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Unfall, einer fuhr in mein geparktes auto

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 22:56

na toll

fährt doch grad (23.10) einer in mein auto

das problem, als ich nach hause kam (um 8 uhr), war der parkplatz hier mal wieder voll

und ich parkte "am zaun"m, jedoch außerhalb der markierten parkflächen

da meinte der bule doch grade das die versicherung vom unfall gegener vllt nicht den vollen betrag zahlt.

und hab sogar direkt noch ein 10 € ticket bekommen

jemand erfahrung in so einem fall, oder weiß ob die versicherung echt stress machen wird??

danke schon mal

musste das loswerden

glaubt nicht wie mich das aufrägt

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28 Antworten

Wenn du ne gute Rechtsschutz hast nen Verkehrsrecht Rechtsverdreher hinzufügen und so lange verhandeln wie es geht.

Ansonsten genaueres wird dir dein kompetenter Rechtsverdreher schon erzählen ;)

Weil das wird zu 80% meiner meinung nach hinaus laufen. Hatte nämlich ne andere situation aufm Betriebsgelände gehabt ;)

:) Grüße Jakob

am 20. Juli 2007 um 6:36

Wenn dort kein Halte-/Parkverbot war und die Strasse breit genug war ist das Parken dort rechtens. Wenn nicht dann kannst Du schon mit 25% dabei sein. Wenn der andere einen guten Anwalt hat sogar mit 50%. Wenn dort das Parken verboten ist kann man sogar folgendes Argument auftischen: wenn du dort nicht verbotswiedrig geparkt hättest, wäre der Unfall nicht passiert. Also trägst du die alleinige Schuld, denn erst durch dein verbotswiedriges Parken ist es zu dem Unfall gekommen. Ich hatte mal eine ähnliche Situation und mein Anwalt hat in so einem ähnlichen Fall den Prozess für mich gewonnen. Demjenigen dem ich in sein Parkendes Auto gedonnert bin war zu 80% Schuld undder Schaden wurde dementsrechend aufgeteilt . Seine Versicherung musste mir 4800€ zahlen und ich ihm 500€. Die hae ich dann selber gezahlt und ging nicht mit den % hoch.

Wie gesagt wenn´s dumm läuft für dich....

am 20. Juli 2007 um 6:38

erzähl am bestens mal was genau passiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

Wenn dort kein Halte-/Parkverbot war und die Strasse breit genug war ist das Parken dort rechtens.

Wenn er "ausserhalb der Parkstreifen" geparkt hat, stand da wohl irgendwo auch "Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen.

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster

Wenn du dort nicht verbotswiedrig geparkt hättest, wäre der Unfall nicht passiert. Also trägst du die alleinige Schuld,

Welcher Richter sollte so einen Bullshit von sich geben?

Du hast deinen Fahrstil den örtl. Gegebenheiten anzupassen.

Gegen ein Urteil mit der vollen Schuld auf den Parkenden würde ich sofort Revision einlegen.

hast du reflektoren in den rückleuchten oder welche angebracht?

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 8:21

ich mach gleich sowieso mal fotos von allem

dann lad ich mal was hoch

klar meine rückleuchten haben reflektoren.

hier ist nirgends ein schild wo steht das man nur inner halb der gekennzeichneten flächen parken darf.

wäre auch fatal, weil dann würde hier das chaos ausbrechen.

wohne in einem verkehrsberurchten bereich wo einfach viel zu wenig parkplätze sind. wohnen nur rentner hier. das heißt bei dem guten wetter wie im moment ständig gartenparties, auch unter der woche.

immer brechend voll.

stehen immer autos am zaun, und mal unter uns, da kommt sogar der müllwagen noch durch. geh jetzt mal fotos von der situation und dem shaden machen

bis später

und danke euch leute

Die volle Schuld bekäme er wohl nur, wenn er auf nem Bahnübergang geparkt hätte :rolleyes:

Wird auf Mitschuld hinauslaufen. Wieviel kommt dann auf die Örtlichkeit an, das Verhalten des anderen, dem Geschick der Rechtsanwälte, der Tagesform des Richters, ...

Gruß

Rocket

P.S. Verkehrsberuhigter Bereich bedeutet automatisch, dass man nur auf gekennzeichneten Flächen parken darf.

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 8:50

klingt zwar jetzt doof, aber, soll ich mein auto mit nach oben nehmen????

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 9:02

er parkte auch "falsch", nur 10 meter hinter mir

fuhr also so wie wir auf dem bild sehen los, bog vor dem ersten baum links ein, setzte rechts herum zurück, und fuhr in mein auto.

genug platz ist da ja wohl, außerdem stehen dort wo ich stehe immer autos, also daran muss man sich schon gewöhnen, eng ist aber trotzdem nich.

und er hat mein auto doch sekunden vorher noch gesehen, und dann beim zurücksetzten schon wieder vergessen!?!?

weiß er nich wie lang bzw. groß sein auto ist??

für mich nciht zu begreifen.

wenn es jetzt ne alte frau gewesen wäre, aber so...

man man, immer trifft mich so ein scheiß

 

http://yourfileupload.com/.../view.php?...

Zitat:

Original geschrieben von GolfICabrio

klingt zwar jetzt doof, aber, soll ich mein auto mit nach oben nehmen????

Kenn das Problem. Einmal hab ich sogar zwei Tickets auf einmal für's Parken in einer Spielstraße bekommen :D. Eins auf der Front- und eins auf der Heckscheibe.

Wenn nichts passiert ist es ja egal, aber in deinem Fall wird dir das sehr wahrscheinlich zum Nachteil gereichen. Ich tippe auf 25% Mitschuld. Wenn du Rechtschutz hast, nimm dir unbedingt einen Anwalt.

Gruß

Rocket

P.S. Unbedingt auf Vorschäden bei ihm achten. Vielleicht versucht er einen Altschaden günstig zu richten. Günstig für dich: Er muss beim Rückwärtsfahren besonders vorsichtig sein. Evtl. hilft dir das.

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 9:13

sein schaden muss er ja eh zahlen

ist doch dann sicher ne extra rechnung von der versicherung oder?

Hallo,

 

ich wollt nur kurz dran erinnern:

 

 

Zitat:

<span>Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht: "Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.</span>

Danke und Grüße

Chris

Foto

 

Das Auto an der gleiche Stelle parken und ein Foto machen zum Beweis. Vielleicht auch von oben (Leiter).

Zitat:

Original geschrieben von GolfICabrio

er parkte auch "falsch", nur 10 meter hinter mir

Wenn er vor dem Unfall eine Bank überfallen und 3 Nonnen überfahren hat, ändert das an der Schuldbemessung für den Unfall nichts ;)

Zitat:

Original geschrieben von GolfICabrio

außerdem stehen dort wo ich stehe immer autos, also daran muss man sich schon gewöhnen, eng ist aber trotzdem nich.

Ich glaube kaum, dass sich da mit Gewohnheitsrecht was machen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von GolfICabrio

beim zurücksetzten

Das er deinen Wagen beim Rückwärtsfahren erwischt hat, wird ein Vorteil sein. Wenn er nicht freiwillig die Schuld (100%) übernimmt, nehm dir besser einen Anwalt.

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