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Unfall gebaut... Totalschaden? Was nun??

Hallo zusammen,
ich habe am Dienstag morgen einen Unfall gebaut. Hab ein Auto übersehen, bin dann gerutscht und jemand die Vorfahrt genommen. Die Frau ist mir mit ihrem Polo in die Seite rein (direkt auf Höhe der vorderen Achse).
Versicherung übernimmt alles. Auto ist bei meinem Audi Händler und der Gutachter war heute dort. Hab heut mit dem Audi Händler telefoniert. Der meinte dann man muss mal abwarten was der Gutachter für Zahlen bringt. Er sagte wenn die Reparatur mehr als 7-8000 euro kostet ist nicht sicher ob man ihn repariert.
Kann das sein? Ich denke der A3 Sportback (112.000km, 170 PS, S-Line Optik und Interieur) ist noch 13.-15.000 euro wert.
Kann die Versicherung dann sagen das man ihn nicht mehr repariert?? Kann es sein, wenn der Gutachter mein Auto noch auf sagen wir mal 10.000 euro schätzt, dass ich dann nur das Geld bekomme, obwohl ich will das mein Auto repariert wird??
Bin im Moment sehr verunsichert, da ich mit dem Auto sehr zufrieden war und es noch sicher 3 Jahre fahren wollte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Ansonsten werden Reparaturkosten bis zur 130 % Grenze übernommen, ...

Na, na, na...

Keine falschen Hoffnungen wecken. Wir reden hier nicht über einen Haftpflichtschaden.

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Hallo,

Du gibst nicht an, wie alt das Auto ist.
Ansonsten werden Reparaturkosten bis zur 130 % Grenze übernommen, schau mal z. B. hier oder googel mal danach.
Besprich mit dem Gutachter, daß Du das Fahrzeug gerne reparieren lassen und weiterfahren möchtest.
Wenn es im Grenzbereich liegt, dann kann der da vielleicht was machen.

Liebe Grüße
Herbert

Das Auto ist das in meiner Signatur, also BJ 2009. EZ war Juni 2009.
130%? Das heißt wenn der Gutachter mein Auto auf 12.000€ schätzt, dann reparieren sie es bei kosten bis 15.600€ ??
Kann die Vollkasko einfach sagen das sie mir nur den Zeitwert des Autos geben und ich keine Chance mehr hab mein Auto reparieren zu lassen??

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Ansonsten werden Reparaturkosten bis zur 130 % Grenze übernommen, ...

Na, na, na...

Keine falschen Hoffnungen wecken. Wir reden hier nicht über einen Haftpflichtschaden.

das ist Unfug was dieser User eben hier geschrieben hat.

Im Kaskoschaden werden die Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert erstattet.

Die 130% gibt es nur im Haftpflichschaden, also wenn du keine Schuld hast.

Warte das Gutachten ab und überlege gut was du machst.

Auch wenn die Reparaturkosten unter dem WBW liegen, sollte man bei so einem Schaden sehr gut überlegen, ob man sich das noch antut. Gerde bei Achsschäden ist ein hohes Reparaturrisiko (auch Folgeschäden) vorhanden.

Wenn du nicht reparieren läst dann bekommst du aller Wahrscheinlichkeit nach den WBW minus dem Restwert (evtl. minus einer Selbstbeteiligung)

Also nichts überstürzen und abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von audi4life


130%? Das heißt wenn der Gutachter mein Auto auf 12.000€ schätzt, dann reparieren sie es bei kosten bis 15.600€ ??

Vergiss die 130%. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Die 130% gibt es nur im Haftpflichschaden, also wenn du keine Schuld hast.

Na sag ich doch

:D

Je älter das Nadelholz, desto langsamer wird es *undwech*

:D

Im Winter dauert halt alles etwas Länger......:D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Warte das Gutachten ab und überlege gut was du machst.
Auch wenn die Reparaturkosten unter dem WBW liegen, sollte man bei so einem Schaden sehr gut überlegen, ob man sich das noch antut. Gerde bei Achsschäden ist ein hohes Reparaturrisiko (auch Folgeschäden) vorhanden.
Wenn du nicht reparieren läst dann bekommst du aller Wahrscheinlichkeit nach den WBW minus dem Restwert (evtl. minus einer Selbstbeteiligung)
Also nichts überstürzen und abwarten.

Mir geht es aber darum, ob ich selber entscheiden kann ob das Auto repariert wird oder nicht. Kann die Versicherung mir vorschreiben das es nicht mehr repariert werden darf? Ich denke nicht das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, geschätzt wurde vom Autohaus 7-8.000€. Wert des Autos aber 12.-15.000€.

Was soll ich jetzt mit sagen wir 12.000€ anfangen?? Vor 3 Jahren hab ich für das Auto 31.000€ bezahlt... ich wollte das Auto mind. 3 Jahre fahren und es dann mit 220-250.000km abgeben.

Die Versicherung schreibt dir nicht vor was du mit deinem Auto machst. Sie zahlt aber nur entweder die Reparatur wenn es kein Totalschaden ist oder eben WBW minus RW minus SB.
Wenn du zum Schluss noch 1000€ drauf legst um eben "dein" Auto wieder zu reparieren, dann ist das deine Entscheidung.
Grüße
Steini

Du kannst mit deinem Auto machen was du willst. Das ist deine Entscheidung.
Aber der Versicherung ist es egal, ob du an deinem Auto hängst oder was du mal bezahlt hast.
Und hiermit kannst du rechnen:
- Die Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert
(und den ermittelt nun mal der Sachverständige und nicht du ;))

Den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Was du danach mit dem Restwert machst bleibt dir überlassen.
Das Auto ist und bleibt dein Eigentum. Nur der Restwert wird dir halt von der Entschädigungssumme abgezogen.
Alles soweit verstanden jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Ansonsten werden Reparaturkosten bis zur 130 % Grenze übernommen, ...

Na, na, na...
Keine falschen Hoffnungen wecken. Wir reden hier nicht über einen Haftpflichtschaden.

Hallo,

sorry, da hatte ich wohl eine Blackout.

Stimmt natürlich was Du schreibst.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


sorry, da hatte ich wohl eine Blackout.

Ist ja nichts Schlimmes passiert

:D:D

Grüsse zurück

Danke für eure Antworten...
Szenario 1:
Gutachter schätzt den Schaden auf 8.000€. Auto wir auf 11.000€ geschätzt. D.h. mein Auto wird repariert.
Szenario 2:
Gutachter schätzt den Schaden auf 12.000€. Auto wird auf 11.000€ geschätzt. Restwert des Autos wird auf 3000€ geschätzt. D.h. ich bekomme von der Versicherung 8.000€ ausbezahlt. Das Auto muss ich dann irgendwie verkaufen?!

Zitat:

Original geschrieben von audi4life


Szenario 1:
Gutachter schätzt den Schaden auf 8.000€. Auto wir auf 11.000€ geschätzt. D.h. mein Auto wird repariert.

Richtig.

Zitat:

Original geschrieben von audi4life


Szenario 2:
Gutachter schätzt den Schaden auf 12.000€. Auto wird auf 11.000€ geschätzt. Restwert des Autos wird auf 3000€ geschätzt. D.h. ich bekomme von der Versicherung 8.000€ ausbezahlt. Das Auto muss ich dann irgendwie verkaufen?!

Im Gutachten wird dir ein Restwertaufkäufer genannt.
An diesen kannst du das Auto dann zum im Gutachten angegebenen Restwert verkaufen.
Du musst es aber nicht - das Auto ist und bleibt dein Eigentum.
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