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Unfall gehabt. Totalschaden. Restwert 0 Euro, darf ich verschrotten oder verkaufen?

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 17:42

Hallo Zusammen

Ich brauche mal dringend Euren Rat.

Ich hatte vor ca 2 Wochen einen Unfall mit meinem Corsa gehabt. Stand im Stauende und ein LKW ist mit voller Wucht hinten drauf geknallt.

Auto totalschaden, Gott sei dank bin ich einigermaßen glimpflich davon gekommen.

Kurz darauf habe ich einen Unabhängigen Gutachter Beauftragt ein Gutachten zu erstellen.

Das Ergebnis: 2200,00 Euro Wiederbeschaffungswert und Restwert 0,00 Euro.

Der Gutachter sagte mir ich könnte nun frei über den Wagen verfügen, Ihn verschrotten oder noch ein paar Teile verkaufen. Das habe ich meinem Anwalt gesagt und er meinte ich müsse noch warten was die Versicherung dazu sagt. Die Versicherung hat nun geschrieben dass Sie einen Händler gefunden hat, der bereit wäre noch 290,00 Euro für den Wagen zu bezahlen. Ich könnten den Wagen also noch für 290 Euro verkaufen oder es wird vom Restwert abgezogen. Der Händler will den Wagen morgen abholen.

Dann habe ich heute durch Zufall den Gutachter getroffen und ihm das erzählt. Er meinte mein Anwalt hätte keine Ahnung, ich hätte den Wagen schon am nächsten Tag einfach abholen können und die Teile verkaufen können, ohne das es mir vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Er hätte schliesslich einen Restwert von 0,00 Euro ermittelt und das wäre bindend. Das wäre natürlich schön gewesen weil den Motor und andere Teile noch Einwandfrei waren.

Wer hat nun Recht?? Mein Anwalt oder der Gutachter?

Im Voraus besten Dank.

Dago

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

 

.... und weder der Dellenzaehler noch der Versicherungsfuzzi hat das zu entscheiden

 

Richtig dargestellt. 

 

und wer der Auffassung ist, nur die Meinung eines Kfz-Sachverständigen oder die des Versicherungssachbearbeiter* ist der Weisheit letzter Schluß, da dieser unfehlbar sei, hat letztlich die Rechnung ohne den Richter gemacht.

* hast du sicherlich nur aus Versehen vergessen mit einzufügen

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93 Antworten

der gutachter

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 17:50

Vielen Dank für die Antwort

Wie sicher ist das?

Hast du evtl Quellen die ich meinem Anwalt vorlegen kann?

Ganz so einfach ist das nun jetzt nicht mehr.

 

Du hast nun Kenntnis darüber, das du einen Restwert für das Auto erzielen kannst.

 

Ignorierst du das Angebot der Versicherung, wirst du auf den 290 Euro sitzen bleiben.

 

Warum ist das so ?

 

Ganz einfach.

 

Dir erwächst hier kein Schaden und bereichern darfst du dich am Schaden nun mal nicht.

 

Hättest du das Fahrzeug umgehend nach dem Eingang des Gutachten "enstorgt" wäre die Situation eine andere.

 

Aber nun musst du das RW Gebot der Versicherung berücksichtigen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

wieder was gelernt !

danke und sry an den TE

Harry

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Hättest du das Fahrzeug umgehend nach dem Eingang des Gutachten "enstorgt" wäre die Situation eine andere.

Gruß

Delle

Genau darum geht es, um vorher. Hat mein Anwalt mich falsch beraten?

Dass es jetzt "zu spät" ist weiß ich. Nur hätte mein Anwalt mir nicht gesagt ich müsse warten was die Versicherung schreibt, hätte ich den Wagen schon längst abgeholt.

Der Gutachter hat gesagt: Auto abholen, ich könnte die teile verkaufen oder verschrotten.

Anwalt hat gesagt: Auto stehen lassen, warten was Versicherung sagt.

 

Ich hab auf den Anwalt gehört

Nur wer hatte Recht? Wie sieht das rechtlich aus???

