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Unfall gehabt, Vorfahrt genommen

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 10:37

Hallo Leute,

ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall in einer 30er Zone gehabt. Ich habe meinem Unfallgegner die Vorfahrt genommen, jedoch ist dieser schneller als 30km/h gefahren, was man auch anhand des Schadenprofils erkennen konnte, da ich mich auch einmal gedreht habe.

Der Brief der Versicherung ist grade gekommen und ich bin zu 100% Schuld, obwohl Zeugen ausgesagt haben, er sei zu schnell gefahren. Im Brief steht, dass die Zeugen keine genauen Angaben machen, noch hat die Polizei entsprechende Spuren festgestellt.

Kann ich noch was machen, oder hat sich das nun für mich erledigt?

Beste Antwort im Thema

Zeugenaussagen "der ist zu schnell gefahren" sind subjektiv und haben in diesem von mir vermuteten Geschwindigkeitsbereich nicht eine große Bedeutung.

Anders wäre es wenn der andere eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hätte, z.B. 70 km/h aufwärts und dies von allen Zeugen glaubhaft bestätigt werden kann.

Zitat:

jedoch ist dieser schneller als 30km/h gefahren, was man auch anhand des Schadenprofils erkennen konnte

Zu dieser Erkenntnis ist ein Gutachter gekommen oder ist dies deine Interpretation des Unfallschadens ?

Wenn ein erstelltes Gutachten nicht den Nachweis bringt, das dem anderen aufgrund der Geschwindigkeit eine fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sieht es für dich eher schlecht aus.

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Wieso? Wenn der auf dem Radweg unterwegs ist kann das sehr wohl sein. Manchmal gibt es z.B. nur einen Radweg und dann wird auf dem in beiden Richtungen gefahren. :P Aber gut, ich geb dir recht, muss gerade selber lachen... War etwas ungenau formuliert.

 

"Wenn du nun den Roller gesehen hast, wie kommst du denn darauf, dass der nur 25 fahren kann ?

Dadurch das der auf dem falschen Weg unterwegs ist, kannst dem doch nicht den Vorrang steitig machen ( ggf. Vorsatz )."

Gut, das mit dem falschen Weg ist eigentlich klar. Nur was ist, wenn er keine Straßenverkehrszulassung hat? DAS war ja eigentlich die eigentliche Frage, was ist wenn einer mit nem getunten Roller viel zu schnell auf dem Radweg unterwegs ist und einen theoretisch nicht mehr "kriegen" kann wenn man ihn z.B. 150m vorher "überholt" hat und einem dann beim Links- meinetwegen auch Rechtsabbiegen in die Seite rauscht...

Zitat:

Original geschrieben von jetsetjohn

Gut, das mit dem falschen Weg ist eigentlich klar. Nur was ist, wenn er keine Straßenverkehrszulassung hat? DAS war ja eigentlich die eigentliche Frage, was ist wenn einer mit nem getunten Roller viel zu schnell auf dem Radweg unterwegs ist und einen theoretisch nicht mehr "kriegen" kann wenn man ihn z.B. 150m vorher "überholt" hat und einem dann beim Links- meinetwegen auch Rechtsabbiegen in die Seite rauscht...

Erst mal musst du zweierlei Dinge differenzieren, deine Pflicht beim Abiegen mit allem was dazu gehört.

Das der andere etwas verbotenes macht oder nicht, spielt erst dann eine Rolle, wenn dadurch de Unfall vermeidbar war. Was aber bei einer reinen Annahme von deiner Seite das da niemand sein kann nicht deine Schuld ganz ausschließt.

Eine Mitschuld des Kradfahrers muss dann einzeln betrachtet werden.

Eine Strafe wegen nicht zugelassenen oder frisierten Teil, hat vom Unfallhergang erst mal keinen Einfluss und wird seperat verhandelt.

Zitat:

Original geschrieben von erdnuss10

Ja für ihn war auch rechts vor links zu beachten. Ich mein, er hat mich im hinteren Teil des Autos getroffen, sodass ich mich einmal um die eigene Achse gedreht habe und dann noch gegen eine Wand geknallt bin.

