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Unfall: Gegengutachten wg. vermuteten Vorschäden

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 21:01

Hallo liebe Motor-Talk Gemeinde,

 

Nach dem Stossen an mein Parkendes Fahrzeug, hat die Gegenversicherung nun eine Gegebüberstellung veranlasst. Dabei ist einer von mehreren Schäden nicht plausibel nachvollziehbar:

 

Lackschaden über der Einbeulung. (Siehe meine Markierungen)

 

dieser Lackschaden war meines Erachtens vor dem Unfall noch nicht vorhanden was ich jedoch nicht beweisen kann.

Die heutige Gegenüberstellung hat mich als Laien davon überzeugt dass o.g. Schaden nicht unbedingt von diesem Unfall herrühren muss. (Dem voherigen Fahrzeughalter ist dieser Vorschaden auch nicht bekannt).

 

Der Sachverständige der Gegenversicherung will nun das vom Tüv erstellte Gutachten komplett Gegenprüfen.

 

Nun meine Fragen:

 

1. Kann ich auf das bereits erstellte Gutachten mit nachträglicher Herausrechnung des nicht zu beweisenden Schadens bestehen?

2. Wie muss der Schaden dann herausgerechnet werden?

 

Beste Antwort im Thema

zunächst einmal handelt es sich hier nicht um einen Vorschaden sondern um einen Altschaden.

 

Vorschäden sind instand gesetzte Schäden, Altschäden sind unreparierte Schäden.

 

Hier liegt auch nicht nur ein "Lackschaden" vor. Im Altschadenbereich sind eindeutig Verformungen zu erkennen, welche auch Instandsetzngsarbeiten erforderlich machen.

 

Aufgrund des neuerlich eingetretenden Schaden spricht man von einer Überlagerung des Altschaden duch einen Neuschaden.

 

Aufgrund des Altschaden hätte die Tür noch instand gesetzt werden können, aufgrund des Neuschaden ist Sie nun (vermute ich mal) zu erneuern.

 

Da hierdurch der Altschaden zwangsläufig mit beseitigt wird, tritt eine Wertverbesserung ein.

 

Den zu Folge sind hier Abzüge für diese Wertverbesserung zu berücksichtigen. Der Abzug ist in runden Beträgen anzugeben, ich würde hier aufgrund des Vorschaden von einem Betrag in Höhe von 150 Euro ausgehen.

 

Eines Ausweisung der Wertverbesserung auf Basis prozentualer Abzüge entspricht nicht den Grundsätzen des BGB (Bereicherungsverbot). Oft liegt eine Verwechselung mit Abzügen "neu für alt" vor, die Prozentual ausgewiesen werden und rein Vertragsrechtlichen Grundlagen der AKB unterliegen. 

 

Abschließend darf noch angemerkt werden, dass es nicht nachvollziebar ist, dass du olli_78 diesen Altschaden vorher nicht bemerkt haben willst. Der ist sowas von offensichtlich, den kann man gar nicht übersehen.

 

Sicherlich ist hier auch der Grund für die Gegenüberstellung zu suchen, da der Unfallgegner das bei seiner Versicheurng angegeben hat, weil er ihn nicht übersehen hat.........:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle  

 

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Zitat:

Original geschrieben von olli_78

@ Delle

 

du scheinst dich wirklich auszukennen. bist du vom fach?

 

Dann kann der Schaden eher nicht von diesem Unfall sein. dass wollte ich wissen und brauche meinen SV wohl nicht nochmals einzuschalten, welcher im nachhinein bei der Fahrzeuggegenberstellung besser auch dabei hätte sein sollen. :-(

 

Ich hoffe jetzt nur dass die Gegenversicherung mein Gutachten nicht komplett ablehnt und ich auf dessen kosten sitzen bleibe.

 

Übrigens: Der SV der Gegenversicherung hat bei der Unfallrekonstruktion auch Fotos von meinem Fahrzeugschein und ein Foto vom Cockpit / Zählerstand gemacht.

