Unfall gemacht..wohl kein Versicherungsschutz
Ihr lieben..ich bin am Ende..sorry, dass ich euch damit nerven muss aber mir ist die Sache so unendlich unangenehm, dass ich es nicht mal meiner Familie erzählt habe..
Ich bin 34 und weiblich. Ich habe zwei Jobs und bin grade umgezogen.
Könnte länger werden..entschuldigt..
Heute ist mir beim rückwärts raussparken ein Unfall passiert, ich habe ein vorbeifahrenden Wagen rangiert. Dumm gelaufen aber gut es ist wie es ist und ändern konnte ich es nicht mehr.
Die Polizei kam der Unfall wurde aufgenommen. Bis hierhin war ich noch sehr ruhig. Dann rief ich meine Versicherung Allsecure an und meldete den Schaden. Dieser wurde aufgenommen und am ende des Gesprächs sagte mir die Dame am Telefon das meine Versicherung nicht gedeckt ist. Ich dachte sie macht scherze. Mein Jahresbeitrag wurde am Anfang des Jahres abgebucht. Aber es ist etwas anderes wohl..
Zwischendurch habe ich mal einen Brief bekommen, dass ich meinen Kilometerstand mitteilen soll. Das hab ich per Mail gemacht. Darauf wurde aber nicht reagiert und mir wurde eine riesen Summe abgebucht. Ich rief an und fragte wofür die Abbuchung ist. Die Versicherung sagte mir das es eine Schätzung sei. Ich konnte nachweisen das ich meinen km Stand mitgeteilt habe. Es war ok. Ich sagte ich brauche das Geld Bitte schnell zurück woraufhin mir die Versicherung sagte wenn die es zurück buchen dauert es einige Tage. Wenn es schnell gehen soll soll ich es zurück buchen lassen. Das tat ich. Ein Fehler da mein lastschrifteinzug erlisch. Das war mir so nicht bewusst.
Ich bekam lt. Versicherung eine neue Neuberechnung per Post und Mahnung. Ich bin null nachlässig. Suche und suche finde keine Mahnung.
Mein Versicherungsschutz ist wohl erlischt weil der Betrag (Neuberechnung) von 130 Euro nicht abgebucht und auch nicht überwiesen wurde sagte mir die Versicherung am Tel. Ich war fertig mit den Nerven und bin es immer noch. Habe auf anraten der Versicherung direkt überwiesen. Ob es noch durchgeht wird geprüft. Aber ich habe das Gefühl er versuchte mich nur zu beruhigen oder am Telefon los zu werden..wer hat schon nerven für ein Häufchen Elend..
Ich bekam Stunden später einen Anruf von Allianz (habe gelesen das Allsecure ein Tochterunternehmen von Allianz ist). Die Dame sagte mir der Unfallgegner hat sich gemeldet. Sie hat mir angeraten mich bei seiner Versicherung zu melden und auch Schadenersatz zu fordern weil auch er zugegeben hätte das er fuhr und nicht parkte. Ist das ok wenn ich das mache? Oder stelle ich mir ein Bein?
Ich erzählte ihr von meinem nicht vorhandenen Versicherungsschutz und sie sagte keine sorge sie sind versichert und Schutz besteht weil die Mahnung erst heute rausgegangen wäre. Ich hab vor Freude geheult. Ich wusste ich habe keine Mahnung im Briefkasten gehabt.
Doch jetzt frage ich mich ob die das von Allianz dies eigentlich so genau wissen kann. Ich bin fix und fertig wieder und habe eine so große Angst. Nie und nimmer hätte ich mich um die 130 Euro gedrückt. Habt ihr Erfahrungen? Kann es sein, dass ich doch etwas Glück habe?
Ich danke euch! LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Hannover-Karl schrieb am 22. Juli 2016 um 19:08:54 Uhr:
Es kommt mal wieder verdammt viel Mist aus Berlin.Vertragsbruch seitens der Versicherung in diesem Falle?
Ziemlich absurd, solche Behauptungen!