Das kann auch passieren wenn der Unfallgegner 30 fährt und du zu schnell warst.Nicht das in dem Gutachten nachher Dinge stehen, die du nicht lesen möchtest.

am 19. Juni 2009 um 18:46

Dumm gelaufen für den TE.

Sicherlich hättest du dir den Unfall sparen können, wenn DU ein wenig langsamer in die Kreuzung gefahren wärst und kurz nach rechts geschaut hättest. Ich finde es eigentlich nicht ok wenn du jetzt behauptest das der andere zu schnell war obwohl du ihn ja gar nicht gesehen hast. Man sieht doch jedesmal in Crashtests was für ein Schaden entstehen kann wenn man auch nur mit 30 unterwegs ist.

Ich bin mir eigentlich sicher das 80% der rechts vor links Unfälle vermieden werden können wenn man ein wenig Rücksicht nimmt und angemessen in die Kreuzung rein fährt, wenn man dies nicht macht dann kann es nun mal krachen.

Ich denke mal das auch der andere Wagen zerstört ist und dein Unfallgegner so schnell wie möglich möchte das sein Schaden reguliert wird, warum also alles verzögern nur weil es sein kann das er 10km/h zu schnell war. Es ist rechts vor links da sollte eigentlich alles klar sein.

Man müsste doch den Unfall simulieren damit man eindeutig sagen kann mit was für einer Geschwindigkeit ihr unterwegs wart, da auch dies mit Kosten verbunden ist wirst du wohl oder übel 100% selber zahlen.

Nunja, es gehören aber immer 2 dazu.

mir wurde gestern innerhalb von 90 Minuten 17mal die Vorfahrt genommen :(

Warum hatte ich keinen Unfall ? Weil ich auf diese Vollpfosten eingestellt bin und defensiv fahre.

Die Deppen können jetzt zwar mit ihren " ich fahr 30 Jahre unfallfrei " Sprüchen prahlen, aber

mir ist nichts passiert.

Wenn ich nun ignorant und auf mein evtuelles "Recht" ( was keines ist ) bestehen würde, so hätte ich kausal mitschuld, da der Unfall ohne mein zutun nicht entstanden wäre ( Kausalität in der Gefährdungs und Verschuldenshaftung ).

Die höhe der Schuld muss dann an anderer Stelle enschieden werden.

Ist nicht persönlich gemeint, aber wer die Vorfahrtsregeln nicht kennt sollte erstmal zuhause bleiben ( sprich: den Lappen mal für paar Monate abgeben, damit nicht noch mehr Leute zu schaden kommen )

@ TE: Du wirst erst mal die volle Schuld bekommen. Wenn Du einen guten Anwalt hast, ist die Chance da, daß es (wie schon von einigen weiter oben gesagt) auf 80/20 oder vielleicht 75/25 hinausläuft. Mehr ist keinesfalls drin.

Ich habe was ähnliches selber durch, ist schon paar Jahre her, leider war mein Anwalt nicht gut drauf bzw. ich hatte vor Gericht einfach Pech, wie das eben so kommen kann.

Unfallhergang bei mir: Großer Supermarkt-Parkplatz, komplett auf 10 km/h geschwindigkeitsbeschränkt. Außerdem Winter, reifglatte Fahrbahn. Ich will von der breiten großen Mittelachse in eine Parkreihe links abbiegen, fahre gemäß Vorschrift und Witterung entsprechend langsam rum, nachdem ich mich überzeugt hatte, daß der einzige Gegenverkehr weit genug weg ist. Der war nämlich gerade seinerseits aus einer Parkreihe gekommen und fuhr in dem Augenblick, als ich die Verkehrssituation einschätzte, langsam. Leider beschloß er dann (a) Gas zu geben, (b) die Augen zuzumachen oder sowas, denn er hätte mich und mein Abbiegen die ganze Zeit im Blickfeld haben müssen. Resultat: Gegenverkehr kracht mir mittschiffs in die rechte Seite, Aufprallgeschwindigkeit ca. 30(!) km/h.

