Unfall - gegnerische Versicherung kürzt Zahlung
Hallo,
ich habe ein Problem und bräuchte euren Rat.
Voletzte Woche hatte ich einen unverschuldeten Unfall - Totalschaden
Daraufhin habe ich ein Gutachten (unabhängiger Gutachter) machen lassen.
13.000€ Reparaturkosten
8.900€ Wiederbeschaffungswert
1450€ Restwert
Nach dem ich das Gutachten bekommen habe, habe ich das Auto verkauft. An den höchstbietenden im Gutachten.
Die Versicherung allerdings zahlt mir nur 6000€ aus und meint das sie einen höhreren Aufkäufer gefunden haben.
Nachdem ich anrief und erklärt habe, dass ich das Auto bereits verkaufen konnte. Kam immer nur etwas wie: "Wir haben das Recht das Gutachten zu prüfen und Sie müssen uns vor dem Verkauf genug Zeit dafür lassen."
Das stimmt doch nicht?! Wie würdet ihr weiter vorgehen? Kann man da nur etwas mit dem Anwalt erreichen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Ziemlicher Schwachsinn was hier so kommt!
BGH VI ZR 316/09 gibt dem TE eindeutig Recht.
Er hat das Fahrzeug rechtzeitig verkauft und somit Anspruch auf das Restwertangebot vom regionalen Markt.
Falsch hätte er nur gehandelt, wenn er das Auto erst dann am regionalen Markt verkauft hätte, wenn das für ihn schlechtere Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung bereits vorgelegen hätte!
92 Antworten
Also ich hatte vor reichlich 10 Jahren diese Story auch durch.
Wirtschaftlicher Totalschaden, Relationen zu Reparaturkosten und Wiederbeschaffung ähnlich, nur mein Restwert war höher.
Da ich das Auto beruflich fast täglich brauche, war mir an der raschen Abwicklung auch gelegen.
Die gegenerische Versicherung zickte genau an der gleichen Stelle, sie hätte da doch ein günstigeres Angebot gehabt und ich hätte doch noch gar nicht verkaufen dürfen.
Der erste Weg war dann ein vom Club empfohlener Fachanwalt, der richtig Spaß an der Sache hatte.
Da gab es dann noch viel mehr von der Versicherung zu holen als sie selbst gedacht hatten (inkl. der Anwaltskosten).
Also ohne Anwalt mache ich solche Sachen ganz bestimmt nicht mehr.
Das kann ich nur empfehlen.
Und noch einmal kurz etwas zum Thema Restwert:
Der Bundesgerichtshof hat sich als letzte Instanz schon etwas dabei gedacht, bevor er sein(e) Urteil(e) zu diesem Thema gesprochen hat.
Dem Versicherer ist es nämlich völlig egal was hinterher mit dem Auto passiert und ob der Geschädigte im Nachgang Probleme bei der Veräußerung seiner "Reste" hat.
Was soll denn der Geschädigte machen, wenn bei der Abholung des Fahrzeuges vom Aufkäufer massiv der Preis gedrückt wird, weil er einen Schokoladenfleck auf der hinteren Sitzbank und einen Steinschlag unten rechts auf Windschutzscheibe enteckt hat, welchen er auf den Fotos nicht gesehen hat?
Das ist nämlich genau die Strategie, welche hinter den teilweise exorbitant hohen Restwertgeboten in den überregionalen Restwertbörsen steckt.
Bei einem regional ermittelten Restwert bleibt dem Geschädigten dieses Trauerspiel erspart. In der Regel kennt der Sachverständige seine regionalen Bieter und dessen Seriösität (oder halt auch deren nicht seriösen Gechäftgebaren.....😁)
Auch so etwas gehört zu eine seriösen Restwertermitlung, wird nur leider oft vergessen.
Und bevor hier wieder aufgeschrien wird, dass dies alles das Geld der Solidargemeischaft kostet:
Es ist absolut legitim, dass mit Reswerten Geld verdient wird, jeder Kaufmann verkauft sein Ware nicht zum Einkaufspreis.
Aus diesen (verkürzt dargestellten) vorstehend genannten Gründen ist es weder verwerflich, unmoralisch, noch macht man sich strafbar, wenn man sich auf den vom Sachverständigen ermittelten und im Gutachten ausgewiesen Restwert verlässt und das Fahrzeug für diesen dann auch veräußert.
Waren die Restwertangebote nicht eh verbindlich?
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Somit habe ich jetzt insgesamt knapp 6.300€ von der Versicherung erhalten. Allerdings müssen insgesamt 7.500€ gezahlt werden.
