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Unfall gehabt und Versicherung will kaum was zahlen

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:12

Hallo motor-talk Gemeinde,

Ich hatte Anfang dieses Jahres einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz bei ca 5-10 km/h.

Also nur Lack Schäden leider zu tief zum rauspolieren sprich es muss lackiert werden.

Fahre einen VW Golf 6.

Jetzt habe ich von der gegnerischen Versicherung einen Brief bekommen

in dem steht das sie gerade einmal 200 Euro netto bezahlen wollen.

Da ich schon Vorschäden hatte 2-3 Steinschläge und Kratzer an der Unternkante

der Stoßstange von zu hohen Bordsteinen.

Jetzt schreiben sie das sie das von dem Reperatur betrag abziehen wollen.

Sie haben auch den Schäden anhand von Bildern kalkulieren lassen.

die der Unfall Verursacher ihnen zugesandt hat.

Ist das so rechtens oder soll ich ein Gutachter machen lassen bei einem Sachverständiger?

Habe ja eine Rechtsschutz aber leider mit 150€ Selbstbeteiligung

Ob sich das lohnt die einzusetzen bei dem geringen Betrag??

Reparieren würde ich es eh nicht lassen

Was meint ihr ??

Ich hoffe ihr könnt helfen

 

Beste Antwort im Thema

@TE:

Geh mal in dich (ohne auf das übliche Anwaltsgekläffe zu achten).

Du weißt, dass an der betreffenden Stoßstange bereits mehrere unreparierte Altschäden vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von Bündel

Da ich schon Vorschäden hatte 2-3 Steinschläge und Kratzer an der Unternkante

der Stoßstange von zu hohen Bordsteinen.

Und jetzt ist nochmal ein Schaden dazugekommen.

Wenn die Stoßstange neu lackiert wird, werden logischer Weise die Altschäden mitbeseitigt.

Erscheint es dir dann nicht selbst irgendwie logisch, dass da ein Abzug als Vorteilsausgleich für die Wertverbesserung der Stoßstange vorgenommen wird (vorher = mehrere Altschäden; nachher = frisch lackierte Stoßstange ohne jegliche Mängel)?

Ob die Höhe des Abzuges für die Altschäden nun gerechtfertigt ist, oder nicht, will ich hier ohne Fotos und Kalkulation sicher nicht beurteilen.

Aber, dass es einen Abzug zu geben hat, ist absolut unstreitig.

Dies wird dir dann auch jeder Anwalt bestätigen können.

 

Wenn die gegnerische Versicherung nicht mehr bezahlt (oder bezahlen muss), dann zahlst du deine Selbstbeteiligung aus der Rechtsschutzversicherung (der Kläffer aus dem zweiten Posting hier wird sie dir nicht bezahlen) - die ziehst du jetzt ab von der bisher geleisteten Entschädigung der Versicherung und dann hast du den Betrag, der dir danach noch übrig bleibt.

 

 

 

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Moin,

bei Parkplatzunfällen welche im erweiterten Zusammenhang mit Rückwärts fahren beider Parteien stehen, wird meist die Haftung 50/50 verteilt, egal wer Schuld hat. Da gibt es wohl auch ein recht aktuelles BGH Urteil dazu.

Ich würde, je nach Hergang des Unfalls, die 200€ nehmen und ruhig bleiben, nicht das der Gegner auch noch auf die Idee kommt seine 50% von deiner Versicherung zu fordern und du noch zurückgestuft wirst.

Vorschäden waren vorhanden, nimm die 200€ und gut.

Grüße

Steini

Zitat:

Auch wenn der z.B. 400,- € Schaden feststellt so berechtigt diese Höhe nicht dazu, einen Gutachten machen zu lassen.

Das ist so absolut nicht richtig!

Ich will auch so eine Glaskugel wie meine Vorposter :mad:

:D

Keine Bilder vom Schaden, keine genaue Beschreibung des Schadenhergangs aber alle wollen wissen was Sache ist.

Den Weg zum Gutachter würde ich aber auch empfehlen, einfach mal fragen kostet i.d.R. nichts. Der wird dir schon sagen ob der Schaden hoch genug ist um ein Gutachten zu rechtfertigen (ca. 750€ nach gängiger Rechtsprechung) oder ob da ein Kostenvoranschlag reicht. Ggf. erstellt er auch den Kostenvoranschlag, sonst müsstest du dafür in eine Werkstatt.

Je nach Umfang der Vorschäden kann es aber sein dass die gegnerische Versicherung auf ein Gutachten besteht, ein KVA enthält keine Abzüge zu Vorschäden.

