Unfall - fast Fahrerflucht - wie Unfall abwickeln?
Hallo,
auf dem Mitarbeiterparkplatz ist jemand in unseren Punto gefahren, wir gingen von keinem hohem Schaden aus, doch nun lautet der KV über 2500€
Der Gegner wurde nun gefasst und hat den Schaden bereits gemeldet, die Schuldfrage ist nun klar.
Aber der Punto EZ 08/2005 KM 103155 schwarz 8V Active Clima , läuft Gefahr eines Totalschadens 😕
Die HDI möchte ein Gutachten, den habe ich nun bestellt, kommt am Montag, wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt, ich kann kaum noch schlafen, bei mobile.de und autoscout finde ich die Unterschiedlichsten Werte.
Hat da wer Erfahrung?
LG
Curly
Beste Antwort im Thema
Was genau ist denn kaputt? Ist das Auto weiterhin fahrbereit und verkehrssicher?
Du kannst jederzeit der gegnerischen Versicherung erlären, dass Du dir den Schaden auszahlen lassen möchtest. Dieses Geld steckst Du Dir erstmal in die Tasche.
Danach kannst Du:
- dein Auto unrepariert weiterfahren wie es ist, wenn das möglich ist, (kommt auf den Schaden an)
- mit Gebrauchtteilen günstig instandsetzen, und weiterfahren,
- gar nichts von beiden tun sondern das Auto beschädigt verkaufen und nach etwas anderem umsehen.
natürlich kannst Du auch, falls die Versicherung dem zustimmt, den Schaden ganz regulär in der Werkstatt reparieren lassen. Ein "reparierter Unfallwagen" bleibt es dann allerdings für immer und ewig, mit samt dem zusätzlichen Wertverlust beim Verkauf.
Wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird, weiß ich nicht genau. Ich hab mal gehört, es wird ein Mittelwert vergleichbar angebotener Autos genommen. Aber das ist nur Halbwissen.
Und nochwas:
Wenn morgen der Gutachter kommt, sollte das Auto einen guten Eindruck hinterlassen. Es wird nämlich auch der Pflegezustand bewertet. Also im Zweifel lieber nochmal waschen, entmüllen und aussaugen. Das bringt bares Geld.
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18 Antworten
Was genau ist denn kaputt? Ist das Auto weiterhin fahrbereit und verkehrssicher?
Du kannst jederzeit der gegnerischen Versicherung erlären, dass Du dir den Schaden auszahlen lassen möchtest. Dieses Geld steckst Du Dir erstmal in die Tasche.
Danach kannst Du:
- dein Auto unrepariert weiterfahren wie es ist, wenn das möglich ist, (kommt auf den Schaden an)
- mit Gebrauchtteilen günstig instandsetzen, und weiterfahren,
- gar nichts von beiden tun sondern das Auto beschädigt verkaufen und nach etwas anderem umsehen.
natürlich kannst Du auch, falls die Versicherung dem zustimmt, den Schaden ganz regulär in der Werkstatt reparieren lassen. Ein "reparierter Unfallwagen" bleibt es dann allerdings für immer und ewig, mit samt dem zusätzlichen Wertverlust beim Verkauf.
Wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird, weiß ich nicht genau. Ich hab mal gehört, es wird ein Mittelwert vergleichbar angebotener Autos genommen. Aber das ist nur Halbwissen.
Und nochwas:
Wenn morgen der Gutachter kommt, sollte das Auto einen guten Eindruck hinterlassen. Es wird nämlich auch der Pflegezustand bewertet. Also im Zweifel lieber nochmal waschen, entmüllen und aussaugen. Das bringt bares Geld.
Bei meinem bravo, der auch ein totalschaden war, wurde der angebotspreis der gehandelten bravos in meiner region, bspw. Mobile.de, zur ermittlung des wiederbeschaffungswertes herangezogen.
toni
Bei der Auszahlungssumme muss man berücksichtigen, das die ohne Mehrwertsteuer dann gezahlt wird. Sollte der Marktwert deutlich unter den Reparaturkosten liegen, bekommst du maximal Wiederbeschaffungskosten - Restwert ausgezahlt.
