Unfall! Den schönen GL meiner Freundin hats erwischt.
Hallo Gemeinde.
Heute hat das Schicksal dann auch mich ereilt. Ich war im GL meiner Freundin unterwegs und wollte einer nach links abknickenden Vorfahrtsstrasse folgen. Ein Canadier in einem von Hertz gemieteten neuen Ibiza kam mit ordentlich Schwung von links und wollte geradeaus. Dabei ist er mir voll in die Seite reingefahren. Zum Glück konnte ich noch etwas bremsen, sonst hätte er wohl nicht den Kotflügel, sondern die Fahrertür getroffen. Er hat nix, ich hab jetzt leichte Schmerzen in der linken Schulter. Werd am Montag mal zum Arzt.
Schuldfrage ist klar, er hat die Vorfahrt missachtet.
Den Golf hab ich erstmal bei meinen Eltern hingestellt, bis entschieden ist, was mit ihm passiert.
Wie gehts denn jetzt eigentlich weiter? Kommt ein Gutachter zu mir? Muss in einer Werkstatt ein Kostenvoranschlag gemacht werden?
Hier mal ein paar Bilder. Kann der Golf noch gerettet werden? Das Rad steht schon ordentlich schräg, sieht man auf den Fotos nur schlecht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
wenn er so nett gewesen wäre, wäre er dir erst gar nicht ins auto gefahren...
Was'n das für'n blöder Spruch? 🙄
Haben nur un-nette Leute Unfälle oder was?
Der Kanadier wird's wohl kaum dem Unterhaltungswert wegen gemacht haben...
Die Frage ist, was hat Snack-Attack von der Strafanzeige?
Wenn er nicht gleich in's Krankenhaus ist, dann wird er keine sehr starken Schmerzen haben (unterstelle ich jetzt mal einfach so). Das Schmerzensgeld wird dann eh im niedrigen Bereich bleiben. Der Schaden am Auto sieht jetzt auch nicht grade so aus, als hätte man lebensbedrohliche Verletzungen davontragen müssen...
Der Kanadier hat im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall, er wird jetzt auch so ziemlich Stress mit der Regulierung haben. Warum muss man den jetzt auch noch mit einer Strafanzeige quälen? Wenn er sich nicht zickig anstellt bezüglich Schuldfrage und Unfallhergang, finde ich das echt überflüssig...
Oder denkt es Euch mal umgekehrt: Ihr seid in Nordamerika irgendwo im Urlaub unterwegs, habt die (Euch evtl. etwas seltsam erscheinende) Verkehrsregelung nicht 150%ig drauf und verursacht wegen einer Vorfahrtsmissachtung einen leichten Unfall (es war ein leichter Unfall, sonst wäre der Golf vorne komplett schief). Wärt Ihr nicht auch froh, wenn der Unfallgegner die Bälle flach hält und Euch keinen Stress mit Polizei und Justiz einbrockt?
Was passiert mit Ausländern, die in Deutschland die Straftat der Körperverletzung begehen? Wer weiß, vielleicht darf der Typ (obwohl der eigentliche Unfall geklärt ist) nicht aus Deutschland ausreisen?
Gerade bei den Vorfahrtsregeln gibt es in Nordamerika z.T. starke Unterschiede zu Europa, da ist durch die "Macht der Gewohnheit" schnell mal ein Fehler passiert. Ist mir auch mal mitten in Chicago passiert: Nicht aufgepasst und das 4-way-stop missachtet, weil meine Straße viel "wichtiger" aussah als die Querstraße und bin einfach hinter meinem Vordermann hergefahren. Zum Glück konnte der Querverkehr noch bremsen und ich musste mir nur zwei Stinkefinger statt einem zerbeulten Escort Coupe anschauen... In Deutschland hätte ich an der Stelle Vorfahrt gehabt und hätte somit auch keinen Fehler gemacht.
