Unfall / Fiktive Abrechnung / Stundensatz Werkstatt

Servus,

nun hat es auch mich erwischt, mir ist jemand reingefahren. Schuldfrage ist klar und auch nicht stritig.

Schaden ist bei mir die Stoßstange und Heckklappe, sie Totalschaden.

Der Schaden liegt bei meinem Fahrzeug bei 2100 ohne MWst, mit Stundensätzen der Vertragswerkstatt.

Jetzt wollte ich nach Gutachten fiktiv abrechnen und bekam einen Brief, das mein eingereichtes Gutachten geprüft wurde und die Stundensätze einer freien Werkstatt rangezogen wurden. Somit reduziert sich der Schaden von 2100€ ohne MWst auf 1600 ohne MWST.

Am Telefon sagte man mir, ich müsste ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug haben, damit ich die höheren Sätze bekäme, da mein Fahrzeug älter als 3 Jahre ist.

Jetzt ist das blöde, das mein Auto bis auf die letzte Inspektion immer in einer Vertragswerkstatt war, nur der letzte Stempel fehlt.

Ist das ein Problem?

Was sollte ich tun? Das Geld nehmen und alles vergessen?

Grüße,
Daniel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 3dition
Schreddi stört es offensichtlich, wenn sich Diskussionen entwickeln. Hausordnung hier bitte gaaaaaanz genau beachten! Ist hier wie bei der WM: Die Schiris pfeifen extrem kleinlich! Bei der WM hat die Fifa inzwischen nachgebessert...

musste das denn jetzt wieder sein ?...........🙄

Gruß

Delle

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Hallo und guten Abend.

Ich lese seit einiger Zeit mit und möchte zu diesem Thema folgenden Link beitragen. Hierbei handelt es sich um einen Fernsehbericht auf VOX vom 13.06.2010 (?) und zeigt seht prägnant wie es wirklich zu geht.

Fernsehbericht auf VOX

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und wieder eine Diskussion, die hier auf MT nicht gelöst werden wird.

Genau der richtige Zeitpunkt für Dich, sich auch mal wieder an einer Diskussion zu beteiligen, nicht wahr? 😁😉

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Einigen kann die Entschädigungsleistung nicht hoch genug sein, die Versicherer versuchen, dies durch Kürzungen einzuschränken.

Ein Stück weit kann man die Versicherer ja verstehen: Wünscht ein Geschädigter eine Abrechnung fiktiv auf Gutachtenbasis, kann davon ausgegangen werden, dass vergleichsweise hohe Stundenverrechnungssätze, wie sie von einer markengebundenen Vertragswerkstatt erhoben werden, konkret nicht anfallen werden, selbst wenn das Fahrzeug einer Reparatur (welcher Art auch immer) zugeführt wird. Dies schürt beim Regulierer Unbehagen (😁) bzw. das ungute Gefühl, "mehr als nötig" zu leisten.

Der Gedankenfehler offenbart sich jedoch in diesen Ausführungen:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Stellt sich die Frage, welcher Schaden ihm nun entstanden ist.
Werkstatt A beseitigt den Schaden fachgerecht für 1600 Euro
Werkstatt B beseitigt den Schaden fachgerecht für 1800 Euro und
Werkstatt C verlangt für die fachgerechte Beseitigung 2100 Euro.

Nur weil Werkstatt C herstellergebunden ist, kann bei der Schadenermittlung die Werkstatt A und B nicht außer Acht gelassen werden.

Ebensogut ließe sich auch folgende Umformulierung vornehmen:

Werkstatt A gibt vor, den Schaden fachgerecht für 1600 Euro beseitigen zu können.
Werkstatt B würde vielleicht den Schaden fachgerecht für 1800 Euro beseitigen und
Werkstatt C würde für die fachgerechte Beseitigung 2100 Euro verlangen.