Warte das Gutachten ab und schau Dir folgende Werte an:
Repraturkosten: X
Wiederbeschaffungswert: Y
Restwert: Z
Zum Restwert werden Dir Aufkäufer benannt, die das beschädigte Auto bei Dir abholen und Dir die Kohle bar auf den Tisch legen.
Variante 1.)
Wenn X niedriger ist als (Y-Z) bekommst Du X erstattet. Die in X enthaltene Mehrwertsteuer nur, wenn sie anfällt, sprich wenn Du mit Rechnung reparieren lässt. Wenn Du nicht reparieren lassen möchtest, kannst Du fiktiv abrechnen und bekommst X abzgl. MwSt und evtl. Verbringungskosten erstattet. Mit diesem Geld kannst Du machen, was Du willst, also auch in Urlaub fahren.
Variante 2.)
X ist höher, als (Y-Z). Dann hast Du einen wirtschaftlichen Totalschaden und bekommst vom HDI (Y-Z) und von dem benannten Aufkäufer Z erstattet, so dass Du insgesamt Y hast. Du kannst aber auch in diesem Fall fiktiv abrechnen und das Auto behalten. Hier bekommst Du vom Versicherer (Y-Z) ausbezahlt.
In beiden Varianten kommt noch eine Unkostenpauschale (idR 25-30 EUR) hinzu und falls Du mit Rechnung reparierst auch noch Nutzungsausfall.
Poste bitte die Werte, die im Gutachten stehen, da es noch ein paar Sonderfälle und verschiedene MwSt-Sätze (Differenzbesteuerung) gibt und ich kann Dir Deine Möglichkeiten mit Zahlen hinterlegt aufzeigen. (die Geschichte mit X,Y und Z ist schon sehr unübersichtlich)
Der Gutachter macht im Übrigen schon ein bisschen mehr, als dass er die vergleichbaren Autos bei mobile.de in 50km Umkreis nimmt und dann den Durchschnitt ermittelt. Hier spielen einfach sehr viele Faktoren eine Rolle, so dass man mit dieser Methode wirklich nur einen sehr groben Überblick bekommt.
Es soll die Stossleiste Tür r, Stoßleiste Kotflügel h.r. und Stoßfänger h erneuert werden
Fahrzeugseite r. rückverformen, Vordertür r. UTH. inst. und Kotflügel h.r. inst. und dann noch lackieren.
Ich würde grob sagen, Radhaus hinten rechts wurde beim ausparken beschäd. von der hinteren Tür, bis Richtung Kofferraum, er ist eben da so rückwärts hängengeblieben, der Schädiger, wobei es für mich gar nicht so dramatisch ausschaut, hätte nie diese Schadenhöhe vermutet.
Der Gutachter ist ein langjähriger Bekannter von dem Werkstattmeister, es ist eine Fiatfachwerkst., hat der Gutachter Spielraum?
Der Meister meinte er hat es sehr vorsichtig und eher niedrig berechnet, aufgrund des FZG Alters, normalerweise müsste das ganze was ausgebeult wird erneuert werden, aber das übersteigt den FZG Wert.
Nervt es den Gutachter wenn ich dabei bin? Oder soll ich die zwei Fachmänner lieber machen lassen? Weißt Du wielange es dauert, bis so ein Gutachten geschrieben ist und ich es bekomme?
Das Auto wurde gestern nochmal gewaschen und gesaugt, mein Mann meinte auch, vielleicht schaut es besser aus, wenn er schön gepflegt ist ;-)).
LG+Danke
Zitat:
Original geschrieben von Sebnitzer
Was genau ist denn kaputt? Ist das Auto weiterhin fahrbereit und verkehrssicher?
Du kannst jederzeit der gegnerischen Versicherung erlären, dass Du dir den Schaden auszahlen lassen möchtest. Dieses Geld steckst Du Dir erstmal in die Tasche.