Wenn Ihr unbedingt jemanden anzeigen wollt, zeigt doch z.B. mal einen von den Kandidaten an, die trotz Euch als Gegenverkehr überholen und Euch gefährden. Oder den, der Euch morgens auf dem Weg zur Arbeit brutal die Vorfahrt nimmt, weil er sich mit seinem neuen BMW zu fein ist, zu warten bis Ihr mit Eurem alten Schrott-VW vorbeigezuckelt seid... Da haben alle mehr von, als wenn hier der Kanadier angezeigt wird...
110 Antworten
Oh nein nicht schon wieder einer!🙁 Hab mit meinem Unfallgegner seit meinem Unfall im Sept. Ärger weil die Versicherung nicht zahlen will!😠
Mein persönlicher Rat, so nett wie der auch war lass das ganze aufnehmen! Ich hab den Fehler damals gemacht. Ich hab die Polizei gerufen dann habén die gesagt:"
Das ist nur ein Versicherungsschaden, sowas nehmen wir normal garnicht auf!" Ich hab mir gedacht ok dann halt nicht und im nachhinein kann ich nur sagen es war ein Fehler!
Geh SOFORT ins Krankenhaus und lass das checken! Wenn du nach 3 Wochen o.ä. probleme mit dem Hals oder Rücken bekommst dann zahlst das "Selbst"!
Also bitte lass das gleich untersuchen "noch heute" nicht erst am Montag!
Wegen dem Unfall, schau das du einen guten Gutachter erwischt! Den darfst du selbst bestimmen wennst willst und am besten gleich noch einen Rechtsanwalt wenn du Rechtsschutz versichert bist!
Hab wie gesagt bis jetzt noch immer Probleme mit meinem damaligen Gegner!
MFG PNkultweiss
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
wenn er so nett gewesen wäre, wäre er dir erst gar nicht ins auto gefahren...
Recht hat er! 😉
Jo, ich meinte mit nett, er hat nich rumgebrüllt und versucht mir das anzuhängen, oder so. Sowas soll ja auch öfter mal vorkommen 😉
sieht nicht so schlimm aus.
könnte es aber sein.
bau mal den koti und das rad
ab und mach uns davon mal
ein paar bilder.
Ähnliche Themen
Zitat:
Wegen Krankenhaus: wenn ich da heute nicht hingeh, stellt die Versicherung sich dann quer bzgl. Schmerzensgeld?
Und nochwas: ich soll entscheiden, ob ich Strafantrag stellen will wegen fahrlässiger Körperverletzung. Hat das Auswirkungen aufs Schmerzensgeld, oder läuft das komplett unabhängig? Will dem Kerl ja nicht mehr Streß machen als nötig. War nämlich so sehr nett.
Also ab in Krankenhaus, ist immer besser... ein Schleuder Trauma hast du doch sicher auch😉
Zu dem Strafantrag, das ist nichts was dir persönlich etwas bringt, sondern nur dem Staat. Im weitesten Sinne ist es eine Maßregelung des Schuldigen durch den Staat.
Sprich er würde in deinem Fall wohl eine Geldbuße zahlen müssen. Du Selber hast davon nix, nur dein Unfall gegener und das nicht im Positiven...
Es ist aber dann immer noch eine Entscheidung der Staatanwaltschaft ob sie nicht trotzdem eine Strafanzeige stellen, egal ob du das willst oder nicht. Wird aber wohl nur in etwas "härteren" Fällen gemacht.
Diese Aussage ist keine Rechtsberatung und nur meine Interpretation meines Anwalts, bei meinem letzten Unfall vor einem Jahr, der recht ähnlich gewesen ist.
Wenn dieser post in irgendeiner Form Rechtwiedrig oder Forenwiedrig ist, bitte ich um edition oder Löschen meines Beitrags.
Will mich nur absichern😉
Mein Anwalt hat mir empfohlen die Option zu wählen, das ich die Strafanzeige auch noch später stellen kann.
