Unfall / Fiktive Abrechnung / Stundensatz Werkstatt
Servus,
nun hat es auch mich erwischt, mir ist jemand reingefahren. Schuldfrage ist klar und auch nicht stritig.
Schaden ist bei mir die Stoßstange und Heckklappe, sie Totalschaden.
Der Schaden liegt bei meinem Fahrzeug bei 2100 ohne MWst, mit Stundensätzen der Vertragswerkstatt.
Jetzt wollte ich nach Gutachten fiktiv abrechnen und bekam einen Brief, das mein eingereichtes Gutachten geprüft wurde und die Stundensätze einer freien Werkstatt rangezogen wurden. Somit reduziert sich der Schaden von 2100€ ohne MWst auf 1600 ohne MWST.
Am Telefon sagte man mir, ich müsste ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug haben, damit ich die höheren Sätze bekäme, da mein Fahrzeug älter als 3 Jahre ist.
Jetzt ist das blöde, das mein Auto bis auf die letzte Inspektion immer in einer Vertragswerkstatt war, nur der letzte Stempel fehlt.
Ist das ein Problem?
Was sollte ich tun? Das Geld nehmen und alles vergessen?
Grüße,
Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Schreddi stört es offensichtlich, wenn sich Diskussionen entwickeln. Hausordnung hier bitte gaaaaaanz genau beachten! Ist hier wie bei der WM: Die Schiris pfeifen extrem kleinlich! Bei der WM hat die Fifa inzwischen nachgebessert...
musste das denn jetzt wieder sein ?...........🙄
Gruß
Delle
82 Antworten
Zitat:
Die Frage, ob ein Geschädigter im Rahmen der fiktiven Abrechnung auf die Stundensätze einer freien Werkstatt verwiesen werden darf, ist vom BGH beantwortet:
Ja, er darf verwiesen werden. Es besteht gerade kein genereller Anspruch auf Ersatz der teuersten Stundensätze am Platz.
Hallo Hafi,
das ist soweit richtig, nur hat das BGH in dem sogenannten VW- Urteil (weiterführendes Porsche- Urteil) auch sehr enge Grenzen für einen Verweis auf eine preiswerter Werkstatt gezogen. Und dazu gehört nunmal auch das der Versicherer die Gleichwertigkeit beweisen muss und da genügt es dem BGH nicht das der Betrieb von einer SV- Organisation oder einem anderen Unternehmen zertifiziert wurde.
Ein markenfreier Fachbetrieb wird diese Anforderung nicht erfüllen können. Dieses hatte der Kollege Delle im Vorfeld bereits ausführlich erläutert. Es ist Usus das Versicherer sich auf Fachbetriebe berufen die von bestimmten Organisationen *geprüft* wurden. Das diese *Zertifizierung* nur Makulatur ist, sollte jedem der sich in dieser Materie auskennt, klar sein. Es kann kein freier Betrieb seine Mitarbeiter zu allen Lehrgängen von jedem Hersteller schicken, sich alle Spezialwerkzeuge anschaffen und dabei noch seine Arbeitskraft und Originalersatzteile zu Dumpingpreisen anbieten. Da wird auch nicht die angebliche Werkstattauslastung durch versprochene und vermittelte Aufträge seitens der Versicherer dran ändern.
Ebenfalls lehnt der BGH ausgehandelte Sonderkonditionen zwischen Versicherung und markengebundener Fachwerkstatt ab, da diese dem normalen Kunden nicht zur Verfügung stehen. Hier sollte sich jeder Kunde einmal fragen, wieso sein Unfallschaden der ihm an seinem Fahrzeug durch einen Dritten zugefügt wurde, preiswerter instand gesetzt werden soll als ein Schaden den er selber verursacht hat. Ich würde diesem Autohaus, dieser Werkstatt meine Freundschaft kündigen, aber das ist meine persönliche Meinung.
Wie soll ein Fahrzeugschaden abgerechnet werden, wenn der Geschädigte ein z. B. 5 Jahre altes Fahrzeug gerade erst erworben hat und es wieder in einer Markenwerkstatt warten lassen will!?! Gut das ich bereits die Antwort kenne...
Und abschließend noch. Die Instandgerichte entscheiden zur Zeit nahezu allesamt immer auf Abrechnung auf Markenwerkstatt und nicht zum Wunschkonzert der Versicherungswirtschaft.
AG Frankfurt- Höchst 10.06.2010 (381 C 3638/09 (37)
AG Landshut 23.03.2010 (1 C 946/09)
AG Berlin- Mitte 12.05.2010 (110 C 3346/09)
AG Köln 09.02.2010 (262 C 474/08)
Das sind nur ein kleiner Teil der aktuellen Rechtsprechung und Bitte nicht wieder mit der alten Laier ankommen: ergooglt.
