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Auto verkauft und Brief verloren gegangen

Themenstarteram 12. September 2018 um 13:21

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir hier vielleicht einen Ratschlag geben.

Wir haben das Auto meiner Frau an einen Händler verkauft. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug noch bei der VW Bank finanziert und hatte eine offene Restsumme. Zur Ablösung des Briefes wurde dieser am 04.09. bei der VW Bank angefordert und an unser VW Autohaus versendet.

Da der Händler das Fahrzeug aber schon weiterveräußert hat haben Sie gefragt ob es für mich auch möglich wäre, dass sie das Fahrzeug am Montag abzuholen, bei VW ablösen und das Autohaus den Brief dann hinterher an den Händler versendet. Grundsätzlich ja eigentlich kein Thema, auch das VW Autohaus hat sowas schon öfter gemacht. Ich hatte vorgeschlagen noch ein Paar Tage zu warten, allerdings bat der Händler darum die Abwicklung zu beschleunigen, weswegen ich mich auf den Vorschlag der Abholung ohne Brief eingelassen habe.

Der Händler hat das Fahrzeug dann ganz normal abgeholt und den Ablösebetrag beim VW Autohaus eingezahlt. Das VW Autohaus würde den Brief dann bei Erhalt weiterleiten. Das Auto war zu dem Zeitpunkt noch angemeldet, aber ich habe die zwei Verkaufsbestätigungen für die Versicherung und die Zulassungsstelle vom Händler unterschrieben bekommen, sodass wir da eigentlich raus sein sollten.

Heute kam nun heraus, dass der Brief auf postalischem Weg von der VW Bank zum VW Autohaus scheinbar verloren gegangen ist. Laut dem VW Autohaus würde dieser Brief jetzt aufgeboten werden. Meinen Recherchen nach scheint dies relativ lange zu dauern.

Der Käufer macht nun Druck, spricht direkt davon, das ganze an den Anwalt zu übergeben und rückabzuwickeln. Könnten hier Schadensersatzforderungen entstehen? Muss ich hier drauf eingehen oder irgendetwas tun?

Wie sollte man in so einer Situation weiter vorgehen?

VG

iPwnage

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11 Antworten

Hast Du das schriftlich von VW, dass die den Brief verschlampt haben? Dann würde ich den Händler an die verweisen.

Problematisch ist halt, dass Du der Vertragspartner des ankaufenden Händlers bist. Der kann Dir schon Probleme machen und Du müsstest dann deinerseits den VW Händler belangen.

Wenn das schriftlich im Vertrag so fixiert wurde, dass der kaufende Händler sich selber den Brief von der Bank/verkaufenden Autohaus zuschicken lässt, dürfte es für dich kein Problem geben.

Oder hast du zugesichert, dass der Brief dann da ist?

Themenstarteram 12. September 2018 um 14:03

Zitat:

@Chaoz_Mezziah schrieb am 12. September 2018 um 15:54:09 Uhr:

Hast Du das schriftlich von VW, dass die den Brief verschlampt haben? Dann würde ich den Händler an die verweisen.

Problematisch ist halt, dass Du der Vertragspartner des ankaufenden Händlers bist. Der kann Dir schon Probleme machen und Du müsstest dann deinerseits den VW Händler belangen.

Leider habe ich das noch nicht schriftlich. Die "interne" VW Bank Hotline sagte meinem VW Autohaus, dass der Brief wohl abhanden gekommen ist. Scheint wohl auch nicht nachverfolgbar zu sein. (was ich mir kaum vorstellen kann, wer verschickt denn wichtige Dokumente nicht als Einschreiben?!)

Themenstarteram 12. September 2018 um 14:04

Zitat:

@kaburs schrieb am 12. September 2018 um 15:55:57 Uhr:

Wenn das schriftlich im Vertrag so fixiert wurde, dass der kaufende Händler sich selber den Brief von der Bank/verkaufenden Autohaus zuschicken lässt, dürfte es für dich kein Problem geben.

Oder hast du zugesichert, dass der Brief dann da ist?

Soweit ich weiß steht im Kaufvertrag nur, dass der Brief nachgereicht wird. Genau weiß ich es aber gerade nicht, prüfe ich wenn ich zuhause bin. Zugesichert habe ich nichts.

