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Unfall (evtl. Totalschaden) - Gegner hat Schuld

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 15:33

Hallo liebe Forengemeinde,

wie ihr wisst, zähl(t)e ich seit März auch zu den stolzen Besitzern eines neuen Opel Astra Js. Letztes Wochenende ist es dann passiert: Jemand hat mir an einer Kreuzung mit abgeschalteter Ampel die Vorfahrt genommen. Ich bin trotz Vollbremsung noch volle Kanne frontal in die Fahrertür des gegnerischen Autos gerasselt :(. Verletzt wurde glücklicherweise niemand! Wir haben trotzdem sicherheitshalber die Polizei geholt, die das Ganze auch aufgenommen hat. Die Schuldfrage ist ziemlich klar (was auch der Polizist bestätigt hat): Der Unfallgegner hat Schuld und dessen Versicherung haftet also.

Das Ganze ist jetzt zum Einen ärgerlich, weil ich jetzt natürlich den Stress damit habe und erstmal Opel Corsa (Leihfahrzeug) fahren muss. Zum Anderen hat der Astra jetzt nach gut drei Monaten schon 6.000 Euro drauf, so dass die gegnerische Versicherung nur noch einen verminderten Zeitwert zahlen wird, falls es ein Totalschaden ist. D.h. ich muss meine eigene Vollkasko bemühen, um die Kosten einer eventuellen Neubeschaffung zu decken.

Die Abwicklung des Ganzen übernimmt der FOH, der auch gleich einen freien Sachverständigen beauftragt hat. In den nächsten Tagen weiß ich also mehr.

Euer (etwas verärgerter) floca

Opel Astra J Unfall Juni 2010 01
Opel Astra J Unfall Juni 2010 02
Opel Astra J Unfall Juni 2010 03
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15 Antworten

Sieht wirklich sehr böse aus!:eek:

Glück das niemandem etwas passiert ist.

Und zugleich schade um den Astra.

Sind nur die Frontairbags ausgelöst worden?

Hoffe natürlich, dass du den Schaden voll ersetzt bekommst.

Mfg

Das Auto ist älter als zwei Monate und hat mehr als 2000 km Laufleistung. Damit sind die Voraussetzungen für einen "unechten Totalschaden" nicht mehr gegeben.

Die gegnerische Versicherung muss dir aber den "Wiederbeschaffungswert" und nicht den "Zeitwert" ersetzen. So viele Astra J sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch nicht verfügbar, was den Wiederbeschaffungswert erhöhen könnte. Rein spekulativ könnte das wieder für einen Neuwagen reichen.

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager

Das Auto ist älter als zwei Monate und hat mehr als 2000 km Laufleistung. Damit sind die Voraussetzungen für einen "unechten Totalschaden" nicht mehr gegeben.

Die gegnerische Versicherung muss dir aber den "Wiederbeschaffungswert" und nicht den "Zeitwert" ersetzen. So viele Astra J sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch nicht verfügbar, was den Wiederbeschaffungswert erhöhen könnte. Rein spekulativ könnte das wieder für einen Neuwagen reichen.

Und wenn es reicht für ein Neuwagen, was ich für dich hoffe, dann beginnt wieder das

WARTEN.:o:rolleyes:

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 16:05

Die Seitenairbags wurden nicht ausgelöst, vermutlich weil die nur bei Notwendigkeit rauskommen. Der Aufprall war ja komplett frontal.

Achja? Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert war mir gar nicht so bewusst. Na dann hoffe ich mal, dass das der Sachverständige auch entsprechend berücksichtigt ;). Vermutlich wird es in so einem Fall noch etwas Hickhack mit der gegnerischen Versicherung geben. Ich überlege deshalb, ob ich mir einen Anwalt nehmen soll. Ich habe zwar keine Rechtsschutzversicherung, aber da die Lage ja sehr klar ist, dürfte den ohnehin die gegnerische Versicherung zahlen müssen.

Meine eigene Versicherung habe ich auch schon mal angerufen. Die sagen, dass sie den Neuwert natürlich über die Vollkasko bezahlen würden, wenn die gegnerische Versicherung nur einen kleineren Betrag zahlt. Ich solle mich dann einfach melden, sobald das Gutachten vorliegt und sich die gegnerische Versicherung geäußert hat.

Wenn sich die Lage in den nächsten zwei Wochen klärt, bestelle ich gleich. Da ich im Juli komplett im Urlaub bin, dürfte er vielleicht schon auf dem Hof stehen, wenn ich wieder da bin :)

hallo floca,

es tut mir auch in der seele leid , hauptsächlich für dich, das dir und den deinen nichts passiert ist.

das der astra nun im eimer ist, ist natürlich auch nicht schön.

der schaden wird über 10.000 € kosten!

allein die airbags kosten so 4-5000€, weil das ganze armaturenbrett etc.

getauscht werden muß!

ich spreche aus leidvoller erfahrung. mir wurde vor einem jahr mein damaliger O2 genauso "rasiert"

daher mein dringender rat an dich:

wenn du eine rechtsschutzvers. hast, nimm dir dringend einen anwalt!

das beschleunigt die regelung des schadens, zumal die vers. gerne

mickrig u.a. bei der ersatzwagenregelung sind!

bei mir hatte die schadenregulierung 5 wochen !! gedauert, schon fast 3 wo., bis die übernahmeerklärung der vers. da war !!, und die vers. wollte nur für 3wochen den mietwagen zahlen, mein anwalt hat denen

den marsch geblasen!

also kurzum:

freu dich, das dir/euch nichts passiert ist, und nimm dir einen anwalt !

viel glück

ruhe

 

PS.:

ganz vergessen!

die steht natürlich auch noch eine Wertminderung zu

diesen betrag bestimmt der gutachter.

das steht dann auch im Gutachten!

beim ir waren es allerdings nur 500€, der wagen war aber schon 2 j. alt!

am 14. Juni 2010 um 16:22

Zunächst mal mein herzliches Beileid...