Alles nachweisbar, hat aber den Richter nicht beeindruckt. Ich habe 100 % Schuld bekommen.

Ich habe sehr lange und intensiv über die Sache nachgedacht und bin noch nicht dahintergekommen, was ich dort verkehrt gemacht habe. Gegenverkehr auch während des Abbiegens die ganze Zeit beobachten geht kaum, und selbst wenn ich sein Fehlverhalten erkannt hätte, hätte ich den Unfall in der Situation vermutlich nicht verhindern können.

Es gibt solche Sachen wohl ab und zu im Leben.

Themenstarteram 20. Juni 2009 um 12:02

Ich habe ja darauf geachtet, ob ein Auto kommt, oder nicht. Ich bin langsam in die Kreuzung gefahren und habe mich mit mäßiger Geschwindigkeit (unter 10km/h) der Kreuzung genähert. Ich war größtenteils schon drüber, dann hat er mich getroffen. Ich konnte ja nicht mehr ausweichen oder sonst was, wenn er in die Kreuzung OHNE zu bremsen reinfährt...

Anscheinend hast du nicht besonders gut drauf geachtet (wie kann man in der Nacht ein beleuchtetes fahrzeug übersehen?)

Zitat:

Ich konnte ja nicht mehr ausweichen oder sonst was, wenn er in die Kreuzung OHNE zu bremsen reinfährt ...

Ich kann Deine Gedanken sehr gut verstehen.

Das ist eine Situation, wo man offenbar in so einem Fall, wie er auch mir passiert ist, keine Chance hat – man hält aus guten Gründen die Lücke für ausreichend, beginnt den Abbiegevorgang und konzentriert sich auf die eigene Fahrtrichtung, regelmäßig muß man ja z. B. wegen § 9, 3 StVO auf Fußgänger oder Radfahrer achten, die gerade die Nebenstraße, in die man einbiegt, überqueren. Und plötzlich rauscht einem der Gegenverkehr rein, der (a) in den paar Sekunden, die man nicht auf ihn achtet, beschleunigt hat, (b) dabei blind gefahren sein muß, und zu allem Überfluß kriegt man dann auch noch 100 % Schuld.

Wie gesagt, das sind so Fälle, die man im Leben wohl wegstecken muß.

am 21. Juni 2009 um 6:30

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

...beginnt den Abbiegevorgang und konzentriert sich auf die eigene Fahrtrichtung, regelmäßig muß man ja z. B. wegen § 9, 3 StVO auf Fußgänger oder Radfahrer achten, die gerade die Nebenstraße, in die man einbiegt, überqueren. Und plötzlich rauscht einem der Gegenverkehr rein ... und zu allem Überfluß kriegt man dann auch noch 100 % Schuld.

Da ist es ja auch richtig, dass du 100% bekommst!

Weil du ja in deiner "alten" Fahrspur auf die Fußgänger und Radler achten musst und erst dann abbiegen darfst! Du darfst eben nun mal beim Warten auf die Fußgänger / Radler die Kreuzung / Einmündung nicht quer stehend blockieren!

am 21. Juni 2009 um 8:33

vor paar jahren gab es mal einen fall der vor gericht verhandelt wurde. pkw-fahrer fæhrt in einer geschlossenen ortschaft aus der einfahrt auf die hauptstrasse auf und uebersieht dabei einen motorradfahrer. es kommt zum unfall und das motorrad erschlægt eine rentnerin auf dem fussweg. laut gutachten hatte der motorradfahrer ca 110km/h drauf. und das in einer geschlossenen ortschaft. motorradfahrer und rentnerin tot. pkw-fahrer wurde wegen totschlags verklagt und schuldig gesprochen. begruendung in dem urteil war damals das er zu jeder zeit damit rechnen muss das der andere verkehrsteilnehmer schneller als erlaubt unterwegs ist. die genaue aufteilung der schuld weiss ich nicht mehr, aber hauptschuld hatte der pkw-fahrer.