Danach kannst Du:
- dein Auto unrepariert weiterfahren wie es ist, wenn das möglich ist, (kommt auf den Schaden an)
- mit Gebrauchtteilen günstig instandsetzen, und weiterfahren,
- gar nichts von beiden tun sondern das Auto beschädigt verkaufen und nach etwas anderem umsehen.natürlich kannst Du auch, falls die Versicherung dem zustimmt, den Schaden ganz regulär in der Werkstatt reparieren lassen. Ein "reparierter Unfallwagen" bleibt es dann allerdings für immer und ewig, mit samt dem zusätzlichen Wertverlust beim Verkauf.
Wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird, weiß ich nicht genau. Ich hab mal gehört, es wird ein Mittelwert vergleichbar angebotener Autos genommen. Aber das ist nur Halbwissen.
Und nochwas:
Wenn morgen der Gutachter kommt, sollte das Auto einen guten Eindruck hinterlassen. Es wird nämlich auch der Pflegezustand bewertet. Also im Zweifel lieber nochmal waschen, entmüllen und aussaugen. Das bringt bares Geld.
Korrekt ist deine Aufstellung nicht. Wenn der Wiederbeschaffungswert größer als die Reparaturkosten wird der Wagen repariert. Der Restwert ist dabei nicht relevant. Es gilt immer der Zeitwert des Wagens. Soweit ich weiß können die Reparatur um %x über Wiederbeschaffungskosten liegen.
Ich kanns aber nicht mehr erwarten 🙁
Weißt Du wielange es dauert, zumindest in etwa, bis ich das Gutachten bekomme?
Soll ich beim Gutachten dabei sein, oder nervt ihn das?
Der Gutachter arbeitet schon seit Jahren mit der Fachwerkstatt zusammen, hoffentlich bekommt er nun nicht weniger raus, als der Meister ( der meinte er hat alles recht niedrig angesetzt), aber auch nicht mehr damit es ein Totalschaden wird, och menno ich will MOOOOOOOOOOntag .
LG+Danke
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Warte das Gutachten ab und schau Dir folgende Werte an:Repraturkosten: X
Wiederbeschaffungswert: Y
Restwert: ZZum Restwert werden Dir Aufkäufer benannt, die das beschädigte Auto bei Dir abholen und Dir die Kohle bar auf den Tisch legen.
Variante 1.)
Wenn X niedriger ist als (Y-Z) bekommst Du X erstattet. Die in X enthaltene Mehrwertsteuer nur, wenn sie anfällt, sprich wenn Du mit Rechnung reparieren lässt. Wenn Du nicht reparieren lassen möchtest, kannst Du fiktiv abrechnen und bekommst X abzgl. MwSt und evtl. Verbringungskosten erstattet. Mit diesem Geld kannst Du machen, was Du willst, also auch in Urlaub fahren.Variante 2.)
X ist höher, als (Y-Z). Dann hast Du einen wirtschaftlichen Totalschaden und bekommst vom HDI (Y-Z) und von dem benannten Aufkäufer Z erstattet, so dass Du insgesamt Y hast. Du kannst aber auch in diesem Fall fiktiv abrechnen und das Auto behalten. Hier bekommst Du vom Versicherer (Y-Z) ausbezahlt.In beiden Varianten kommt noch eine Unkostenpauschale (idR 25-30 EUR) hinzu und falls Du mit Rechnung reparierst auch noch Nutzungsausfall.
Poste bitte die Werte, die im Gutachten stehen, da es noch ein paar Sonderfälle und verschiedene MwSt-Sätze (Differenzbesteuerung) gibt und ich kann Dir Deine Möglichkeiten mit Zahlen hinterlegt aufzeigen. (die Geschichte mit X,Y und Z ist schon sehr unübersichtlich)
Der Gutachter macht im Übrigen schon ein bisschen mehr, als dass er die vergleichbaren Autos bei mobile.de in 50km Umkreis nimmt und dann den Durchschnitt ermittelt. Hier spielen einfach sehr viele Faktoren eine Rolle, so dass man mit dieser Methode wirklich nur einen sehr groben Überblick bekommt.
Aber Hallo!
Es geht um dein Eigentum, natürlich wirst Du dabei sein. Ob die das nervt oder nicht, kann Dir schnuppe sein. Diese Leute leben schließlich auch von ihren Kunden.