Pass mal auf du dumme Frettchenfresse. Die TE hat schon stress genug, da braucht es nicht einen Hampelmann wie dich der sich hier an einem Nachmittag zwei neue Accounts erstellt um die TE einzuschüchtern.
Wenn dein kleiner Pillemann nur noch funktioniert, wenn du hier andere Leute terrorisieren kannst, dann geh zu Psychosoktor oder nimm dir ein stabiles Hanfseil mit nem Henkersknoten.
Und jetzt halt deine Schandmaul und lass die TE zufrieden!!
270 Antworten
OK, habe den Namen noch nie gelesen.
Um mal zum Thema zurückzukommen. Woher kommen die ~ 1000 € Versicherungskosten bei geschätztem Kilometerstand, die dann bei der Neuberechnung auf 130 € gesenkt sind.
Meiner Meinung nach passen diese beiden Zahlenwerte nicht wirklich zusammen.
Das ist doch völlig egal und hat mit dem Thema nichts zu tun.
Naheliegend: Tippfehler 130 => 1030.
Ein Grund für die Korrektur könnte tatsächlich sein, dass die beiden Werte erheblich abweichen und man dies bemerkt hat.
Bitte an die TE: Nachdem wir uns so um eine Hilfestellung bemüht haben: Bitte nicht vergessen, irgendwann zu berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
Hallo Ihr, bin wirklich froh das Forum gefunden zu haben. Bin seit dem Gespräch mit der Versicherung um einiges 'durchleuchteter'..ich schreibe euch mal den kompletten Vorgang Stichpunkt haltig auf. Bin gespannt wie ihr das ganze so seht..ich weiß Unwissenheit schützt nicht vor Strafe aber mein größter Fehler war, dass mir nicht bewusst war, dass meine Einzugsermächtigung erloschen ist.
Ich bin nach einer Trennung mitten im Umzug. Habe nur einen Teilzeitjob und verdiene 1.075 € netto plus einen 400 € Job seit 10 Jahren. Mit meinen Briefen gehe ich immer sehr gewissenhaft um und zahle meine Rechnungen immer. Das mal nebenbei..
- Anfang des Jahres wurde mein Jahresbeitrag per Lastschrift abgebucht
- Ich bekam einen Brief von der Versicherung ich möchte bitte meinen aktuellen Zählerstand durchgeben. Ich füllte diesen aus und schickte es zurück
- Einige Zeit später erneut ein Brief mit der Bitte meinen Zählerstand durchzugeben. Diesen habe ich mehr oder weniger ignoriert weil ich dachte es wird sich bestimmt überschnitten haben. 1. Fehler?
- 11.05.2016 buchte mir die Versicherung ca. 1.250 € ab. Ich rief an und fragte wofür das ist. Die Dame erklärte mir da dort nichts angekommen ist wurde der Zählerstand geschätzt und der Betrag abgebucht. Ich sagte der Brief ist von meiner Seite raus gegangen und gab den Stand telefonisch nochmal durch. Sie sagte ok wir werden den Betrag in den nächsten Tagen zurückbuchen. Ich sagte so lange kann ich leider nicht warten. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich mit der Bank rede und den Betrag zurückbuchen lasse. Das tat ich.
Was mir aber leider so nicht bewusst war, dass die Einzugsermächtigung erlosch. 2. Riesenfehler.
- 09.06.2016 Schreiben von der Versicherung: 'Nachtrag KFZ Versicherung' mit einem Betrag von ca. 1.030 €. Ich beobachtete meinen Kontostand aber abgebucht wurde nichts.
- 20.06.2016 Schreiben von der Versicherung: 'Nachtrag KFZ Versicherung'. Wortlaut: Danke für die Beantwortung unseres Fragebogens zum Kilometerstand. Wir haben die Jahresfahrleistung angeglichen. Betrag ca. 830,00 €.
(Ich weiß nicht auf was die sich beziehen. Das Telefonat vom Mai vielleicht? Oder haben die meinen Zählerstand den ich schriftlich zurückgeschickt habe erst jetzt auf dem Tisch gehabt). Ein Tag darauf folgender Brief:
- 21.06.2016 Schreiben von der Versicherung: 'Nachtrag KFZ Versicherung' mit einem korrigierten Betrag von ca. 130 €.