 

gruss

am 21. Juni 2009 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von erdnuss10

Ich habe meinem Unfallgegner die Vorfahrt genommen, jedoch ist dieser schneller als xx km/h gefahren

Das sagen fast alle Leute die der Vorfahrt nicht beobachten.

Zitat:

Da ist es ja auch richtig, dass du 100% bekommst!

Weil du ja in deiner "alten" Fahrspur auf die Fußgänger und Radler achten musst und erst dann abbiegen darfst! Du darfst eben nun mal beim Warten auf die Fußgänger / Radler die Kreuzung / Einmündung nicht quer stehend blockieren!

Moment, das möchte ich ganz genau wissen.

Du willst mir jetzt ernsthaft erzählen, wenn Du (noch auf der rechten Seite) siehst, OK, alles frei, auch Fußgänger/Radfahrer-mäßig, fängst Du an, links abzubiegen, aber guckst dabei die ganze Zeit weiter auf den Gegenverkehr (d. h. mit zunehmend nach rechts gedrehtem Kopf) anstatt nach vorn, wo Du hinfährst?

Das will ich sehen.

Weißt Du, BEVOR ich links abbiege, gucke ich (a) auf den Gegenverkehr, (b) in die Straße, in die ich abbiegen will, genauer gesagt auf den Fuß-/Radweg/ggf. Straßenbahnschienen, die ich dabei queren muß, (c) achte auch noch kurz auf das Geschehen hinter mir (Rückspiegel), nicht daß gerade einer überholen will, danach gucke ich (d) noch mal auf den Gegenverkehr. Diese Aktionen je nach Situation ggf. auch in anderer Priorisierung. ERST DANN fange ich an abzubiegen.

Darum ging's mir aber in meiner obigen Anmerkung nicht, denn das ist selbstverständlich, das macht jeder so.

Worum es mir ging, ist die Frage, was passiert danach, also WÄHREND DES LINKSABBIEGEVORGANGS. Ich überquere dabei notwendigerweise die Gegenfahrbahn, und das kann bis zu mehreren Sekunden dauern. Der Knackpunkt ist: Was genau passiert, wenn der Gegenverkehr, den ich eben gerade – aus guten Gründen! – als noch weit genug entfernt eingeschätzt habe, plötzlich viel schneller ran ist als absehbar?

Und, nein, ich meine jetzt nicht den sicherlich häufig auftretende Fall von „Gegenverkehr übersehen“. Da sollte die Schuldfrage klar sein. Lies Dir noch mal in Ruhe meine obige Schilderung durch, da stehen keine Schutzbehauptungen.*

Ich mache jedem Leser hier den Vorschlag, mal morgen auf der Straße beim Linksabbiegen das eigene Standardverhalten zu überprüfen. Was genau tut ihr in den zwei, drei (vier, fünf ...) Sekunden des Abbiegevorgangs? Wo guckt ihr hin? Zusatzfrage, setzt etwas Phantasie voraus: Welche Möglichkeiten hättet ihr, auf einen genau jetzt plötzlich z. B. aus der nächsten Nebenstraße auftauchenden Gegenverkehr zu reagieren, der nichts zu sehen scheint und volle Kraft auf euch zuhält? Das würde mich mal interessieren.

 

* Es war sachlich belegbar, daß der Unfallgegner beschleunigt hatte und dreimal so schnell wie zulässig fuhr UND mich lange genug vorher sehen konnte, aber dennoch erst kurz vorm Aufprall überhaupt bremste. Der Richter hatte abzuwägen: Überhöhte Geschwindigkeit und völlige Unaufmerksamkeit des Gegners versus ein Linksabbiegeverstoß – der, und jetzt kommt der Witz, OHNE DAS FEHLVERHALTEN DES UNFALLGEGNERS ÜBERHAUPT KEINER GEWESEN WÄRE, aber das hat leider in der Verhandlung keine Rolle gespielt. Ist jetzt fast 13 Jahre her, Schwamm drüber.

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