ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - Fahrerflucht

Unfall - Fahrerflucht

Themenstarteram 10. August 2016 um 13:06

al ein pSo heute Nachmittag zu meinem Auto gegangen und gerade noch so gesehen, dass unter dem Scheibenwischer ein wirklich klein gefalteter Zettel hing mit folgender Aufschrift:

"BIN BEIM AUSPARKEN LEICHT ANGESTOSSEN (Tel: xxxxx/xxxxx) VORNE AM RADKASTEN"

Ich muss zugeben, dass ich richtig froh bin den Zettel zeitig entdeckt zu haben. Kurze Zeit später hat es stark geregnet, so dass der Zettel womöglich unleserlich geworden wäre oder bei der Fahrt verloren gegangen wäre.

Telefonnummer ohne Erfolg angewählt.

Habe dann kurz überlegt - und bin dann auf direktem Wege zur Polizei. Der Polizist war sehr hilfsbereit und hat dann zunächst geprüft, ob der Unfallverursacher sich bereits bei der Polizei gemeldet hat. Und? Na keine große Überraschung - natürlich nicht. Dann hat er die Nummer gewählt und der Gesprächspartner wusste von nichts. Letztlich hat sich herausgestellt, dass sein Frau mit einem Range Rover unterwegs war und bei Augenarzt war (Anmerkung: Hat offenbar leider nichts gebracht, zumindest hat sie meinen Golf übersehen).

Bin jetzt dahingehend verblieben, dass ich mich heute Abend nochmal bei ihm melde, sobald seine Frau zu Hause ist.

Und nun meine Frage:

Wie sollte ich denn weiter vorgehen?

(bis auf die Versicherungsnummer habe ich alle Daten).

Ich denke aber mal, dass er bzw. sie den Schaden zunächst ihrer Versicherung melden muss.

Was meint Ihr zur weiteren Vorgehensweise (den Schaden will ich zwingend fachmännisch reparieren lassen), bin für Ratschläge dankbar.

 

Habe mal ein paar Fotos eingestellt, so dass man sich ein Bild von "leicht angestoßen" machen kann.

PS: Der Polizist hat dem Ehemann der mutmaßlichen Unfallverursacher dann noch erklärt, was sie falsch gemacht hätte, sofern sie den Unfall verursacht hat. Er hat dann alle Daten erfasst. Ich habe jetzt erst einmal auf eine Anzeige verzichtet. Der Polizist hat mir dann, aber nahegelegt, sofern Probleme auftreten mit ihm in Kontakt zu treten.

 

20160810-151313
20160810-151317
20160810-151322
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2016 um 19:26:04 Uhr:

es ist aber kein Folgeschaden.

das Urteil OLG Karlsruhe betrifft kein Kfz-Haftpflichtschaden. Da geht es um Abflussrohre... :eek:

Wenn Du hier immer mitreden möchtest, solltest Du Dir angewöhnen, über Deinen Tellerrand hinauszublicken. Die Sach- und Rechtslage ist absolut identisch, um welches Objekt es geht, spielt keine Rolle.

Mit Deiner Sichtweise, der Versicherer muss nicht, der Versicherer braucht nicht, der Versicherer hat immer Recht, kannst Du in der realen Welt keinen Blumentopf gewinnen. :)

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten

@TE

Du schrobtest :) dass Du eine RS-Versicherung hast. Also bist Du vor eventuellen Risiken gut geschützt. Deine Zeit, die Du aufwenden musst, bezahlt Dir niemand. Die Kosten vom Sachverständigen und auch vom Anwalt gehören zum Schaden und werden Dir ersetzt. Zeit kann man bekanntlich nicht kaufen ;)

Themenstarteram 14. September 2016 um 9:11

Nachdem mir hier dankenswerterweise zahlreiche Forumsteilnehmer wirklich nützliche Ratschläge gaben, denen ich weitgehend gefolgt bin, möchte ich hier etwas zum aktuellen Sachstand mitteilen. Und glaubt mir, dass ist kein Märchen.

Also laut dem Gutachten lag die Schadenshöhe bei rund 2.300 €. Nachdem die Allianz die Übernahme des Kosten anstandslos zusagte, bin ich zu meinem VW Händler, habe dort nur für die Reparatur eine Abtretung unterschrieben und das Fahrzeug richten lassen. Vorletzte Woche habe ich meinen reparierten Golf abgeholt. Vom Schaden war nichts mehr zu sehen. Kurz bevor ich die Werkstatt verlassen wollte, teilte mir der Servicemitarbeiter mit, dass entgegen des Auftrags nicht alle Teile ausgetauscht worden seien. Din Stoßstange habe man wieder in Form gebracht. Und jetzt kommt das Beste, zur Begründung sagte man mir, dass man für den Austausch der Stoßstange die von mir angebrachte Spoilerlippe zunächst hätte entfernen müssen. Nachdem die aber geklebt war, war der Werkstatt der Aufwand so hoch, so dass man die Teile eben nicht ausgetauscht habe.