Sowohl Du als auch hafi unterstellen, dass der Anspruchsteller nach fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis sein Fahrzeug definitiv und im Sinne des von ihm vorgelegten Gutachtens zu wesentlich geringeren Konditionen sach- und fachgerecht reparieren lässt (oder zumindest reparieren lassen könnte), so dass er bei Zuspruch der Schadenhöhe auf Grundlage der Verrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt eine Bereicherung erfährt.
Dass das Fahrzeug eine kostengünstigere und technisch einwandfreie Reparatur erfährt, kann aber nicht verallgemeinernd und damit zu Lasten anderer Geschädigter unterstellt werden.

Duchaus könnten die Werkstätten A und B außer Acht gelassen werden, nämlich dann, wenn bejaht wird, dass der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reparatur in einer herstellergebundenen Werkstatt hat, bzw. es dem Geschädigten freigestellt ist, eine solche Werkstatt aufzusuchen. Hinzu kommt, dass die von Seiten des Versicherers behauptete Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit in einem "Partnerbetrieb" mit Gewissheit nur im Nachinein festgestellt werden könnte - hierfür ist mangels dortiger Reparatur jedoch gerade kein Raum.

M.E. ist bei fiktiver Abrechnung die Beschränkung auf die Nettoreparaturkosten in einer markengeb. Vertragswerkstatt völlig hinreichend.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Bisher war ich doch immer davon ausgegangen, dass es sich bei dem vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen um einen Parteigutachter handelt.

Ja, was erlauben Sachverständiger? Nehme einfach Stundensatz der herstellergebundene Werkstatt mit Verweis auf BGH. Isse schwach, wie eine Flasche leer. Müsse vorher xAKBx anrufen und fragen, welcher Stundensatz ihm genehm ist.

Sonst Versicherer gegenrechnen und Prozesse über 197,16€ vom Zaune brechen.

Ich habe fertig.

😁😉

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Fernsehbericht auf VOX

Gruß
Peter

Das bringts auf den Punkt! Als Mitarbeiter von Vers. würde ich mich dafür in Grund und Boden schämen.

@Elk_EN
Es interessiert keinen Dachdecker – und auch keinen Versicherer – ob, wie und wo ein Geschädigter, der seinen Fahrzeugschaden fiktiv abrechnen möchte, sein Fahrzeug reparieren lässt.

Da er seinen Schaden anhand einer Reparaturrechnung nicht konkret nachweisen kann, stellt sich die Frage, welcher Schaden ihm nun konkret entstanden ist.

Ich unterliegen auch keinem Gedankenfehler, wenn drei Werkstätten für die gleiche Leistung zu unterschiedlichen Leistungsberechnungen kommen. Das nennt man freie Marktwirtschaft. Und der spezialisierte Karosseriefachbetrieb mit seinen 20 Angestellten benötigt und berechnet nun einmal nicht den Stundenverrechnungssatz eines markengebundenen Werkstattbetriebes mit angeschlossenem Fahrzeugverkauf und 150 Mitarbeitern.

Äußert ein Geschädigter gegenüber dem ihm beauftragten Sachverständigen, dass er beabsichtigt, sein Fahrzeug in der Werkstatt A oder B instand setzen zu lassen, kommt auch der eigene Sachverständige auf einen Fahrzeugschaden von 1.500 oder 1.800 Euro. Warum sollten dem Geschädigten dann 2.100 Euro entschädigt werden?

Das jeder Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf eine Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt hat, wird zwischenzeitlich nicht mehr grundsätzlich bejaht.

Mit deinen Ausführungen zum Parteigutachten machst du dich selbst lächerlich. Da du beruflich damit wohl nichts zu tun hast und für dich die Zivilprozessordnung ein Buch mit sieben Siegeln zu sein scheint, solltest du hierzu lieber auf Ausführungen verzichten.