Lt. Versicherung habe ich am 20.06.2016 eine Mahnung zu der Rechnung vom 09.06.2016 (1.030 €) erhalten. Diesen schicken die mir in Kopie nochmal zu. Ich habe aber nichts erhalten. Lediglich das o. g. Schreiben.
Zu der Rechnung vom 21.06.2016 (130 €) gibt es noch keine Mahnung.
________________
Am Unfalltag 21.07.2016 sagt mir die Schadenaufnahme das meine Versicherung nicht gedeckt ist weil es noch den offenen Betrag von 130 € gibt. Diesen soll ich bitte schnellstmöglich überweisen weil meine Einzugsermächtigung damals erloschen ist. Das tat ich sofort.
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Deine Aussichten auf Beratungshilfe sind vorhanden. Lass es bitte überprüfen.
Die Rückbuchung erfolgte in Absprache mit der Versicherung. Ein Erlöschen der Einzugsermächtigung sehe ich insoweit nicht. Das sieht für Dich besser aus als Du denkst. Geh bitte zum Anwalt und nimm dort wenigstens eine Erstberatung in Anspruch.
Wenn Rechtsberatung in Anspruch genommen wird, dann stelle den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht und nicht über einen Anwalt.
Nach § 3 Beratungshilfegesetz kann in einfach gelagerten Fällen ggfs. die Beratung schon durch den Rechtspfleger gewährt werden.
(Nach meiner Einschätzung hast Du keinen Anspruch auf Beratungshilfe, es sei denn es gibt hier nicht bekannte abzugsfähige Ausgaben)
O.
Zitat:
@jazzy1982 schrieb am 23. Juli 2016 um 10:07:24 Uhr:
Was mir aber leider so nicht bewusst war, dass die Einzugsermächtigung erlosch. 2. Riesenfehler.Lt. Versicherung habe ich am 20.06.2016 eine Mahnung zu der Rechnung vom 09.06.2016 (1.030 €) erhalten. Diesen schicken die mir in Kopie nochmal zu. Ich habe aber nichts erhalten. Lediglich das o. g. Schreiben.
1. Durch die angeführte Rücklastschrift erlöscht die erteilte Einzugsermächtigung nicht . Es muss andere Gründe geben.
2. Wie schon ausgeführt: Die Mahnung entfaltet keine Wirkung, wenn die Versicherung den Zugang der Mahnung nicht beweisen kann.
O.
Es gibt abzuziehende Freibeträge und berücksichtigungsfähige Belastungen. Unter Zugrundelegung einer gewöhnlichen Situation dürfte es hier passen.
Ob man Beratungshilfe beim Amtsgericht oder beim Anwalt beantragt, ist letztlich egal.
Die Stellenbeschreibung eines Rechtspflegers beinhaltet kein mit 2 Staatsexamen erfolgreich bestandenes Studium der Rechtswissenschaften als Einstellungsvoraussetzung.
Mach was draus 😉
Könntest Du Dir von der Allianz nicht einfach ein Schriftstück anfordern, in welchem der bestehende Versicherungsschutz für den Schadenstag bestätigt wird? Das wäre doch das einfachste, wenn es bei der Allsecure eine anderslautende Auskunft gibt? Irgendwie scheint die Allianz ja da Einblick zu haben, sonst würden Sie ja nicht von einem bestehenden Versicherungsschutz sprechen.
Weiterhin muss die Zustellung einer Mahnung nachgewiesen werden können. Sprich Einschreiben oder Postzustellurkunde oder dergleichen. Ein Brief kann immer mal verloren gehen.... Zudem dürfte 1 Mahnung nicht ausreichen, um einen Versicherungsschutz erlöschen zu lassen.
Der Versicherte kann auch mal krank sein, um Urlaub sein oder sonstwie verhindert sein. Da kann die Versicherung ja kein Mahnschreiben raussenden und einfach so den Versicherungsschutz aufheben.
