Unfall Gegner lügt!
Guten Tag liebe Community
Vor einiger Zeit fuhr ich eine dreispurige Straße entlang, auf dem Weg ins Schwimmbad. Auf dieser Straße gibt es logischerweise auch drei Richtungen zum Weiterfahren, nämlich links, rechts und geradeaus. Ich entschied mich für die rechte Spur und wartete, dass die Ampel auf grün schaltete und ich meine (nicht spannende) Fahrt fortsetzen konnte. Ich stand also an besagter Ampel, als links von mir ein Auto vorfuhr, dass ebenfalls an der Ampel anhielt. Nun muss man auf der Spur meines Fahrzeugnachbarn, nachdem die Ampel grün wird kurz gerade aus fahren und dann etwas nach rechts, damit man die Fahrt fortsetzen kann (Zum besseren Verständnis, bitte Bild im Anhang betrachten). Die Ampel schaltet also (auf allen drei Spuren gleichzeitig) auf Grün und mein Nachbar mit seinem 1er Bmw und ich mit meinem Golf 2 fahren gleichzeitig los. Jedoch scheint es der Fahrer zu meiner Rechten sehr eilig zu haben und tritt das Gaspedal beim Start voll durch, während ich wie immer sehr gediegen, nichtsahnend losfahre. Anstatt jedoch normal geradeaus zu fahren, fährt er nach rechts und schneidet mich volle Pulle. Ich, natürlich unter leichtem Schock, suche sofort nach meinem Fehler, finde jedoch keinen und mir wird klar, dass er der Schuldige war. Da ich noch Fahranfänger bin, habe ich es leider versäumt auf der Stelle stehen zu bleiben, damit man es später perfekt nachweisen kann und bin an den Rand gefahren um die Fahrbahn nicht zu blockieren. Nachdem die Polizei dann kam, bekam der andere Fahrer die Schuld zugewiesen und ich dachte natürlich, die Sache ist gegessen. Falsch gedacht. Ich höre 2 Monate von keinem Schwein etwas, bis ich gesagt bekomme, der andere Fahrer hätte jetzt ausgesagt Ich sei auf die andere Spur gefahren, was völliger Blödsinn ist, da ich auch absolut keinen Grund dazu hatte. Mein Golf ist an die 30 Jahre alt und der Schaden bei mir beläuft sich auf 400 Euro ca., jedoch fällt der Schaden beim anderen Fahrer um das ca 15 fache aus. Nun steht Aussage gegen Aussage und ich muss wahrscheinlich die Hälfte seines Schadens bezahlen, was ich absolut unverständlich und unlogisch finde. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit. Zeugen gab es bei dem Unfall leider auch keine..
Könnt ihr mir hier irgendwie helfen?
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CaptainTed
Könnt ihr mir hier irgendwie helfen?
deine kfz versicherung ist doch hoffentlich bereits informiert?
hast du eine rechtsschutzversicherung - bzw. liegt die sache beim anwalt?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
deine kfz versicherung ist doch hoffentlich bereits informiert?Zitat:
Original geschrieben von CaptainTed
Könnt ihr mir hier irgendwie helfen?hast du eine rechtsschutzversicherung - bzw. liegt die sache beim anwalt?
Ja ist bei der Versicherung. Die Bußgeldbehörde hat das Verfahren bereits eingestellt, da jetzt Aussage gegen Aussage stehe, meinte der Anwalt. Er könne auch nicht mehr machen, ich solle jetzt warten was die Versciherung sagt. Habe kein Vollkasko. Aber der Anwalt meinte auch, dass es wahrscheinlich 50/50 mit dem Schaden wird..
Die Polizei macht KEINE Schuldzuweisung, das ist leider immer ein irreglaube.
Wird dann 50/50 entschieden, und du wirst hochgestuft nächstes Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Die Polizei macht KEINE Schuldzuweisung, das ist leider immer ein irreglaube.