Also, wenn ich das nicht selbst erlebt hätte, ich würde es vermutlich nicht glauben.

Ich habe mich selbstverständlich nicht damit zufrieden gegeben und eine Nachfrist gesetzt. Der Händler wollte nachdem ihm die Einbaurechnung der Spoilerlippe (waren letztes Jahr 500 €) vorliegt, nach Rücksprache mit der Allianz bei mir melden. Witzig empfand ich den Hinweis, dass man doch ohnehin nichts sieht.

PS: Sorry für den recht langen Beitrag.

Eine korrekte Werkstatt hätte dich kontaktiert, bevor eine vom Gutachten abweichende Reparturmethode angegangen worden wäre.

Und die Versicherung wird nur 1 mal An und Abbau sowie Lackierung bezahlen...

Die Versicherung muss auch die weitere Entwicklung bezahlen. Diese geht hier nicht auf ein Fehlverhalten des Geschädigten zurück. Ob und wie sich die Versicherung dann was von der vertragswidrig arbeitenden Werkstatt zurück holt, das braucht den Geschädigten nicht weiter stören. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. September 2016 um 14:37:20 Uhr:

vertragswidrig arbeitenden Werkstatt

Du kennst aber schlimme Wörter...

Du kleines Ferkelchen, du :D

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. September 2016 um 13:41:11 Uhr:

Eine korrekte Werkstatt hätte dich kontaktiert, bevor eine vom Gutachten abweichende Reparturmethode angegangen worden wäre.

Und eine noch bessere hätte gleich Kontakt mit dem Gutachter gesucht, dass dieser sein Gutachter hinsichtlich der Repaturmöglichkeiten nachbessert.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. September 2016 um 14:37:20 Uhr:

Die Versicherung muss auch die weitere Entwicklung bezahlen. Diese geht hier nicht auf ein Fehlverhalten des Geschädigten zurück. Ob und wie sich die Versicherung dann was von der vertragswidrig arbeitenden Werkstatt zurück holt, das braucht den Geschädigten nicht weiter stören. ;)

Sehe ich nicht so.

Mehrkosten, die Du auf nicht auftragsgemäße Ausführung des Reparaturauftrags zurückzuführen sind muss der Versicherer nicht tragen.

Eben so wenig jedoch der Auftraggeber. Der TE hat sich hier absolut korrekt verhalten und die Werkstatt zur Nachbesserung aufgefordert.

Der Versicherer wird die Reparatur nicht zwei mal zahlen (müssen). Die Mehrkosten, die die korrekte Repraturmethode versucht hätte bzw. versuchen wird, jedoch schon, da die - so oder so - , also bei korrekter Repratur von Anfang an, angefallen wären.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2016 um 17:53:13 Uhr:

Sehe ich nicht so.

Mehrkosten, die Du auf nicht auftragsgemäße Ausführung des Reparaturauftrags zurückzuführen sind muss der Versicherer nicht tragen.

Siehst Du falsch.

Der Schädiger haftet ebenfalls für Folgeschäden, die während der Reparatur eines verunfallten Kfz durch Fehler der Reparaturwerkstatt entstehen (BGH, Urteil vom 29.10.1974, AZ: VI ZR 42/73). Die Ersatzpflicht erstreckt sich vor allem auch auf diejenigen Mehrkosten, die ohne Schuld des Geschädigten – etwa durch unsachgemäße Maßnahmen der von ihm beauftragen Werkstatt – verursacht worden sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, Az: 17 U 107/04).

Das Ganze nennt sich "Werkstattrisiko" und geht immer zu Lasten des Schädigers und damit selbstverständlich auch seiner Versicherung.

es ist aber kein Folgeschaden.

das Urteil OLG Karlsruhe betrifft kein Kfz-Haftpflichtschaden. Da geht es um Abflussrohre... :eek:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. September 2016 um 19:26:04 Uhr:

es ist aber kein Folgeschaden.

das Urteil OLG Karlsruhe betrifft kein Kfz-Haftpflichtschaden. Da geht es um Abflussrohre... :eek:

Wenn Du hier immer mitreden möchtest, solltest Du Dir angewöhnen, über Deinen Tellerrand hinauszublicken. Die Sach- und Rechtslage ist absolut identisch, um welches Objekt es geht, spielt keine Rolle.

Mit Deiner Sichtweise, der Versicherer muss nicht, der Versicherer braucht nicht, der Versicherer hat immer Recht, kannst Du in der realen Welt keinen Blumentopf gewinnen. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen