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Unfall gehabt. Totalschaden. Restwert 0 Euro, darf ich verschrotten oder verkaufen?

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 17:42

Hallo Zusammen

Ich brauche mal dringend Euren Rat.

Ich hatte vor ca 2 Wochen einen Unfall mit meinem Corsa gehabt. Stand im Stauende und ein LKW ist mit voller Wucht hinten drauf geknallt.

Auto totalschaden, Gott sei dank bin ich einigermaßen glimpflich davon gekommen.

Kurz darauf habe ich einen Unabhängigen Gutachter Beauftragt ein Gutachten zu erstellen.

Das Ergebnis: 2200,00 Euro Wiederbeschaffungswert und Restwert 0,00 Euro.

Der Gutachter sagte mir ich könnte nun frei über den Wagen verfügen, Ihn verschrotten oder noch ein paar Teile verkaufen. Das habe ich meinem Anwalt gesagt und er meinte ich müsse noch warten was die Versicherung dazu sagt. Die Versicherung hat nun geschrieben dass Sie einen Händler gefunden hat, der bereit wäre noch 290,00 Euro für den Wagen zu bezahlen. Ich könnten den Wagen also noch für 290 Euro verkaufen oder es wird vom Restwert abgezogen. Der Händler will den Wagen morgen abholen.

Dann habe ich heute durch Zufall den Gutachter getroffen und ihm das erzählt. Er meinte mein Anwalt hätte keine Ahnung, ich hätte den Wagen schon am nächsten Tag einfach abholen können und die Teile verkaufen können, ohne das es mir vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Er hätte schliesslich einen Restwert von 0,00 Euro ermittelt und das wäre bindend. Das wäre natürlich schön gewesen weil den Motor und andere Teile noch Einwandfrei waren.

Wer hat nun Recht?? Mein Anwalt oder der Gutachter?

Im Voraus besten Dank.

Dago

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

 

.... und weder der Dellenzaehler noch der Versicherungsfuzzi hat das zu entscheiden

 

Richtig dargestellt. 

 

und wer der Auffassung ist, nur die Meinung eines Kfz-Sachverständigen oder die des Versicherungssachbearbeiter* ist der Weisheit letzter Schluß, da dieser unfehlbar sei, hat letztlich die Rechnung ohne den Richter gemacht.

* hast du sicherlich nur aus Versehen vergessen mit einzufügen

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93 Antworten
am 8. Oktober 2008 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Tonne Schrott wird momentan mit ca.170 Euro gehandelt...

Ein Sachverständiger, der derzeit einen Restwert von 0 Euro in seinem Gutachten bestätigt oder ggf. sogar noch Entsorgungskosten "bescheinigt", hat eher ein Problem.

 

Ein Geschädigter, der letztlich seinen Schaden bezahlt haben möchte, ist es egal, wer sein beschädigtes Fahrzeug abholt und den Restwerterlös in bar bei ihm abliefert. Insofern ist der Rat eines Rechtsanwaltes durchaus nicht falsch, auf die Stellungnahme des Versicherers zu warten, um von vorherein jeden Ärger bei der Schadenabwicklung zu vermeiden.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Ein Geschädigter, der letztlich seinen Schaden bezahlt haben möchte, ist es egal, wer sein beschädigtes Fahrzeug abholt und den Restwerterlös in bar bei ihm abliefert. Insofern ist der Rat eines Rechtsanwaltes durchaus nicht falsch, auf die Stellungnahme des Versicherers zu warten, um von vorherein jeden Ärger bei der Schadenabwicklung zu vermeiden.

Sicher doch......

 

Er kann ja auch abwarten, wass die Versicherung denn noch so zum Wiederbeschaffungswert zu meinen gedenkt, oder was die "Prüfung" von Controll-Expert oder Eucon (oder wie diese 15 Euro Auftragsstreicher sich noch so nennen) bezüglich der Reparaturkosten so ergibt.