Darf er das?

 

Kann es sein dass er Bilder in eine Internetbörse reinstellen will bzgl. besserem Restwert und die Fotos vom mir beauftragten SV nicht verwenden darf aufgrund urheberrecht?

 

gruß

mit sowas verdiene ich -unter anderem- meine Brötchen .......:D

 

Warte erst einmal das Gutachten ab, dann sehen wir weiter, evtl. wird es gar nicht

so schlimm..;)

 

Das der SV den Schein fotografiert hat, dafür gibt es folgenden Grund:

 

Faulheit.

 

Er braucht dann nicht so viel zu schreiben, bei der Aufnahme, mache ich auch immer so, wenn gerade kein Kopierer zu Hand ist..........:)

 

KM-Stand und/oder Fahrzeugidentifikationsnummer fotografieren ist auch in Ordung und dient eigentlich der Beweissicherung, dass hat keine Nachteile für dich. 

 

Über die Geschichte mit dem Restwert unterhalten wir uns hier, wenn das Gutachten vorliegt und du die (alle) Zahlen kennst.

 

Das würde jetzt hier den Rahmen sprengen.

 

Wir schreiben uns..............:D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Und........nein es ist weder "albern" noch egal, ob an einem Fahrzeug Altschäden vorliegen oder nicht.

Man hat im Schadensfall auf das Anspruch, wass man vorher besessen hat und wenn durch die Reparatur im Schadensfall ein Wertverbesserung eintritt ist das logischerweise auch zu berücksichtigen.

Das sagt einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand. 

Jain - mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich, nach einem unverschuldeten Unfall, die Möglichkeit haben möchte KOSTENFREI ein funktionstüchtiges Auto wiederzubekommen. Ich denke hier muss man zwei Dinge unterscheiden: Wenn man bei einer Reparatur die "Altschäden" einfach so lassen kann wie sie sind, sehe ich das vollkommen ein. Muss aber eh die ganze Tür lackiert oder gar getauscht werden, finde ich es unter aller Sau wenn der Geschädigte ohne Not belastet wird.

Wenn ich mir die Fotos so betrachte, würde ich auch sagen das es ein Vorschaden (Nichtrepariert) ist.

Wenn der TE aber meint, das der Schaden vorher nicht da war, gehe ICH jetzt erstmal davon aus, das dies auch so stimmt.

Aber woher kommt diese Unerklärliche Macke, Delle???

Hiefür gibt es eigentlich nur 2 Gründe.

1: Durch den Aufprall hat sich die Tür natürlich deformiert, aber auch der Benz Deformiert sich im Stossfängerbereich.

Nimmt man beider Fahrzeuge als Faktor X was den Weg der Deformation angeht, wäre (zumindestens nach den Bilder zu Urteilen) ein Anstoß durch das Rücklicht möglich.

Natürlich ist die Rückleuchte des Benz aus Plaste (ABS) passt aber der Winkel, kann so ein Rücklicht verdammt hart sein und auch Stahlblech verformen.

2: Wärend der Standzeit hat jemand die Beule verusacht, kurz bevor der Anstoß des Benzfahrers kam.

Somit ist der Schaden Augenscheinlich für den TE vom Unfall mit dem Benz.

In diesem Falle wäre die Angabe nicht als Vorsatz zu behandeln.

 

Ich würde in dem Falle des TE die Aussage so beibehalten wie sie Ursprünglich war!

Die Interaktion beim Dagegenfahren der beiden Fahrzeuge ist sicher extrem komplex, da beide ja neben der Blechverformung auch gefederte Massen sind.

Die Annahme alle Beschädigungen müssen exakt zeitgleich passieren ist deshalb sicher falsch beim ersten Kontakt wird das angefahrene Fahrzeug leicht einfedern so dass die zweite Beschädigung durch die Neigung i.d.R. etwas nach unten versetzt wird.

