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Unfall gehabt. Schuldfrage und Argumentation.

Themenstarteram 22. September 2019 um 14:47

Hallo,

vor ein paar Tage hat es mich leider auch getroffen und es hat zwischen mir und eine andere Verkehrsteilnehmerin geknallt. Die Sache spielte sich aus MEINER sicht so aus:

In einer 30er Zone fuhr die Dame extremst langsam ca. unter 15 Km/h und bog rechts ab. Ich fuhr ihr Hinterher und sie bremste neben einer Bushaltestelle bis fast zum kompletten Stillstand ab, ich musste anhalten. Als nächstes fuhr sie weiter und hielt schon wieder an. Da ich zur Schule musste, wollte ich die Dame überholen, beim Überholvorgang zog sie nach links und fuhr mir in die Seite rein. Sie meinte sie hätte geblinkt, ich meine das Gegenteil oder zu spät als der Überholvorgang schon am laufen war. Dann wurde die Polizei gerufen und die Schuldfrage blieb erstmals ungeklärt. Mir wurde Überholen bei unklarer Verkehrslage vorgeworfen, und der Dame das sie sich nicht genung abgesichert hat. Die Dame meinte ich wäre gegen sie gefahren was aber wegen den Schadensbildern nicht möglich ist. Mein Schaden ist seitlich und ihres ist am linken vorderen Kotflügel. Nun die Frage ist wer wird in diesen Fall höchst wahrscheinlich die Schuld oder die größere Teilschuld bekommen. Zeugen gab es keine

Der Unfall ist bei ca. 30 Km/h passiert.

Schadensbilder sind angehängt.

Seitenschaden - Mein Auto

Kotflügelschaden und Stoßstange - Unfallgegner

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:

Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.

Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.

Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.

Ach Du Kacke, wahrscheinlich ist Deine Frau auch noch die Unfallpartnerin des TE ?

Das erklärt dann deine (unsinnige) Aussage.

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Themenstarteram 22. September 2019 um 15:24

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 22. September 2019 um 17:22:08 Uhr:

Zitat:

@RaduB18 schrieb am 22. September 2019 um 17:11:47 Uhr:

 

Alles Klar,

dann mache ich das mal.

Vielen Dank für deine Hilfe :)

Gerne. Die Urteile zur Schuldfrage gegen den Abbiegenden gehen in den letzten 20 Jahren in Richtung 70-80% zu Lasten des Abbiegenden. Im allerschlechtesten Fall 50%, im Normalfall etwa 30% für dich. Mehr würde ich mir keinesfalls aufschwatzen lassen.

Das klingt nach etwas mit dem ich mich zufrieden geben kann, wenn mehr als 50% raus springt. Mir war das Auto echt am Herzen und möchte es gerne wieder auf Vordermann bringen :)

Zitat:

@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:

Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.

....

??? Seit wann?

Bei solchen Blechschaeden freuen sich mitunter beide Versicherungen und stufen die Versicherungsnehmer hoeher ein...

100 : 0 gibt's da eh kaum.

Ciao

Ratoncita

TE, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache:

STOP. Nimm keinerlei Kontakt zur Gegnerin oder zu deren Versicherung auf. Fülle kein Formular aus. Schildere keinen Unfallhergang. Akzeptiere auch keinen Gutachter, den dir die Gegenseite jetzt vielleicht vorsetzen will.

Gerade in einem solchen Fall mit unklarer Schuld läufst du Gefahr, teure Fehler zu machen!

Suche schnellstmöglich - z. B. im Netz - einen auf Verkehrsrecht (wichtig!) spezialisierten Rechtsanwalt. Ruf dort gleich morgen an und bitte nach kurzer Schilderung der Sachlage um einen Termin für ein kostenloses Vorgespräch. Seriöse Rechtsanwälte bieten das an; wenn nicht, geh zum nächsten.

