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Unfall gebaut, wann der Versicherung melden?

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 15:50

hallo,

also gestern habe ich einen unfall gebaut, mein wagen ist etwas demoliert und seiner noch mehr. polizei ist gekommen und hat den schaden notiert. werde wohl in paar wochen von der polizei wohl ein schreiben bekommen. wann sollte ich meiner versicherung den unfall melden? habe eigentlich von der polizei und vom geschädigtem nichts bekommen...

und noch eine blöde frage von mir, bin bei der axa versichert und das:

Leistungsübersicht: mobil online

Bausteine: Deckung plus

ist eine "Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung". also das fahrzeug vom geschädigtem bezahlt meine versicherung und bei mir dann nichts?

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23 Antworten

Die Teilkasko übernimmt die Glasschäden und selbst da hast Du 150 Euro SB, mehr leider nicht.

Du kannst warten bis der Geschädigte sich meldet und Deine Versicherung Dich anschreibt.

Wenn Du die Teilkasko in Anspruch nehmen willst, solltest Du den Schaden unverzüglich melden.

Nööö ;)

Dazu sollte man die AKB lesen:

https://www.axa.de/.../kfz-akb.pdf?AXACENTER=1001001455

E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

am 17. Oktober 2015 um 17:05

Deine Versicherung zahlt durch die Teilkasko nur geringe Schäden und nur zum Zeitwert, allerdings mit einer Selbstbeteiligung, das heißt, du musst 150€ vorher zahlen und den Rest übernimmt die Versicherung. Jedoch wird von deiner Haftpflichtversicherung der Schaden des Gegners gezahlt. Dafür hast du die Haftpflichversicherung ;-)

Den Schaden solltest du übrigens möglichst Schnell der Versicherung melden. und sobald du Unterlagen bekommst, an diese Weiterleiten. Ob du den Fall selbst bezahlst oder die Versicherung den Fall zahlt kannst du später entscheiden. Denn je nach Schadenshöhe ist es wirtschaftlicher den Fall selbst zu übernehmen statt, dass die Versicherung das macht.

Mir hat meine Versicherung gesagt das ich 1 Jahr Zeit habe den Schaden zu melden. Es handelt sich um einen Vandalismus-Schaden

Zitat:

@Pirat51 schrieb am 17. Oktober 2015 um 19:09:30 Uhr:

Mir hat meine Versicherung gesagt das ich 1 Jahr Zeit habe den Schaden zu melden. Es handelt sich um einen Vandalismus-Schaden

Mag sein, aber hast du das schriftlich und was steht diesbezüglich in den AKB deiner Versicherung?

Zitat:

@Kava.hr schrieb am 15. Oktober 2015 um 17:50:28 Uhr:

wann sollte ich meiner versicherung den unfall melden?

also das fahrzeug vom geschädigtem bezahlt meine versicherung und bei mir dann nichts?

ich denke die AKB der AXA sind eindeutig zu dem marktgängig. Melde den Schaden unverzüglich.

Die Teilkasko übernimmt Glasbruchschäden am Fahrzeug.

Auf welchen Beitrag bezieht sich deine Antwort?

Zitat:

@Julia92 schrieb am 17. Oktober 2015 um 19:05:48 Uhr:

Deine Versicherung zahlt durch die Teilkasko nur geringe Schäden und nur zum Zeitwert

Ziemlicher Schwachsinn....

Zitat:

@Kava.hr schrieb am 15. Oktober 2015 um 17:50:28 Uhr:

ist eine "Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung". also das fahrzeug vom geschädigtem bezahlt meine versicherung und bei mir dann nichts?

Richtig. Selbst verschuldete Schäden zahlt nur eine "Vollkasko". Das fällt dir aber nicht erst jetzt auf, oder?

Zitat:

@Battlemoench schrieb am 17. Oktober 2015 um 20:13:42 Uhr:

Richtig. Selbst verschuldete Schäden zahlt nur eine "Vollkasko".

Nö.

Auch die Teilkasko zahlt.

Aber eben nur einen Teil :p

In diesem konkreten Fall hier den Anteil vom Glasschaden, der über 150,- € liegt.

Ich hab vollkasko

Jede KFZ-Versicherung dessen AGB ich bisher gelesen habe verlangte ohne Ausnahme das ein eingetretener Schaden "unverzüglich" gemeldet wird. Meist wird hierzu noch die Frist von 1 Woche angegeben.

Und meiner Meinung nach ist "unverzüglich" sehr unmissverständlich ausgedrückt. Wo liegt das Problem einen Anruf zu tätigen der 5-10 Minuten dauert ?

Zum Thema Teilkasko... sollte es bei diesem Unfall zu Glasbruch z.B an den Scheinwerfern gekommen sein leistet die Teilkasko hier ggf. etwas.

Aber dazu muss man sich schon bemühen und einfach mal seine Versicherungsunterlagen ansehen... das ist kein Hexenwerk.

Kaskoschaden muss unverzüglich gemeldet werden.

Haftpflichtschaden kann man warten ob der Unfallgegner Ansprüche stellt.

Wenn man vom ersten ansehen davon ausgeht, dass der Schaden geringfügig ist und man diesen selbst begleichen will in nachhinein der Schaden aber größer/teurer ist als angenommen, beginnt hier eine neue Frist zum melden des Kaskoschadens. ;)

Wichtig: KFZ-Versicherung saniert gerne. Wenn mehrere Schäden in einem Jahr oder in einem Zyklos von z.Bsp. 4 Jahren gemeldet werden, wird oft gekündigt. Meist ist die Schadenhöhe egal, es kommt oft nur auf die Anzahl an.

Also z.Bsp. bei einer TK mit 150 Euro SB kann ich einen 180 Euro Glas-Schaden melden und habe ein Anrecht auf die Schadenzahlung von 30 Euro, aber ob dass so sinnvoll ist, weis ich nicht?! ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 20. Oktober 2015 um 09:40:33 Uhr:

Haftpflichtschaden kann man warten ob der Unfallgegner Ansprüche stellt.

Wenn man vom ersten ansehen davon ausgeht, dass der Schaden geringfügig ist und man diesen selbst begleichen will in nachhinein der Schaden aber größer/teurer ist als angenommen, beginnt hier eine neue Frist zum melden des Kaskoschadens. ;)

nein, das ist nicht korrekt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:10:32 Uhr:

E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

deswegen ist es auch fachlich die korrekteste Methode auch bei einem Schaden, den man selber zahlen will, der Ordnung halber eine vorläufige Schadenmeldung zu erstellen. Wird in Praxi teilweise auch gemacht.

Der Konjunktiv ist hier das Zünglein ander Waage!

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