Ich habe festgestellt das alles netto abgerechnet wurden. Es fehlen also noch die 19% MwSt. Die bekomme ich doch bei nachweis (kauf eines neuen autos) zurück richtig?
MfG
Sagt das Gutachten ernsthaft, dass der Wiederbeschaffungswert 6.300,- € + 19% MwSt beträgt? Nur dann wären die bisherigen Zahlungen i.O.. 7.500,-€ inkl. MwSt wäre übrigens etwas anderes. Da müsste Dein Anwalt ggf. erst dem Gutachter und dann der Versicherung auf den Schlips treten. Die MwSt. gibt es nur und soweit sie von Dir auch verauslagt wurde. Im Detail ist das nicht ganz einfach.
Ich habe morgen einen Termin mit meinem Anwalt und lasse mir das mal aufklären.
In der Abrechnung steht:
"Die Mehrwertsteuer bleibt unberücksichtigt, weil die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht und somit kein Schaden entsteht "
Zitat:
@Scorpion115 schrieb am 8. Mai 2016 um 21:19:58 Uhr:
Ich habe morgen einen Termin mit meinem Anwalt und lasse mir das mal aufklären.In der Abrechnung steht:
"Die Mehrwertsteuer bleibt unberücksichtigt, weil die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht und somit kein Schaden entsteht "
Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst Du Dir die in Abzug gebrachte Mehrwertsteuer als Vorsteuer von Deiner zu entrichtenden Mehrwertsteuer in Abzug bringen.
Natürlich nur, wenn Du selbstständig bist.
Schau mal hier, dort wird es ganz gut erklärt.
Im Wiederbeschaffungswert steckt aber - weil insoweit nur ein gebrauchtes Fahrzeug in Frage kommt - in aller Regel nur die Differenzmehrwertsteuer drin (meist 2 - 3 % des Wiederbeschaffungswertes). Da müsste der Nettowert im Gutachten höher sein, bzw. müsste dort ein Betrag bzw. Prozentsatz der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Differenzmehrwertsteuer angegeben sein. Es müsste also für den TE noch deutlich was drin sein.
Danke nochmal für eure Hilfe.
Ich hab hier was gefunden bzgl. MwSt satz.
Zitat:
@Scorpion115 schrieb am 8. Mai 2016 um 22:21:00 Uhr:
Ich hab hier was gefunden bzgl. MwSt satz.
Darum geht es hier aber nicht.
Die Frage von Dellenzähler ergänze ich mal: wie wurde das Fahrzeug angeschafft (MwSt ausgewiesen?)? Wurde beim Verkauf jetzt MwSt ausgewiesen? Was steht zur MwSt des Wiederbeschaffungswertes im Gutachten? Wird ein Ersatzfahrzeug beschafft und wie wird das ggf. steuerlich behandelt?
Zitat:
@lemonshark
Die Frage von Dellenzähler ergänze ich mal: wie wurde das Fahrzeug angeschafft (MwSt ausgewiesen?)? Wurde beim Verkauf jetzt MwSt ausgewiesen? Was steht zur MwSt des Wiederbeschaffungswertes im Gutachten? Wird ein Ersatzfahrzeug beschafft und wie wird das ggf. steuerlich behandelt?
Du bringst es auf den Punkt. Es geht hier in erster Linie um das Fahrzeug. Und wenn bei diesem die Steuer nicht ausweisbar ist, spielt die Vorsteuerabzug keine Rolle.
Ich bin nicht Vorsteuerpflichtig.
Ich habe jetzt mit dem Anwalt gesprochen:
Die Versicherung darf mir nicht 19% MwSt. bei der Schadensregulierung abziehen. Sondern nur den 2,4% Differenzsteursatz wie im Gutachten angegeben. Diese 2,4% kriege ich dan nach nachweis des gekauften Ersatzfahrzeugs erstattet.
Ich habe deshalb jetzt nocheinmal die Versicherung angerufen. Der Fehler mit den 19% kam wohl durch eine Sachbearbeiterin zustande (sie dachte wohl ich wäre Vorsteuerpflichtig). Ich soll jetzt noch die Rechnung meines neugekauften Fahrzeugs zusenden und die Quittung zur Anmeldung.
lt. Aussage der Versicherung machen Sie dan eine Korrektur (wg. des Fehlers der Sachbearbeiterin) und eine Nachzahlung der 2,4% + Umkostenpauschale von 20€ und die Anmeldekosten werden ebenfalls erstattet.
MfG