Also ich würde mich da erstmal ganz entspannt zurücklehnen.
Also soweit ich weis, ist die Versicherung verpflichtet bei Verlust des Versicherungsschutzes die Zulassungsstelle zu informieren. Darüber wird der Versicherte schriftlich informiert.
Ein paar Tage später kommt dann das Schreiben der Zulassungsstelle innerhalb von einer Woche eine neue, gültige Deckungszusage vorzulegen. Sollte man dies nicht tun, wird das Auto zwangsweise abgemeldet. Bis zur Klärung ist die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum untersagt.
Solange die Versicherung dies nicht tut, muss sie auch für Schäden Dritter aufkommen.
Ob sie dann im Anschluss den Versicherten in Regress nimmt, ist Ermessenssache der Versicherung.
Unter keinen Umständen löst eine einfache Mahnung den Verlust des Vesicherungsschutzes aus.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 23. Juli 2016 um 12:36:50 Uhr:
Also soweit ich weis, ist die Versicherung verpflichtet bei Verlust des Versicherungsschutzes die Zulassungsstelle zu informieren. Darüber wird der Versicherte schriftlich informiert.Ein paar Tage später kommt dann das Schreiben der Zulassungsstelle innerhalb von einer Woche eine neue, gültige Deckungszusage vorzulegen. Sollte man dies nicht tun, wird das Auto zwangsweise abgemeldet. Bis zur Klärung ist die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum untersagt.
Solange die Versicherung dies nicht tut, muss sie auch für Schäden Dritter aufkommen.
Ob sie dann im Anschluss den Versicherten in Regress nimmt, ist Ermessenssache der Versicherung.
Unter keinen Umständen löst eine einfache Mahnung den Verlust des Vesicherungsschutzes aus.
Mit der Mahnung/Kündigung, im Regelfall handelt es sich dabei um ein Schreiben, erlischt der Versicherungsschutz innerhalb der angegebenen Frist, natürlich bei Nachweis des Zugangs. Da ist die Zulassungstelle außen vor. Die Informationen der Zulassungsstelle über die Beendigung des Versicherungsschutzes befreit, nach Ablauf der Nachhaftungsfrist, von der Leistungsverpflichtung gegenüber dem geschädigten Dritten. Bis dahin ist der geschädigte Dritte geschützt. Der Versicherer kann aber den VN in voller Höhe in Regress nehmen.
Zitat:
Der Versicherer kann aber den VN in voller Höhe in Regress nehmen.
Wo ist das so geregelt? Soweit ich weis ist der Regress gesetzlich gedeckelt.
Zitat:
Mit der Mahnung/Kündigung, im Regelfall handelt es sich dabei um ein Schreiben, erlischt der Versicherungsschutz innerhalb der angegebenen Frist, natürlich bei Nachweis des Zugangs.
Eine kombinierte Mahnung mit Kündigungsandrohung ist aber keine "einfache Mahnung" mehr sondern eine Androhung des Verlustes des Versicherungsschutzes.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 23. Juli 2016 um 12:58:54 Uhr:
Zitat:
Der Versicherer kann aber den VN in voller Höhe in Regress nehmen.
Wo ist das so geregelt? Soweit ich weis ist der Regress gesetzlich gedeckelt.
Du verwechselst das mit Obliegenheitsverletzungen. Da ist der Regress gedeckelt. Aber es gibt keine Regressbegrenzung bei Fahren ohne Versicherungsschutz, bei der der Versicherer in Vorleistung treten muss.
Siehe auch § 117 VVG.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:00:24 Uhr:
Zitat:
Mit der Mahnung/Kündigung, im Regelfall handelt es sich dabei um ein Schreiben, erlischt der Versicherungsschutz innerhalb der angegebenen Frist, natürlich bei Nachweis des Zugangs.
Eine kombinierte Mahnung mit Kündigungsandrohung ist aber keine "einfache Mahnung" mehr sondern eine Androhung des Verlustes des Versicherungsschutzes.
Ich habe Dir doch überhaupt nicht widersprochen, sondern nur ergänzt.