Das Gegenfahren gegen ein Auto - zumindest seitlich - ist nicht vergleichbar mit dem Gegenfahren gegen einen statischen Körper. Die Beschädigungen sind nunmal soweit nicht verschoben als dass das nicht denkbar wäre - da würde sicher aufgrund der Hebelgesetze ein Einfedern um wenige mm reichen um zwischen 2 nur wenige Millisekunden auseinander liegende Berührungspunkten die Karrosserie im Aussenbereich um 1 cm zu verschieben.

Dass die Beschädigungen exakt zeithleich auftraten und sich das angefahrene Auto überhaupt nicht ein wenig bewegt hätte dabi ist jedenfalls nicht sehr realistisch :D

Habt ihr schonmal darüber nachgedacht, ob diese Lackschäden nicht einfach vom dagegenschraddeln an die nun deformierte Kotflügelkante beim öffnen der Tür herrühren können?

Für mich (als diesbezüglicher Laie) siehts von den Bildern her so aus als ob Türvorderkante und Kotflügelhinterkante nun ganz einfach in Ermangelung eines Spaltmasses beim Türöffnen aneinander kratzen.

Das würde auch erklären warum dem TE diese Schäden VOR dem Unfall nie aufgefallen sind OBWOHL sie offenkundig nicht von der Berührung stammen können.

Mal eine Frage an die Experten (Delle): Mal hypothetisch angenommen das wäre so.

Wie wäre denn ein solcher Fall versicherungstechnisch zu behandeln? Der Schaden wäre ja eine Folge des Unfalls, auch wenn er nicht direkt beim Unfall entstanden wäre.

wenn das so wäre, würde es keine Abzüge geben. Der Schaden wäre vollumfänglich zu bezahlen.

 

So ist es hier aber nicht. Hier liegt im Schadenbereich ein überlagter Altschaden vor.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 22. Mai 2009 um 15:22

Hallo zusammen,

ich habe heute erst von der Versicherung gehört. Wenn es jemanden interessiert: ich habe das Schreiben mal als Bild beigefügt.

Ich vermute das ich da in irgendwelche fettnäpchen reintreten sol damit die mir garnix ausbezahlen müssen. ein anwalt hat keine lust mir zu helfen, bei einem anderen anwalt habe ich nachgefragt, hatte allerdigs bedenken wg. kosten die er mir in rechnung stellen wird.

 

 

Fettnäpfchen....

Bei der Fragestellung kannste eigentlich nichts falsch machen.

Antworte Wahrheitsgetreu, und damit ist die SAche erledigt.

Was soll  es denn da für  Fettnäpfchen geben?

 

Die Fragen sind eindeutig und können von jedem, der eine Führerscheinprüfung geschafft hat, wahrheitsgemäß beantwortet werden.

 

Mach falsche Angaben und Du sitzt im Fettnäpfchen. Ganz einfach.

 

Hafi

 

Themenstarteram 11. Juni 2009 um 10:37

Hallo liebe Gemeinde,

be mir gibt es noch immer keine neuigkeiten.

Lediglich hatte ich vor zwei Wochen einen Brief von der Versicherung bekommen indem sie mir mitteilen dass sie inzw. die von mir angegebenen Zeugen befragt hätten und diese nur "Knallzeugen" seien, d.h. sie hätten ein Kollisionsgeräusch gehört.

Mein Gutachten ist von der Versicherung auch noch nicht bezahlt, was bis zum 30.05. fällig gewesen wäre.

ich warte und informiere weiter.

Gibts was neues ? Wie ist es ausgegangen?

am 22. Juli 2010 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von olli_78

Hallo liebe Motor-Talk Gemeinde,

 

Nach dem Stossen an mein Parkendes Fahrzeug, hat die Gegenversicherung nun eine Gegebüberstellung veranlasst. Dabei ist einer von mehreren Schäden nicht plausibel nachvollziehbar:

 

Lackschaden über der Einbeulung. (Siehe meine Markierungen)

 

dieser Lackschaden war meines Erachtens vor dem Unfall noch nicht vorhanden was ich jedoch nicht beweisen kann.