Einfach so auf das was dir die andere Versicherung sagt eingehen würde ich nicht. Allerdings hast du es versäumt umgehend selber die Schadenhöhe per Gutachten oder KVA ermitteln zu lassen und deine Ansprüche geltend zu machen. Immer äußerst ungünstig wenn der Geschädigte mit Fotos und (Pseudo)-Gutachten der Versicherung ankommt und du noch nichts hast.

Alles weitere kann man erst nach weiteren Details und Fotos sagen. Der Golf hat z.B. eine Spoilerleiste unterhalb des Stoßfängers, ist nur die Leiste vom Bordstein beschädigt oder deutliche Kratzer im lackierten Bereich? Viele Steinschläge und große oder nur ein paar die noch unter normale Gebrauchsspuren fallen? Normale Gebrauchsspuren werden nicht in Abzug gebracht, nur übermäßige und Vorschäden.

am 30. Januar 2014 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Auch wenn der z.B. 400,- € Schaden feststellt so berechtigt diese Höhe nicht dazu, einen Gutachten machen zu lassen.

Das ist so absolut nicht richtig!

Sondern?

Hallo,

bei den völlig unzureichenden Angaben zu Unfallhergang und zur Ermittlung des Erstattungsbetrags, kann ich nichts sinnvolles zum Thema beitragen.

Steini hat aber schon etwas allgemeingültiges geschrieben, dem ich mich anschließe.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Sondern?

Auch ein 50€ Schaden berechtigt dazu ein Gutachten machen zu lassen ...

... nur zahlen muss man es dann selber :D

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Das ist so absolut nicht richtig!

Zahlst Du es ihm, wenns doch so kommt?

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Auch wenn der z.B. 400,- € Schaden feststellt so berechtigt diese Höhe nicht dazu, einen Gutachten machen zu lassen.

Das ist so absolut nicht richtig!

 

Sondern?

Handelt es sich um einen für den Geschädigten offensichtlichen Bagatellschaden, dann besteht kein Anspruch auf ein Gutachten. Ein Bagatellschaden liegt nur dann vor, wenn es der Geschädigte selber (ohne fremde Hilfe) erkennen kann und kein Verdacht auf weitere verborgene Schäden besteht. Es kann somit auch einen 0,00 € Schaden geben, bei dem es sich um keinen Bagatellschaden handelt. Dies ist immer dann der Fall wenn es darum geht das Fahrzeug auf verborgene Schäden (z.B. hinter der Heckverkleidung) zu überprüfen. Der Betrag von 715,00 € wird nur hilfsweise von der Rechtsprechung teilweise als Maß genommen.

Liegt jedoch im Schadensbereich ein Altschaden, so kann eine ggf. eintretende Wertverbesserung (bezogen auf das gesamte Fahrzeug) nur durch ein Gutachten ermittelt werden.

Inwieweit es sich hier um einen Altschaden, dessen Beseitigung evtl. zu einer Wertverbesserung führen könnte handelt oder ob es normale Gebrauchsspuren sind kann nur ein Sachverständiger nach einer Besichtigung beurteilen.

Themenstarteram 30. Januar 2014 um 14:43

Wow echt tolles Forum mit so vielen Beiträgen hatte ich nicht gerechnet danke vielmals.

 

Also Unfallhergang Links und rechts waren Parkplätze bzw. Parkbuchten.

Ich bin daran vorbei gefahren und er kam ohne zu schauen heraus Gefahren.

Ist dann vorne links in mein Auto gefahren ich konnte nicht mehr ausweichen.

Bilder kann ich leider erst ab Wochenende posten aber beschreiben kann ich es mal.

Links wo die Scheinwerfer Reinigungs Anlage rausfährt, ist sind Kratzer und rechts daneben auf der Stoßstange vom Unfall

Vorschäden sind 2-3 Steinschläge direkt unterhalb vom Emblem

Und ein 10 cm langer Kratzer direkt am Ansatz zur Lippe und 2 Lack abplatzer.

Vielleicht hilft das ein wenig

Mal ganz unabhängig von deinem Vorschaden:

Bei solchen Parkunfällen mit zweien in Bewegung befindlichen Fahrzeugen neigen Gerichte gerne dazu, die Schuld aufzuteilen. 100:0 geht sowas nicht immer aus.

Wenn einer parkt und der andere ihn einfach streift ist das ein ganz anderer Fall.

Ich will dich keineswegs von irgendetwas abhalten aber bedenke das, bevor Du Kosten erzeugst.

Es kann durchaus passieren dass du schlussendlich einen Teil deiner UND einen Teil des gegnerischen Schadens zu zahlen hast.

Den Ball zunächst flach zu halten KANN hier tatsächlich zielführender sein als auf Stur zu schalten.

Schlussendlich natürlich deine Entscheidung.

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