Gruß und schönen Restsonntag noch
Peter
Nichts gegen Google, aber wenn du von Urteilen der Instanzgerichte sprichst, solltest du m.M.n nicht die AG-Urteile anführen.
@HAfi: Ich bin deshalb polemisch, weil ihr "Versicherer" stets nur Urteile zitiert (von denen die Gegenseite in der Summe übrigens mehr zu bieten hat), aber keine Erklärung nach dem gesunden Menschenverstand liefern könnt, wieso Geschädigte bei fiktiver Abrechnung schlechter gestellt werden sollen, als diejenigen, die mit Abtretung in der Markenwerkstatt reparieren lassen.
Mit der Argumentation, dass nur das ersetzt wird, was auch an Kosten tatsächlich anfällt, bin ich nicht einverstanden, da bei fiktiver Abrechnung der Geschädigte evtl. später Folgekosten hat (spätestens beim Wiederverkauf). ER geht dieses Risiko ein - dann soll auch nur ER ggf. davon profitieren. Die Vers. beteiligen sich ja an dem Risiko nicht. Evtl. spart er auch noch Kosten durch Eigenleistung - vom Selbstschrauben bis zum Heraussuchen einer passenden, günstigeren Werkstatt. Auch hier gilt: ER leistet etwas, ER spart, ER trägt das Riskio.
Im Übrigen könnte man das Argument ja weiterführen: Warum soll ich für einen Neuwagen z.B. 30.000EUR zahlen, wenn doch im Vergleich dazu die tatsächlichen Kosten eines Großkunden (Firmenflotte) nur bei 21.000EUR liegen. Glaubst du, dass ich mit der Argumentation das Auto auch 9000EUR billiger bekomme? Oder noch besser: Gibt deine Vers. mir auch soviel Rabatt wie Großkunden? Ich könnte ja bei Vertragsabschluss darauf verweisen... 🙄
Solange du mir keinen anderen lieferst, gibt es nur einen Grund: Gewinnmaximierung der Vers. auch auf Kosten einzelner Opfer.
Polemik ist im Übrigen eine Form von rhetorischem Wettstreit mit z.T. scharf formulierten Argumenten. Dieses rhetorische Mittel scheint mir vor dem o.a. Hintergrund durchaus angemessen. Das Verhalten der Vers. dürfte dieses Stilmittel mehr als rechtfertigen.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Nichts gegen Google, aber wenn du von Urteilen der Instanzgerichte sprichst, solltest du m.M.n nicht die AG-Urteile anführen.
die meisten Fälle werden aber nun einmal von Amstgerichten entschieden. Im übrigen müssen Sachverständige nicht googeln, so wie einige Halbschlaue hier im Versicherungsforum (du bist damit natürlich nicht gemeint 😉) die greifen auf Datenbänke zurück, genau wie die Versicherer.
Gruß
Delle
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@ 3dition:
Aus meiner Sicht haben Hafi und die Versicherer Recht!
Wieso will den der Geschädigte nach einem Unfall fiktiv abrechnen? Er will viel Kohle für den Schaden haben und dann irgendwo billig reparieren lassen. Unterm Strich geht es ihm nur um einen satten Gewinn. Kein Autobesitzer der wirklich Wert auf einen guten Wiederverkaufspreis legt wird fiktiv abrechnen!
Also wollen m.M.n. die Fiktivabrechner soviel Geld wie möglich auf Kosten der Versicherung (also auf Kosten aller Versicherter) einstreichen. Und da müsste jeder Versicherte froh sein, dass es Gerichte gibt die dies verhindern wollen bzw. zumindest eingrenzen.
Oder bist du der Meinung das die nicht markengebundene Werkstatt oder der Hobbybastler die gleichgute Arbeit machen wie ne Markenwerke und damit den gleichen Stundensatz bekommen sollte? Wenn ja, zahlst du dann auch diesen Stundensatz beim Öl- oder Reifenwechsel in der Hinterhofwerke?
Nein, Huggar, das stimmt nicht! Ich bastele z.b. gern selbst. Wenn ich nach einem Unfall einen neuen Stoßfänger bräuchte, dann würde ich den gerne kaufen, lackieren lassen, aber den alten selbst demontieren und den neuen selbst anbringen. Denn ich bin sehr sehr pingelig! Ich habe aber im Gegensatz zu allen (Marken- und freie Werkstätten) Zeit, an meinem Auto so lange rumzubasteln, bis die Spaltmaße für mich stimmen. Wenn dadurch Kosten gespart werden, warum sollte das der Vers. zu Gute kommen? Wer bezahlt meine Arbeit?