 

Ein Rechtsanwalt vertitt die Interessen des Geschädigten, Punkt und aus. Und wenn die Versicherung meint, das Gutachten ist nicht brauchbar, dann soll sie sich doch bitte schön an den SV wenden.

 

Ein RA der abwartet, was denn die Versicherung "so meint zum Gutachten.........."

 

xAKXx ich glaube es schneit oder was ?

Hallo Jungs,

 

xAKBx hat recht.

Ich formuliere das jetzt mal ganz deutlich, auch wenn ich weiß, dass ich dafür Dresche bekomme:

 

Was der SV hier gemacht hat, ist die Einladung zum Bescheißen mit fachkundiger Unterstützung.

Wenn das Fahrzeug keinen, also 0 EUR Restwert hat, dann gibt es auch nichts mehr zu verkaufen.

 

Wenn ein SV 0 EUR attestiert, obwohl er weiß, dass es noch verwertbare Teile gibt und er den TE auch noch darauf hinweist, dass der TE die Teile verkaufen kann, hat er durch eine bewusste Falschbegutachtung dem TE den Persilschein zu einer Bereicherung ausgestellt.

 

Sowas hat nichts mit Verbrauchherschutz bzu tun, sondern ist schlicht kriminell.

Ich muss jetzt wirklich aufhören, sonst werd ich ausfallend.

 

Zur Klarstellung: der TE kann nichts dafür und mein Unmut betrifft ausschließlich den hochbezahlten, neutralen und unbestechlichen Bescheißer, der seinen Berufsstand in Verruf bringt. Und sowas passiert eben nicht nur bei 290 EUR, sondern auch bei 2900.

 

Bei sowas geht mir das Messer in der Tasche auf.

:mad:

hafi

 

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 20:04

bin ja eigentlich auch der Meinung von Delle

Allerdings klingt das was xAKBx da sagt auch absolut nachvollziehbar.

Sind denn Restwertermittlungen von 0 Euro üblich?

Na immerhin gabs den Motor noch und Alufelgen waren auch montiert.

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 20:13

@hafi

da muss ich mich leider etwas korrigieren. Der Gutachter hat nicht darauf hingewiesen auf die Art "Hey du kannst die Teile verkaufen"

Da hab ich mich etwas falsch ausgedrückt. Ich habe speziell danach gefragt ob ich noch Teile behalten oder verkaufen darf. Und viele waren das nicht.

Ich will mich nach dem Unfall auch nicht besser stehen als vorher, jedoch war es wirklich ein Top gepflegtes Auto was nie ärger gemacht hat. So was muss man für den Preis erstmal wieder bekommen :-(

Ich finde es aber Krass wie die Meinungen hier auseinander gehen. Da stehe ich ja quasi wieder am Anfang als es hieß:

Wer hat Recht Anwalt oder Gutachter? oder wie nun Delle oder xAKBx oder doch Hafi 545 :-)

 

Hat denn jemand noch ne Meinung dazu wer die Abschleppkosten nun bezahlen muss?

Muss ich das Geld vorlegen?

Hallo dagoberto,

hmm das klingt ja jetzt wieder anders. Sei´s drum.

 

Abschleppen und Ummelden des Fahrzeugs geht zu lasten des Unfallverursachers, klare Haftung vorausgesetzt.

Wenn Du nicht vorleisten möchtest, wäre das einfachste, beim Abschlepper eine Abtretungserklärung zu unterschreiben und ihm die eintrittspflichtige Versicherung nebst Schadennummer mitzuteilen. Dann kann er sich dort die Kostenübernahme bestätigen lassen und Dir den Wagen geben. 

 

Gruß

Hafi

Mit 0€ Restwert, das kommt schon hin. Frage mal blöd beim Verschrotter nach. Was kriege ich für einen Corsa?? Der sagt dir 50€. Und wenn ich ihn abholen lasse?? Dann kriegst du nichts. habe erst vor kurzen so ein Telefonat geführt.

Da war es ein Polo.