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Hallo,

diese Weisungen von den Versicherungen kommen mir nur zu Bekannt vor.
Wenn es ein Reparaturfall ist dann wird nur mit durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen und so billig wie möglich
kalkuliert, geht es aber zum Totalschaden hin dann sind die Stundenverrechnungssätze auf einmal von den markengebundenen Werkstätten wieder interessant um das Ding über die 130% zu bekommen.
Und ich hatte hier Kollegen die nahezu darauf Geil waren wieder eine Auto Platt zu machen.
Ich bin hier teilweise daneben gestanden und habe mir gedacht ich glaube Ihr wisst nicht wirklich was Ihr hier macht.
Sobald sich die Reparaturkosten den WBW näherten wurde Vollgas gegeben.
Meiner Meinung nach ist keine einzige Szene im Film gestellt, es ist die bittere Wahrheit.
Das allerdings auch bereits freiberufliche Sachverständige hier so in den Pranger genommen werden und diese das teilweise auch noch mit machen ist traurig.
Das schlimme an der Sache ist das man es sich nicht nur mit dem Anspruchsteller versaut sondern auch mit den Werkstätten.
Wenn man schon im Hintergrund hört ach der schon wieder von der ...Versicherung.
Das ist motivierend, einfach wunderbar.
Aber manche Versicherern sind durch diese Masche schon einige Kunden abgesprungen, teilweise anscheind sogar schon an die 30%.
Ich denke letztendlich profitieren die Versicherungen davon welche nicht nicht diese Laufbahn mit diesen endlosen Streichungen einschlagen.
Vielleicht gibt es hier ja doch noch einige wenige die Wert auf ein gutes Image legen.

@fordfuchs

wo ist das Problem?

man muss es sich hier mit keinem "versauen" man muss seine Gutachten nur nach bestem Wissen und Gewissen erstellen.

Und dazu gehöhrt, dass ich den Geschädigten bei der Besichtigung frage ob und wo er reparieren lassen möchte. Und das habe ich dann in meinem Gutachten zu berücksichtigen.

Ich habe hier noch keinen Geschädigten gehabt, der mir auf diese Frage keine Antwort gegeben hat.

Und wenn dann irgend so ein Auftragsstreicher meint, er muss mein Gutachten "angreifen", sorry, da kann ich nur drüber lachen....😛

Genau über den/die Sachbearbeiter der Versicherung, die meinen mit einer solchen "Meinungsäußerung" in einen Prozess gehen zu wollen.

da wird dann noch einmal eine schöne Stellungnahme geschrieben und berechnet und auch bezahlt (früher oder später halt)
und das Thema ist dann durch.

Wichtig ist doch nur, dass das Gutachten sach- und fachgerecht erstattet wurde.

Der Rest kommt dann von ganz allein. Und diese Sachverständigen die meinen im Aufrag der Versicherung streichen zu müssen, die stehen sicher im Moment "Toll da"

Aber die Toten, die werden ja bekanntlich nach der Schlacht gezählt. 

Gruß

Delle

Das Problem ist ja, dass diese Machenschaften in der Öffentlichkeit nicht bekannt genug sind. Schließlich setzt man sich damit erst bei einem Unfall auseinander - wann hat man den schon. Und wer von denen rechnet dann noch fikitv ab?

Es wäre schön,
- wenn man Werkstätten, die Sonderkonditionen für (Ihnen persönlich unbekannte) Versicherungen machen, den persönlich bekannten Kunden aber höhere Sätze abnehmen und
- wenn man die SV, die im Interesse der Vers. arbeiten,
an den Pranger stellen könnte. Ich glaube, etliche Kunden würden woanders hingehen.

Ich gehe definitiv zu einer Werkstatt hier nicht mehr hin, seit ich weiß, dass sie diese "Billigreparaturen" für Vers. anbieten. Hab ich denen sogar gesagt, dass ich deswegen nicht mehr zu ihnen gehe.

Delle, es wird also noch was dauern, bis wir Tote zählen können.

@All

Es werden immer öfters auch markengebundene Betriebe als sogenannte Referenzbetriebe von Versicherern heran gezogen und auf ein Lohnniveau von stellenweise über 20 Euro unterhalb der regulären Verrechnungssätze gekürzt die ansonsten dem Normalkunden berechnet werden.