Die heutige Gegenüberstellung hat mich als Laien davon überzeugt dass o.g. Schaden nicht unbedingt von diesem Unfall herrühren muss. (Dem voherigen Fahrzeughalter ist dieser Vorschaden auch nicht bekannt).

 

Der Sachverständige der Gegenversicherung will nun das vom Tüv erstellte Gutachten komplett Gegenprüfen.

 

Nun meine Fragen:

 

1. Kann ich auf das bereits erstellte Gutachten mit nachträglicher Herausrechnung des nicht zu beweisenden Schadens bestehen?

2. Wie muss der Schaden dann herausgerechnet werden?

Hallo!

Nein, Du bist als Geschädigter beweispflichtig !!!

am 22. Juli 2010 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von olli_78

Hallo liebe Motor-Talk Gemeinde,

 

Nach dem Stossen an mein Parkendes Fahrzeug, hat die Gegenversicherung nun eine Gegebüberstellung veranlasst. Dabei ist einer von mehreren Schäden nicht plausibel nachvollziehbar:

 

Lackschaden über der Einbeulung. (Siehe meine Markierungen)

 

dieser Lackschaden war meines Erachtens vor dem Unfall noch nicht vorhanden was ich jedoch nicht beweisen kann.

Die heutige Gegenüberstellung hat mich als Laien davon überzeugt dass o.g. Schaden nicht unbedingt von diesem Unfall herrühren muss. (Dem voherigen Fahrzeughalter ist dieser Vorschaden auch nicht bekannt).

 

Der Sachverständige der Gegenversicherung will nun das vom Tüv erstellte Gutachten komplett Gegenprüfen.

 

Nun meine Fragen:

 

1. Kann ich auf das bereits erstellte Gutachten mit nachträglicher Herausrechnung des nicht zu beweisenden Schadens bestehen?

2. Wie muss der Schaden dann herausgerechnet werden?

Hallo!

Nein, Du bist als Geschädigter beweispflichtig !!!

Der Gegengutachter führt die Beweissicherung an und rechnet den Schaden heraus.

Sei vorsichtig, dass gegen Dich kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Versicherungsbetruges (?) angestrengt wird

Der TE hat die Frage, ob es Neuigkeiten gibt, bereits vor einem halben Jahr nicht mehr beantwortet und der Unfall liegt über ein Jahr zurück. Was willst Du uns also jetzt genau mitteilen?

Hafi

am 22. Juli 2010 um 17:02

Du bist als Geschädigter beweispflichtig !!!

Der Gegengutachter führt erst einmal die Beweissicherung an und rechnet dann den Schaden heraus.

Das heisst, dass er diesen Schaden nicht in seine Kalkulation aufnimmt..

Kommt es zu einem Gerichtstermin in einem Zivilverfahren wird in der Regel ein

Gerichtgutachter mit einem "Obergutachten" beauftragt.

Dieses Gutachten schlägt sich meistens im Urteil nieder.

 

Sei vorsichtig, dass gegen Dich kein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Versicherungsbetruges (?) angestrengt wird.

Da sind schon einige Geschädigte bei Kfz-Haftpflichtschäden ins Fettnäpfchen getreten.

Ich übe diesen Beruf seit 1987 aus und erstatte nur Gegengutachten für Privatpersonen und Gerichte,

wobei Haftsachen vorrangig bearbeitet werden müssen.

Oftmakls ist es ja auch so, dass der Gutachter, den ein Geschädigter beauftragt, ein "Angstgutachten"

erstattet, damit es überhaupt bei der Versicherung durchgeht.

Das heisst, dass viele Geschädigte, die fiktiv (nach Gutachten) abrechnen, überhaupt nicht

mitbekommen, dass die Reparaturkalkulation im Gutachten, das sie in Auftrag gegeben haben, bewusst zu niedrig ausgefallen ist.

Mfg

Gegengutachter

 

 

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