 Hallo,

 

der Kollege wird sicher wissen wieso er den Restwert mit 0 Euro angegeben hat und wird dieses fundiert darlegen können.

 

Um Herrn Dellenzähler nicht wieder auf die Füße zu treten, und das meine ich ohne Ironie oder Sarkasmus, muss ich ihm allerdings widersprechen was den derzeitigen Schrottpreis betrifft:

 

Herzlich Willkommen auf unserem kostenlosen Schrottpreis Service.

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Wenn Sie sich nicht sicher sind, oder genaue Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundendienstmitarbeiter

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klicken Sie bitte hier.

 

 

 

Quelle: http://www.schrott.de/schrottpreis.php

 

Aus dem Angebot geht hervor: Mischschrott! Allerdings ohne Glas, Betriebs- und Kunststoffe. Diese Kosten hat der Entsorgungsbetrieb, zzgl. eventueller Abholung, im Vorfeld auch noch zu tragen und niemand mehr arbeitet heute kostenlos, geschweige denn umsonst.

 

Einwenden muss ich aber, dass nicht genau bekannt ist, was an Teilen verwertbar ist. Aber auch hier kann bei einem Corsa B, was auf Grund des WBW anzunehmen ist, ausgegangen werden. Jenach Motorisierung sind die Motor / Getriebeeinheit für einen Verwerter uninteressant, weil die Lager voll davon sind. Bleiben diverse Karroserieteile mit den Demontage- und Einlagerungskosten zzgl. der Vorfinanzierung durch den Verwerter.

 

Geht man davon aus, dass Motor und Getriebe im Rest verbleiben, alle Betriebs-, Kunststoffe, die Verglasung und sonstige nicht verwertbaren Nichteisenmetalle entfernt sind, bleibt bei diesem Fahrzeug ein Restgewicht, ungeschlachtet von Karroserieteilen, von ca. 700 KG übrig. Das sind grob gerechnet ungefähr 85 Euro Brutto. Davon muss der Verwerter noch die Kosten für die Entsorgung von Glas, Kunst- und Betriebsstoffen abrechnen.

 

Bei wirtschaftlicher Betrachtung sind, objektiv gesehen, die 290 Euro für jeden Verwerter ein reines Minusgeschäft. Selbst wenn Kotflügle, Türen, Stossfänger und Beleuchtungseinheiten neben weiterer anderen Teile verwertbar sind, bleiben immer noch die Einlagerungs- und Demangaekosten übrig.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Hallo Jungs,

 

xAKBx hat recht.

Ich formuliere das jetzt mal ganz deutlich, auch wenn ich weiß, dass ich dafür Dresche bekomme:

 

Was der SV hier gemacht hat, ist die Einladung zum Bescheißen mit fachkundiger Unterstützung.

Wenn das Fahrzeug keinen, also 0 EUR Restwert hat, dann gibt es auch nichts mehr zu verkaufen.

 

Wenn ein SV 0 EUR attestiert, obwohl er weiß, dass es noch verwertbare Teile gibt und er den TE auch noch darauf hinweist, dass der TE die Teile verkaufen kann, hat er durch eine bewusste Falschbegutachtung dem TE den Persilschein zu einer Bereicherung ausgestellt.

 

Sowas hat nichts mit Verbrauchherschutz bzu tun, sondern ist schlicht kriminell.

Ich muss jetzt wirklich aufhören, sonst werd ich ausfallend.

 

Zur Klarstellung: der TE kann nichts dafür und mein Unmut betrifft ausschließlich den hochbezahlten, neutralen und unbestechlichen Bescheißer, der seinen Berufsstand in Verruf bringt. Und sowas passiert eben nicht nur bei 290 EUR, sondern auch bei 2900.

 

Bei sowas geht mir das Messer in der Tasche auf.

:mad:

hafi

Das war aber nicht das Thema meines Beitrages zu dem von xAKBx.

 

Das der RW hier nie im Leben 0 Euro betragen kann, habe ich ja wohl schon deutlich zum Ausdruck gebracht.

