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Unfall - fast Fahrerflucht - wie Unfall abwickeln?

Fiat Punto 199

Hallo,

auf dem Mitarbeiterparkplatz ist jemand in unseren Punto gefahren, wir gingen von keinem hohem Schaden aus, doch nun lautet der KV über 2500€

Der Gegner wurde nun gefasst und hat den Schaden bereits gemeldet, die Schuldfrage ist nun klar.

Aber der Punto EZ 08/2005 KM 103155 schwarz 8V Active Clima , läuft Gefahr eines Totalschadens 😕

Die HDI möchte ein Gutachten, den habe ich nun bestellt, kommt am Montag, wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt, ich kann kaum noch schlafen, bei mobile.de und autoscout finde ich die Unterschiedlichsten Werte.

Hat da wer Erfahrung?

LG
Curly

Beste Antwort im Thema

Was genau ist denn kaputt? Ist das Auto weiterhin fahrbereit und verkehrssicher?
Du kannst jederzeit der gegnerischen Versicherung erlären, dass Du dir den Schaden auszahlen lassen möchtest. Dieses Geld steckst Du Dir erstmal in die Tasche.
Danach kannst Du:
- dein Auto unrepariert weiterfahren wie es ist, wenn das möglich ist, (kommt auf den Schaden an)
- mit Gebrauchtteilen günstig instandsetzen, und weiterfahren,
- gar nichts von beiden tun sondern das Auto beschädigt verkaufen und nach etwas anderem umsehen.

natürlich kannst Du auch, falls die Versicherung dem zustimmt, den Schaden ganz regulär in der Werkstatt reparieren lassen. Ein "reparierter Unfallwagen" bleibt es dann allerdings für immer und ewig, mit samt dem zusätzlichen Wertverlust beim Verkauf.

Wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird, weiß ich nicht genau. Ich hab mal gehört, es wird ein Mittelwert vergleichbar angebotener Autos genommen. Aber das ist nur Halbwissen.

Und nochwas:
Wenn morgen der Gutachter kommt, sollte das Auto einen guten Eindruck hinterlassen. Es wird nämlich auch der Pflegezustand bewertet. Also im Zweifel lieber nochmal waschen, entmüllen und aussaugen. Das bringt bares Geld.

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Italo001 meint mit dem Zeitwert den Wiederbeschaffungswert...

@Italo001
Du hast schon Recht mit dem was Du schreibst, berücksichtigst allerdings mit Deiner Aussage nicht, dass es sich bei dieser Konstellation im Volksmund um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und es ökonomisch nur im Ausnahmefall sinnvoll ist, dass Fahrzeug reparieren zu lassen.

Wenn Du Dir vom Versicherer (Y-Z) und vom Aufkäufer Z auszahlen lässt, kommst Du auf den Wiederbeschaffungswert und kannst Dir ein vergleichbares Auto ohne Vorschaden kaufen. Diese Variante würde in 99% der Fälle so ablaufen, wenn kein Versicherer für den Schaden aufkommt.

In diesem Fall konnte der Verursacher glücklicherweise ermittelt werden und wenn die TE unbedingt ihr Auto behalten möchte, weil es meinetwegen sehr gut in Schuss war oder sie aus irgendwelchen (emotionalen?) Gründen das Auto weiter fahren will, kann sie es so machen, wie Du schreibst. Ökonomisch sinnvoll ist es selten.

Es gibt zwei Sichtweisen von einem Wirtschaftlichen Totalschaden, war mir nicht so bekannt. Im Grunde haben wir beide Recht.

Zitat:

Wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden.

Quelle:

Klick

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Warte das Gutachten ab und schau Dir folgende Werte an:

Repraturkosten: X
Wiederbeschaffungswert: Y
Restwert: Z

Zum Restwert werden Dir Aufkäufer benannt, die das beschädigte Auto bei Dir abholen und Dir die Kohle bar auf den Tisch legen.

Variante 1.)
Wenn X niedriger ist als (Y-Z) bekommst Du X erstattet. Die in X enthaltene Mehrwertsteuer nur, wenn sie anfällt, sprich wenn Du mit Rechnung reparieren lässt. Wenn Du nicht reparieren lassen möchtest, kannst Du fiktiv abrechnen und bekommst X abzgl. MwSt und evtl. Verbringungskosten erstattet. Mit diesem Geld kannst Du machen, was Du willst, also auch in Urlaub fahren.

Variante 2.)
X ist höher, als (Y-Z). Dann hast Du einen wirtschaftlichen Totalschaden und bekommst vom HDI (Y-Z) und von dem benannten Aufkäufer Z erstattet, so dass Du insgesamt Y hast. Du kannst aber auch in diesem Fall fiktiv abrechnen und das Auto behalten. Hier bekommst Du vom Versicherer (Y-Z) ausbezahlt.

In beiden Varianten kommt noch eine Unkostenpauschale (idR 25-30 EUR) hinzu und falls Du mit Rechnung reparierst auch noch Nutzungsausfall.

Poste bitte die Werte, die im Gutachten stehen, da es noch ein paar Sonderfälle und verschiedene MwSt-Sätze (Differenzbesteuerung) gibt und ich kann Dir Deine Möglichkeiten mit Zahlen hinterlegt aufzeigen. (die Geschichte mit X,Y und Z ist schon sehr unübersichtlich)

Der Gutachter macht im Übrigen schon ein bisschen mehr, als dass er die vergleichbaren Autos bei mobile.de in 50km Umkreis nimmt und dann den Durchschnitt ermittelt. Hier spielen einfach sehr viele Faktoren eine Rolle, so dass man mit dieser Methode wirklich nur einen sehr groben Überblick bekommt.

So der Meister hat gerade angerufen, es wird in etwa so aussehen:

Repraturkosten: X 2495 € brutto
Wiederbeschaffungswert: Y ca. 3000€
Restwert: Z ca. 600€

Hast Du ein Bild vom Auto mit der beschädigten Seite?

Zitat:

Original geschrieben von curlysue13


Repraturkosten: X 2495 € brutto
Wiederbeschaffungswert: Y ca. 3000€
Restwert: Z ca. 600€

Ich gehe davon aus, dass Du das Auto behalten willst?

Dann schicke das Gutachten an den HDI und lass Dir eine Reparaturfreigabe schicken oder unterschreibe bei der Werkstatt eine Reparaturkostenübernahmeerklärung; dann rechnen die direkt mit dem HDI ab...

Du brauchst dann nur noch formlos nach erfolgter Reparatur den Nutzungsausfall und die Unkostenpauschale beim HDI geltend machen.

Wenn Du wider Erwarten das Auto nicht behalten willst, kannst Du Dir vom HDI 2.400 EUR auszahlen lassen (ich gehe davon aus, dass Y steuerneutral ist) und vom benannten Aufkäufer die 600 EUR gegen das Auto kassieren. Dann kannst Du Dir für 3TEUR oder auch für mehr oder für weniger Ersatz beschaffen.

Oder aber, Du lässt Dir 2.400 EUR auszahlen, lässt beim Auto reparieren was notwendig ist und haust den Rest auf den Kopf. Dann fährst Du zwar einen nicht fachgerecht reparierten Unfallwagen, was aber wirtschaftlich die sinnvollste Variante darstellen dürfte, wenn Du das Auto eh bis zum bitteren Ende fahren möchtest.

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