Wie schnell warst Du denn ungefähr, als Du in den Wagen gefahren bist? Ich finde, Dein Astra

ist relativ gering deformiert, was für die Sicherheitsmaßnahmen sprechen würde...

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 16:31

Der Unfall hat sich innerorts ereignet, wir waren also mit 50 km/h unterwegs. Ein wenig Zeit zum Bremsen hatten wir auch noch, aber nicht viel. Wie schnell wir beim Aufprall noch waren, weiß ich leider nicht :(

Wenn Du Verkehrsrechtsschutz hast, *gleich* einen sachkundigen Anwalt die Sache regeln lassen! Der holt das Maximum für Dich raus, während Dein Stressfaktor im Rahmen bleibt!

Wichtig ist, dass alle Beteiligten unverletzt sind. Das Blech und Plastik kann man wieder ersetzen.

Die Sache mit dem erfahrenen und sachkundigen Rechtsanwalt ist sicher empfehlenswert. Versicherer sind Verzögerungskünstler. Mit oder ohne Anwalt. Der Anwalt jedoch weiß genau, welche Fristen er setzen muss und welche Sanktionen er gegen den Versicherer einsetzen kann.

Wichtig ist es nicht den Anwalt zu nehmen, der Tante Jutta in der Scheidung gegen Onkel Hans vertreten hat. Der wird sicher das Mandat annehmen, aber mangels Sachkenntnis nur Vorteile für sich selbst herausholen ("Der Anwalt verdient immer"...).

Ich persönlich habe auch mit den ADAC Vertragsanwälten keine guten Erfahrungen gemacht. Da sind viele Tante Jutta ./. Onkel Hans-Kandidaten dabei. Warum auch immer...

Die eigene Versicherung ist möglicherweise der bessere Tippgeber.

Mein Beileid, Floca.

Das Wichtigste ist daß euch nichts passiert ist.

Drücke Dir die Daumen das alles schnell und zu Deiner Zufriedenheit abläuft.

So ein Unfall ist immer ärgerlich.

:(:(

wo man auch ein paar euro rausboxen kann ist bei dem leihwagen, da muss aber die werkstatt mitziehn:)

da ist halt die frage ob man auf den wagen angewiesen ist, oder ob man weitere fahrzeuge nutzen kann, leihwagen abrechnen und restgeld auszahlen/verrechnen lassen....

aber besser net an die große glocke hängen:)

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 8:11

Vielen Dank für die Tipps! Ich habe mir nun sicherheitshalber einen Anwalt genommen, damit möglichst nichts schief läuft.

Der Gutachter hat auch erste Zahlen durchgegeben: Es wird wohl auf einen wirtschaftlichen Totalschaden rauslaufen, weil Wiederbeschaffungswert - Restwert kleiner ist als die Reparaturkosten.

Mein FOH drückt jetzt natürlich auf die Tube, weil er natürlich den Neuwagen bestellen und verkaufen möchte. Wie ich im Bestellthread lese, kann die Lieferung ja auch einige Wochen auf sich warten lassen. Aber ich bin noch etwas unsicher, ob es nicht schlauer ist, noch etwas zu warten. Vielleicht kommt es ja noch zu irgendwelchen Problemen mit der Versicherung. Andererseits kann ich ja nicht ewig Mietwagen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von floca

Vielen Dank für die Tipps! Ich habe mir nun sicherheitshalber einen Anwalt genommen, damit möglichst nichts schief läuft.

Der Gutachter hat auch erste Zahlen durchgegeben: Es wird wohl auf einen wirtschaftlichen Totalschaden rauslaufen, weil Wiederbeschaffungswert - Restwert kleiner ist als die Reparaturkosten.

Mein FOH drückt jetzt natürlich auf die Tube, weil er natürlich den Neuwagen bestellen und verkaufen möchte. Wie ich im Bestellthread lese, kann die Lieferung ja auch einige Wochen auf sich warten lassen. Aber ich bin noch etwas unsicher, ob es nicht schlauer ist, noch etwas zu warten. Vielleicht kommt es ja noch zu irgendwelchen Problemen mit der Versicherung. Andererseits kann ich ja nicht ewig Mietwagen fahren.

hallo floca,

bitte nichts übereilen. waerte erstmal das schriftliche gutachten ab,

und vor allem die schriftl. kostenübernahme der versicherung.

das dauert meist so 3 wochen.

wichtig ist, das du einen anwalt hast. der sollte alles für dich regeln!

viel glück

ruhe

Themenstarteram 31. August 2010 um 9:53

Die Verischerung hat Ende Juli reguliert, also recht spät, aber reicht noch. Da ich ein neues Auto bestellt habe, dauert das ja ohnehin noch ne Weile. Der Anwalt schien nicht übermäßig kompetent, aber da der Sachverhalt absolut klar war und der Unfallgegner keine Anstalten gemacht hat, seine Schuld abzustreiten, ging es reibungslos von der Bühne.

Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert nur geringfügig unter dem Kaufpreis beziffert. Da aber mittlerweile meine Ausstattung etwas günstiger geworden ist (Standheizung z.B. nur noch 1.400 Euro), komme ich fast +- 0 raus und habe wieder ein neues Auto.

Alles in Allem zwar viel Stress, aber noch ganz gut gelaufen.

Danke nochmal für eure Tipps!

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