In diesem Vorgespräch schilderst du, was passiert ist, und bittest den RA um eine Aussage, ob und was er für dich tun kann und welches Kostenrisiko entsteht. Danach kannst du über ein Mandat entscheiden.

Alle weiteren Abläufe wird dir dann der RA erklären bzw. die Maßnahmen in deinem Namen anschieben.

Zitat:

@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:

Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.

Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.

Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.

Ach Du Kacke, wahrscheinlich ist Deine Frau auch noch die Unfallpartnerin des TE ?

Das erklärt dann deine (unsinnige) Aussage.

Themenstarteram 22. September 2019 um 16:22

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 22. September 2019 um 17:52:33 Uhr:

TE, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache:

STOP. Nimm keinerlei Kontakt zur Gegnerin oder zu deren Versicherung auf. Fülle kein Formular aus. Schildere keinen Unfallhergang. Akzeptiere auch keinen Gutachter, den dir die Gegenseite jetzt vielleicht vorsetzen will.

Gerade in einem solchen Fall mit unklarer Schuld läufst du Gefahr, teure Fehler zu machen!

Suche schnellstmöglich - z. B. im Netz - einen auf Verkehrsrecht (wichtig!) spezialisierten Rechtsanwalt. Ruf dort gleich morgen an und bitte nach kurzer Schilderung der Sachlage um einen Termin für ein kostenloses Vorgespräch. Seriöse Rechtsanwälte bieten das an; wenn nicht, geh zum nächsten.

In diesem Vorgespräch schilderst du, was passiert ist, und bittest den RA um eine Aussage, ob und was er für dich tun kann und welches Kostenrisiko entsteht. Danach kannst du über ein Mandat entscheiden.

Alle weiteren Abläufe wird dir dann der RA erklären bzw. die Maßnahmen in deinem Namen anschieben.

Also wenn es 70/30 oder 80/20 für mich endet bin ich zufrieden, der Weg über den Anwalt dauert und ist mühselig, aber ne Überlegung wert.

Der Weg über den Anwalt erspart dir einigen eigenen Zeit- und Energieeinsatz.

Außerdem kann er gerade in so einer Situation (wo du ja offensichtlich nicht nur die reine Rechtslage sondern vor allem auch die relevante praktische Rechtsprechung nicht wirklich kennst) schnell einen vierstelligen Unterschied in der Entschädigungssumme machen, die du bekommst.

BTW: Ist dein Auto Vollkasko-versichert?

Themenstarteram 22. September 2019 um 16:56

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. September 2019 um 18:54:17 Uhr:

Der Weg über den Anwalt erspart dir einigen eigenen Zeit- und Energieeinsatz.

Außerdem kann er gerade in so einer Situation (wo du ja offensichtlich nicht nur die reine Rechtslage sondern vor allem auch die relevante praktische Rechtsprechung nicht wirklich kennst) schnell einen vierstelligen Unterschied in der Entschädigungssumme machen, die du bekommst.

BTW: Ist dein Auto Vollkasko-versichert?

Ne Haftplficht :/

Zitat:

@RaduB18 schrieb am 22. September 2019 um 17:00:46 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. September 2019 um 16:55:30 Uhr:

Du musst mit einer Haftungsquote von 0% bis 1/3 rechnen. Ohne Anwalt solltest Du keine Angaben machen.

Meinst du damit das ihre Versicherung mir mein Schaden gar nichts auszahlt, oder nur bis zu 1/3?

Nein. Du haftest am Gesamtschaden mit zwischen 0% und einem Drittel. Die Aussichten, deinen Schaden komplett ersetzt zu bekommen sind durchaus nicht schlecht. Die gegnerische Versicherung wird das freiwillig aber nicht rausrücken.

