartet auf den nächsten Kratzer.

weil es gerade so schön zum Thema passt. Insbesondere der Passus zum beratungsresistenten Geschädigten sollte hier dem einen oder anderen mal zu Denken geben.

Mann kann sich natürlich auch veräppeln lassen und -wider besseren Wissens- behaupten alles ist toll...

https://www.unfallzeitung.de/.../?...

Passend zum Thema und weil in dem Artikel auch Finanztest erwähnt wird:
In der nächsten Finanztest 09/2024 ist ein Thema "KFZ Schäden regulieren ". Ich bin gespannt.

Ich hoffe, da wird dann auch erklärt was Blubberlutsch ist.

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