Unfall - Fahrerflucht
al ein pSo heute Nachmittag zu meinem Auto gegangen und gerade noch so gesehen, dass unter dem Scheibenwischer ein wirklich klein gefalteter Zettel hing mit folgender Aufschrift:
"BIN BEIM AUSPARKEN LEICHT ANGESTOSSEN (Tel: xxxxx/xxxxx) VORNE AM RADKASTEN"
Ich muss zugeben, dass ich richtig froh bin den Zettel zeitig entdeckt zu haben. Kurze Zeit später hat es stark geregnet, so dass der Zettel womöglich unleserlich geworden wäre oder bei der Fahrt verloren gegangen wäre.
Telefonnummer ohne Erfolg angewählt.
Habe dann kurz überlegt - und bin dann auf direktem Wege zur Polizei. Der Polizist war sehr hilfsbereit und hat dann zunächst geprüft, ob der Unfallverursacher sich bereits bei der Polizei gemeldet hat. Und? Na keine große Überraschung - natürlich nicht. Dann hat er die Nummer gewählt und der Gesprächspartner wusste von nichts. Letztlich hat sich herausgestellt, dass sein Frau mit einem Range Rover unterwegs war und bei Augenarzt war (Anmerkung: Hat offenbar leider nichts gebracht, zumindest hat sie meinen Golf übersehen).
Bin jetzt dahingehend verblieben, dass ich mich heute Abend nochmal bei ihm melde, sobald seine Frau zu Hause ist.
Und nun meine Frage:
Wie sollte ich denn weiter vorgehen?
(bis auf die Versicherungsnummer habe ich alle Daten).
Ich denke aber mal, dass er bzw. sie den Schaden zunächst ihrer Versicherung melden muss.
Was meint Ihr zur weiteren Vorgehensweise (den Schaden will ich zwingend fachmännisch reparieren lassen), bin für Ratschläge dankbar.
Habe mal ein paar Fotos eingestellt, so dass man sich ein Bild von "leicht angestoßen" machen kann.
PS: Der Polizist hat dem Ehemann der mutmaßlichen Unfallverursacher dann noch erklärt, was sie falsch gemacht hätte, sofern sie den Unfall verursacht hat. Er hat dann alle Daten erfasst. Ich habe jetzt erst einmal auf eine Anzeige verzichtet. Der Polizist hat mir dann, aber nahegelegt, sofern Probleme auftreten mit ihm in Kontakt zu treten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2016 um 19:26:04 Uhr:
es ist aber kein Folgeschaden.
das Urteil OLG Karlsruhe betrifft kein Kfz-Haftpflichtschaden. Da geht es um Abflussrohre... 😰
Wenn Du hier immer mitreden möchtest, solltest Du Dir angewöhnen, über Deinen Tellerrand hinauszublicken. Die Sach- und Rechtslage ist absolut identisch, um welches Objekt es geht, spielt keine Rolle.
Mit Deiner Sichtweise, der Versicherer muss nicht, der Versicherer braucht nicht, der Versicherer hat immer Recht, kannst Du in der realen Welt keinen Blumentopf gewinnen. 🙂
48 Antworten
naja gut, dass bringt jetzt nichts mehr. wir werden sehen, wie es ausgeht. so viel zu realen welt...
Zitat:
@zille1976 schrieb am 14. September 2016 um 16:52:56 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. September 2016 um 14:37:20 Uhr:
vertragswidrig arbeitenden WerkstattDu kennst aber schlimme Wörter...
Du kleines Ferkelchen, du 😁
Ich bin aber schon groooß ... 😛
Jetzt möchte ich auch noch abschließend mitteilen, wie die ganze Geschichte ausgegangen ist. Also die VW Werkstatt hat nach meiner Aufforderung die Stoßstange und Spoilerlippe jetzt ebenfalls ausgetauscht. Gestern habe ich meinen Golf abgeholt und es wurde soweit ich das sehe alles bestens erledigt. Schade, dass ich mich da erst beschweren musste.
Also nochmal vielen Dank an die zahlreichen Hinweisgeber. War wirklich eine prima Hilfe.