Unfall gebaut, wann der Versicherung melden?
hallo,
also gestern habe ich einen unfall gebaut, mein wagen ist etwas demoliert und seiner noch mehr. polizei ist gekommen und hat den schaden notiert. werde wohl in paar wochen von der polizei wohl ein schreiben bekommen. wann sollte ich meiner versicherung den unfall melden? habe eigentlich von der polizei und vom geschädigtem nichts bekommen...
und noch eine blöde frage von mir, bin bei der axa versichert und das:
Leistungsübersicht: mobil online
Bausteine: Deckung plus
ist eine "Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung". also das fahrzeug vom geschädigtem bezahlt meine versicherung und bei mir dann nichts?
23 Antworten
Ich bin immer wieder erstaunt wie wenig die Leute generell über ihre Versicherungen wissen für die sich in der Regel doch schon ne ganze Menge Geld hinlegen im Jahr.
Ich hab mir bei jeder Versicherung die ich abgeschlossen habe zum Teil einen ganzen Tag Zeit genommen um alles zu vergleichen und alle Bedingungen zu lesen.
So findet man unter anderem auch heraus das Beispielsweise bei der Hausratversicherung das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr NICHT versichert ist dank der Nachtklausel die leider fast alle Hausratversicherungen haben.
Auch die Summe ist oft begrenzt... da meines z.B 3000€ Wert ist war die Suche da nicht so leicht.
Was ich damit sagen will: Lest doch bitte was ihr abschließt!
Es ist in der heutigen Zeit doch nichts neues das man überall aufpassen muss...
Zitat:
@Chris492 schrieb am 20. Oktober 2015 um 19:27:50 Uhr:
Ich hab mir bei jeder Versicherung die ich abgeschlossen habe zum Teil einen ganzen Tag Zeit genommen um alles zu vergleichen und alle Bedingungen zu lesen.
Ich gebe lieber 5,- € im Jahr für meine Hausrat mehr an Beitrag aus.
Dafür habe ich einen Berater.
Dessen 25 Jahre Berufserfahrung kann ich mit stundemlagen lesen von Bedingungen trotzdem nicht wett machen.
Korrekt. Dafür gibt es aber auch viele schlechte Berater was oft darin endet das man Unterversichert ist...
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 20. Oktober 2015 um 18:30:13 Uhr:
nein, das ist nicht korrekt.Zitat:
@GustavSturm schrieb am 20. Oktober 2015 um 09:40:33 Uhr:
Haftpflichtschaden kann man warten ob der Unfallgegner Ansprüche stellt.Wenn man vom ersten ansehen davon ausgeht, dass der Schaden geringfügig ist und man diesen selbst begleichen will in nachhinein der Schaden aber größer/teurer ist als angenommen, beginnt hier eine neue Frist zum melden des Kaskoschadens. 😉
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 20. Oktober 2015 um 18:30:13 Uhr:
deswegen ist es auch fachlich die korrekteste Methode auch bei einem Schaden, den man selber zahlen will, der Ordnung halber eine vorläufige Schadenmeldung zu erstellen. Wird in Praxi teilweise auch gemacht.Zitat:
@Oetteken schrieb am 15. Oktober 2015 um 18:10:32 Uhr:
E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.Der Konjunktiv ist hier das Zünglein ander Waage!
Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass ein Schaden unverzüglich auch dann gemeldet wurde, wenn er ursprünglich selbst beglichen werden sollte aber dann aus anderen Gründen doch vom Versicherer beglichen werden soll.
Oben angeführtes E 1.1.1 "führen kann" ist Auslegungssache. Zumal es darauf ankommt, ob sich ein Geschädigter meldet. Sollte ein Geschädigter Ansprüche erheben, ist es für den Normalversicherten erst dann ersichtlich, dass es eventuell zu einer Leistung (Zahlung/Abwehr der Ansprüche) führen kann. Zumal es zu E 1.1.1 keine Folgen (Regress) gibt.