Wenn du Rechtschutzversichert bist, unbedingt einen Anwalt aufsuchen. "Mein" Verfahren läuft immer noch, nach der gegnerischen versicherung sogar gegen mich. Obwohl schuldfrage eindeutig geklärt und nicht bei mir😉 Das währe ohne Anwalt schon schwer weil die auf jedenfall eine Teilschuld haben möchten...
Zum Auto wurde ja schon alles gesagt😉
beileid für dich und dein auto..
die sache mit dem strafantrag zwecks fahrlässiger k. ist eine böse sache. damit schadest du den gegner böse.
er wird verknackt zu xyz tagessätzen geldstrafe oder knast.
einer bekannten erst passiert,.. die unverschuldet (bei 60km/h landstraße ausgerutscht und unfall verursacht) ...solch stress am hals hat.
absolut unnötig,. bringt den geschädigten nicht weiter,... ist eher eine Rache!!!!
is ja nicht so,.. als würde der unfall mit absicht stattgefunden haben,..
nach dem motto.. ich schnapp mir nen auto mit dem ziel.. gegen deines zu fahren, um dich zu verletzen,.. oder womöglich mehr!
Und meinerseits noch was zum Thema "Sachverständiger kannst du selber suchen".. gesagt.
Vielleicht ist es einigen noch gar nicht aufgefallen, aber es kommt immer öfter vor, das Versicherungsbeiträge deshalb so seltsam günstig sind - weil dir die Versicherung die gänzliche Schadensregulierung mit Unterschrift aus der Hand nimmt.
Ab dem Moment obliegt alles was dem Auto geschieht, oder reguliert werden muss, der Versicherung.
Also kann es sein "je nach Vertragsart" nix is von wegen "freien Sachverständigen". Machen kann man das schon, ganz klar, nur eben intressiert es die Versicherung ja mal gar null.
Und die altbekannte "Wissenswelt" - GEGNERISCHE Versicherung ! - Die sind sich schon laaaange nimmer so viel GEGNER wie man meinen möchte.
Das Recht auf einen Gutachter deiner eigenen Wahl hast auf jeden Fall und das würd ich mir an deiner Stelle auch nicht aus der Hand nehmen lassen, geht ja schließlich gegen eine Versicherung einer Leihwagenfirma, das tut denen nicht weh. Höchstens dir, wenn die selber einen schicken.
Zum Golf, lass den GA den Wagen begutachten, am besten irgendwo, wo es die Möglichkeit gibt, ihn auf eine Bühne zu stellen. Frag den, ob es sinnvoll (bzw abgedeckt) wäre, die Karosserie vermessen zu lassen, um einen Rahmenschaden oder einen Schaden am Innen-KF mit Sicherheit ausschließen zu können. Schließlich kann der mehr am Auto in Natura sehen, als alle anderen hier auf Fotos.
Deine Krankenkasse wird sich vermutlich auch mit der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen.
Nach Aufnahme von solchen Krankheitsbildern durch Arzt oder Krankenhaus kommt innerhalb von ein paar Tagen ein Fragebogen der Krankenkasse, wo du angeben musst, warum du jetzt z. B. Prellungen, Stauchungen oder ähnliches hast.
Und wenn du da reinschreibst, dass es ein Verkehrsunfall war freut sich die Kasse, weil sie dann ggf. Geld zurück bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von Der-VW-Fahrer
Und meinerseits noch was zum Thema "Sachverständiger kannst du selber suchen".. gesagt.Vielleicht ist es einigen noch gar nicht aufgefallen, aber es kommt immer öfter vor, das Versicherungsbeiträge deshalb so seltsam günstig sind - weil dir die Versicherung die gänzliche Schadensregulierung mit Unterschrift aus der Hand nimmt.
Ab dem Moment obliegt alles was dem Auto geschieht, oder reguliert werden muss, der Versicherung.