In meinem Büro hatte ich vor kurzem erst den Fall das einem langjährigen Kunden eines Autohauses auf Grund seine fiktiven Abrechnung die Entschädigungsleistung um über 3.800 Euro gekürzt werden sollte. Die Begründung der Versicherung lag darin das dieser Betrieb ein Partnerbetrieb der Versicherung sei und für einen bedeuten niedrigeren Stundenverrechnungssatz arbeiten würde. Dieser Geschädigte ist seit über 30 Jahren bei diesem Autohaus mit Werkstatt Kunde und kauft alle 2 Jahre (ist aus der Zeit über geblieben als Neuwagen auch alle 2 Jahre zum Tüv mussten) ein neues Fahrzeug. Da bei dieser Schadenssache das neue Fahrzeug bereits bestellt war und in diesem Monat geliefert werden soll, wurde Seitens des Geschädigten auf eine Instandsetzung des stark verunfallten Fahrzeuges verzichtet, da nur ca. 6 Wochen bis zur Auslieferung verblieben.

Jeder der Ein und Ein zusammen zählen kann, kann sich jetzt vorstellen wie der Geschädigte darauf reagiert hat. Bis dahin hatte er selbst das Scheibenwaschwasser dort auffüllen lassen...

Hallo Kollege Delle,

wie oft kommt es aber auch vor das Geschädigte nicht wissen wo sie reparieren lassen wollen. Will man bei der Erstattung des Gutachtens solange warten bis sich der Kunde entschieden hat Dorthin oder Dahin zu gehen? Bei mir im Büro wird dann der örtliche markengebundene Fachbetrieb eingesetzt.

Und über einen Verweis oder die Gleichwertigkeit von Referenzbetrieben brauchen wir sicher nicht reden. Ich werde aber auch keiner freien Werkstatt ihr Können oder ihre Leistung absprechen, da diese meist auch für die Markenbetriebe die Instandsetzungen ausführen. Nur steht dann der Markenbetrieb als Ansprechpartner und Gewährleistungsgeber in der Verantwortung. Sollte dieser in eine Insolvenz abgleiten, steht Herstellerseits ein anderer Betrieb dafür gerade.

Gruß Peter

oh, delle bekommt verstärkung 🙂
willkommen, peter

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s
Hallo Kollege Delle,
 
wie oft kommt es aber auch vor das Geschädigte nicht wissen wo sie reparieren lassen wollen. Will man bei der Erstattung des Gutachtens solange warten bis sich der Kunde entschieden hat Dorthin oder Dahin zu gehen? Bei mir im Büro wird dann der örtliche markengebundene Fachbetrieb eingesetzt.
 
Und über einen Verweis oder die Gleichwertigkeit von Referenzbetrieben brauchen wir sicher nicht reden. Ich werde aber auch keiner freien Werkstatt ihr Können oder ihre Leistung absprechen, da diese meist auch für die Markenbetriebe die Instandsetzungen ausführen. Nur steht dann der Markenbetrieb als Ansprechpartner und Gewährleistungsgeber in der Verantwortung. Sollte dieser in eine Insolvenz abgleiten, steht Herstellerseits ein anderer Betrieb dafür gerade.
 
Gruß Peter

Hallo Kollege Peter,

nun, dass mach wir hier natürlich nicht anders. Wenn der Kunde es noch nicht weis, nehmen wir natürlich den Stundensatz der markengebundenen Fachwerkstätte. Aber bei uns (ich kann natürlich nur für mein Büro sprechen) ist das doch eher die Ausnahme als die Regel. Eigentlich hat doch jeder "seine Werkstatt" die er immer aufsucht.     

Den von dir geschilderten Fall hatten wir im Ende des letzen Jahres in ähnlicher Form. Nur der Kunde wollte kein neues Auto kaufen. Der Prozess läuft noch. Aber der Richter hat schon durchblicken lassen in welche Richtung das geht. 

Es sind halt immer wieder die selben Versicherer, die regelmäßig mit den selben falschen Argumenten die Prozesse gehen und sich eine blutige Nase holen....

Aber scheinbar gibt es wohl in den Führungsetagen "Statistiken" die etwas anderes aussagen, zumindest versucht man das wohl glauben zu machen............

Naja, ist ja auch egal, wir können es sowieso nicht ändern.

Gruß

Delle

Hallo,

und hier ein weiterer Beitrag vom SAT1 Automagazin:

http://automagazin.tv/.../show.php?...