Die Auskunft von deinem Rechtsanwalt ist nicht richtig. Natürlich musst du nicht warten, was die die Versicherung zum Restwert schreibt oder von dir fordert.

 

Eigentlich hat der Rechtsanwalt das von dir in Auftrag gegebene Gutachten zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche zu berücksichtigen.

 

Aber das ändert nun mal nichts mehr an der Situation. Und können wirst du dem Anwalt auch nichts, er hat es ja nur "gut gemeint" und wollte dich vor finaziellen Schaden bewahren..............

 

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 18:35

na ja es geht mir eigentlich um einen etwas anderen Hintergrund.

Der Anwalt ist gleichfalls ein bekannter von mir. Natürlich will ich Ihm nix.

Da er wie er sagt bei Unfällen immer so vorgeht, aber dies ja für die geschädigten oft Nachteilhaft ist, würde ich Ihn gerne aufklären.

Am besten mit Quelle

Als Rechtsanwalt sind-oder besser- muss ihm die aktuelle Rechsprechung bekannt sein.

 

Das musst Du ihm als Laie nicht erklären.

 

Und wenn er die nicht kennt, dann soll er sich auf dem Sektor des Verkehrsrecht weiterbilden, oder den Beruf wechseln und am Bahnhof warme Bockwürste verkaufen, oder so etwas in der Art.  :mad:

 

Kannste ihm so sagen, mit einem schönen Gruß von Delle.

 

Und wenn er noch Fragen hat, kann er sich ja melden.

am 8. Oktober 2008 um 18:45

@Te

Einfach mal Googeln.

Restwerterlös

oder: Nenn als Quelle einfach "Delle"

@Dellenzähler

Sorry, konnte ich mir einfach nicht verkneifen.:rolleyes:

 

Gruß

Frank

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 18:47

ja ja ich weiß schon wie du das meinst.

möchte ihm ja auch nicht vor den kopf stossen. Wenn ich Ihm jetzt morgen sage "Delle hat gesagt..." :-)

Dann wird er sicherlich irgendwie drum rum drucksen "ja aber bla bla"

Ich hätte gerne eine Seite wo es genau beschrieben ist, was ich Ihm vorlegen kann. Müsste es doch sicherlich geben wo steht das ein Gutachten und dessen Restwert gültig ist. Am besten mit Paragraph ;-)

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 18:50

@Frank

Danke genau so was hab ich gesucht :-))

Danke vielmals

OK nochmal ;)

 

hier ist nix mit "Paragraphen"

 

Zu so etwas gibt es eine aktuelle Rechtsprechnung (Urteile vom Gericht gesprochen) 

Und die müssen die Herren Rechtsanwälte kennen und für Ihren Mandanten auch anwenden.

 

und nochmal zum Thema Restwert:

 

Die Tonne Schrott wird momentan mit ca.170 Euro gehandelt...

 

"Das wäre natürlich schön gewesen weil den Motor und andere Teile noch Einwandfrei waren."

 

Alles klaro jetzt ?? ;)

 

 

 

 

am 8. Oktober 2008 um 19:02

Hat der Anwalt schon auf das Restwertgebot der Versicherung reagiert? Der Wagen könnte ja auch (wenn rechtzeitig abgemeldet) schon lange weg sein...

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 19:19

Der Anwalt hat der Versicherung schon geschrieben dass er das Angebot annimmt. Zudem ist der Wagen auch noch nicht abgemeldet und steht auf dem Gelände des abschleppers :-(

Das wird morgen sowieso ärger geben. Die Rechnung fürs Abschleppen ist noch nicht bezahlt. Sehe es auch nicht ein dafür in Vorleistung zu gehen, zumal ich die Kohle nicht habe. Ich habe den auch nicht beauftragt den Wagen abzuschleppen.

Der Typ hat schon gesagt dass er den Wagen nicht raus gibt solange die Rechnung nicht bezahlt ist. Kennzeichen auch nicht, deswegen konnte ich noch nicht abmelden. Ich ich glaube auch nicht dass der Händler morgen die Rechnung begleichen wird.

So eine scheisse...nur ärger

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