Also dann bin ich dabei, würde nämlich schon gerne zuschauen.
Zitat:
Original geschrieben von Sebnitzer
Aber Hallo!
Es geht um dein Eigentum, natürlich wirst Du dabei sein. Ob die das nervt oder nicht, kann Dir schnuppe sein. Diese Leute leben schließlich auch von ihren Kunden.
Zitat:
Original geschrieben von curlysue13
Weißt Du wielange es dauert, zumindest in etwa, bis ich das Gutachten bekomme?
Ich hatte das Gutachten nach 2 Tagen und auch eine Liste von Kaufinteressenten aus der Restwertbörse.
Es waren mehr als 25 Angebote.
Ich habe mich sehr schnell für das beste Angebot entschieden und das Auto verkauft.
Die Reparatursumme (ohne MwSt.) habe ich von der Versicherung anstandslos erstattet bekommen.
Es handelte sich dabei um eine B-Klasse von MB.
Nach dem großen Schreck (Unfall, nicht selbst verschuldet) war das letztendlich das Beste was mir passieren konnte. Ich wollte das Auto sowieso verkaufen.
Beide Beträge zusammen (Restwertbörse + Versicherung) lagen deutlich über dem Preis, den ich im freien Verkauf meines unfallfreien Autos erzielt hätte. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Korrekt ist deine Aufstellung nicht. Wenn der Wiederbeschaffungswert größer als die Reparaturkosten wird der Wagen repariert. Der Restwert ist dabei nicht relevant. Es gilt immer der Zeitwert des Wagens. Soweit ich weiß können die Reparatur um %x über Wiederbeschaffungskosten liegen.
Deshalb habe ich geschrieben, dass es Sonderfälle gibt und man die genauen Zahlen benötigt! Du sprichst von der 130%-Regelung.
Hier kannst Du im Haftpflichtschaden bis zu 130% der Reparaturkosten reguliert bekommen, wenn Du den Nutzungswillen an dem Fahrzeug nachweist; idR, wenn Du das Fahrzeug reparieren lässt und dann noch mindestens ein halbes Jahr fährst...
Was Du schreibst ist allerdings auch nicht richtig. Wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist, als die Reparaturkosten, muss vom Sachverständigen erstmal die Reparaturwürdigkeit festgestellt werden. Wenn diese festgestellt wurde, muss das Fahrzeug zwingend repariert werden, damit man die Reparaturkosten erstattet bekommt. Bei fiktiver Abrechnung gilt wieder (Y-Z)!
@TE
Ein Gutachten ist zwar kein Wunschkonzert, aber teile dem Sachverständigen einfach mit, was Du mit dem Fahrzeug weiter vor hast. Du brauchst keine Wunder erwarten, weil der HDI das Gutachten natürlich überprüfen wird, aber einen gewisser Spielraum gibts bei allen Werten.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Deshalb habe ich geschrieben, dass es Sonderfälle gibt und man die genauen Zahlen benötigt! Du sprichst von der 130%-Regelung.Hier kannst Du im Haftpflichtschaden bis zu 130% der Reparaturkosten reguliert bekommen, wenn Du den Nutzungswillen an dem Fahrzeug nachweist; idR, wenn Du das Fahrzeug reparieren lässt und dann noch mindestens ein halbes Jahr fährst...
Was Du schreibst ist allerdings auch nicht richtig. Wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist, als die Reparaturkosten, muss vom Sachverständigen erstmal die Reparaturwürdigkeit festgestellt werden. Wenn diese festgestellt wurde, muss das Fahrzeug zwingend repariert werden, damit man die Reparaturkosten erstattet bekommt. Bei fiktiver Abrechnung gilt wieder (Y-Z)!
@TE
Ein Gutachten ist zwar kein Wunschkonzert, aber teile dem Sachverständigen einfach mit, was Du mit dem Fahrzeug weiter vor hast. Du brauchst keine Wunder erwarten, weil der HDI das Gutachten natürlich überprüfen wird, aber einen gewisser Spielraum gibts bei allen Werten.
Ich meinte diese Aussage:
Zitat:
Variante 1.)
