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Unfall: Gegengutachten wg. vermuteten Vorschäden

Hallo liebe Motor-Talk Gemeinde,

 

Nach dem Stossen an mein Parkendes Fahrzeug, hat die Gegenversicherung nun eine Gegebüberstellung veranlasst. Dabei ist einer von mehreren Schäden nicht plausibel nachvollziehbar:

 

Lackschaden über der Einbeulung. (Siehe meine Markierungen)

 

dieser Lackschaden war meines Erachtens vor dem Unfall noch nicht vorhanden was ich jedoch nicht beweisen kann.

Die heutige Gegenüberstellung hat mich als Laien davon überzeugt dass o.g. Schaden nicht unbedingt von diesem Unfall herrühren muss. (Dem voherigen Fahrzeughalter ist dieser Vorschaden auch nicht bekannt).

 

Der Sachverständige der Gegenversicherung will nun das vom Tüv erstellte Gutachten komplett Gegenprüfen.

 

Nun meine Fragen:

 

1. Kann ich auf das bereits erstellte Gutachten mit nachträglicher Herausrechnung des nicht zu beweisenden Schadens bestehen?

2. Wie muss der Schaden dann herausgerechnet werden?

Beste Antwort im Thema

zunächst einmal handelt es sich hier nicht um einen Vorschaden sondern um einen Altschaden.

Vorschäden sind instand gesetzte Schäden, Altschäden sind unreparierte Schäden.

Hier liegt auch nicht nur ein "Lackschaden" vor. Im Altschadenbereich sind eindeutig Verformungen zu erkennen, welche auch Instandsetzngsarbeiten erforderlich machen.

Aufgrund des neuerlich eingetretenden Schaden spricht man von einer Überlagerung des Altschaden duch einen Neuschaden.

Aufgrund des Altschaden hätte die Tür noch instand gesetzt werden können, aufgrund des Neuschaden ist Sie nun (vermute ich mal) zu erneuern.

Da hierdurch der Altschaden zwangsläufig mit beseitigt wird, tritt eine Wertverbesserung ein.

Den zu Folge sind hier Abzüge für diese Wertverbesserung zu berücksichtigen. Der Abzug ist in runden Beträgen anzugeben, ich würde hier aufgrund des Vorschaden von einem Betrag in Höhe von 150 Euro ausgehen.

Eines Ausweisung der Wertverbesserung auf Basis prozentualer Abzüge entspricht nicht den Grundsätzen des BGB (Bereicherungsverbot). Oft liegt eine Verwechselung mit Abzügen "neu für alt" vor, die Prozentual ausgewiesen werden und rein Vertragsrechtlichen Grundlagen der AKB unterliegen. 

Abschließend darf noch angemerkt werden, dass es nicht nachvollziebar ist, dass du olli_78 diesen Altschaden vorher nicht bemerkt haben willst. Der ist sowas von offensichtlich, den kann man gar nicht übersehen.

Sicherlich ist hier auch der Grund für die Gegenüberstellung zu suchen, da der Unfallgegner das bei seiner Versicheurng angegeben hat, weil er ihn nicht übersehen hat.........🙄

Gruß

Delle  

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Es sind Sommerferien 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gegengutachter



Das heisst, dass viele Geschädigte, die fiktiv (nach Gutachten) abrechnen, überhaupt nicht
mitbekommen, dass die Reparaturkalkulation im Gutachten, das sie in Auftrag gegeben haben, bewusst zu niedrig ausgefallen ist.

Mfg
Gegengutachter

Willst Du uns auf den Arm nehmen???

Wenn Du Sachverständiger für das KFZ-Gewerbe bist, bin ich Weinkönigin von Traben-Trabach.

🙄

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Es sind Sommerferien 😁

Ahhhh stimmt!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Gegengutachter
Du bist als Geschädigter beweispflichtig !!!
 
Der Gegengutachter führt erst einmal die Beweissicherung an und rechnet dann den Schaden heraus.
Das heisst, dass er diesen Schaden nicht in seine Kalkulation aufnimmt..
 
Kommt es zu einem Gerichtstermin in einem Zivilverfahren wird in der Regel ein
Gerichtgutachter mit einem "Obergutachten" beauftragt.
Dieses Gutachten schlägt sich meistens im Urteil nieder.
 
 
Sei vorsichtig, dass gegen Dich kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Versicherungsbetruges (?) angestrengt wird.
 