Also kann es sein "je nach Vertragsart" nix is von wegen "freien Sachverständigen". Machen kann man das schon, ganz klar, nur eben intressiert es die Versicherung ja mal gar null.
Und die altbekannte "Wissenswelt" - GEGNERISCHE Versicherung ! - Die sind sich schon laaaange nimmer so viel GEGNER wie man meinen möchte.
...immer diese Halbwissen nach dem Motto: der Bruder eins Arbeitskolegen von dessem Schwager die Schwippschwester und deren 6te angeheiratete Tante........ und dann die Leute verrückt machen.......😠
Dieser Sachverhalt gilt nur im Falle eines Kaskoschadens, nicht bei einem Haftpflichtschaden. Wenn dir einer Reinsemmelt hast du immer das Recht der freien Sachverständigen- und Anwaltswahl. Für einen Anwalt brauchst du auch nicht zwingend eine Rechtsschutzversicherung, da die gegnerische Versicherung auch diese Kosten tragen muss. Im genannten Fall ist die Schuldfrage ja eindeutig, nur wenn eine Schuldfrage nicht 100% ig ist dann kann eine eigene Rechtsschutzversicherung viel Sinn machen im Falle eines Prozesses um sein Recht.
Ich habe bis jetzt noch mit keiner Versicherung ein Problem gehabt, weder bei meinen Unfällen noch für die Fälle die ich in meiner Werkstatt hatte.
Ach ja in Bezug auf Sachverständiger kann ich die empfehlen nicht irgendeinen Feld- Wald- und Wiesentyp zu nehemen, lieber einen wo ne große Organisation hitersteht z.B. GTÜ, Dekra, Tüv. Ist eine reine Erfahrungssache meinerseits das es mit denen ihren Gutachten noch nie Probleme gegeben hat.
Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
...immer diese Halbwissen nach dem Motto: der Bruder eins Arbeitskolegen von dessem Schwager die Schwippschwester und deren 6te angeheiratete Tante........ und dann die Leute verrückt machen.......😠
NANANA..
Hat das irgendwer behauptet ? Ich ? Nicht das ich mit dem Finger auf irgendwelche "imaginären" Leute zeigen würde. Das lass ich mir nicht wirklich anhängen - gelle 😉 Wenn ich in Antworten über jemanden Schreibe, dann weil es auf Wissen fundiert. Solche Verträge z.B kann man auch bei einer Versicherung machen, bei denen ein rotes Telefon rumfährt...
Ich saß da, hatte einen kaputten PASSAT 3B VARIANT -> damals noch 8000 € Liste..und nicht nen >1000€ Golf 2.
Mir hing der ganze Arsch vom Auto schief weg, und der Kofferraum ging nicht mehr auf. Mir war das Auto hinten ein Zeltverleih zugepappt, weil die Heckscheibe flog.
Ich will hier keinem auf dem Schlips steigen, ich sagte das kommt auf den VERTRAG an. Es gibt sogenannte SB-Verträge an jeder Einkaufscenter-ecke.
Es gilt nach wie vor, Verträge durchlesen. Und den passenden Vertrag dann auch machen. Wer zu langsam schaut, oder falsch.. muss ruck zuck zum Spartarif.. das Auto bei Unfall der Versicherung überlassen. ENDE.
Werf mir doch keiner Halbwissen an den Kopf, ach kommt schon. -> Ich gebe gerne zurück. Ich will nix geschenkt.
So long.
Und Edit:
Der Passat wurde trotz alle dem TADELLOS Repariert, läuft heute noch einwandfrei. Aber die Zeiten des REIBACH die sind dann rum, bei solchen Verträgen. Ich sah lediglich nicht einen einzigen Cent. Alles nur Briefe, Briefe, Briefe. Aber nie ein Scheck.
Erstmal danke für die zahlreichen Tipp. Immer weiter so 🙂
War also gestern noch im Krankenhaus und dort wurde die Diagnose Schulter- und Rückenprellung gestellt.
