Unfall / Fiktive Abrechnung / Stundensatz Werkstatt
Servus,
nun hat es auch mich erwischt, mir ist jemand reingefahren. Schuldfrage ist klar und auch nicht stritig.
Schaden ist bei mir die Stoßstange und Heckklappe, sie Totalschaden.
Der Schaden liegt bei meinem Fahrzeug bei 2100 ohne MWst, mit Stundensätzen der Vertragswerkstatt.
Jetzt wollte ich nach Gutachten fiktiv abrechnen und bekam einen Brief, das mein eingereichtes Gutachten geprüft wurde und die Stundensätze einer freien Werkstatt rangezogen wurden. Somit reduziert sich der Schaden von 2100€ ohne MWst auf 1600 ohne MWST.
Am Telefon sagte man mir, ich müsste ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug haben, damit ich die höheren Sätze bekäme, da mein Fahrzeug älter als 3 Jahre ist.
Jetzt ist das blöde, das mein Auto bis auf die letzte Inspektion immer in einer Vertragswerkstatt war, nur der letzte Stempel fehlt.
Ist das ein Problem?
Was sollte ich tun? Das Geld nehmen und alles vergessen?
Grüße,
Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Schreddi stört es offensichtlich, wenn sich Diskussionen entwickeln. Hausordnung hier bitte gaaaaaanz genau beachten! Ist hier wie bei der WM: Die Schiris pfeifen extrem kleinlich! Bei der WM hat die Fifa inzwischen nachgebessert...
musste das denn jetzt wieder sein ?...........🙄
Gruß
Delle
82 Antworten
Stimmt. Ich erinnere mich noch an letzte Woche. Wieder mal ein Schreiben meiner Vers., wie so oft:
Sehr geehrter Herr 3dition,
soeben konnten wir wieder erfolgreich bei einem Geschädigten dessen eindeutige Ansprüche kürzen, weil der Trottel fiktiv abrechnen wollte und wir ihn daher wie Dreck behandelt haben.
Anbei ein Verrechnungsscheck mit Ihrem Anteil an dem dadurch erwirtschafteten Gewinn.
Herzlichst,
Herr Kaiser
Pfefferminzia Vers. AG
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Stimmt. Ich erinnere mich noch an letzte Woche. Wieder mal ein Schreiben meiner Vers., wie so oft:Sehr geehrter Herr 3dition,
soeben konnten wir wieder erfolgreich bei einem Geschädigten dessen eindeutige Ansprüche kürzen, weil der Trottel fiktiv abrechnen wollte und wir ihn daher wie Dreck behandelt haben.
Anbei ein Verrechnungsscheck mit Ihrem Anteil an dem dadurch erwirtschafteten Gewinn.
Herzlichst,
Herr Kaiser
Pfefferminzia Vers. AG
Wie wärs denn mit einem Schreiben:
"Sehr geehrter Herr 3dition,
wir haben jedem Geschädigten noch 250 Euro Bonus gezahlt und etwas Puderzucker in den Arsch geblasen. Darum erhöhen wir Ihren Beitrag um 25%....."
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
wir habenjedem Geschädigtenden von Ihnen beauftragten Sachverständigen noch 250 Euro Bonus gezahlt und etwas Puderzucker in den Arsch geblasen. Darum erhöhen wir Ihren Beitrag um 25%....."
Träumen darf man doch mal oder 😕
Gruß
Delle 😁
@mindscape: Dein Vergleich hinkt, denn für extra Zahlungen gibt es keine sinnvollen Argumente und kein Geschädigter verlangt diese. Für die Kürzungen berechtigter Ansprüche gibt es zwar auch keine sinnvollen Argumente, aber es gibt eben etliche für die Zahlung der vollen Ansprüche. In meinen Augen ist jede vermeintliche "Begründung" der Vers.wirtschaft FÜR Kürzungen geradezu unlogisch (und natürlich an Dreistigkeit durch nichts zu überbieten).
Ähnliche Themen
Nein, unlogisch ist, die Bezifferung des Geschädigten -egal worauf sie basiert- ungeprüft als richtig und damit verbindlich anzusehen und jede Korrektur als -unberechtigte- Kürzung!
Das ist der eigentliche Denkfehler.
Wenn das so wäre, gäbe es keine Prozesse und keine gerichtlich bestellten Sachverständigen, denn die bräuchte man ja denknotwendigerweise gar nicht.
Tatsächlich ist alles was der Geschädigter vorträgt, zunächsteinmal nur eine Forderung. Und alle Forderungen, gleich ob Schadensersatz für Verkehrsunfälle oder Deine Rechnung im Biergarten haben eins gemeinsam: sie dürfen geprüft und beanstandet werden, wenn sie nicht stimmen.
Als Versicherer darf man nicht nur prüfen, man muss es sogar, da es nunmal zur vertraglichen Verpflichtung gehört, unberechtigte Forderungen (zu Grund und Höhe) abzuwehren.