Nimm dir einen Anwalt. Dir muss klar sein, dass hier 3 verschiedene Dinge zu koordinieren sind. Das Erste ist die Verkehrsordnugnswidrigkeit, die man Dir vorwirft. Da sollte sauber dagegen geschossen werden. Das Zweite ist die Abwehr der Forderungen der Unfallgegnerin. Dafür ist formell deine HP - Versicherung zuständig. Das Dritte ist die Regulierung deines Schadens. In allen drei Bereichen sollte gleichaufend agiert werden und das wirst Du nicht selbst geregelt bekommen.

Für Dich gehts schlimmstenfalls darum, für alles allein zu haften, auf dem eigenen Schaden sitzen zu bleiben und Bußgeld + Punkt(e) aufgebrummt zu kommen. Realistisch gesehen ist es aber erreichbar, dass deine HP Versicherung nichts oder nur 1/3 des Schadens der Gegnerin tragen muss, Du deinen Schaden ganz oder zumindest zu 2/3 ersetzt bekommst und kein Bußgeld + Punkt(e) anstehen.

Eine Rechtsschutzversicherung wäre hier sehr hilfreich. Alleine kannst Du das eigentlich nur ziemlich in den Sand setzen.

Eventuell kann es sich bei 80/20 für dich lohnen den gegnerischen Schaden selbst zu zahlen - kommt auf diene SF klasse an....

Anwalt nehmen - jepp!

(du zahlst nach deinem Verschulden!)- soweit ich weiß !

Wenn ich das richtig verstanden habe, stand die Unfallverursacherin, woraufhin der TE den Überholvorgang einleitete, Daraufhin fuhr die UV ohne schauen los, und ihm in die Seite.

Ich sehe da 100% Schuld bei der Gegnerin, egal was vorher gelaufen ist.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 22. September 2019 um 19:50:31 Uhr:

Wenn ich das richtig verstanden habe, stand die Unfallverursacherin, woraufhin der TE den Überholvorgang einleitete, Daraufhin fuhr die UV ohne schauen los, und ihm in die Seite.

Ich sehe da 100% Schuld bei der Gegnerin, egal was vorher gelaufen ist.

jetzt brauchst du nur noch 5 Zeugen die genau das selbe sagen:

Stand und bog links ab ohne zu blinken!

DANN hast du recht - bis dahin- eher Kritisch!

wer sollte an einer Schuldlosigkeit des TE Interesse haben? (also außer der TE!)

Zitat:

@RaduB18 schrieb am 22. September 2019 um 18:22:56 Uhr:

Also wenn es 70/30 oder 80/20 für mich endet bin ich zufrieden, der Weg über den Anwalt dauert und ist mühselig, aber ne Überlegung wert.

Das Problem ist, das der Anwalt abhängig vom Streitwert bezahlt wird. Wenn nun die Versicherung schon zu einer Zahlung bereit ist, aber weniger als du dir vorstellst, ist der Streitwert geringer und somit auch die Einnahmen des Anwalts. Somit hat so ein Mandat bei einem Anwalt dann nicht mehr höchste Priorität.

Auch geht es nicht nur um die Quotelung, sondern die gegnerische Versicherung wird auch bei anderen Dingen versuchen, so wenig wie möglich zu zahlen. So werden z.B. die Stundensätze einer sehr günstigen Werkstatt für die Reparaturkostenkalkulation herangezogen. Auch gibt es noch andere Fallen.

Also solltest du dich jetzt entscheiden, ob du dir einen Anwalt nimmst oder nicht. Wenn Anwalt, dann sollte aber alles über den Anwalt laufen. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, ist es allerdings bei einem Fahrzeug, dass schon älter ist und nicht mehr so viel wert ist, tatsächlich zu überlegen, ob du auf einen Anwalt verzichtest, denn der kostet dich ja auch Geld. Nur, wenn die Quotelung zu 100% zu deinen Gunsten ausfällt, übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten des Anwalts.

 

Gruß

Uwe

Nein, wenn das korrekt läuft, dann sind die schadensbedingten Anwaltskosten vollständig von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Wäre auf jeden Fall mit ner Dashcam weniger gewese, als jetzt...

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