Von Anfang an sagte ich dem Händler, dass wir von mir aus gerne warten können bis der Brief da ist. Der Händler wollte den Wagen aber schon vorher holen, weil er die Kiste schon weiterverkauft hat...

Das versicken per normalen Brief scheint wohl gang und gebe bei der VW Bank zu sein. Wir haben damals auch unseren VW UP ausgelöst und den Brief eine Woche später per normalen postialischen Brief bekommen. Ich fand es auch sehr seltsam.

Zitat:

 

Leider habe ich das noch nicht schriftlich. Die "interne" VW Bank Hotline sagte meinem VW Autohaus, dass der Brief wohl abhanden gekommen ist. Scheint wohl auch nicht nachverfolgbar zu sein. (was ich mir kaum vorstellen kann, wer verschickt denn wichtige Dokumente nicht als Einschreiben?!)

FZG-Brief mit normaler Post finde ich unverantwortlich. Der Absender haftet für den Brief. Er muss nachweisen, dass der Brief zur Post ging. Kann er dies nicht, muss er einen Ersatzbrief beantragen oder zumindest die Kosten übernehmen. Wer ist als Halter eingetragen?

Ein FZG kaufen/verkaufen ohne Brief ist ebenso unverantwortlich. Geld gibt es normal nur gegen Brief. Erst dann ist ein Kaufvertrag vollständig abgewickelt. Dazwischen schwebt der Kaufvertrag und kann evt. rückabgewickelt werden, von beiden Seiten.

Solange das Fahrzeug nicht ab/oder umgemeldet ist, haftet der VN für die Prämie. Also die Versicherung und Steuer muss weiter bezahlt werden. Hoffe der Versicherung wurden die richtigen Nutzerdaten (Fahrerkreis und Alter) mitgeteilt, sonst kann dort noch eine Strafe im Schadenfall erfolgen.

Nachdem der Käufer ohne Brief das FZG nicht auf sich ummelden kann trifft ihn auch keine Schuld. Das heist, er muss es nicht ummelden und den Zeitraum bis zur Ummeldung kann man ihm nicht berechnen.

Zitat:

@Needful schrieb am 12. September 2018 um 16:13:21 Uhr:

Das versicken per normalen Brief scheint wohl gang und gebe bei der VW Bank zu sein. Wir haben damals auch unseren VW UP ausgelöst und den Brief eine Woche später per normalen postialischen Brief bekommen. Ich fand es auch sehr seltsam.

Ist bei mir bei SIXT auch so gewesen. Stand auch noch "wichtige Autounterlagen" auf dem Briefumschlag.

Ich hab nicht schlecht gestaunt, wie "unsicher" das versandt wurde. Ist bei uns zum Glück gut gegangen.

Kumpel hat vor 3 Wochen seine neue C Klasse bekommen, die er vorab überwiesen hat. Der Fahrzeugbrief kam in einem Din A4 Umschlag mit normalem Porto an, und steckte gut erkennbar in seinem Briefkasten, und zwar so, dass sogar in Stück aus dem Briefkasten geguckt hat.

Es scheint also heute total normal zu sein, ein so wichtiges Dokument NICHT per Einschreiben zu versenden :mad:

Warum auch nicht? Der Versand per Einschreiben wird zumeist überbewertet.

Auch ein Einschreiben kann verloren gehen. Und welchen Vorteil hat dann der Empfänger? Gar keinen.

Ein Einschreiben ist ja für den Empfänger keine Zustellgarantie. Nur der Sendenachweis für einen Umschlag.

Ist eher die Garantie für den Versender und man kann eine Sendungsverfolgung machen. Für den Empfänger ist das Latte.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 12. September 2018 um 20:41:02 Uhr:

Ist eher die Garantie für den Versender und man kann eine Sendungsverfolgung machen. Für den Empfänger ist das Latte.

So sieht es aus. Man kann nachweisen dass man etwas versendet hat und bekommt eine Rückmeldung dass jemand etwas erhalten hat oder auch nicht.

Will man es sicherer machen, muss es von einem Boten, Kurier oder Gerichtsvollzieher zugestellt werden oder man holt es persönlich ab. :)

Dazu ist es nie verkehrt, dass man sich eine Kopie macht, damit man zumindest damit zur Zulassungsstelle gehen kann und nach Verlusterklärung sich einen neuen ausstellen läst. Geht auch ohne Kopie, mit ist es aber einfacher. ;)

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