Niemand ist verpflichtet, eine Forderung ungeprüft zu bezahlen, nur weil es der Forderungsinhaber will.
Und damit ist das Verhalten der Versicherung keine "Frechheit", sondern völlig legitimes Verhalten.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und damit ist das Verhalten der Versicherung keine "Frechheit", sondern völlig legitimes Verhalten.
In einem Großteil der Fälle nur leider eben nicht legitim - wie der kommentarlose Verweis auf irgendwelche billigen Werkstätten. 😉
Ist ja nicht so als wenn man nicht regelmäßig mit vollkommen abstrusen und irregulären Kürzungen zu tun hätte. Kann man aber auch mit auf die Nase fallen. Vor einigen Wochen so einen Fall gehabt, Kunde war regelmäßig in freier Werkstatt, Gutachten daher mit deren günstigen Verrechnungssätzen - sollte dann fiktiv abgerechnet werden so dass die Sätze sogar zu gunsten der Versicherung gewählt waren. Die dann "ich kenne noch billigere freie Werkstatt" - darauf der Anwalt "äh, bei fiktiver Abrechnung dann doch bitte Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt".
Statt Kürzung haben die dann noch draufgezahlt 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Tatsächlich ist alles was der Geschädigter vorträgt, zunächsteinmal nur eine Forderung. Und alle Forderungen, gleich ob Schadensersatz für Verkehrsunfälle oder Deine Rechnung im Biergarten haben eins gemeinsam: sie dürfen geprüft und beanstandet werden, wenn sie nicht stimmen.Hafi
Vor allen Dingen müssen Forderungen nachvollziehbar begründet werden, sodass eine Prüfung möglich ist.
Da hapert es meist gewaltig.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Vor allen Dingen müssen Forderungen nachvollziehbar begründet werden, sodass eine Prüfung möglich ist.
Das ist üblicherweise Job des Sachverständigen und/oder Anwalts.
Lustig wird´s dann wenn im Gutachten steht "Teil XY kaputt" und irgendein Versicherungsfuzzi meint "ist nicht kaputt - zahl ich nicht" ohne das Auto gesehen zu haben. Oder um beim Thema zu bleiben: Stundensätze. Der Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur ist nunmal da, trotzdem veruschen diverse Gesellschaften regelmäßig auf billige freie Werkstätten zu verweisen. 🙄
Aber wenn sich von 10 Kürzungen nur 5 beschweren hat sich die Sache doch schon gelohnt. Leider eine übliche Masche.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Als Versicherer darf man nicht nur prüfen, man muss es sogar, da es nunmal zur vertraglichen Verpflichtung gehört, unberechtigte Forderungen (zu Grund und Höhe) abzuwehren.Niemand ist verpflichtet, eine Forderung ungeprüft zu bezahlen, nur weil es der Forderungsinhaber will.
Und damit ist das Verhalten der Versicherung keine "Frechheit", sondern völlig legitimes Verhalten.Hafi
Lieber Hafi,
warum zahlt ihr dann anstandslos, wenn einen Markenwerkstattrechnung vorgelegt wird; warum wird hier nicht geprüft und gesagt, Werkstatt XY machts aber billiger?
Unberechtigte Forderungen werden ja auch nicht gestellt, sondern die von einem SV ermittelten Kosten. Was ist daran unberechtigt?
Da ihr nur kürzt bei fiktiv Abrechnenden bleibt es nach wie vor eine Frechheit und es ist weder legitim noch durch irgendwelche "Ausreden" legitimierbar. Die Vers. wollen nur möglichst wenig zahlen, egal, ob zu Recht oder nicht. Gewinnmaximierung steht bei denen ganz oben, wehe aber, wenn das ein Geschädigter auch tut und die ihm zustehende Wiedergutmachungssumme nicht ausgibt, sondern zur Maximierung des persönlichen Kontostandes (im Gegenzug zu bestehendem/schlechter reparierten Schaden) nutzt.
Warum darf ich in deinen Augen das vom SV ermittelte mir zustehende Geld nicht verwenden, wofür ich will? Warum soll ich es in eine Vertragswerkstatt schieben, wenn ich genauso mit dem Schaden leben könnte, sofern ich mir alternativ einen richtig netten Urlaub gönne? Vielleicht lassen MICH diese Urlaubsfreuden anschließend tagtäglich über das beschädigte Auto hinwegsehen!
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Da ihr nur kürzt bei fiktiv Abrechnenden bleibt es nach wie vor eine Frechheit und es ist weder legitim noch durch irgendwelche "Ausreden" legitimierbar.
Kommt auf die Punkte an. Es gibt ja wie z.B. die MwSt. durchaus Punkte die bei fiktiver Abrechnung zu Recht gekürzt werden dürfen. Z.B. auch der Nutzungsausfall wenn das Fahrzeug fahrbereit ist und nicht repariert wird. Dann gibt es ja real auch keine ausgefallene Nutzung.