Wenn X niedriger ist als (Y-Z) bekommst Du X erstattet. Die in X enthaltene Mehrwertsteuer nur, wenn sie anfällt, sprich wenn Du mit Rechnung reparieren lässt. Wenn Du nicht reparieren lassen möchtest, kannst Du fiktiv abrechnen und bekommst X abzgl. MwSt und evtl. Verbringungskosten erstattet. Mit diesem Geld kannst Du machen, was Du willst, also auch in Urlaub fahren.
Für die Gewährung der Reparatur ist der Restwert des Fahrzeuges uninteressant. So lange Reparaturkosten nicht größer sind als die der Zeitwert ist die Versicherung verpflichtet die Reparatur zu zahlen. Da kann halt auch die 130% Regel greifen. Sprich Reparaturkosten können 130% vom Zeitwert ausmachen.
und was ist jetzt der Zeitwert???
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Ich meinte diese Aussage:Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Deshalb habe ich geschrieben, dass es Sonderfälle gibt und man die genauen Zahlen benötigt! Du sprichst von der 130%-Regelung.Hier kannst Du im Haftpflichtschaden bis zu 130% der Reparaturkosten reguliert bekommen, wenn Du den Nutzungswillen an dem Fahrzeug nachweist; idR, wenn Du das Fahrzeug reparieren lässt und dann noch mindestens ein halbes Jahr fährst...
Was Du schreibst ist allerdings auch nicht richtig. Wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist, als die Reparaturkosten, muss vom Sachverständigen erstmal die Reparaturwürdigkeit festgestellt werden. Wenn diese festgestellt wurde, muss das Fahrzeug zwingend repariert werden, damit man die Reparaturkosten erstattet bekommt. Bei fiktiver Abrechnung gilt wieder (Y-Z)!
@TE
Ein Gutachten ist zwar kein Wunschkonzert, aber teile dem Sachverständigen einfach mit, was Du mit dem Fahrzeug weiter vor hast. Du brauchst keine Wunder erwarten, weil der HDI das Gutachten natürlich überprüfen wird, aber einen gewisser Spielraum gibts bei allen Werten.
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Für die Gewährung der Reparatur ist der Restwert des Fahrzeuges uninteressant. So lange Reparaturkosten nicht größer sind als die der Zeitwert ist die Versicherung verpflichtet die Reparatur zu zahlen. Da kann halt auch die 130% Regel greifen. Sprich Reparaturkosten können 130% vom Zeitwert ausmachen.Zitat:
Variante 1.)
Wenn X niedriger ist als (Y-Z) bekommst Du X erstattet. Die in X enthaltene Mehrwertsteuer nur, wenn sie anfällt, sprich wenn Du mit Rechnung reparieren lässt. Wenn Du nicht reparieren lassen möchtest, kannst Du fiktiv abrechnen und bekommst X abzgl. MwSt und evtl. Verbringungskosten erstattet. Mit diesem Geld kannst Du machen, was Du willst, also auch in Urlaub fahren.
Italo001 meint mit dem Zeitwert den Wiederbeschaffungswert...
@Italo001
Du hast schon Recht mit dem was Du schreibst, berücksichtigst allerdings mit Deiner Aussage nicht, dass es sich bei dieser Konstellation im Volksmund um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und es ökonomisch nur im Ausnahmefall sinnvoll ist, dass Fahrzeug reparieren zu lassen.
Wenn Du Dir vom Versicherer (Y-Z) und vom Aufkäufer Z auszahlen lässt, kommst Du auf den Wiederbeschaffungswert und kannst Dir ein vergleichbares Auto ohne Vorschaden kaufen. Diese Variante würde in 99% der Fälle so ablaufen, wenn kein Versicherer für den Schaden aufkommt.
In diesem Fall konnte der Verursacher glücklicherweise ermittelt werden und wenn die TE unbedingt ihr Auto behalten möchte, weil es meinetwegen sehr gut in Schuss war oder sie aus irgendwelchen (emotionalen?) Gründen das Auto weiter fahren will, kann sie es so machen, wie Du schreibst. Ökonomisch sinnvoll ist es selten.