Hallo zusammen,

ich bitte darum, explizit weiter auf die konkrete (!) Fragestellung des TEs einzugehen.
Wir werden hier keinen wer-findet-den-schönsten-TV-Beitrag-Wettbewerb gestalten - der Hautpreis wäre sonst ein Schloss am Thread.
Ebenso hat die polemische Diskussion zu unterbleiben, die einer Seite stets unlautere Vorgehensweise unterstellt - das hat hier nichts verloren (und ist zudem von mir bereits mehrfach angemahnt worden - die angesprochenen Beteiligten mögen sich an die letzten Kontaktaufnahmen erinnern und daran halten).

Also - dem TE bitte helfen, andernfalls mach ich hier zu.

Grüße und schönen Sonntag
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi



Also - dem TE bitte helfen, andernfalls mach ich hier zu.

Grüße und schönen Sonntag
Schreddi

🙄

Schreddi stört es offensichtlich, wenn sich Diskussionen entwickeln. Hausordnung hier bitte gaaaaaanz genau beachten! Ist hier wie bei der WM: Die Schiris pfeifen extrem kleinlich! Bei der WM hat die Fifa inzwischen nachgebessert...

Zitat:

Original geschrieben von 3dition
Schreddi stört es offensichtlich, wenn sich Diskussionen entwickeln. Hausordnung hier bitte gaaaaaanz genau beachten! Ist hier wie bei der WM: Die Schiris pfeifen extrem kleinlich! Bei der WM hat die Fifa inzwischen nachgebessert...

musste das denn jetzt wieder sein ?...........🙄

Gruß

Delle

@3dition: Ich stelle anheim, Du liest die ersten Seiten dieses Threads nochmal und dann einige hundert andere Threads, an denen Du Dich nicht beteiligt hast und lernst dabei, wie man -durchaus kontrovers in der Sache- in einem Forum diskutiert.

Man hat den Eindruck, Du verwechselt Ursache und Wirkung, wenn Du jetzt auch noch auf den Mod schimpfst:
"Von wegen: ein Geisterfahrer!! Hier sind hunderte unterwegs!!!"

Solange von Dir aber nichts anderes kommt als platte Polemik, ist mir meine Zeit für Deine Ansichten zu schade.
Ende meiner Durchsage zu diesem Thema.

@restliche Diskussionsrunde:
Ich kann bei der ganzen Diskussion nicht erkennen, dass die aktuelle Rechtsprechung des BGH Eingang in die Argumentaion gefunden hätte.

Während man das Schlagwort "Porsche-Urteil" bis zum letzten Jahr  in jedem Thread an passender und unpassender Stelle gefunden hat, sobald es um die Maßgeblichkeit verschiedener Stundenverrechnungssätze ging, werden die aktuellen Urteile offenbar ausgeblendet.

Ich zitiere mich ja ungern selbst, hatte es aber bereits auf der ersten Seite dieses Threads kurz dargestellt.

Die Frage, ob ein Geschädigter im Rahmen der fiktiven Abrechnung auf die Stundensätze einer freien Werkstatt verwiesen werden darf, ist vom BGH beantwortet:

Ja, er darf verwiesen werden. Es besteht gerade kein genereller Anspruch auf Ersatz der teuersten Stundensätze am Platz.

Ob einem das persönlich jetzt gefällt oder nicht, ist eine andere Frage. Aber das ist nichts weiter als persönlicher Geschmack.

Auf jeden Fall ist der Verweis grundsätzlich keine "Frechheit", unlauter, illegal oder was einem sonst noch für ein Quatsch dazu einfällt.

Die einzige Frage, die im Einzelfall zu klären ist, ist die nach der Gleichwertigkeit der Reparatur und das ist und bleibt Tatfrage. Da kann keiner ein generelles Statement dazu abgeben. Weder Versicherer, noch Anwalt, noch SV.
Es muss im Einzelfall hinterfragt werden -siehe oben- ob Gleichwertigkeit vorliegt oder nicht. 

Aber dass kein Versicherer so blöd ist, auf eine "Hinterhofklitsche" zu verweisen, dürfte auch dem unbedarftesten Kritiker klar werden, wenn er sich Mühe gibt...

Gruß
Hafi

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