Unfall gehabt. Schuldfrage und Argumentation.

Hallo,

vor ein paar Tage hat es mich leider auch getroffen und es hat zwischen mir und eine andere Verkehrsteilnehmerin geknallt. Die Sache spielte sich aus MEINER sicht so aus:
In einer 30er Zone fuhr die Dame extremst langsam ca. unter 15 Km/h und bog rechts ab. Ich fuhr ihr Hinterher und sie bremste neben einer Bushaltestelle bis fast zum kompletten Stillstand ab, ich musste anhalten. Als nächstes fuhr sie weiter und hielt schon wieder an. Da ich zur Schule musste, wollte ich die Dame überholen, beim Überholvorgang zog sie nach links und fuhr mir in die Seite rein. Sie meinte sie hätte geblinkt, ich meine das Gegenteil oder zu spät als der Überholvorgang schon am laufen war. Dann wurde die Polizei gerufen und die Schuldfrage blieb erstmals ungeklärt. Mir wurde Überholen bei unklarer Verkehrslage vorgeworfen, und der Dame das sie sich nicht genung abgesichert hat. Die Dame meinte ich wäre gegen sie gefahren was aber wegen den Schadensbildern nicht möglich ist. Mein Schaden ist seitlich und ihres ist am linken vorderen Kotflügel. Nun die Frage ist wer wird in diesen Fall höchst wahrscheinlich die Schuld oder die größere Teilschuld bekommen. Zeugen gab es keine
Der Unfall ist bei ca. 30 Km/h passiert.

Schadensbilder sind angehängt.
Seitenschaden - Mein Auto
Kotflügelschaden und Stoßstange - Unfallgegner

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:


Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.
Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.

Ach Du Kacke, wahrscheinlich ist Deine Frau auch noch die Unfallpartnerin des TE ?
Das erklärt dann deine (unsinnige) Aussage.

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Zitat:

@Daemonarch schrieb am 22. September 2019 um 20:26:56 Uhr:


Wäre auf jeden Fall mit ner Dashcam weniger gewese, als jetzt...

Hätte Hätte Fahrradkette....

du hättest aber 3 Gebraucht- vorne hinten seite- oder auch noch eine nach oben.... -
und dann muss es auch ncoh zugelassen werden.

Zitat:

@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:


Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.
Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.

Na endlich mal einer der sich auskennt !

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. September 2019 um 20:36:18 Uhr:



Zitat:

@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:


Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.
Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.

Na endlich mal einer der sich auskennt !

du verstehst es verkehrt!
der Beitrag kam von Keule!
Na scheppert´s?

Würde mich ja mal interessieren - ob er das auch mit 25km/h Krankenfahrstühle - aber Mehrspurig auch wirklich durchzieht!
Würde Viele Staus erklären!

Das mit dem angeblichen Überholverbot innerorts wurde doch schon weiter oben geklärt.

Das ist hier schon fast wie mit Filmmonstern. Die killt einer, und dann stehen sie in einem unbeobachteten Moment noch mal auf und erschrecken alle. Hier auf MT muss man wohl Falschmeldungen immer dreimal erschlagen ...

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Nimmt man da nicht Silberpatronen oder einen Pflog ins Herz? *grübel*

Och, dann verdirbt man sich diesen Gruseleffekt.

Muss mal bei "TV Tropes" nachgucken, wie das heißt. Wenn der totgeglaubte böse Gegner plötzlich noch mal aufsteht. Das ist garantiert eine Trope!

Aber zurück zum Thema.

So Leute,
eine Rechtsschutzversicherung habe ich.
Bei den betroffenen Fahrzeug handelt es sich um einen BMW 523i (E60) aus 2007 Facelift.
Wert dürfte bei ca. 8000-10000 Euro liegen.
Denke mal da rentiert sich ein Anwalt?

ja

Ja.

Ja

ja ... (machen wir ne Challenge!??)

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 22. September 2019 um 16:55:50 Uhr:


Dich dürften maximal 50% erwarten. Es kommt drauf an, wie hoch das Überholen in unklarer Verkehrslage gewertet wird.

Welches überholen bei unklarer Verkehrslage. Wenn ein langsames Fahrzeug "unklare Verkehrslage ist" kannst nie überholen (das ist bislang nur ein Vorwurf, vermutlich ist denen nix anderes eingefallen).

Im Bereich einer Einmündung hätte ich da aber selber nicht überholt. Grundsätzlich muß aber der gucken der Abbiegt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. September 2019 um 08:31:36 Uhr:



Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 22. September 2019 um 16:55:50 Uhr:


Dich dürften maximal 50% erwarten. Es kommt drauf an, wie hoch das Überholen in unklarer Verkehrslage gewertet wird.

Welches überholen bei unklarer Verkehrslage. Wenn ein langsames Fahrzeug "unklare Verkehrslage ist" kannst nie überholen (das ist bislang nur ein Vorwurf, vermutlich ist denen nix anderes eingefallen).

Im Bereich einer Einmündung hätte ich da aber selber nicht überholt. Grundsätzlich muß aber der gucken der Abbiegt.

Gruß Metalhead

Sie wollte in einer Parklücke rein fahren zum Wenden.

Zitat:

@RaduB18 schrieb am 23. September 2019 um 08:35:01 Uhr:


Sie wollte in einer Parklücke rein fahren zum Wenden.

Dann schließe ich mich der "Ja-sager-Welle" 😁 an, auf jeden Fall Anwalt nehmen. Mit weniger als 100% für die gegnerische Versicherung würde ich mich da nicht abspeisen lassen.

"Unklare Verkehrslage" ist doch hier absoluter Schwachsinn.

Gruß Metalhead

Zitat:

@RaduB18 schrieb am 23. September 2019 um 08:35:01 Uhr:


Sie wollte in einer Parklücke rein fahren zum Wenden.

Steht das so im Unfallbericht? Wenn ja, sieht das gut aus für Dich, wg. §9 STVO:

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

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