Zumal jede Schadenmeldung erst mal zu einer Reservebildung führt und der Schaden bis zur Klärung als belastend geführt wird. Ist vorallem lästig wenn es am Jahresende ist, da erst mal zum 01.01. zurück gestuft wird. Ja man bekommt das zuviel bezahlte zurück, wenn der Schaden ohne Leistung geschlossen wurde, aber leider ohne Zinsen (gut die sind derzeit zu vernachlässigen, ausser man muss deshalb seinen Dispo überziehen).
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Zitat:
@Chris492 schrieb am 21. Oktober 2015 um 03:12:04 Uhr:
Korrekt. Dafür gibt es aber auch viele schlechte Berater was oft darin endet das man Unterversichert ist...
Das sind keine Berater sondern Verkäufer. Und Verkäufer bei einer Versicherung leben Hauptsächlich von der Provision.
Gruß Frank,
der sich selber darum kümmert gescheit versichert zu sein. :-)
Zitat:
@Frank128 schrieb am 21. Oktober 2015 um 17:24:15 Uhr:
Das sind keine Berater sondern Verkäufer. Und Verkäufer bei einer Versicherung leben Hauptsächlich von der Provision.Zitat:
@Chris492 schrieb am 21. Oktober 2015 um 03:12:04 Uhr:
Korrekt. Dafür gibt es aber auch viele schlechte Berater was oft darin endet das man Unterversichert ist...Gruß Frank,
der sich selber darum kümmert gescheit versichert zu sein. :-)
Das war mal. Die meisten schwarzen Schafe gibt es nicht mehr. Seit der Beratungsdokumentation und der Beratungspflicht, werden Kunden umfangreich aufgeklärt, sofern sie dies wollen. Gibt aber viele, die sagen ich will die Auto-Versicherung, was kostet es, verzichte auf Beratung und auf Analyse.
Sage mal, selbst schuld. 🙁
oh interessant, hast Du zufällig das Urteil parat? Würde mich interessieren, was hier auslegbar sein kann. Für mich kann jeder verursachte Schaden zu einer Leistungspflicht des Versicherers führen insbesondere auf Grund des in der Haftpflicht vorhanden Direktanspruches gegen gleichbenannten.
Er kann muss aber nicht. Das würde für mich reichen.
Wie sieht der Gesetzgeber. Würde mich mal interessieren, was daran ausgelegt wird.
Danke vorab.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 21. Oktober 2015 um 08:04:24 Uhr:
Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass ein Schaden unverzüglich auch dann gemeldet wurde, wenn er ursprünglich selbst beglichen werden sollte aber dann aus anderen Gründen doch vom Versicherer beglichen werden soll.
Oben angeführtes E 1.1.1 "führen kann" ist Auslegungssache.
Zitat:
@Kava.hr schrieb am 15. Oktober 2015 um 17:50:28 Uhr:
hallo,also gestern habe ich einen unfall gebaut, mein wagen ist etwas demoliert und seiner noch mehr. polizei ist gekommen und hat den schaden notiert. werde wohl in paar wochen von der polizei wohl ein schreiben bekommen. wann sollte ich meiner versicherung den unfall melden? habe eigentlich von der polizei und vom geschädigtem nichts bekommen...
und noch eine blöde frage von mir, bin bei der axa versichert und das:
Leistungsübersicht: mobil online
Bausteine: Deckung plusist eine "Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung". also das fahrzeug vom geschädigtem bezahlt meine versicherung und bei mir dann nichts?
Unfall gebaut, wann der Versicherung melden? am besten Sofort
Als ich einen Diebstahl Schaden gemeldet habe wollte ich auch gleich einen Vandalismus Schaden melden aber derjenige der Den Diebstahlschaden aufgenommen hat hat mir gesagt das ich das nicht zusammen melden soll. Ich hätte sowieso ein Jahr Zeit den Vandalismusschaden zu melden. Stimmt das oder stimmt das nicht das man ein Jahr Zeit hat?