Wird dann 50/50 entschieden, und du wirst hochgestuft nächstes Jahr.
Hallo,
die Polizei ist zwar kein Richter, sehr wohl nimmt sie aber eine Ersteinschätzung der Schuld vor, indem sie am Unfallort eine Unfallmitteilung ausfertigt und den Schuldigen an die erste Stelle setzt.
Wenn die Polizei keine Einschätzung der Schuld des an erster Stelle genannten vornehmen will, dann findet sich ein entsprechender Kommentar in der Unfallmitteilung.
Liebe Grüße
Herbert
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Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Die Polizei macht KEINE Schuldzuweisung, das ist leider immer ein irreglaube.
Wird dann 50/50 entschieden, und du wirst hochgestuft nächstes Jahr.die Polizei ist zwar kein Richter, sehr wohl nimmt sie aber eine Ersteinschätzung der Schuld vor, indem sie am Unfallort eine Unfallmitteilung ausfertigt und den Schuldigen an die erste Stelle setzt.
Wenn die Polizei keine Einschätzung der Schuld des an erster Stelle genannten vornehmen will, dann findet sich ein entsprechender Kommentar in der Unfallmitteilung.
Liebe Grüße
Herbert
Wenn der Schuldige sein Bußgeld bezahlt, kann er sich eigentlich gar nicht mehr herausreden, oder?
Ich überlege ernsthaft, mir eine Dashcam zu kaufen. Die Aufnahmen dieser Cameras werden inzwischen häufiger vor Gericht zugelassen. Die Dinger kosten nicht die Welt, bei diesem Unfall (und ganz vielen anderen) hätte so ein Gerät geholfen.
Ich liebäugele mit der "Rollei Car DVR- 110 Car Black Box", die ist vollautomatisch mit GPS und kostet 140 €. Es gibt schon einfache Geräte ab 30 - 40 €.
Edit - Captain Ted:
Zitat:
Die Bußgeldbehörde hat das Verfahren bereits eingestellt, da jetzt Aussage gegen Aussage stehe, meinte der Anwalt.
Hallo Ted,
ziemlich konfus, was Du da schreibst.
Ich nehme mal an, daß Du auf dem Foto von unten kamst und nach recht wolltest, dich also in die Rechtsabbiegespur eingeordnet hast, während der Unfallgegener geradeaus wollte und daher die dafür bestimmte mittlere Spur nahm. Was ich nicht verstehe ist, wieso im Kreuzungsbereich keine Hilfmarkierungen vorhanden sind, so wie diese für Linksabbieger erkennbar sind.
Ein gravierender Fehler war natürlich, daß du nach dem Zusammenstoß nicht sofort stehen geblieben bist, was erst die Möglichkeit eröffnete, daß der Unfallgegner eine andere Version auftischt.
Zeugen wären hilfreich, vermutlich hast du aber keine.
Etwas merkwürdig ist deine Aussage, daß du gemächlich angefahren bist, während der Unfallgegner rasant angefahren ist. Dann hätte es eigentlich nicht zu einem Zusammenstoß kommen sollen, es sei denn, der hätte sofort stark nach rechts gelenkt, wozu er eigentlich keine Veranlassung hatte.
Hilfreich könnten die Aussagen der Polizisten sein, sofern der Unfallgegener nicht bereits bei der Unfallaufnahme deine Version bestritten hat.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von CaptainTed
Wenn der Schuldige sein Bußgeld bezahlt, kann er sich eigentlich gar nicht mehr herausreden, oder?Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,
die Polizei ist zwar kein Richter, sehr wohl nimmt sie aber eine Ersteinschätzung der Schuld vor, indem sie am Unfallort eine Unfallmitteilung ausfertigt und den Schuldigen an die erste Stelle setzt.
Wenn die Polizei keine Einschätzung der Schuld des an erster Stelle genannten vornehmen will, dann findet sich ein entsprechender Kommentar in der Unfallmitteilung.