 

Er hat hier suggeriert, dass ein Rechtsanwalt (!) die Weisung des Versicherung abwarten oder einholen soll.

 

So und nicht anders liest sich das.

 

Und bevor das im Schadenrecht passiert, da tragen wohl eher die Spatzen einen Säbel.

 

Auf die fundiert "gegoogelte" Restwertertmittlung gehe ich auch noch ausführlich ein.

 

Muss nur noch ein paar Restwerte ermitteln heute. :D

 

Und da wird ganz sicher keine mit 0 Euro dabei sein, egal wie alt die Autos sind. 

 

 

Gruß

 

Delle

am 9. Oktober 2008 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Das war aber nicht das Thema meines Beitrages zu dem von xAKBx.

 

Das der RW hier nie im Leben 0 Euro betragen kann, habe ich ja wohl schon deutlich zum Ausdruck gebracht.

 

Er hat hier suggeriert, dass ein Rechtsanwalt (!) die Weisung des Versicherung abwarten oder einholen soll.

 

So und nicht anders liest sich das.

Jeder liest das, was er lesen möchte.

 

Bezogen auf die Fragestellung des TE war der Rat seines Rechtsanwaltes nach meiner Auffassung richtig, hier die Meinung des zahlungspflichtigen Versicherers abzuwarten, da er richtigerweise erkannt hat, dass ein Restwert von 0 Euro zu Problemen und wirtschaftlichen Nachteilen seines Mandanten führen kann.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

 

Jeder liest das, was er lesen möchte.

 

 

 

Richtig, da sind wir einer Meinung 

 

Bezogen auf die Fragestellung des TE war der Rat seines Rechtsanwaltes nach meiner Auffassung richtig, hier die Meinung des zahlungspflichtigen Versicherers abzuwarten, da er richtigerweise erkannt hat, dass ein Restwert von 0 Euro zu Problemen und wirtschaftlichen Nachteilen seines Mandanten führen kann.

Aber der zukünftige Bockwurstverkäufer verfährt ja nicht nur in diesem Fall so, sondern in jedem anderen Fall auch. Und das ist etwas was du gerne magst und sehr gern hättest und ich eben nicht.

 

So einfach ist das...

am 9. Oktober 2008 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Und das ist etwas was du gerne magst und sehr gern hättest und ich eben nicht.

.... und weder der Dellenzaehler noch der Versicherungsfuzzi hat das zu entscheiden und wer der Auffassung ist, nur die Meinung eines Kfz-Sachverständigen ist der Weisheit letzter Schluß, da dieser unfehlbar sei, hat letztlich die Rechnung ohne den Richter gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

 

.... und weder der Dellenzaehler noch der Versicherungsfuzzi hat das zu entscheiden

 

Richtig dargestellt. 

 

und wer der Auffassung ist, nur die Meinung eines Kfz-Sachverständigen oder die des Versicherungssachbearbeiter* ist der Weisheit letzter Schluß, da dieser unfehlbar sei, hat letztlich die Rechnung ohne den Richter gemacht.

* hast du sicherlich nur aus Versehen vergessen mit einzufügen

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

.... und weder der Dellenzaehler noch der Versicherungsfuzzi hat das zu entscheiden

 

Richtig dargestellt. 

 

und wer der Auffassung ist, nur die Meinung eines Kfz-Sachverständigen oder die des Versicherungssachbearbeiter* ist der Weisheit letzter Schluß, da dieser unfehlbar sei, hat letztlich die Rechnung ohne den Richter gemacht.

* hast du sicherlich nur aus Versehen vergessen mit einzufügen

Jaaaaa, aber der Versicherungssachbearbeiter ist an der Weisheit natürlich viel näher dran.

:D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

* hast du sicherlich nur aus Versehen vergessen mit einzufügen

Jaaaaa, aber der Versicherungssachbearbeiter ist an der Weisheit natürlich viel näher dran.

:D

wenn du mit Weisheit Kohle meinst, dann wirklich Jaaa........:cool:

 

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