Ich hab die Anzeige auch erstmal unter Vorbehalt gemacht, werd das dann aber zurück ziehen.
Ich bin ADAC-Plusmitglied, da sollte ja dann ne Verkehrrechtsschutzversicherung mit drin sein. Dann werd ich am Besten bald mal nen Anwalt kontaktieren.
Und wenn ich das hier richtig verstanden hab, dann kann ich mir nen Gutachter selber wählen, am besten von Tüv oder Dekra. Dann mach ich also nix am Auto bis der nicht da war? Also Rad und Kotflügel ab oder so? Oder hilft ihm das eher den Schaden zu begutachten? Bühne is schlecht, weil der nicht mehr wirklich fahrbereit ist. Ich könnt ihn höchstens auf Böcke stellen.
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
...
Ich bin ADAC-Plusmitglied, da sollte ja dann ne Verkehrrechtsschutzversicherung mit drin sein. Dann werd ich am Besten bald mal nen Anwalt kontaktieren.
...
Meines Wissens nach nicht. Allerdings sollten dir Anwaltskosten bei 0% Mitschuld zu 100% ersetzt werden. Keine Gewähr aber dafür.
@ Der-VW-Fahrer
In diesem Falle geht es um die Beauftragung eines Gutachters auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Bei einer eindeutigen Sachlage, bei der der TE seinen Schaden komplett ersetzt bekommt (keine Mitschuld, ohne Gewähr) kommt es nicht darauf an, was für einen Vertrag er hat. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Und die kann sich nicht dagegen wehren (obwohl sie es natürlich gerne würde), egal welchen Vertrag die Gegenseite hat.
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Erstmal danke für die zahlreichen Tipp. Immer weiter so 🙂War also gestern noch im Krankenhaus und dort wurde die Diagnose Schulter- und Rückenprellung gestellt.
Ich hab die Anzeige auch erstmal unter Vorbehalt gemacht, werd das dann aber zurück ziehen.
Ich bin ADAC-Plusmitglied, da sollte ja dann ne Verkehrrechtsschutzversicherung mit drin sein. Dann werd ich am Besten bald mal nen Anwalt kontaktieren.
Und wenn ich das hier richtig verstanden hab, dann kann ich mir nen Gutachter selber wählen, am besten von Tüv oder Dekra. Dann mach ich also nix am Auto bis der nicht da war? Also Rad und Kotflügel ab oder so? Oder hilft ihm das eher den Schaden zu begutachten? Bühne is schlecht, weil der nicht mehr wirklich fahrbereit ist. Ich könnt ihn höchstens auf Böcke stellen.
Hey Daniel!
Ach du scheisse du mein herzlichstes Beileid!
Mensch zum Glück ist dir nicht "mehr" passiert.
Meine Mutter hatte es in ihrem Golf 3 übelst zersemmelt als die Fahrertür erwischt wurde. In sofern, Glück im Unglück!
Lass dich bitte nicht abrippen beim Geld. Jeder der nen Golf 2 kaputt macht gehört gemolken ^^.
Grüße und gute Besserung!
Reno
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Und wenn ich das hier richtig verstanden hab, dann kann ich mir nen Gutachter selber wählen, am besten von Tüv oder Dekra. Dann mach ich also nix am Auto bis der nicht da war? Also Rad und Kotflügel ab oder so? Oder hilft ihm das eher den Schaden zu begutachten? Bühne is schlecht, weil der nicht mehr wirklich fahrbereit ist. Ich könnt ihn höchstens auf Böcke stellen.
Nichts dran ändern am Golf, bis der GA da war. Den dann fragen, ob KF & Rad runter sollen. Wäre aber gut, wenn man sich die VA auch von unten anschauen kann, für den Fall, dass die auch was abgekriegt hat (nicht unwahrscheinlich).