Liebe Grüße
Herbert
Strafrechtlich nicht. Zivilrecht ist eine ganz andere Baustelle.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainTed
...
Wenn der Schuldige sein Bußgeld bezahlt, kann er sich eigentlich gar nicht mehr herausreden, oder?
Welches Bußgeld 😕
Die Polizei muss doch als Zeuge vor Gericht herhalten, oder?
Was ist, wenn der Polizist bezeugt, dass am Unfallort die Aussage vom Gegener gemacht wurde, dass er den Fehler gemacht hat? Bzw. wohin er gefahren ist?
Würde den doch einfach vor Gericht zerren und die Polizei als Zeuge aussagen lassen.
Zumindest könnte es sich lohnen, den/die Polizeibeamten noch mal anzusprechen, ob sie sich überhaupt erinnern - ist ja schon etwas her...
Danach kann man immer noch den (recht teuren) formaljuristischen Weg einschlagen.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainTed
Wenn der Schuldige sein Bußgeld bezahlt, kann er sich eigentlich gar nicht mehr herausreden, oder?
polizeiliche schuld und
(mit)schuld im sinne der versicherung sind zwei paar schuh!
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo Ted,ziemlich konfus, was Du da schreibst.
Ich nehme mal an, daß Du auf dem Foto von unten kamst und nach recht wolltest, dich also in die Rechtsabbiegespur eingeordnet hast, während der Unfallgegener geradeaus wollte und daher die dafür bestimmte mittlere Spur nahm. Was ich nicht verstehe ist, wieso im Kreuzungsbereich keine Hilfmarkierungen vorhanden sind, so wie diese für Linksabbieger erkennbar sind.
Ein gravierender Fehler war natürlich, daß du nach dem Zusammenstoß nicht sofort stehen geblieben bist, was erst die Möglichkeit eröffnete, daß der Unfallgegner eine andere Version auftischt.
Zeugen wären hilfreich, vermutlich hast du aber keine.
Etwas merkwürdig ist deine Aussage, daß du gemächlich angefahren bist, während der Unfallgegner rasant angefahren ist. Dann hätte es eigentlich nicht zu einem Zusammenstoß kommen sollen, es sei denn, der hätte sofort stark nach rechts gelenkt, wozu er eigentlich keine Veranlassung hatte.
Hilfreich könnten die Aussagen der Polizisten sein, sofern der Unfallgegener nicht bereits bei der Unfallaufnahme deine Version bestritten hat.Liebe Grüße
Herbert
Genau das war ja das komische. Wie du hoffentlich erkennst muss man auf der mittleren Spur (normalerweise) erst geradeaus und dann etwas nach rechts um weiterfahren zu können. Meine Vermutungen sind, dass er entweder einfach direkt nach rechts fahren wollte um somit weiter vorne nicht mehr die schlange fahren muss, weil er dachte, dass er schneller ist als ich und es so zu keiner Kollision kommt oder aber fälschlicherweise dachte die mittlere Spur sei die Spur nach rechts.
Nein Zeugen habe ich leider keine.
bestritten hat er vor Ort nicht, jedoch einen Monat später zu seinem Anwalt gesagt, ich wäre nach links gefahren (...).
nun meine Frage: Kann es für mich irgendwie hilfreich sein zu sagen, dass mit Hilemakierungen für die Mittelspur, der Unfall vielleicht nicht zustande gekommen wäre?
Danke
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Die Polizei muss doch als Zeuge vor Gericht herhalten, oder?Was ist, wenn der Polizist bezeugt, dass am Unfallort die Aussage vom Gegener gemacht wurde, dass er den Fehler gemacht hat? Bzw. wohin er gefahren ist?
Würde den doch einfach vor Gericht zerren und die Polizei als Zeuge aussagen lassen.
Vor Ort hat der Gegner sich enthalten, jedoch sagte mir die Polizei, vorerst wäre er als Schuldiger notiert..