Nicht zulässig sind die Dinge wie einfach auf eine Billigwerkstatt zu verweisen - da halte ich das auch für eine Frechheit. Man muss ja auch den Punkt Wertverlust berücksichtigen. Pfuscht man einen Schaden billig zusammen ist das Fahrzeug hinterher ja auch weniger Wert als bei einer fachgerechten kompletten Instandsetzung. Der finanzielle Schaden muss ja auch beglichen werden. Von der Seite her warte ich noch auf die Versicherung die mir bei irgendwelchen Verweisen auf billige freie Buden den Nachweis der Gleichwertigkeit bringt. 😎
An der Stelle muss man schon differenzieren zwischen gerechtfertigten und ungerechtfertigten Kürzungen.
Ich bezog und beziehe mich nur auf die Machenschaften der Vers., vorhandene SV-Gutachten durch Verweis auf billigere Werkstatt zu kürzen. Alles andere ist hinnehmbar (wobei streng genommen der Nutzungsausfall auch nicht in die Tasche der Vers. gehört, wenn ich auf Rep. verzichte).
Und wieder eine Diskussion, die hier auf MT nicht gelöst werden wird.
Einigen kann die Entschädigungsleistung nicht hoch genug sein, die Versicherer versuchen, dies durch Kürzungen einzuschränken.
Wer seinen Schaden fiktiv abrechnen möchte, kann dem ihm entstandenen Schaden aufgrund der fehlenden Rechnung nicht in der Höhe nachweisen.
Stellt sich die Frage, welcher Schaden ihm nun entstanden ist.
Werkstatt A beseitigt den Schaden fachgerecht für 1600 Euro
Werkstatt B beseitigt den Schaden fachgerecht für 1800 Euro und
Werkstatt C verlangt für die fachgerechte Beseitigung 2100 Euro.
Nur weil Werkstatt C herstellergebunden ist, kann bei der Schadenermittlung die Werkstatt A und B nicht außer Acht gelassen werden. Wäre nur die Werkstatt C das non plus ultra, gäbe es Werkstatt A und B schon lange nicht mehr.
Sie als Billig- oder Hinterhofwerkstatt zu bezeichnen, nur weil sie sich strengen Verträgen mancher Autohersteller nicht unterwerfen wollen, sich auf Reparaturen beschränken und sich nicht den teuren Luxus leisten wollen, die komplette Fahrzeugpalette eines Herstellers in repräsentativen Verkaufsräumen anbieten zu müssen, ist schon dreist.
Ebenso hier allein die Versicherer dafür an den Pranger zu stellen – aber das ist natürlich wesentlich einfacher und findet in einem Forum wesentlich mehr Beifall.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Stellt sich die Frage, welcher Schaden ihm nun entstanden ist.
Der Schaden, den ein Sachverständiger mit seinem Sachverstand nach sachverständiger Beurteilung in EUR zu Papier bringt. So einfach lässt sich die Diskussion lösen.
Daher ist das für mich auch inhaltlich von der Sache nicht diskussionsfähig und für mich bleibt der schwarze Peter hier zu min. 100% bei den Versicherern.
Dass es Unterschiede geben kann, vor allem örtlich bedingt (Werkstatt A statt B), mag ja sein, aber diese Umstände hat der SV als neutrale Instanz (!), die weder der Versicherung zuspielt noch dem Geschädigten, zu berücksichtigen. Die SV sind doch veeidigt! Wieso erdreistet sich dann ein Sesselpupser der Vers., das anzuzweifeln - noch dazu mit System (nämlich nur bei fikt. Abrechnung)?
Eine kritische Anmerkung bleibt jedoch: Die versicherungsnahen Gegengutachten werden ja auch von SVs erstellt. Sie tragen dadurch selbst dazu bei, ihre "Unanzweifelbarkeit" zu Grabe zu tragen. Vermutlich gibt es sogar welche, die sowohl "freie" Gutachten für Geschädigte erstellen und welche, die die Versicherung bezahlt - und dabei legen sie dann unterschiedliche Kriterien an den Tag.
Ich habe beruflich auch mit Begutachtungen auf Landesebene zu tun. Wenn aber sachlich kein gravierender Fehler gemacht wurde, würde ich nie die Arbeit eines Kollegen zerreißen. Niemand von uns. Und ich erwarte auch nicht, dass Vers. fehlerhafte Gutachten bezahlt - aber fehlerhaft sind die gekürzten Gutachten ja in aller Regel nicht, daher ist das hier was anderes.
@3dition
Du bist ja ein richtiger (Stammtisch)Experte
Bisher war ich doch immer davon ausgegangen, dass es sich bei dem vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen um einen Parteigutachter handelt. Du erhebst ihn zur neutralen Instanz (da muss die Zivilprozessordnung wohl neu geschrieben werden), bescheinigst ihm „Unanzweifelbarkeit“ und sogar vereidigt ist er auch noch.
Vom Gutachten zu meinem unverschuldeten Totalschaden zum Gutachter:
Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und -bewertungen....