Da sind schon einige Geschädigte bei Kfz-Haftpflichtschäden ins Fettnäpfchen getreten.
 
Ich übe diesen Beruf seit 1987 aus und erstatte nur Gegengutachten für Privatpersonen und Gerichte,
wobei Haftsachen vorrangig bearbeitet werden müssen.
 
Oftmakls ist es ja auch so, dass der Gutachter, den ein Geschädigter beauftragt, ein "Angstgutachten"
erstattet, damit es überhaupt bei der Versicherung durchgeht.
 
Das heisst, dass viele Geschädigte, die fiktiv (nach Gutachten) abrechnen, überhaupt nicht
mitbekommen, dass die Reparaturkalkulation im Gutachten, das sie in Auftrag gegeben haben, bewusst zu niedrig ausgefallen ist.
 
Mfg
Gegengutachter

Boah..........

Was haben den "Haftsachen" mit dem Zivilprozess zu tun ? 

Sag mal, was schreibst du hier eigentlich für einen Unfug bitte?

Du schreibst "Gegengutachten" für Gerichte soso........🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Wenn Du Sachverständiger für das KFZ-Gewerbe bist, bin ich Weinkönigin von Traben-Trabach.
🙄

Hallo Davina.....😮

Gröööhl, ich find`s geil .....😁

Gruß

Delle

Davina I sieht aber gar nicht mal so schlecht aus 😉

Zitat:

Original geschrieben von Gegengutachter



Oftmakls ist es ja auch so, dass der Gutachter, den ein Geschädigter beauftragt, ein "Angstgutachten"
erstattet, damit es überhaupt bei der Versicherung durchgeht.

Das heisst, dass viele Geschädigte, die fiktiv (nach Gutachten) abrechnen, überhaupt nicht
mitbekommen, dass die Reparaturkalkulation im Gutachten, das sie in Auftrag gegeben haben, bewusst zu niedrig ausgefallen ist.

Mfg
Gegengutachter

HÄ!?

Meiner Meinung nach ist das Betrug.

Lernt man so etwas bei der Versicherung!?

Es kann ja nicht sein das ich bewusst beschädigte Bauteile bei der fiktiven Abrechnung ignoriere und somit den Geschädigten um seinen Anspruch gegenüber der Versicherung prelle.

Natürlich gibt es Situationen wo man Bauchweh hat und sich sämtliche Gedanken bilden.

Nur ich sage mir wenn ich sauber arbeite und den vorhandenen Schaden bildhaft gut festhalte ist das die halbe Miete.

Und man hat immer noch dann die Möglichkeit sich an einem Kollegen zu wenden wenn man sich eine zweite Meinung einholen will.

Gleich gibt`s hier eine kostenlose Schulung für KFZ- Sachverständige von Onkel Delle.....😁

Ihr müsst nur die Fragen etwas präziser formulieren.....🙂

Das Gemassel vom Gegengutachter hier, hab ich nämlich noch nicht so ganz verstanden....🙄

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Und man hat immer noch dann die Möglichkeit sich an einem Kollegen zu wenden wenn man sich eine zweite Meinung einholen will.

Jo, das ist eine feine Sache. Aber frag bitte nicht unseren gelangweilten Schüler und möchtegern SV Gegengutachter.

😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Gleich gibt`s hier eine kostenlose Schulung für KFZ- Sachverständige von Onkel Delle.....😁

Ihr müsst nur die Fragen etwas präziser formulieren.....🙂

Das Gemassel vom Gegengutachter hier, hab ich nämlich noch nicht so ganz verstanden....🙄

Gruß

Delle

Jetzt enttäuschst du aber alle MT´ler.

Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige erstellt ein "Angstgutachten" und vor lauter Schreck, dass es so niedrig ausgefallen ist, zahlt die Versicherung sofort und lacht sich scheckig, dass es auch blöde Berufskollegen von dir gibt 😎

Ach so ist das.......🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Jo, das ist eine feine Sache. Aber frag bitte nicht unseren gelangweilten Schüler und möchtegern SV Gegengutachter.
 
😁😁

nu sei mal nicht so streng zu ihm.......🙁

Eigentlich wollte er sicherlich schreiben, er ist das Gegenteil von einem Gutachter, aber dafür hat der Platz im Avatar nicht gereicht und er musste abkürzen...😁

bitte löschen!

Irgendwie verlieren wir gerade den Faden....🙄

@fordfuchs
Auch noch einmal für dich - es sind Sommerferien 😁

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