Anderes Beispiel: Seitenschaden, lt. Gutachten neues Teil einschweißen. Hier würde ich sehr lange überlegen, ob ich nicht lieber mit einem ausgebeulten und gespachtelten Seitenteil leben könnte, als an den Ansatzstellen potentielle Rostfelder (später) zu schaffen. Hier wäre ICH ggf. bereit, den Schaden nicht 100%ig reparieren zu lassen. Warum sollte die Ersparnis der Vers. zu Gute kommen?
Andersrum argumentiert: Wenn wirklich Schadenskosten gespart werden sollen (was am Ende nur im Märchen den Versicherten zu Gute käme...), warum "verbietet" man dann nicht auch, dass Autos in Markenwerkstätten repariert werden können? Man könnte auch diese Geschädigten an Billigrep.-firmen verweisen.
Solange der Geschädigte anstandslos das Geld an Opel, Audi, VW u.a. in voller Höhe pumpen darf, solange muss auch der fiktiv Abrechnende das Recht haben, die gleiche Schadenssumme zu bekommen. Was er damit macht und warum, muss ihm überlassen bleiben.
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P.S. Sobald Garantie um ist, mache ich alle Inspektionen und Kleinreparaturen selbst, scheue dabei aber nicht den Qualitätsvergleich mit Markenwerkstatt. Soll ich jetzt bestraft werden, weil ich das kann? Außerdem: Welche Zauberei steckt denn in einem Ölwechsel? Ich fahre mein Auto sogar speziell warm und es wird auch nix abgesaugt - mMn besser, als in den meisten Werkstätten.
Zitat:
Also wollen m.M.n. die Fiktivabrechner soviel Geld wie möglich auf Kosten der Versicherung (also auf Kosten aller Versicherter) einstreichen. Und da müsste jeder Versicherte froh sein, dass es Gerichte gibt die dies verhindern wollen bzw. zumindest eingrenzen.
Hugaar,
als erstes verhindern oder grenzen Gerichte nicht ein, sondern entscheiden was Recht oder nicht Recht ist. Mehr nicht und die meisten Gerichte entscheiden zu Gunsten der Fiktivabrechner.
Dann ist es eine weit verbreitete Fehlmeinung das auf Kosten von Versicherungen und der Versichertengemeinschaft sich jemand sein Konto füllt. Einem Geschädigten wird ein ihm zugefügter Schaden ersetzt und dabei ist es laut BGB §249 allein dem Geschädigten überlassen wie er entschädigt werden möchte. Der, der fiktiv abrechnet soll also Deiner Meinung nach mit weniger abgespeist werden wie der, der tatsächlich hat Instandsetzen lassen. Ein weiterer Weg in eine Zweiklassengesellschaft...
Das hat aber letztendlich nichts mit der Frage des TE zu tun. Wenn Versicherungen Fremdfirmen beauftragen in ihrem Sinne berechtigte Schadensersatzleistungen nach Vorgabe zu kürzen ist das m. E. nach legitim. Wenn ein Geschädigter sich mit dem Streichergebnis zufrieden gibt ist dieser selber Schuld. Er könnte sich dagegen wehren, tut er dieses nicht verschenkt er ihm zustehendes Geld. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt wo der Geschädigte nicht seinen vollen Schadenersatz erhalte hat, sofern sich dieser gegen das Streichkonzert gewehrt hatte.
Allein die Behauptung: "Das Prüfergebnis....!" ist schon eine Farce. Bei einer Prüfung ist zumindest ein Prüfer namentlich benannt und hat dieses mit seiner eigenhändigen Unterschrift beglaubigt. Mir ist noch keines dieser Pamphlete in die Finger gekommen auf denen der Prüfer namentlich erkennbar war, geschweige den unterschrieben hatte. Dazu passend will jetzt eine große SV- Organisation in Zukunft nicht einmal mehr mit ihrem Firmenlogo auf diesen "Prüfberichten" erscheinen, um so ihre angebliche Neutralität zu wahren.
Gruß Peter
Hallo zusammen,
okay - die Aufforderung, weiter nur mehr explizit auf die Frage des TEs einzugehen, wurde offensichtlich nicht verstanden.
Das ist dann auch so in Ordung und ich schließe hier wie angekündigt.
Sollte es damit Probleme geben, dann bitte PN.
Einige Diskussionsteilnehmer, welche meinen, hier einen persönlichen Feldzug aufzuziehen und meine Aufforderung themenfremd zu kommentieren, werden bitte demnächst das Postfach intensiver checken, danke.
***GESCHLOSSEN***
Grüße
Schreddi